Nerrtschland.
Berlin, 9. Januar. Dem Reichstage ist eine Nachweisung über die Rechnungs-Ergebnisse der Berufsgenoffenschasten im Rechnungsjahre 1886 zagegangen. Dieselbe ergiebt, wie wahlberechtigt die vom Staatssecretär v. Bötticher wiederholt erhobene Mahnung zur Sparsamkeit und zur Veretnsachung des Verwaltungs-Apparats gewesen ist. Die lausenden Verwaltungskosten betragen zwar aus den Kops Dec versicherten Person nur 67 und aus je 1000 at anrechnungssähiger Löhne nur 1 4 aber innerhalb der einzelnen Beruss-
genossenschaften stellt sich eine erstaunliche Verschiedenheit der Kostensätze für die Verwaltung heraus. Während dieselben in der schlesischen Textil-Berussgenossen- schast sich auf 21 H sür den Kops der versicherten Person und aus 43 H für je 1000 ac anrechnungssähiger Löhne belaufen, uno während auch die Zucker- Berussgenosse ischast, die sächsische Terlil-Berufsgenossenschaft, die Tabaks- Berufsgenoffenschast, die süddeutsche Eisen- und Stahl-Berussgenoffenschast und einige andere sich durch annähernd gleich niedrige Ausgaben für dis Verwaltung auszeichnen, betragen dieselben in der Berussgenoffenschast ber Schornsteinseger- meister Deutschlands 4 cfl. 89 für den Kopf der versicherten Person und 8 at 81 für je 1000 at anrechnungssähiger Löhne. Die Verwaltung der Schornsteiusezermetster ist also eine überaus theure; als Ursachen derselben werden in der „Magd. Ztg." luxuriöse Ausstattung der Bureaus, hohe Miethen für die Räumlichkeiten derselben u. a. bezeichnet.
Berlin, 11. Januar. Die Eröffnung des preußischen Landtags erfolgt am 14. o. Ms., Mittags 12 Uhr, im Weißen Saale de» Königlichen Schlosses.
München, 11. Januar. Abgeordnetenkammer. Auf die Interpellation des Abg. v. Gagern, wegen Verhinderung des im November o. Js. auf einer Durchreise durch Bayern begriffenen Jesuiten v. Egloffstein am Meffelesen in Untertrubach durch die dortige Districts.Polizeibehöroe antwortete heute der Cultusminister v. Lutz: Das Meffelesen deutscher Jesuiten sei retchsgesetzlich zulässig. Die bayerischen Ausführungs-Bestimmungen liefern zwar Die Frage unentschieden, indessen hätten sich wiederholte Entscheidungen der Kreisregierungen, selbst die schärferen preußischen Vollzugs-Bestimmungen in bejahendem Sinne ausgesprochen, wie beispielsweise in dem Falle Radziwill in Breslau. Dem entsprechend sei der betr. Bezirksamtmann rectisicirt worden.
Telegraphische Depescherr
Wolff'S telegr. GorMtmtoena *
Berlin, 11. Januar. Seine Majestät der Kaiser empfing gestern Nachmittag den halbstündigen Besuch des Prinzen Wilhelm. Das Befinden des Kaisers war wahrend des gestrigen Nachmittags zufriedenstellend, die vergangene Nacht war der Schlaf mehrfach unterbrochen.
— Seine Majestät der Kaiser empfing heute Vormittag den Vortrag Albedyll's. Die Krankheitserscheinungen beim Kaiser haben allmälig wahrnehmbar abgenommen. Der Nachtschlaf ist noch immer zeitweise etwas beeinträchtigt, so daß für den Tag noch ein größeres Ruhebedürfnitz besteht.
— Unter den Vorlagen für die morgige Bundesrathssitzung befindet sich der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs.
Pari», 11. Januar. Der Richter Vtgneau wurde durch ein heute vom „Journal Officiell" veröffentlichtes Dekret seinen Funktionen als Untersuchungsrichter enthoben und vor den obersten richterlichen Rath gestellt, weil er bei der Untersuchung siegen Wilson und die Ratazzi wider Gesetz und Amtsehre gehandelt hat.
