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Schulstraße 7.
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sm*.c'*c l ™ ,7 v 1 , » wwi zu ernennen, weicth
he Aufgabe ha: zweimal im Jahr, das erstemal im Monat Mai, das zweitemal im qPnnnf cv.rvr-t....,- ... t
an das Großherzogliche
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Politische Ueberficht
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K «e ^bsitzer von Apfelbäumen, gleichviel ob dies Hochstämme, niedere Formbäume oder veredelte und unveredelte Bäumchen in der Baum--
von letzterer gründlich zu reinigen.
- jeder Gemeinde ist eine Commission aus einer den Umständen
PfTlPH nOtl i)Tvi* aT*T ***** . .. r . ■.. a. r
Erscheint tLgttch mit Ausnahme des Montags. vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
__________________Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf, , ~ ~ WLXJi
Bäume werden auf Kosten des Besitzers gereinigt".
8 4- Jedes Jahr im Monat November ist über das Resultat der'von "genommenen Besichtigungen von Seiten der
L , ., , (Sieben, 6. Februar.
En hochwichtiger Ereigniß steht heute allen Beqebenbeiten aus ^br«, und auherpolrtffchem Gebiete voran: Die Veröffentlichung des deutsch. Merreichljchen Bundniß-Vertrages, der In Wien am 7. Oetober 1879 abae« (offen unb von dem deutschen Botschafter Prinzen Muß, wie dem damaligen M Grasen Andraffy, unterzeichnet worden
* ,®I§ haben die beiden Parteien den Vertrag aus Zweckmäßigkeits-
gründen geheim gehalten, aber einerseits die vielfach über den Inhalt desselben k«*«;9en,OrüCnenr^lnl). ^ureinandergchenden Vermuthungen, anderseits die Ver- dächtigungerü welche die deutsch.Ssterreichische Allianz bis heutigen Tages erfahren hat und nicht zum wenigsten endlich auch die unberechenbare, verdächtige Haltung Rmßpand» sind nunmehr zum Anlässe der Veröffentlichung geworden^ Dieselbe ist gleichzeitig im Beruner „Reichs- und Staats-Anzeiger" und in der Wiener Sl^endpast erwlgt und wird vom erstgenannten Organe mit der Erklärung «ingelenet, die verbündeten Mächte hätten sich zu dieser Kundgebung entschlossen ™ all- Zweifel über, die Friedfertigkeit ihrer Politik und über den re in Ä wn S^rafter ihrer Bündnisses zu beseitigen. Der Vertrag selbst enthält nur r-' Artikel; tm ersten wird festgesetzt, daß Deutschland und Oesterreich. Itnaarn im. Falle einer russischen Angriffes aus eine der beiden Mächte, zu gemeinsamer D\mU»yrcr^0,6t ”*!el und die Action bis zum F jeden ' Hüffe durchzuiühren haben. Im zweiten Artikel wird stipulirt, daß im Kalle ^.^nsriffer der einen der beiden Contrahenten durch eine andere Macht der ^T9ÄC The.l nur bann zum Beistand seine- Bundergenoffen verpflichtet !' fi,i L^n6 l2flbx ferfett? bie angreifende Macht unterstützt, eine Bestimmung JXrfrf? tl.RbJ?OeLRänb ^ a“f binen deutsch französischen Krieg bezieht. Artikel 3
?eRBt eine" "ehr formalen Charakter und enthält die Bestimmung daß »rSh?» °CletP ?Ehcim zu halten und nur im Einv-rständniffe der Vettracr. hstleßenden einet dritten Macht mitzutheilen sei. Zum Schluffe erklären die beiden Prenß °n ra6®lcn/ fial*er Wilhelm und Kaiser Franz Josef, fie würoen falls di Rüstungen Rußland» stch alr bedrohlich erweisen sollten — selbstverständlich oon den damaligen Rüstungen Rußlandr die Rede — er als eine Pflicht der r-Mlitä! erkennen, den Kaiser Alexander mindestens vertraulich zu verständigen ' «9km *»*♦ fl£6en einen der beiden Verbündeten al» gegen beide ! ff<iLbe!iQCmet ®eiben "äßte. Irgendeine Bestimmung ober auch nur Anden- f 5.rribm.rbe r?8S Bertrages ist in demselben nicht enthalten. — Die i kDiffentlichung desselben benimmt vor allen Dingen jeden Zweifel an der • >
Feutschtanl».
beute =.?eine Majestät der Kaiser und die Kaiserin emvfingen
«Ä- S1,S £&s ÄtÄÄ“
rtx => /rt r-r . .Gießen, am 6. Februar 1888.
