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08/07/1888 Zweites Blatt
 
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A?r. IS7 Zweites Blatt. Sonntag den 8. Juli 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Vureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. $Urcb die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pfj

Lokales.

Gieße«, 7. Juli. sSitzung der Stadtverordneten vom 5. 3uli.] Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Keller und Gnauth, bettens der Stadtverordneten die Herren Baist, Georgi, Grüneberg, Dr. Gutfletsch, Hanstein, Hornberger, Jughardt, Ad.Noll, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels.

Die auf die s. Z. an Ihre Majestät die Kaiserin-Wittwe Victoria und Seine Königliche Hoheit den Großherzog aus Anlaß des Ablebens des Kaisers Friedrich von dem Stadtvorstande Namens der Stadt abgesandten Betleidsadressen eingegangenen Dankschreiben, ersteres unterzeichnet von Freiherrn v. Seckendorff, letzteres von Dr. Becker, werden durch Verlesen zur Kenntntß der Versammlung gebracht.

Von den städtischen Schuldverschreibungen werden im Gesammtbetrage von 6000 st. die folgenden Nummern zur Rückzahlung gezogen: Lit. A Nr. 1, 9, 15, 22, 23, Lit. B Nr. 6, 15. Der Beschluß über die Abhaltung des diesjährigen Jugend fest es wurde in der Sitzung vom 14. Juni d. I. angesichts der vorliegenden schlimmen Nachrichten über das Befinden des am folgenden Tage verstorbenen Kaisers Friedrich ausgesetzt. In einer späteren Sitzung des Curatoriums und der Schul­deputation waren die Meinungen über die Abhaltung eines Jugendfestes in diesem Jahre gelheilt und lag lediglich die Entscheidung über diese Frage tn den Händen der Stadtoerordneten-Versammlung, welche, nachdem sich Niemand gegen das Jugendfest, die Herren Grüneberg, Wallenfels und Hanstein aberdahinausgesprochen, daß das in Rede stehende Fest ein unschuldiges Vergnügen der Kinder bilde, welches man diesen wegen der Trauer, zumal bis zur Abhaltung des Festes Immer noch einige Wochen Zeit seien, nicht nehmen solle, beschloß, das Fest noch vor Eintritt der Schul­ferien (11. August) abzuhalten und die näheren Bestimmungen dem Comitö zu übers lassen. Zu dem Gesuche des Drechslermeisters Jakob Häuser um Erlaubnißzum Wirthschaflsbetrieb in seinem Neubau an der Ludwigstraße beschließt die Versammlung, nachdem Großh. Polizeiamt berichtet, daß es noch nicht in der Lage sei, sich über das Gesuch zu äußern, da die Wirthschaftsräume noch nicht fertig, Befürwortung der Be- Bedürfnißfrage zum Ausschank von Branntwein, sofern die Concession zum Wirth- schaftsbetrieb überhaupt ertheilt würde. Mit der Erhebung der alljährlich statt­findenden statistischen Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernte-Ertrages wird die seither im Bereich der städtischen Gemarkung thättge Commission wieder betraut. Das Einquartterungswesen betreffend wurde neulich beschlossen, die Frage, ob es zulässig sei, bei Vertheilung der Etnquar- tterungslasten auch die Kapitalrentensteuer heranzuziehen, der juristischen und Finanz- Commission zu überweisen. Diese Commission hat tn gemeinschaftlicher Sitzung diese Frage verneint, sowohl tn Betreff der Heranziehung der ganzen Steuer wie in Betreff nur eines Theils derselben. Die juristische Commission hatte beantragt, durch Orts­statut feststellen zu lassen, daß nur Grund-, Gewerbe- und Einkommensteuer bei Heranziehung der Einquartierungspfltcht berücksichtigt werden sollten, da der Ertrag der Kapitalrente schon in der Einkommensteuer mit einbegriffen jei. Herr Georgi spricht sich für Heranziehung der Kapitalrentensteuer mit der Hälfte, wie dies bei der Einkommensteuer geschehe, aus, zieht aber einen dies­bezüglichen Antrag, weil er von einer anderen Auffassung ausgegangen, wieder zurück. Herr vr. G u t f l e i s ch erklärt, er könne sich nicht dazu entschließen, die Kapitalrentensteuer von der Heranziehung zu den Einquartierungslasten auszuschließen; die Mehrzahl aller Kapitalrentensteuerpsttchtigen könne diese Last ganz gut tragen, die