Zweites Blatt.
Sonntag den 8. Januar
1888.
Bnreau r S ch u l st r a ß e 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringevlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Ma^k 50 Pf.
Amtlicher HHeil.
Betreffend: Revision der Hypothekenbuchjührung.
An sämmtliche Drtsgerichte -es Amtsgerichtsbezirks Meßen.
Wir benachrichtigen Sie hiermit, daß wir zu Anfang nächsten Monats mit der diesjährigen Revision der Hypothekenbuchführung beginnen werden, und nehmen hieraus Anlaß, Ihnen von dem Ministerial-Ausschreiben vom 27. Mai 1887 Kenntmß zu geben, auf dessen Schlußsatz wir noch vesonders verweisen.
Fragliches Ministerial-Ausschreiben lautet:
Nach bestehender Anordnung haben die Ortsgerichte jährlich bis zu einem von den Amtsgerichten zu bestimmenden Zeitpunkte die seit der letzten gerichtlichen Revijion der Hypothekenbücher stattgehabten Einträge und Löschungen nebst Register, soweit dies ohne die amtsgerichtlichen Akten möglich ist, einer Revision zu unterwerfen und die dabei gefundenen Mängel zu berichtigen, auch die etwa nicht genügend geordneten Akten instructionsgemüß zu ordnen.
Die Amtsgerichte haben die Ortsgerichte vor Beginn der amtsgerichtlichen Revision entweder durch ein Circular oder bei Anberaumung des Revisions- termins auf die vorstehend erwähnte Verpflichtung hinzuweisen, dabei auf die Mängel, welche vorzugsweise durch die ortsgerichtliche Revision zu beseitigen sind (mangelnde Beglaubigungen, und fehlende Unterschriften, fehlende oder wejentlich mangelhafte Einträge von Hypotheken oder Löschungen im Register, mangelhafte Abschrift der amtsgerichtlichen Verfügungen, wie AuslaffunKn von Worten, unrichtige Angabe des Datums der gerichtlichen Verfügungen, und unterlassene Unterstreichung derselben, sowie nicht instructionsgemäß vollzogene Löschungen) ausdrücklich aufmerksam zu machen und zu bemerken, daß die schuldvoll unterlassene Berichtigung derartiger Mängel angemessener Ahndung (mit Verweis und selbst mit Geldstrafe) unterliege.
Indem wir diese Vorschriften, welche nicht genügend befolgt zu werden scheinen, in Erinnerung bringen, bestimmen wir zugleich, um ihre bessere Befolgung zu sichern, daß die Ortsgerichte über die jedesmalige Vornahme der ihnen obliegenden jährlichen Revision ein Protokoll aufzunehmen haben, aus welchem ersichtlich sein muß. daß, wann und in Gegenwart welcher Ortsgerichtsmitglieder, sowie bezüglich welcher Ginträge die Revision vorgenommen wurde.
Gießen, am 2. Januar 1888. Großherzogliches Amtsgericht Gießen.
Stammler.
Berlin, 4. Januar. Die „Köln. Ztg." schreibt: Die „Times" ist un^i-f.irden darüber, raß o?r C;ar zwar dis Veröffentlichung der gefälschten Aktenstücke gestattet, dagegen der Entlarvung Der Fälscher, wie auch besonders jener hochsiedenden Persönlichkeiten, welche ollem ihm den Glauben an die Echtheit der Aktenstücke beibringen konnten, noch wie vor widerstrebt; ste schreibt: „Europa wird begierig sein, und in Anbetracht der Thatsache, daß seine Lebensinteressen in Frage kommen, hat es gewiß ein Recht, zu erfahren, welchen Namen jene Pe sonen tragen, welche so unglaublich verworfen waren, daß sie den Versuch machten, in Verfolgung ihrer eigenen Zw cke die Beziehungen zweier großen und bisher in Freundschaft verbundenen Reiche zu vergiften, und welche Alles, was in ihren Kräften stand, geihan haben, um Europa in einen vernichtenden Krieg zu stürzm." Das Urtheck der „Times" über die Fälscher und ihre Helfershelfer ist hart, aber gerecht, und ihr Verlangen nach öffentlicher Brandmarkung derselben ist sehr begreiflich. Dennoch scheint uns, daß die Möglichkeit, daß diese L.ute amtlich genannt werden sollen, gerade nach der Veröffentlichung der Schriftstücke, welche alle Anzeichen des Compromisses an sich trägt, sehr gering geworden ist. Der „Reichs-Anzeiger" mußte