Ausgabe 
11.7.1888 Erstes Blatt
 
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Gießen, am 6. Juli 1888.

S 18.

Gegrabene Brunnen müssen, sofern der Nachbar in einen geringeren Abstand nicht einwilligt, wenigstens 1,50 Meter von der nachbarlichen Grenze entfernt bleiben-

§ 19.

Abtritts-, Dünger- und Pfuhlgruben müssen vollkommen dicht hergestellt und dürfen nur ausnahmsweise und bei beschränktem Raum näher als 1 Meter an der äußeren Kante von der Grenze des Nachbars entfernt errichtet werden.

Zu Art. 37 der allgemeinen Bauordnung.

§ 20.

Wenn Schieferdächer steiler als J/4 und Ziegeldächer steiler als Vs der überdachten Gebäudetiefen sind, müssen Schneeschutzbretter an der Straßenseite der Art angebracht werden, daß kein Schnee auf die Straße herabfallen kann.

Politische Rundschau.

Gießen, 10. Juli.

Obwohl das Programm der Reise Kaiser Wilhelms nach Petersburg in seinen allgemeinen Umrissen nunmehr feststeht, müssen bezüglich der Einzelheiten die Ereignisse selbst abgewartet werden, da über verschiedene Punkte die Meldungen noch immer einigermaßen widerspruchsvoll lauten. Neuerdings wird auch der anfänglich so bestimmt aufgetretenen Nachricht, der Reichskanzler werde sich nicht mit im Gefolge des Kaisers befinden und überhaupt der Kaiser-Entrevue fern bleiben, widersprochen und heißt es vielmehr, Fürst Bismarck würde seinen kaiserlichen Herrn vielleicht doch noch auf dessen Reise begleiten. Anlaß zu diesem neuerlichen Gerücht scheint der Um­stand gegeben zu haben, daß die Abreise des Kanzlers von Berlin nach Friedrichsruhe einen Aufschub erfahren hat, da der Kanzler am Sonntag Vormittag noch in Berlin weilte. Ob hierbei nur Zufälligkeiten eingewirkt haben, oder ob dieser Reise-Aufschub in der That mit der bevorstehenden Kaiser-Begegnung zusammenhängt, wird sich ja bald zeigen. Selbstverständlich würde die politische Bedeutung der letzteren durch die Gegenwart des Fürsten Bismarck nur noch schärfer heroortreten.

Fast unmittelbar, nachdem der Bundesrath in seine Sommerferien gegangen, ist der von seinen Ausschüssen beschlossene abgeänderte Entwurf des LllterS- und JnvaliditLts-VerficherungS'Gesetzes zur Veröffentlichung gelangt. Im Vergleiche mit dem früheren Entwürfe bietet der jetzige eine Reihe ziemlich einschneidender Ab­änderungen dar, die sich aber durchweg als Verbesserungen erweisen und es steht somit zu hoffen, daß der Entwurf im Großen und Ganzen die Zustimmung des Reichs­tages in dessen kommender Session finden wird. Herooczuheben ist an dem abgeänderten Entwürfe namentlich die Bestimmung, wonach die Alters- und Invalidenversicherung durch Versicherungsanstalten erfolgt, welche nach Bestimmung der Landesregierungen für weitere Communalverbände ihres Gebietes oder für das Gebiet des Bundesstaates errichtet werden, es ist demnach von dem System der Berufsgenossenschaften bei der Organisation der Alters- und Invalidenversicherung wieder Abstand genommen worden Der Kreis der Versicherten umfaßt alle Personen vom 16. Lebensjahre ab, welche als i Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder'Gehalt be- | schaffigt werden, ferner Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen und Lehrlinge, wenn deren I Gehalt nicht 2000 Mark übersteigt, endlich die Schiffsbesatzungen deutscher Seefahrzeuge Die Altersrente beginnt nach Vollendung des 70. Lebensjahres des Versicherten die Invalidenrente dagegen, sobald der Versicherte nachweislich dauernd erwerbsunfähig geworden ist. Zur Erlangung der Altersrente ist, abgesehen von dem Nachweise des gesetzlichen Alters, eine Wartezeit von 30 Beitrags-Jahren, bei der Invalidenrente von 5 Jahren erforderlich, ferner die Leistung von Beiträgen, welche von den Versicherten in der Höhe von je einem Drittel der Alters- und der Invalidenrente zu erbringen sind; das zweite Drittel der Renten bringt das Reich auf, das dritte haben die Arbeit­geber zu leisten. Die Invalidenrente steigt bei männlichen Personen von einem An­fangsminimum von 120 Mark jährlich bis zum Höchstbetrage von 250 Mark während die Altersrente 120 Mark beträgt, weibliche Personen erhalten zwei Drittel dieser Rentenbeträge; die Altersrente kommt in Wegfall, wenn dem Empfänger Invaliden- I rente gewährt wird. Erwähnenswerth ist noch, daß durch das neue Gesetz die schon be- I stehenden Verpflichtungen zur Fürsorge für alte, kranke, erwerbsunfähige oder sonst hilfsbedürftige Personen nicht berührt werden. ö 1