— Die Absetzung des Untersuchungsrichters Vigneau erfolgte nach der „Agence Havas" hauptsächlich aus zwei Gründen: Erstens habe Vtgneau ^mittelst Telephons mit Degrand, dem Mitangeklagten Wilson's, verkehrt, indem er sich oabei für Wilson selbst ausgegeben habe, um von dem Ersteren vertrauliche Mittheilungcn zu erhalten, und zweitens habe er den angeklagten Ribandeau nach dem Verhör desselben zum Frühstück etngeladen.
Petersburg, 11. Januar. August Kekulö, Professor in Bonn, undZProfessor Brugsch in Berlin wurden zu correspondtrenden Mitgliedern der hiesigen Akademie der Wiffenschaften erwählt.
Lokale-.
Gießen, 12. Januar. Nach den Mittheilungen der Eentralstelle für die Landes- ftatistik (vom December v. I.) hatte das hiesige Postamt im Jahre 1886 an Porto- und Telegrammgebühren eine Einnahme von 197 318 at Es gingen Hierselbst ein 1333 000 Stück Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben, 123 655 Stück Packete ohne Werthangabe, 6910 Stück Briefe mit Werthangabe und 2920 Stück Packele mit Werthangabe und es wurden aufgegeben 123 155 Stück Packete ohne, 7900 Stück Briefe und 2480 Stück Packete mit Werthangabe. Die Zahl der etngegangenen Postnachnahmesendungen betrug 10 530, die der Postauftragsbrtefe 6616 Stück; durch Postanweisungen wurden eingezahlt 4 397 708 at, ausgezahlt dagegen 6180 234 at Zettungsnummern wurden aufgegeben 394 698, Telegramme 17 248 und 16380 Stück gingen dahier ein. Die Zahl der Poftreisenden betrug 1646.
Gießen, 12. Januar. Zur Förderung des Feuerlöschwesens im Allgemeinen hat Großh. Ministerium des Innern und der Finanzen im Jahre 1887 u. A. folgende Beträge aus dem ihm zur Verfügung stehenden Fond bewilligt: Zur Unterstützung von Personen, welche infolge ihrer Theilnahme an den Löschanstalten verunglückt sind und deren Hinterbliebene: 373.70 at, zur Unterstützungskasse des hessischen Feuerwehrverbandes 500 at, dem Landesausschuß des hessischen Feuerwehrverbandes, als Beitrag zu den Verwaltungskosten 300 at Die freiwilligen Feuerwehren, sowie die Gemeinden erhielten an Unterstützungen insgesammt 7900 at, davon entfallen auf die Provinzen Starkenburg 1500 at, Oberheffen 3300 at, Rheinhessen 2300 at Von den in der Provinz Oberhessen zur Vertheilung gelangten Unterstützungen erhielten die freiwillige Feuerwehr zu Heuchelheim bei Gießen 200 at, die freiwillige Feuerwehr zu Ortenberg 100 at, die Gemeinde Dorf-Gill 200 at, Angenrod 200 at, Ltßberg 250 at, Weninas 500 at, Usenborn 250 at, Lauterbach 500 at, Rainrod 600 at, Sichenhausen 500 at Im Ganzen sind bis jetzt aus dem erwähnten Fond seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10. September 1878 bewilligt worden: An Unterstützungen an Verunglückte 9007.70 at, an Beihülfen für Feuerwehren und Gemeinden 78 241 at Die Gesammt- summe aller Bewilligungen beträgt demnach 87 248.70 at
Gießen, 12. Januar. Von sachverständiger Seite geht uns nachstehende Betrachtung über den traurigen Erstickungsfall des Herrn Julius Euler mit der Bitte um Aufnahme zu:
„Möchten doch alle Diejenigen, welche in geheizten Räumen schlafen wollen, ängstlich darauf achten, daß die betreffenden Oefen öfters vom Ruße gereinigt werden' Der vorliegende Fall betraf einen Original Amerikaner Ofen. Durch jeden Ofen kann ein solcher Unglücksfall veranlaßt werden, wenn nicht mehr genügend Zug vorhanden ist; man erinnere sich der analogen Vergiftung vor zwei Jahren in Friedberg welcher durch einen verstopften Regulir-Füllofen einfachster Constructton etntrat.
