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10/06/1888 Zweites Blatt
 
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E. Wasserschieben, Bankgeschäft, Giessen

Ich beehre mich hierdurch anzuzeigen, dass ich von heute ab

Checkrecbnungen

eröffnen werde.

Es hat sich anderwärts schoß längst der Brauch eingebürgert seine Kasse nicht im Hause zu haben, sondern deren Führung einer Bank oder einem Bankier zu übertragen; in der Wohnung bleibt nur das nothwendigste kleine Geld, die Hauskasse: alles andere hegt beim Bankier. Letzterer leistet alle Zahlungen für ihn und empfängt alle Zahlungen für ihn. Der Inhaber der Gheckrechnung bedarf nicht mehr eines diebes- und feuersicheren Kassenschrankes, er zahlt seinem Bankier für die Kassenführung nichts, sondern empfängt noch Zinsen für sein Guthaben. Zu diesem Zinsgewinn aber gesellen sich noch Vortheile anderer Art welche die umfangreiche Betheiligung an den Checkrechnungen besonders angezeigt erscheinen lassen. Der vernehmlichste Zweck derselben besteht darin, von den einzelnen privaten Kassen alle diejenigen Gelder in sich aufzunehmen, welche nur auf kurze Zeit auf einzelne Wochen oder Monate verfügbar sind. Der Kaufmann Handwerker, Fabrikant, welcher zu bestimmter Zeit Wechsel zu decken oder sonst grössere Zahlungen zu leisten hat, führt die inzwischen erfolgenden Eingänge eines Tages oder einer halben Woche zum Bankier ab, um nach Bedarf wieder abzuheben; der Beamte und Rentier bringt nach Empfang des Gehaltes, der Zinsen oder sonstiger Einnahmen die betreffende Summe seinem Bankier und behält nur kleine Beträge zur Deckung des täglichen Hand­bedarfs zurück. Bei richtiger Ausnutzung der Checkrechnung ist beinahe für Jedermann das Halten irgend grösserer Kassenbestände entbehrlich. Der erfahrene Checkkunde bezahlt jede Rechnung von 10 Mark und darüber mit einem Check; auf dieselbe Weise erfolgt die Begleichung des wöchentlich oder monatlich eingehen­den Contobuchs beim Spezereiwaarenhändler, Bäcker, Metzger u. s w Macht die Hausfrau grössere Einkäufe in der Stadt, die ja häufig gegen baar ausgeführt werden, so nimmt sie kein Geld, sondern das Checkbuch mit und füllt an Ort und Stelle den Check mit ! dem ausmachenden Betrage der bewirkten Einkäufe aus, sodass ' das lästige und zeitraubende Geldzählen für alle Theile hinfällig I wird. Der Kaufmann, Handwerker oder Buchhändler präsentirt '

seinerseits die erhaltenen Checks dem betreffenden Bankier und lasst sich entweder den Betrag auszahlen oder aber er lässt sich den Betrag auf seinem Checkconto gutschreiben. So vollziehen sich zahlreiche kleine und grössere Umsätze, die sonst nur mittelst des umständlichen Baarausgleichs bewirkt sein würden, durch ein- k! m unä Zuschreibung in den Büchern des Bankiers. Und nicht blos die Lmstandliehkeit der Operation des Geldzählens und Empfangens, sondern auch die Gefahr des Verlustes, Verzählens und Versehens welche so häufig die Ursache ärgerlicher Vor­kommnisse sind, werden vermieden. Von einigem Belang kann unter Umstanden auch die Beweiskraft des Checks werden Wird einmal eine Rechnung, welche durch einen Check bezahlt ist verlegt oder irrthümlich vernichtet, und es hat zugleich der Empfänger gerade diesen Posten in seinen Büchern nicht gelöscht so dass der Betrag nochmals gefordert wird, so beweist der bei mir mindestens 10 Jahre aufbewahrte Check sofort den Irrthum. Die Quittung einer Rechnung, welche durch einen Check liquidirt wird, wurde in etwa folgender Form auszustellen sein- Für ob)ge Summe habe ich einen Check auf E. Wasser sch leben I L AnTn| 1 ItragerT,Mk.......empfangen.- Sollte dann

die Auszahlung dieses Checks aus irgend einem Grunde von mir beanstandet werden müssen, so hat selbstverständlich der Gläu­biger wegen der nicht erfolgten Einlösung vollen Anspruch auf sofortige Erstattung des Betrags seitens des Schuldners.

Ueber die bei mir eingeführten Formen giebt das unten ab­gedruckte Reglement nähere Auskunft. Jeder Kunde empfängt 2 Bucher. Das eine ist das eigentliche Contobuch, in welchem über jede Einlage quittirt wird. Das zweite enthält eine Anzahl Quittungsformulare (Checks). Wünscht der Einleger eine gewisse Summe baar zu empfangen, oder wünscht er. einem dritten eine bestimmte Summe zu überweisen, so füllt er einen dieser Checks entsprechend aus. Die Zinsen werden an jedem Semesterschluss verrechnet und zwar werden Einlagen verzinst vom Tage der Einlage an wogegen die ausgeschriebenen Checkbeträge erst vom Jage der Hebung äusser Zins treten.