Das Reichsgericht zu Leipzig verurtheilte am Montag die wegen Landes- I verrath Angeklagten: Hilfsarbeiter Dietz zu zehn Jahren Zuchthaus, die verehlichte Dietz zu vier Jahren Zuchthaus und den Färbermeifter Appel zu neun Jahren Festung und einem Jahr Gefangnrß; außerdem wurde für sämmtliche Angeklagte Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ausgesprochen. Die Schwere der verhängten Strafen entspricht vollständig der Schwere des Verbrechens der nun Verurteilten und ist bei der Straf- I ausmessung den Dietz'schen Eheleuten gegenüber der Umstand noch besonders ins Ke- I wicht gefallen, daß sie als Altdeutsche ihre landesoerrätherischen Handlungen beaanaen haben, während Appel bekanntlich Elsässer ist. 9 fangen I

Lokales

Histzeil, 10 Jvli- Wie wir aus guter Quelle erfahren, beabsichtigt der Kieüt'r'ps- Radsahrverein mit der Einweihung seiner in Stein's CMnrtpn hrmprirtit'ton ein großes Sommers-» »u oerbinden, d-ss'nProarammein feS® e »6a tfn^at,,bak6n N-b°n «uns.- und DuabdUeMrcn

r?*^Cr?CIk rb ba? wieder durch Aufführung einiger Humoristischer Stucke, ähnlich wie bei dem noch in gutem Andenken stehenden Winterfeste die rtcbttae Würze erhalten. Die Vorbereitungen zu dem Feste sollen im vollen Gange sein unh atfABS'ÄJ* - ÄM ssSES-« SSBF

-erlichen ^^"®' wie auch der S.odloorstand seiner Anerkennung Ausdruck

Zu Art. 63 der allgemeinen Bauordnung.

§ 21.

h(>r tti 9TOQ Söv z»fTz»ziaa i r ^^^10 von baulichen Anlagen Sememen Bauordnung, sowie in Art. 134 des Polizei- strafgesetzes bezeichneten Art ift, sofern dieselben an öffentliche Straßen zu liegen kommen, der Localpolizerbehörde mindestens 14 Tage vor Beginn der Bau- arbeUen Anzeige zu erstatten. Ein früherer Baubeginn ist mit ausdrücklicher Genehmigung der Polizeibehörde gestattet.

Di- bevorstehende Zusammenkunst der Herrscher von Deutschland und Rubland -virkt j-ns-its der Vogesen stark niederstimmend und selbst di- ä gs -n H-tzhlätt sinb jetzt plötzlich kleinlaut geworden. Diese Stimmung in den chauvinistischenSJfc! * Erdings auch nur zu erklärlich, denn die Begegnung zwischen Kaiser