Man bedenke doch, daß die sogenannten amerikanischen Oefen Tag und Nacht brennen, in einem Winter also doppelt so lange in Funktion sind als gewöhnliche Oefen, welche doch in den meisten Fällen des Nachts außer Thättgkett sind, mithin muß ein amerikanischer Ofen zum Mindesten gerade so oft als ein gewöhnlicher Ofen vom Ruße gereinigt werden, was aber so häufig gerade bei diesen Oefen übersehen wird. .
Dem Svstem der amerikanischen Oefen ist also in solchen Fällen kein Vorwurf zu machen, sondern Denjenigen, welche sich fahrlässig durch Vernachlässigung der Heiz- apvarate in Gefahr begeben.
Vermischte
Butzbach, 7. Januar. Gestern wurde vor dem hiesigen Schöffengericht unter starkem Zudrange des Publikums die Anklage des Weißbinders Schenk von Friedberg und zweier Genossen gegen Kaufmann Theiß von da wegen schwerer Körperverletzung verhandelt. Es waren 30 Zeugen geladen. Die Thätlichkeiten fanden im Laufe des Sommers im hiesigen Bahnhofe statt, beide Theile stehen in verschiedenen politischen Lagern und soll schon seit der letzten Reichstagswahl eine gewisse Spannung zwischen den beiden Friedbergern geherrscht haben. Kaufmann Theiß, vertreten durch Rechtsanwalt Brentano von Friedberg, wurde wegen der dem Schenk zugefügten Körperverletzung zu 14 Tagen Gefängniß und in eine an Schenk zu zahlende Geldbuße von 420 at, sowie in die Kosten verurtheilt. Schenk war durch Rechtsanwalt Windccker von Friedberg vertreten. (F. Jl.)
Wißmar, 10. Januar. Gestern Nachmittag wurde am Teufelsberg — an der Straße von Wißmar nach Ruttershausen — von dort beschäftigten Steinbrucharbeitern eine Leiche aus dem Wasser gezogen. Der Ertrunkene ist ein Mann von etwa vierzig Jahren in ländlicher Kleidung und nach derselben zu urtheilen aus dem Kreise Marburg. Letzteres stimmt auch überein mit der Nachricht, daß aus Rohausen (Kreis Marburg) seit einigen Wochen eine Person »ermißt wird. Heute wird die Besichtigung der Leiche von Seiten des Gerichts an Ort und Stelle stattfinden. (W. A.)
A Mainz, 11. Januar. Geschäftsordnungsgemäß hat der Präsident der Zweiten Kammer von dem von dem Abgeordneten Jöst gegen dessen angedrohte Verhaftung bei der Kammer erhobenen Protest dem Großh. Staatsmtnifterium Mittheilung gemacht und dasselbe ersucht, das nach Art. 84 der Verfassung notwendig Erscheinende zu verfügen. Auf diese Benachrichtigung hin hat das Ministerium an den Kammerpräsidenten folgende Zuschrift gelangen lassen: Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich in Beantwortung der Zuschrift vom 4. d. M., betreffend Strafvollzug gegen Herrn Landtagsabgeordneten Jöst, die ergebenste Mittheilung zu machen, daß der genannte Herr Abgeordnete bei dem zuständigen Gerichte Einwand gegen die Zulässigkeit der beabsichtigten Strafvollstreckung erhoben hat, die Großh. Regierung aber nach dem von ihr eingenommenen Standpunkte über die Frage der Strafvollstreckung gegen Mitglieder der einen ober anderen Kammer sich nicht veranlaßt sehen kann, in anderer Weise in diese Angelegenheit einzugreifen, als daß sie, was bereits geschehen, die Strafvollstreckung bis zum gerichtlichen Austrag der Sache aussetzen läßt. gez. Finger.