sich damit begnügen unsere Angabe zu bestätigen, daß der deutsche Botschafter Prinz Reuß an den Prmzen Ferdinand niemals einen Brief der bezeichneten Art geschrieben habe, daß dis Briese des Prinzen Ferdinand niemals an die Gräfin von Flandern obgegangen find, und daß auch jene Beziehungen, welche die gefälschten Ak'enilücke andern hochstehenden Persönlichkeiten zuweisen, erfanden find. Amtliche Erklärungen. welche darüber hinauSgehen, find schwerlich zu erwarten; aber dre öffentlich; und amtliche Entlarvung der Schuldigen ist eine Sache ur.d die Bcstiafurg derselben ist etre andere Sache und die Strafe wird jene Personen, welche nicht durch ihr Geschlecht uad ihre Stellung geschützt sind, sicherlich erreichen. Der Czar weiß selbstverständlich aonz genau, wer ihm die gefälschten Ak cnstücke als echt beglaubigt hat, und er kann also auch erfahren, wen diese Persönlichkeit als Briefträger benutzt hat. Und man weiß zur Genüge, welchen Widerwillen der Czar, dessen persönliche Ehrenhaftigkeit kein anständiges Blatt selbst tn den Zeiten deftigster Erreguna jemals bezweifelt hat, geaen unsaubere Persönlichkeiten jeder Art hat. Jene Blätter, welche sich der Fälscher so wacker annehmen und sich so bieder über die Kölnische Zütung entrüsten, die, nebenbei bemerkt, die Fälschung niemals in den klerikalen Kreisen Wiens gesucht hat, werden also wohl doch noch den Schmerz erleben, daß den Schuldigen etwas Unangenehmes widerfährt, ohne daß man recht erfährt, weshalb. Bemerkenswerth ist übrigens noch, daß die „Times" in dem erwähnten Artikel auch dem Fürsten Ferdinand bereits bedingungsweise den Lauspaß giebt; ste schreibt: „Fürst Ferdinand wird in Bulgarien nur geduldet; wir haben seine Stellung als de facto vertheidigungsfähig anerkannt, aber dieselbe würde alsbald de facto wie de jure unhaltbar werden, wenn die Mächte sich in Einklang mit dem 93er* liner Vertrag über die Wahl eines für das bulgarische V lk annehmbaren Fürsten einigen könnten." Der Coburger müsse sich jetzt vollständig klar darüber geworden sein, daß er von Berlin nichts zu erwarten habe; Oesterreich habe ihn bisher bis zu einem gewissen Grade unterstützt; wenn Europa jedoch durch die Ersetzung des Fürsten Ferdinand eine Erlösung von seiner gegenwärtigen Beängstigung finden könne, so werde Oesterreich schwerlich dulden, daß irgendeine Rücksicht auf die persönlichen Interessen des Coburgers die Erledigung einer Frage verhindere, welche jetzt den Frieden Europas bedroht. Die „Times" macht sich also die Ansicht zu eigen, welche wir wiederholt haben-
Das ADC des Gasconsumenten-
Hauswirthen und Miethern, den Inhabern von Fabriketablissements und Ver- guügungslocalen, sowie Allen, welche mit Gasbeleuchtung zu thun haben, empfehlen wir eine kleine, oei I. F. Bergmann in Wiesbaden erschienene Schrift des Ingenieurs der Gas- und Wasserwerke in Wiesbaden, C. Muchall. Das kleine, lehrreiche Buch fuhrt den Titel „Das ABC des Gasconsumenten". Der Verfasser geht von der gewiß richtigen Ansicht aus, daß bei keiner technischen Specialitüt vielfach so ohne Verständniß gearbeitet wird und so viele Mängel sich belästigend geltend machen, wie bei der Gas- veleuchtung. Man klagt über Gasgeruch, über schlechte Leuchtkraft des Gases, über hohe Gasrechnungen und legt doch im Allgemeinen zu wenig Werth darauf, darüber unterrichtet zu sein, wie am rationellsten bei dem Consum von Gas zu verfahren sei. Da das elektrische Licht wohl nicht sobald die Gasbeleuchtung aus der Welt verdrängt haben wird, so sind die Winke, welche Herr C. Muchall den Gasconsumenten gibt, noch für Jedermann höchst schätzbar. Der Verfasser begnügt sich nicht damit, zu sagen, wie man sich in den und den Fällen zu verhalten habe, sondern er führt belehrend aus, warum dies der Fall sein müsse, indem er die