Wilhelm und dem Czaren ruckt das ohnehin schon recht sagenhafte Proscct einer russisch-französischen Allianz noch weiter in das Gebiet bloßer politischer Phantastereün hrnaus und wenn sich Deutschland und Rußland nunn.ehr oerständigen verschwinde" für dre Franzosen auch der letze Hoffnungsstrahl, in Gemeinschaft mi, den Russen üh,T -1 Deutschland h-r,allen zu können. 'Merkwürdiger Wds- macht i n jenserts der Vogesen eine gewiße Bewegung zu Gunsten einer Annäherung Frankreichs ^t^^bemerkbar und der sonst ziemlich vernünftig urthetlendeTemps" z B. entdeckt plötzlich daß das wahre Heil für Frankreich in einem Bündniß mit dem Donau- besiehe. Die sich mehr und mehr offenbarende Jsolirtheit der französischen Re- publik scheint in den Köpfen der Franzosen offenbar eine immer wachsende Verwirruna anzustrften, denn schwerlich hätte sonst der ernstlich gemeinte Vorschlag eines Zusammen­gehens Frankreichs mit Oesterreich auftauchen können. 9 ^ufammen-

Telegraphische Depeschen.

Wolffs telegr. Correspondenz, Bureau.

I l «, derlin, 9. Juli. Nach der heutigen Besichtigung des Lebrbataillons wobnte I ber Kaffer der Gefechtsübung der Gardejäger und des 1. Garde-Ulanen-Regtments be/ I die Var ade derselben ab und versammelte dann die Officiere beider Reaimenter I Kritik. Nach der Rückkehr in's Marmorpalats nahm der Kaiser dann mehrere

I trage entßeßen und arbeitete mit dem Civilkabinet und dem Kriegsminister. Dem

gestrigen Diner wohnten der Oberpräsident v. Achenbach, Eapttän zur See Seckendor?

I Generalarzt Leuthold und Regierungsrath Brandenstein bei. '

I Merlin, 9. Juli. Einer Meldung derNordd. Allgem. Ztg." zufolge ist der I SP vorläufiger Belassung in seiner Stellung als9Ehef der

Ne?tretuna"^^"bnnung zum kommandirenden Admiral behufs I Vertretung des Chefs der Admiralität zu der Admiralität kommandirt worden.

j s Der Chef des Mllitarcabinets, General v. Albedyll, wird noch im Laufe I frtr °berJ\Un bc§ Herbstes das Commando eines Armeekorps übernehmen,

I genommen ® cUun0 tm Militarcabinel ist der General v. Hahnke in Aussicht b-im MlilLinü kvmmLü iUf0®C <ft ®en£ral bereits zur Dienstleistung

I : k ^!C "Arschawa", auf welcher der Zar dem Kaiser Wilhelm entgegenfährt I zwei ruffifcheu Kliegsschiffen begleitet. Sobald Kaiser Wilhelm dieDerschawa"

I Qnnhi^n^ftnttF10^? Cn ufn& deutsche Geschwader nach Kronstadt, wo die

9JI h un<£ ?et k^serliche Gast mit allen militärischen Ehren em- Von geht nach dem officiellen Empfang die Fahrt nach

Peterhof In Begleitung des Zaren wird sich mit Rücksicht darauf, daß Graf

I Bismarck im Gefolge des Kaisers Wilhelm wellt, auch Minister v. Giers

I m Berlin, 9 Juli. DerBörsen-Courier" erfährt authentisch: Im bekannten I P^ der Firma Robert Warschauer und der Versicherungsgesellschaft Victoria" oeaen ru N che Postbeamte wegen Unterschlagung ha^ das Schwurgericht die Angeklagten^ ^

I artheilt und dre beschlagnahmten Werthe den Eigenthümern zugesprochen.

I <xn Prozeß gegen Dietz und Genossen wegen Landesverraihs

I "Vfiprit EnOcherdungsgrunden des vom Reichsgerichte gefällten Urtheils wird als feft- I s0N6enommen, daß dre verrathenen Schriften, dem Urrheil der militärischen I ?"^olge, so^he waren, deren Geheimhaltung zum Wohle des deutschen

spoaP'I,0t etc °r^ber sewesen, daß aber Dietz als Deutscher selbst der fran- | i^kgi^ung solche angeboten und sie seinem Geständnisse nach auch theilweise I Jm AÄe verschafft habe. Dietz sei auch vollständig in der Lage gewesen Mchtrges von llrlwrchtrgem zu unterscheiden, da die französische Regierung beziehent-