— In der Zeit vom 10. bis zum 13. März d. I. findet in der „Stadthalle" dahier eine große allgemeine Geflügel- und Vogelausstellung statt. Dieselbe wird von dem Mainzer Verein für Geflügel- und Vogelzucht, unter Mitwirkung des Clubs deutscher und österreichisch-ungarischer Geflügelzüchter veranstaltet. Zu der Ausstellung, mit der eine Verloosung verbunden ist, sind bereits sehr Zahlreiche Anmeldungen erfolgt. Den Preisrichtern stehen schon 80 werthvolle Ehrenpreise zur Verfügung.
— Ein vor einigen Tagen fallit erklärter hiesiger Kaufmann, bei Prüfung dessen Bücher man große Betrügereien entdeckt bat, ist flüchtig gegangen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Steckbrief hinter denselben erlassen. Die unterschlagenen Beträge sollen sich auf ziemliche Summen beziffern.
0 Mainz, 10. Januar. Die Mainzer Stadthalle, welche gegenwärtig den Zwecken des Prinzen Carneoal in so hervorragend schöner Weise dient, wird vom 10.—13. März ds. Js. ihre gastlichen Pforten der gefiederten Welt erschließen. Der Mainzer Verein für Geflügel- und Vogelzucht veranstaltet unter Mitwirkung des Clubs deutscher und österreichisch-ungarischer Geflügelzüchter eine große allgemeine Geslügel- und Vogel-Ausstellung. Schon jetzt, noch vor Versandt des Programms, hat sich bereits eine lange Reihe der hervorragendsten Geflügelzüchter aus fern und nahe gemeldet, so daß die Ausstellung für den Kenner wie den Laien außerordentliche Leistungen verspricht. Sämmtliche Räume der Stadthalle, bekanntlich der größte Ausstellungssaal in Deutschland, stehen zur Verfügung und werden dieselben mit Pflanzen u. dgl. noch eine besonders schöne Ausschmückung erfahren. Mit der Ausstellung wird eine Verloosung verbunden und cs hat die Großh. Hess. Regierung die Ausgabe von 15,000 Loosen genehmigt. Die Gewinne werden auf der Ausstellung angekauft. Das Preisrichteramt haben übernommen für Hühner: die Herren: Julius Greßard-Hilden, Julius Koch-Gratz, Major Kupsch-Eisenach, C. Petermann Rostock; für Tauben: Max Liepsch-Bremen, H. Michael-Berlin, B. Müller-Bremen und F. R. Ohms-Halle a. d. S. - für Kanarien und Exoten: Carl Bayrer^Mainz, Ludwig Harres-Darmstadt, Ph. Müller- Groß-Niedesheim und I. Schmitt Coblenz. Den Preisrichtern stehen bis jetzt circa 80 werthvolle Ehrenpreise (darunter goldene und silberne Medaillen vom Club, von der Stadt Mainz, dem landwirthsckaftlichen Verein für Rheinhessen), ferner circa 35 Preise für gestiftete Classen und etwa 4000 at Geldprämien zur Verfügung. Die Ausstellung ist also nach jeder Richtung auf das Beste eingeleitet und dürfte wohl, wie alle früheren Ausstellungen des Mainzer Vereins für Geflügel- und Vogelzucht allseitige Befriedigung gewähren.
△ Kastel, 11. Januar. Bei dem Umbau des hiesigen Bahnhofes fand man heute Morgen unter der Maschinenhalle eine Blechbüchse mit verschiedenen Geldmünzen und Doeumenten. Wie sich aus den letzteren ergibt, wurde die Büchse bei der Grundsteinlegung zum alten Bahnhof hier vergraben.