Hauptsumme der Kapital­rente befinde sich im Besitze von Leuten, denen auch noch andere Einnahmequellen offen ständen, die Wittwen und Waisen, die auf eine kleine Kapitalrente angewiesen seien und Berücksichtigung verdienten, seien tn sehr geringer Zahl vorhanden, er werde gegen das beantragte Localstatut stimmen und auch dagegen, daß man die Kapitalrentensteuer von der Einquartierung befreie, man solle alle Steuerkapttalien berücksichtigen. Herr Hanstein spricht sich für Befreiung derjenigen Leute aus, die nur auf den Ertrag ihrer Kapitalrente, soweit diese 1000 JL nicht übersteigt, angewiesen sind, stellt aber später den Antrag, Kapttalrentensteuerpsttchtige nur dann mit Einquartierung zu ver­schonen, wenn diese nur bis zu 500 JL. Rente beziehen, auch wenn sie Grundsteuer ent­richt^. Herr Barst empfiehlt, bei Heranziehung der Kapitalrentensteuer nicht zu weit zu gehen, man solle nicht alle Lasten auf diejenigen wälzen, die ebenso gut irgend wo anders wohnen könnten. Ihm seien Fälle bekannt, in denen Kapitalrentner von Mainz nach Wiesbaden gezogen seien, um der hessischen Kapitalrentensteuer zu entgehen; er bitte, den Antrag der Finanzdeputation, die Kapitalrentensteuer von der Belastung mit der Quartiervfltcht auszuschlteßen, anzunehmen. Herr Scheel bemerkt, daß man eine Last von einer auf die andere Schulter abzumälzen nicht beabsichtige, sondern nur die Kapitalbesitzer mit den Gewerbetreibenden auf eine Stufe stellen wolle. Herr Belg. Gnauth glaubt, weder'diejenigen Kapitalrentensteuerpflichtigen, welche viel besitzen, noch diejenigen, welche wenig Rente beziehen, als Norm hinstellen zu können, um danach die Beschlüsse zu fassen; er glaube nicht, daß deshalb Leute die Lrtadt verlassen, weil sie einmal mit Einquartierung bedacht werden könnten, die Mehr­zahl der Kapitalrentensteuerpflichtigen hätte noch andere Interessen an ihrem Verbleiben tn der Stadt. Der Antrag der Finanzdeputation, die Kapitalrentenfteuer bei der Frage der Quartierleistungspflicht nicht mit heranzustehen, wird abgclehnt, desgleichen der von Herrn Dr. Gutfleisch gestellte Antrag auf Heranziehung der ganzen Kapt- talrentensteuer, dagegen der Antrag des Herrn Hanstein, ohne Rücksicht auf Grund­besitz die Kapitalrente bis zu 500 JL einschließlich von der Einquartierungspfltcht zu befreien, angenommen. In Betreff des Begießens der Straßen war s. Z. be­schlossen worden, an den städtischen Gießfässern die Einrichtung zu treffen, die es er- mögllcht, daß die Fässer, sobald sie leer sind, in einem beliebigen Stadttheil wieder aus der Wasserleitung gefüllt werden können. Seitens des Wasserwerkes ist nun diesbezüg­liche Vorlage gemacht worden, mit deren Annahme die Versammlung sich einverstanden erklärt. Infolge dieser Neu-Einrichtung ist es ermöglicht, die Straßen ausgiebiger wie seither zu besprengen, da nicht mehr diejenige Zett verloren geht, welche die Wagen leer bis zur Füllstation zurücklegen mußten. Der Deputattonsoorschlag, mit An­wendung der neuen Fülleinrichtung gleichzeitig die Wasserentnahme am Bahnhofe, für welche ein bestimmter Betrag zu entrichten ist, einzustellen, findet ebenfalls Annahme. In einer, die Besprengung der städtischen Anlagen verhandelnden Ver­sammlung von Interessenten ist der Wunsch geäußert worden, das überfließende Wasser aus der städtischen Leitung zum Begießen der städtischen Anlagen, etwa durch Zuleitung aus den Hydranten mittelst Schläuchen, zu verwenden. Die Direction des Gas- und Wasserwerks hat ihr Einverständniß mit der Verwendung des Wassers geäußert, nicht aber mit der Art der Zuleitung mittelst Schläuchen; sie schlägt vielmehr die Anlage von Gartenhydranten und Herstellung der erforderlichen Zuleitungen vor. Nach den ange­stellten Ermittelungen würden ca. 15 Gartenhydranten nöthig sein und zwar 2 für den Ludwigsplatz, 4 für die Südanlage, 4 für die Nordanlage und 4 für die Ostanlage. Die Kosten incl. der Zuleitung und der nöthigen Schläuche sind auf vM 2018 veran­schlagt. Die Baudeputation bezeichnet die Anlage von solchen Gartenhydranten für