I !l£$ der Äderst Vincent ihn selbst als Goldes werth bezeichnet habe. Das Verbrechen r Ö§ bf?fbaJ schwerste, der Schaden, den er angerichtet, unermeßlich, deß- AHtbhlo h-ttfctnCsi>mJlbcrnk Unistande angenommen, sondern nur Rücksicht genommen onf die bittere 9^oth und das offene Geständniß. i)ie Ehefrau Dietz sei ebenfalls für uberfufcrt erachtet, sie habe den Verkehr mit der französischen Regierung erst vermittelt b <£bnC LICi wurde wahrscheinlich der ganze Landesverrath nicht oorgekommen sein dem Gerichtshof als klug und thatkräftig erschienen und die Annahme ?«oiSo§0C ° ni' ba^ Ehemann vor ihr Geheimnisse bewahrt habe, auch habe sie

Oe der angenommen, es seien ihr ebenfalls keine mildeimden Umstände zugebilliat Be- 'ugUchdesAppel habe das Gericht die Ueberzeugun^ von seinerSchüldgewon^n

I die Aussagen des Cabannes allein habe das Gericht nicht Gewicht gelegt wohl M mtt ^nen völlig übereinstimmenden Aussagen der Ehefrau des Cabamres- eine Verbindung zwischen den beiden Eheleuten in dieser Hinsicht sei unmöglich ae- wesen. Ferner hatten sich in den eigenen Angaben Appel's Widersprüche ergeben auch sjrTo/l" de'chranktes Geständniß desselben vor. Mildernde Umstände seien hinsichtlich ^..vp7?,ongenommen, weil derselbe ein geborener Franzose sei und aus eraltiiter An- SeamU ^&eUa^^eF^an&fe^.e ^^rathe beigeholfen, resp. angestiftet und deshalb auch or Leipzig, 9 Juli Das heute im Processe des Reichsfiskus gegen den Bremer Lloyd wegen des bet dem Zusammenstoß derhorchte" mit demHohenstausen" am ^ugefugten Schadens vom Reichsgericht gesprochene Urtbeil npr- pflichtet denLloyd" zur Zahlung der geklagten Schadensumme.

Pari-, 9. Juli. Bei dem gestrigen Bankett in Rennes griff Boulanaer die Kammer auf das Heftigste an. Es sei die höchste Zeit, sagte er dieser kmm irnh Verfassung ein Ende zu machen; die Stimme des Volkes müsse sich letzt Horen lassen, zum Wohle der Republik und bei den vorbereitenden Mabl-n f * aSfäa »?(&&*"'"»>'1"» 11 1" -»«>,

©enSbarmcrtc auf bie M-Ng- feuerte unb mehrere P-rfvnen verwunb-I- ' 6 * b

Konsianiinoprl, 9. Juli. (Havas"-Meldung.j Voraestern Abend 10 iTF»r umzingelte eine 45 Mann starke bulgarische Brigantenbande « Uhr

(Ostrumelien) und schleppte als Gefangene zwei österr^

Agenten der Gesellschaft Vitalis und denjenigen der Gesellschaft des Baron Hirsch'forll

,, . . O. Juli. Die Fahrt des Kaisers von Kiel nach Petersburg wird mabr-

schetnlich 5 Tage dauern, weil einzelne der begleitenden foL? Lc ;

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<mmfinnffchcn M-erbuscn^statt. ®aS'beufffe'@e£'

©obalb Kai er Wilhelm bann bas rufsische ftrieaätoiff 6,mh »JJ ^üb-r.

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JUt Endung ^n®«^cLbCßbbf^^

(u- 3)

§ 22.

Verfehlungen llegen vorstehendes Polizeireglement unterliegen den Rechts­folgen der Art. 79 und 80 der allgemeinen Bauordnung.

Dasselbe gilt für Verfehlungen gegen die SS 15 17 18 21 22 23 r A mUrn^.29 Ortsbaustatuts für die Provinzialhauptstadt Gießen vom Heutigen. Großherzogüches Polizeiamt Gießen.

__Fresenius.