Das Großycrzogiiche Krctsamt Gießen
n Ea” ®ie Grotzherzogttchen BSrgerm-istereie« des Krett«»
Kosten nicht veranlsffende Gelegenhest""^^" 3 POm 1(1 Februar^l87^ermnern wir Sie an Einsendung der Waisenbüchsengelder und zwar durch eine
Lokalreglement, betreffend: die Vertilgung der Blutlaus
Innern vom 25."WrH 879 ‘jfcÄÄ“ ÄFUÄ Sfe^nlnSjf ^""^"gung Großherzoglichen Ministeriums
s 535 “*“ *“11 *•
Dr. Boekmann.
82 Dienstag den 7. Februar 1W
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
an einem der letzteren Blutläuse vorhanden sind, so wird er vom Rüro-r.
oon letzterer aründlick iu reinio-n. 3 0t' LcA 7 reinigen. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, wo
von stch jedesmal die Commisston zu überzeugen hat, so tritt für jeden insicirten e :°n 1 ^*r iebe§ Bäumchen in der Baumschule eine
foMe von in ^„nil em wobei jedoch die Strafe für die Bäume ein und
Stellung Deutschlands oder Oesterrelch-Ungarns im Falle eine« russischen An- 2B8tb‘" ®*r °°u Rußland angegriffen, so muß Oesterreich-Ungarn so- aDe" firäri8n.emtreten und für Deutschland besteht natürlich iDaenbmkh FflSNtan8'i J0?"" fein Bundergenoffe von Rußland mit Krieg über, jogen wird. Dies wird so Lar, so präci» ausgesprochen, daß eigentlich jeher Commentar überflüssig ist, vielleicht wird man ober ans den russtschen Blätlern Lnh Hnh6S W xnan > Czarenreiche das Verhällntß zwischen Deutsch"
Oest^rreich.Ungarn in Bezua aus einen Angriff von Seiten Rußlands
Ope*
Presse" schreibt, die Veröffentlichung sei gewiß bauot- Bch.tch erfolgt, um durch Beruhigung und Stärkung aller Friedensfreunde der Frieden-sache zu dienen, doch fei zweifellos die Satte Wirkung der Veröffentlichung und die Tendenz de« Vertrages auf die öffentliche Meimino R S« ab^umarten. Die übrigen Wiener Blätter äu ern^ sich ähnstch und feb n n bem Vorgänge eine eminente Bekundung der Friedensliebe der Centrum-mäch.e
t6ier ctne. Mahnung an Rußland. Das bochofficiöfe „Fremden-'
011 seinerseits sagt, e« könne sich Niemand der Erkenntniß verschließen dass die beiden Regierungen durch die Veröffentlichung de« Bündniß-Vei trage« vor rthiTunü6 bet nutb6aus »rundlofen Anschuldigungen uttb^ie Be-
t^tgung bet Gemüther anßreben. Von den Londoner Blättern sieht die emste" B d'tu 7 einen Zwischenfall L sehr
Rublanb^zÜr Le haben werd!. 0Dt 1 ein '"‘Offene. Vorgehen
aenen Fnie^^mi'?"^" auf der an der schottischen Küste gele-
®,hen SLSeÄliJ, ®t(*e gegen ihre Grundhenen nach irischem Muster vor- den Ä; mb b,e|«t,s:a9£i0om Edinburger Gerichtshöfe abgeurtheilt war- 6 «Dimmten3” teter e te" Kefängntßstrafen von 15 Monaten bis herab zu
Betreffend: Die Vertilgung der Blutlaus. r -----------------
, ließen, am 3. Februar 1883.
Das Großherzogllche Kreisamt Gießen
sm. , Großherzoglichen Bürgermeistereien, bezw, OrtSpolireibeamten des
■art. 50 der Landgemeinde- bezw. 52 b“er StMe-Ordnung wMe?z^Iaffen'^un°/d?elben^u°^^ namentlich also die Kommissionen nach
Wegen der besten Art zur Vertilgung des Insektes verwei en w r «f*,?? ?°rgeschrrebenen Rundgängen anzuhalten,
di» Ende Mai , I. sehen wir Mm Ä^et Ä " en , 77 " 7T7 --------—._____________ * "O OCt m Q n tl« •
Betreffend: Dre Einsendung der Waisenbüchsengelder.
entsprecheichen Anzahl von Sachverständigen auf' ein Jahr zu ernennet^welche solch?v°n°loMUa° t
bte Aufgabe hat, zweimal im Jahr, das erstemal im Monat Mai, da« zweite- befielen ‘ö’n1*™“ .^aulc |ul Ule ”aume em und
^e La^kung uVbt±n 5elbf4ü6en unb Baumwärter Bäume barf- ®ie bezüglichen
nt. 0 °"?^ehen und unter Zuziehung der beiheiligten Grundbesitzer
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