zweckmäßig, beantragt dagegen die Anschaffung von 3 selbstthätigen Sprengvorrichtungen, für welche 90 JL erforderlich sein würden, zu stretchen. Es wird dem Antrag der Bau­deputation entsprechend beschlossen, mit dem Zusatze, daß versuchsweise ein automatischer Sprenger angeschafft werden soll, da man mehrfach der Ansicht ist, daß diese Art bcr Besprengung den Blumen zuträglicher sei. Von einer Anzahl Hausbesitzer der Frank­furter Straße wird die Ausdehnung derWasserlettung bis an das Pascoe'sche Haus angestrebt. lieber dieses Gesuch wurde schon im Vorjahre verhandelt, dasselbe mußte indeß zurückgestellt werden, da sich die Druckoerhältnisse noch nicht so bestimmt festsetzen ließen, um eine immerhin kostspielige Anlage zu unternehmen. Diese Zweifel sind jetzt durch die Thatsachen gehoben und beantragt die Deputation für das Gas- und Wasserwerk Fortsetzung der Rohrleitung bis an das Pascoe'sche Haus behufs An­schlusses der Häuser der Petenten, vorausgesetzt, daß der Wasserzins den Betrag von 300 <X, entsprechend einer lO°/otgen Verzinsung der auf 3000 jH- veranschlagten Kosten für die 270 Meter lange Leitung, erreicht. Der Antrag wird angenommen. Eine An­frage des Herrn Rectors der Landes-Universität, unter welchen Bedingungen der vor dem Eollegiengebäude in der Ludwigsstraße gelegene Rasenplatz aus der städtischen Wasserleitung besprengt werden könne, beantragt die Deputation dahin zu beantworten, daß dies mittelst eines in Mitte des Platzes anzulegenden Gartenhydranten, der, um die Aufstellung eines weiteren Waffermessers zu vermeiden, aus der im Innern des Collegiengebäudes geplanten Leitung mittelst Abzweigung zu speisen sein würde, ge­schehen könne. Dem Gesuch mehrerer Hauseigenthümer der verlängerten Bis­marck st raße um Anschluß ihrer Häuser an die Wasserleitung kann vorerst nicht statt­gegeben werden, da die Straße noch nicht aufgefüllt ist und die Auffüllung sich erst festsetzen muß, ehe an Legung der Rohrleitung gegangen werden kann. Es wird den Gesuchstellern die Aussicht eröffnet, daß ihrem Gesuche ein Jahr nach ferttggestellter Auffüllung entsprochen werden könne, wenn sie sich zu einer den Betrag von 80 JL erreichenden Wasserabnahme verpflichten. Herr Fabrikant W. Gail beabsichtigt, den an seinem Besitzthum befindlichen Fluthgraben durch einen Röhrenkanal zu ersetzen, wenn ihm die Stadt das in die Fortsetzung der Einfriedigung an Oswald's Garten fallende Gelände unentgeltlich überläßt. Zu diesem Zwecke ist die vorherige Verstän­digung mit Herrn Gastwirth Spieß, welcher neben seinem Hause, nach Oswald's Garten hin, einen einstöckigen Saalbau Herstellen will, erforderlich. Mit dem diesbe­züglichen Gesuche des Herrn Spieß ist die Versammlung einverstanden, verlangt indeß für das Mehr des an Herrn Gail abzutretenden Geländes von ca. 34 Hl Meter 150 Dem Gesuche des Schützenvereins Gießen um Ueberlassung städtischen Ge­ländes am jetzigen Schützenplatze wird unter der Bedingung stattgegeben, daß der Verein für das 675 LH Meter umfassende Gelände pro lllMeter 3 JL bezahlt, das Ge­lände bis auf Straßenhöhe abträgt und sich verpflichtet, die Abfallwasser nicht nach der Stadt zu abzuleiten. Dem Gesuche der Frau Hauptmann Meyer Wwe. um Ueberschreibung eines neben der Grabstätte ihrer Angehörigen befindlichen Begräbniß- platzes auf ihren Namen wird stattgegeben. UnterAusbau der Ostanlage" liegen zwei Gegenstände vor, deren erster, Gesuch des Herrn Chr. Petri V. um Ver­längerung der Frist zum Ausschachten des Straßengeländes an seinem Neubau, als er­ledigt zu betrachten ist, da die Frist verstrichen. Der zweite Gegenstand betrifft die Wasserversorgung des in der Ostanlage, vor dem Zipp'schen Hause, geplanten Teiches. Es wird hier empfohlen, die Einrichtung des Wasserzuganges (aus der städtischen Lei­tung) schon jetzt auszuführen und zwar von dem Justtzgebäude her, wogegen der Ab­lauf an der entgegengesetzten Seite tn den Schoorgraben erfolgen soll. Mit diesem Ablauf wird eine zwar schwache, aber stetige Wassererneuerung beabsichtigt, während ein in der Mitte des Teiches anzulegender Grundablaß dazu dienen soll, zeitweilige gänzliche Entleerung des Teiches zu ermöglichen. Das Project, dessen Ausführung auf 470 tX veranschlagt ist, wird gutgeheißen. Unterm 17. Mai d. I. wurde die Er­richtung einer Badeanstalt für die städtischen Schulen (vorerst für die Knaben) beschlossen und zwar wurde die Errichtung von Kastenbädern oberhalb der Franz'schen Badeanstalt in Erwägung gezogen, da man von der Anlage eines Freibades aus Grün­den der Sicherheit abgesehen. Der von Herrn Stadtbaumeister Stief sehr detailltrt ausgeführte Plan liegt der Versammlung nebst Kostenvoranschlag zur Begutachtung vor. Letzterer beziffert sich auf 5600 Die Versammlung erklärt sich im Allgemeinen mit dem Voranschlag und der Ausführung des Projectes einverstanden, beschließt indeß, da für dieses Jahr die Eröffnung des Bades sich nicht mehr ermöglichen läßt, Wieder­aufnahme der Verhandlungen und Ausschreibung in Submission im September d. I., damit die nöthigen Vorbereitungen getroffen werden können, um im nächsten Jahre das Schulbad seinem Zwecke rechtzeitig übergeben zu können.

