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Nr. 260 Dienstag den 6. November 1888.

Kichemr Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Btiteaut Schulstraße 7. Erscheint tLglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 MattMPst mitBringerlohir.

_______ ___________________________________________Durch die Post bezogen vierteliahrlich 2 Mark 50 Pst

Amtlicher Th ei 5 Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß der Vorstand der Fuhrwerks-Berufsgenoffenschast den Herrn Spediteur Adolf Lunker m Gießen zum Vertrauensmann und den Herrn Fuhrwerksbesitzer Christian Haubach in Gießen zu dessen Stellvertreter im Sinne de» Unfallverficherunas. gesetzes für die Provmz Oberhessen ernannt hat. ' 1 b

(Siegen, am 2. November 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

______________v. Gagern.

Betreffend: Die Wahl von Vertrauensmännern für die Fuhrwerksberufsgenoffenfchast. Gießen, am 2. November 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an Großherzogliches Polizetawt Gießen und di« Großherzogliche« Bürgermeistereien der Landgemeinden de« Kreises.

... m Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie auf Grund des § 54 des Unfallversicherungsgesetzes die Benachrichtigung über Einleitung einer Untersuchung über die bei Mitgliedern der Fuhrwerksberufs-Genoffenschaft eingetretenen Unfälle an den genannten Vertrauensmann bezw. besten (Stellvertreter zu richten. 0

_____ v. Gagern._________________

Politische Rundschau.

Gießen, 5. November.

Kaiser Wilhelm gedenkt bereits in dieser Woche wieder einen Reise-Ausflug von seiner Residenz Potsdam aus zu unternehmen und soll derselbe dem Besuche mehrerer thüringischen Fürstenhöfe, man nennt diejenigen von Meiningen, Coburg und Weimar, gelten.

Die Reorganisation unserer Marine-Verwaltung, von welcher seit längerer Zeit die Rede war, ist nunmehr nach einer Mittheilung derRat. Ztg." be­schlossen, nachdem die betreffenden Anordnungen vom Kaiser vollzogen worden sind. Es handelt sich bekanntlich um eine Trennung der Verwaltung und des Obercommandos. Graf Monts verbleibt an der Spitze der Admiralität. Wie verlautet, ist eine Aenderung bezüglich des Seebataillons in der Weise geplant, daß dasselbe als Regiment in zwei Bataillone zu je vier Compagnien vom 1. April 1889 an formirt wird.

Ueber die Urwahle« zum preußischen Abgeordnetenhause gehen noch immer theils berichtigende, theils neue Meldungen, letztere zumeist aus ausgedehnten ländlichen Wahlkreisen, ein, so daß erst nach den Abgeordnetenwahlen sich eine Ge- sammtübersicht über die Wahlergebnisse ermöglichen lassen wird, zumal in einer ganzen Reihe von Wahlkreisen daS Resultat noch jetzt ein schwankendes ist. Indessen ver­mögen die an diesem Dienstag stattfindenden Abgeordnetenwahlen das Bild der Ur­wahlen schließlich doch nur noch abzurunden und nur in Einzelheiten noch auszumalen, während im Großen und Ganzen das Wahlergebniß feststeht. Dasselbe läßt als seinen hauptsächlichsten Zug eine Verstärkung der nationalltberalen Sitze in der neuen preußischen Volksvertretung zum geringeren Theile auf Kosten der Freisinnigen, zum größeren Theile auf Kosten der Deutschconservatioen erkennen, während die sonst ein- getretenen Besitzoerschiebungen zwischen den einzelnen Parteien minder belangreich sind. Ader auch der Gewinn der Nationalltberalen, wenn er auch 18 bis 20 Mandate be­tragen mag, ist noch lange nicht derart, um eine wesentliche Verschiebung in den Stärkeoerhältnissen im künftigen Abgeordnetenhause zu bedeuten und namentlich werden die Deut^cheonservattven mit vermuthlich mindestens 120 Mitgliedern immer wieder als die stärkste Fractton erscheinen. Es erhellt hieraus weiter, daß auch künftig im preußischen Abgeordnetenhause eine Mehrheit zunächst nur durch das Zusammengehen von Nattonalliberalen und Conseroattven gegeben sein wird. Ob außerdem, wie bislang, auch die Möglichkeit einer aus Centrum und Conseroattven sich zusammensetzenden Majorttätsbilbung wiederum vorhanden sein wird, läßt sich augenblicklich noch nicht mit Bestimmtheit beurteilen.