* * Verschiedenen Polizeibehörden ist ein gefährlicher Schwindler angezeigt worden, welcher sich in den verschiedensten Städten bald für einen Kaufmann Wiedemann aus Magdeburg, bald für einen Geschäftsreisenden Dolge der Lederfabrik Lenz ausgibt und nicht allein die Gastwirthe um die Zeche betrogen, sondern ihnen auch noch baares Geld abgeschwindelt hat. Er führt letzteres in der Weise aus, daß er in dem Augenblicke, wo er die geforderte Gasthofsrechnung zu bezahlen vorgibt, Heraus- zahlung auf einen größeren nicht gezeigten Geldschein verlangt, sich dann in den Besitz des aufgezählten Geldes zu setzen wußte und damit verschwand. Um die Gastwirthe zu täuschen, versendet er Postkarten und Briese an fingirte auswärtige Firmen, welche unbestellt zurückkommen. Der Schwindler ist erst etwa 22 Jahre alt, 1,60 Mtr. groß von schlanker Statur, hat dunkles Haar, graue Augen, etwas längliche Gesichtsbildung' sächsische Sprache, tragt einen Verlobungsring an der linken Hand und war bekleidet mit dunklem Stoffanzug und braunem, weichem Filzhut. Von Zeit zu Zeit trägt er einen sogenannten Kneifer. Unsere Gastwirthe mögen vor diesem Gauner gewarnt sein.
— Wie uns mitgetheilt wird, hat die Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft eine Revision ihrer Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen beschlossen und vorgenommen, und sind inzwischen auch Seitens der Aufsichtsbehörden der diversen Staaten, woselbst die Gesellschaft concessionirt ist, die neuen Bedingungen bereits genehmigt worden. In der Hauptsache handelt es sich um weitgehende und einschneidende Aenderungen bei der Todesfall-Versicherung; wenn die Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft allerdings auch bisher schon mit Recht den Ruf genießt, eine liberale Handhabung und Auslegung der Versicherungs-Bedingungen sich zur Richtschnur gemacht zu haben, so ist es immerhin für den Versicherten von unstreitig größerem Werthe, das, was ihm durch die Liberalität der Verwaltung unter gegebenen Verhältnissen ohne Verbindlichkeit zugestanden wird, vertraglich als sein gutes Recht fordern und beanspruchen zu können, und es wird daher dieser Gesichtspunkt die Tragweite der von dieser Gesellschaft gemachten Con- ceffionen um so stärker hervortreten lassen.
Die wesentlichsten Vortheile und Neuerungen, welche mit der Umarbeitung der Versicherungs-Bedingungen der Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft angestrebt wurden, bezwecken in der Hauptsache: Klarheit und Kürze, welche jede Zweideutigkeit und jede mißverständliche Auslegung von vornherein beseitigt und unmöglich macht • inhaltlich der Bedingungen selbst gewährt die Gesellschaft neuerdings:
1. ausgedehnte Zahlungs- und Nestitutionsfristen. Zur Einlösung der Police und ebenso zur Zahlung der später fällig werdenden Prämien — ob dieselben nun jährlich ober in halb- ober vierteljährlichen Raten gezahlt werden — gewährt die Gesellschaft eine Frist von 30 Tagen vom Fälligkeitstermiue an; bei Zahlungsversäumniß hat der Versicherte das Recht, innerhalb der nächsten auf den letzten Verfalltag folgenden drei Monate die rückständige Prämie mit Verzugszins nachzuentrichten und damit seine erloschene Police wieder in Kraft treten zu lassen, ohne daß er dieserhalb eine neue ärztliche Untersuchung zu bestehen oder sonst einen gesundheitlichen Nachweis zu liefern Hütte, — nur unter der alleinigen Voraussetzung, daß der Versicherte zur Zeit der Prämienzahlung noch lebt.
2. Die Todesfall-Versicherungs-Policen sind nach dreijährigem Bestände und falls sie nicht von der Gesellschaft beliehen wurden — unverfallbar —, d. h.