Der folgende, auf Antrag des Herrn Dr. Gutfleisch in öffentlicher Sitzung verhandelte Punkt 19 der Tagesordnung betrifft das Octro i - Reglement, welches mit Ablauf der gegenwärtigen Budgetperiode einer Aenderung unterzogen werden soll. In der gemeinschaftlichen Sitzung der mit dieser Angelegenheit betrauten juristischen und Finanz-Commission hatte Herr Dr. Gutfleisch den Antrag auf Vereinfachung des Reglements gestellt und betont, daß man solche Artikel, die eine Belastung durch Octroi nicht vertragen, entlasten und das Octroi aus solche legen möge, die es besser ver­trügen. Indem Herr Dr. Gutflei sch vorausschickt, daß er überhaupt sich mit der Erhebung von Octroi nicht befreunden könne, (indeß habe er nicht die Absicht, alle dem Octroi unterworfenen Objecte davon zu befreien), habe er sein Augenmerk, um wenigstens etwas zu erreichen, auf die Entlastung von Mehl, Backwaaren und Früchten gerichtet. Diese Artikel, welche namentlich die unbemittelte Bevölkerung am meisten consumire und somit diese am meisten belaste, erfordere im gesammten Octroi- wesen einen Aufwand an Arbeit und Controlmaßregeln, der zu ihrem Ertrag an Octroi in gar feinem Verhältnisse stände. Ein sehr großer Theil octroipflichtiger Gegen­stände könne überhaupt nicht mehr an den Thoren controlirt werden, da nahezu die Hälfte der Einwohnerfchaft Gießens vor den Thoren wohne, die Controle demnach auf Anmeldung und Durchsicht der Bücher-Einträge beruhe. Auch das Octroi auf Holz könne beseitigt werden, indem dasselbe ebenfalls im Verhältniß zu den Kosten nur einen geringen Ertrag (ca. 1500 c/M) abwerfe und zum größten Theile aus den eigenen Waldungen komme. Das Octroi auf Backwaaren, Frucht und Mehl nehme die meiste Last in Anspruch, dies sei durch die Ausführungen des Herrn Octroicontroleurs nach­zuweisen, namentlich in Hinsicht auf die Ausfuhr von Backwaaren, für welche be­kanntlich der volle Octrotbetrag rückvergütet werde. So betragen z. B. im Jahre 1886/7 die Einnahmen an Octroi aus Backwaaren rc. 22 627 JL. 34 H, wovon 8470 JL zurückoergütet wurden, im vergangenen Jahre seien bei einer Einnahme von 23 635 43 H sogar 9702 70 zurückoergütet worden. Hieraus ergebe sich,

daß die Stadt von 45 pCt. der Octroi-Ännahmen weiter keinen stutzen ziehe, als die Arbeit für die Controle zu bezahlen, da, wie schon erwähnt, aus Backwaaren der volle Octrotbetrag zurückoergütet würde, ohne daß eine Controlgebühr erhoben werde. Zudem trete gerade bei Backwaaren im Verhältniß zu den andern Objecten die meiste Rück- oetgütung ein. Er sähe wohl ein, daß sich eine Einnahmequelle, wie sie die Stadt Gießen aus Octroi erziele, nicht sofort entbehren lasse, aber diejenigen Objecte, die zu