wissenschaftlichen Bedingungen für die Erzeugung einer guten Gasflamme in populärer Weise schildert. Durch Vorführung von Abbildungen von Flammen, die aus verschieden conftruirten Brennern entstehen, weist der Verfasser ziffermäßig nach, daß durch die unvortheilhafte Einrichtung des Brenners die Kosten der Flamme sich um das Doppelte erhöhen können. Sehr anerkennend äußert sich der Verfasser über die Regenerativbrenner. Im Einzelnen auf die Rathschläge des Verfassers eingehend, heben wir hervor, was er über die Beschaffenheit der Leitung im Allgemeinen sagt: L>ehr häufig höre man die Klage, daß das Gas früher gut gebrannt habe, jetzt jedoch schlecht brenne. Forsche man dann der Ursache nach, so stelle sich in der Regel heraus, daß früher nur verhältntßmäßig wenig Flammen gebrannt haben, daß aber nach und nach die Leitung immer mehr verlängert worden ist und immer mehr Flammen angehängt worden sind. Dadurch werde bewirkt, daß, wenn die Leitung von Anfang an nicht genügend weit vorgesehen war, der Gasdruck immer mehr abnimmt, was dann schließlich mangelhaftes Licht zur Folge haben müsse. Könnte dieser Uebelstand nicht durch Anbringung der am meisten Licht gebenden Rundbrenner voll beseitigt werden, so sei nur durch Legung einer neuen Leitung mit größerem Durchmesser oder durch Hinzufügung einer zweiten Leitung Abhilfe zu schaffen.
Im Weiteren scheinen folgende Regeln beherzigenswerth:
Der Haupt-Abstellhahn, welcher also die ganze Leitung abstellt, soll außer der Beleuchtungszeit stets geschlossen sein. Derselbe darf erst dann zugedreht werden, wenn alle Flammen gelöscht sind. Erst bei Beginn der Beleuchtung ist derselbe zu öffnen, bevor irgend ein Brennerhahn geöffnet ist. Es empfiehlt sich sehr, außer dem vor dem Gasmesser befindlichen Abstelläahn, welcher in der Regel im Keller ist, noch einen zweiten Haupt-Abstellhahn hinter dem Gasmesser auf der betreffenden Etage anzubringen und diesen zum Abschließen der Leitung zu benutzen. Alsdann kann der im Keller befindliche Abstellhahn stets geöffnet bleiben, so daß man bet etwa eintretender nächtlicher Feuersgefahr sofort Licht machen kann, ohne erst in den Keller gehen zu müffen.
Brennt eine Flamme beim Anzünden blau, so ist Luft in der Leitung und es kann daraus in der Regel geschlossen werden, daß letztere nicht dicht ist, indem das in der Leitung befindliche Gas, sobald der Haupt-Abstellhahn geschlossen ist, aus den oberen undichten Stellen der Leitung entweicht und dasür atmosphärische Luft durch tiefer gelegene undichte Stellen eindringt.
Ereignet es sich, daß alle Flammen ohne vorhergehendes Zucken plötzlich erlöschen, so liegt die Ursache in der Regel am Gasmesser. In einem solchen Falle sind sofort der vor dem Gasmesser befindliche Haupthahn, sowie die Brennerhähne zu schließen und das Gaswerk ist schleunigst zu benachrichtigen.
Bet strengem Frost und exponirter Leitung kann es vorkommen, daß die Leitung ein friert, d. h. daß sich aus dem Gas in Folge der Abkühlung feste Stoffe abscheiden, die sich an der Rohrwandung ankrpstallisiren und dadurch die Oeffnung verengen. Durch Einschütten von etwas Spiritus in die Leitung kann der Uebelstand sofort gehoben werden, doch ist damit ein Installateur au beauftragen. Vorbeugen^kann man am Besten dadurch, daß die Leitung, wenn möglich, an den exponirten Stellen mit Filz oder einem anderen schlechten Wärmeleiter umgeben wird.
Zuckt eine Flamme oder eine größere Anzahl, so befindet sich etwas Wasser, welches aus dem Gas condensirt oder aber auch aus dem Gasmesser herrühren kann, wenn letzterer nämlich recht warm sieht — in der Leitung. Kann man dasselbe nicht aus dem betr. Brennerhahn, indem man den Kegel herausnimmt, ablaffen und auch nicht aus den sogen. Wasserschrauben, so schickt man behufs Ausblasung der Leitung