Ich empfehle meine Einrichtung zur allgemeinen Benutzung. Giessen, 10. Juni 1888.

E. Wasser schieben.

Bestimmungen für die

1) Die Checkrechnung wird provisionsfrei geführt.

2) ^eo^rT°~i!?habey erhälil ei? Kontobuch sowie gegen Bescheinigung ein lieft mit je Checkformularen. In dem Contobuch quittire ich die geleisteten Einzahlungen, dagegen sind die ausgeschriebenen Checks unter den Daten der Ausstellung vom

'n n°np-Irhaber se,bst e,nzutragen. Checks dürfen auf beliebig kleine Beträge lauten.

3) Die Einlagen werden nach vollen Tagen bis auf Weiteres mit 2</2 Prozent verzinst. Eine etwa erforderliche Aenderung des Zinsfusses wird den Einlegern mitgetheilt.

4) Die Zinsenberechnung erfolgt an jedem Semesterabschluss in der Weise, dass die Zinsen dem Capitale zugeschrieben werden.

5) In Frankfurt und in Berlin zahlbare Coupons werden vollwerthig, Coupons in aus- ländischer Wahrung, fremde Geldsorten und Banknoten zum entsprechenden Cours in Zahlung genommen.

6« Das auf Check-Conto eingezahlte Guthaben kann jederzeit ohne vorherige Kündigung | zuruckgefordert werden. 6 b 6

Check-Rechnungen.

7> 7;" ^Iderhebungen dürfen nur die von mir ausgegebenen Check-Formulare ver wendet werden. Ich bm nicht verpflichtet, gegen anders formulirte Anweisungen er Quittungen Zahlung zu leisten. Jeder Check muss vom Conto-Inhaber selbst oder von einem dazu Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Das Checkbuch ist zur Verhütung von Missbrauch sorgfältig zu bewahren. Unbrauchbar gewordene Check­formulare sind mir zurückzugeben. 6 vnecK

8) Radi rte oder vermittelst Durchstreichens veränderte Checks werden nicht honorirt Dasselbe gilt von solchen Checks, deren Beträge das Guthaben des betreffenden in egers übersteigen. Falls eine Ueberhebung des Contos aus Irrthum Vorkommen mit"' Prozent z^v^sen^ « Achten

9J geöffner iS a" jedem Wcrkage 8-12 l,hr Vormittags und 2-6 Uhr Nachmittags - 4855

4794 Von einer älteren deutschen L"!Ä2.*süHrtenFeuerverficherungS- Gesellschast wird für Gießen einmütiger Agent gesucht.

D-msklben würbe das bestehende größere Geschäft mit lohnendem Jncasso übertragen werden. Offert, mit Ref. sub 6. V. 1217 an Haaseusteiu & Bögler in Frank- furt a. M. erbeten.

4779 Von jetzt ab wohne ich

Kreuzplatz S.

Frau Hüttenberger, Vermietherin.

Am 12. d. MtS., von Vormittags 9 Uhr an, wird der Unter- ^"bavdstag H.ffifcher Vorschuß- und Eredit-».reine in m \ 'Saalbau dahier tagen und steht als Hauptgegenstand die Berathung des neuen Genoffenschaftsgesetzes aus der Tagesordnung.

Alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins und M Genoffenschafts- wesens laden wir hierdurch zum Besuche dieses Verbandstageö und zur Theil- nahme an dem sich anschließenden gemeinschaftlichen Festessen freundlichst ein und hoffen auf recht zahlreiche Betheiligung.

Anmeldungen zum Festessen nehmen Herr Gastwirth Stein im Garten unser Veremsdlener, Herr Carl Währum, und wir auf unserem Bureau mit Vergnügen entgegen.

Gießen, den 7. Juni 1888.

4770 Ein jüngerer Bursche vom Lande als Hausbursche und ein Küchenmädchen gegen hohen Lohn gesucht.

Bahnrestaarant in Giessen.

424d Mehrere Herren können an einem ^kfferen Familientisch theilnehmen.

Näheres in der Expedition d. Bl.

1715 Gesucht

® Sr,'«»?--'6«"

H Schmall, Hess. Hos.

4757

Gewerbebank zu Giessen, e. G.

H Wagner.Carl Bogt II.

! Franzsche

i We= und Schwimmanstalt

1 $ in allen ihren Theilen eröffnet und ladet ganz ergebenst zum

Abonnement ein -

1 Georg Franz,

IRebaction: A. Schrvda. - Druck und «erlag der Brühl'schm Druckerei ,^r. Lhr. Pietsch) in

4737 Ein jüngerer

Bursche

vom Land für ein hiesiges Geschäft gesucht. Zu erfragen in der Exped. d. Bl.

1158

Cabinet n 3Um Oamenfrisiren.

Abonnement in und außer dem Hause. C-Fr.ConraOnftiir, Mäusburg 15.

Mitglied des Deutsch-Oesterreichtschen Mödel-TranSport-Bee-andeS.

Mobeltraniport von 1. Kessler, l O&nileiberg 9.

Umzüge werden besorgt mit und ohne Umladung und unter Garantie bei billigster Berechnung. *>48

Gießen.