Die Parlamente Oesterreich- und Ungarns werden sich demnächst mit einem abermaligen Wehrgesetze zu befassen haben, welches eine neue Stärkung der Wehrkraft des Donaustaates bedeutet. In seinen hauptsächlichsten Zügen bestimmt der neue Entwurf, daß zwar an dem bisherigen normirten Kriegsstande der österreichisch- ungarischen Armee von 800,000 Mann nichts geändert werden, daß aber dieser Kriegs­stand im Bedarfsfälle auch tatsächlich vorhanden sein soll. Zu diesem Zwecke soll dem stehenden Heere wie der Landwehr ein größeres jährliches Rekruteneontingent als bisher überwiesen werden und wird das Rekruteneontingent für Heer wie Land­wehr künftig die Grundlage für die Kriegsstärke bilden, die Ziffer der letzteren selbst wird nicht mehr im Gesetze enthalten sein. Die Ziffer des Kontingents soll für die nächsten zehn Jahre festgestellt werden, unbeschadet des Rechtes der Parlamente zur jährlichen Bewilligung des Kontingents. Die Ersatzreservisten sind nach dem neuen Gesetzentwürfe zu denselben periodischen Waffenübungen verpflichtet, wie die Reservisten; daS stellungspflichtige Alter wird vom 20. in baS 21. Lebensjahr verlegt. Eingehende Bestimmungen enthält der Entwurf auch über die Einjährig - Freiwilligen und weist er ferner wesentliche Verbesserungen und Vereinfachungen beim AuShebungsgeschäst aus; für die Kriegsmarine endlich schafft er eine Art zweiter Reserve, die Seewehr. Im Ganzen zielt baS neue Gesetz auf eine wesentliche unb wirksame Verbesserung beS österreichisch-ungarischen WehrsyftemS, ohne eine gleichzeitigere einschneibenbere Erhöhung der Militärlasten, nur sollen bte unerläßlichen Anforberungen ber allgemeinen Wehr­pflicht angemessen vertheilt werben.

Die russische Kaisersamilie ist am Freitag Nachmittag wohlbehalten von ihrer KaukasuSreise in Gatschina eingetroffen, woselbst bie Majestäten bie nächste Zeit Aber noch reftbiren werben. Daß bas Kaiserpaar und namentlich der Ezar selbst noch immer unter dem erschütternden Eindrücke der Eisenbahnkatastrophe steht, durch welche lie Heimreise der Kaiserfamilie so entsetzlich unterbrochen wurde, ist nur zu begreiflich, Hing doch der Tod, ein fürchterlicher Tod, hart an dem russischen Herrscher unb ben

©einigen vorüber! AuS einem nachträglichen Berichte, ben berGrashdanin" über bas bem kaiserlichen Hofzuge bet Borkt zugestoßene Unglück veröffentlicht, geht nochmals hervor, in welcher eminenten Lebensgefahr bie kaiserliche Familie geschwebt hat und möchte man bei ihrer so glücklichen Beschirmung allerbings fast an ein Wunber ber Vorsehung glauben; z. B. würbe ein Diener, gerabe als er bem Kaiser Kaffee reichte, sofort getöbtet, ebenso, ein bicht neben bem Kaiser liegenber Hunb. WaS bie birecte Ursache ber Entgleisung bes Hofzuges anbelangt, so ist hierüber bie Untersuchung noch immer nicht abgeschlossen; eS scheint indessen, als ob weniger bie Fahrgeschwindigkeit des Zuges, als vielmehr ber lieberltche Zuftanb ber betreffenben Eisenbahnstrecke bte Katastrophe herbeigeführt hat. (Vgl. Prtvatbepesche in voriger Nr.)

Deutschland.

Darmstadt, 3. November. Das Amtsblatt bes Großh. Ministeriums des Innern und ber Justiz, Sectton für Justizverwaltung, Nr. 29, enthält AuSschreiben vom 25. October an bie Justizbehörben, insbesondere die Gerichte und GerichtS- schreibereien, betreffend die Auszahlung ber Zettungsgelber an bie Postanstalten.

Berlin, 2. November. Die Kaiserliche Urkunbe, welche bei ber Feier ber ©runbftetnlegung zum Reichsgerichtsgebäube in Leipzig in ben Grunbftetn eingemauert würbe, hat nach bemReichsanzeiger" folgenben Wortlaut:

Wir Wilhelm, von GotteS ©naben Deutscher Kaiser, König von Preußen re.

thun funb unb fügen zu wissen:

Die Bemühungen ber Deutschen Fürsten unb freien ©labte sind seit Herstellung des Reiches unausgesetzt darauf gerichtet gewesen, bie Reichsgesetzgebung unb Rechts­pflege in einer bem Staats- unb Volkswohl entsprechenben Weise zu gestalten unb bem langjährigen Verlangen beS Deutschen Volkes nach Einheitlichkeit beS Rechts Be­friedigung zu gewähren.

Die Schaffung gemeinsamen Rechts geht ihrer Vollendung mit bem Deutschen bürgerlichen Gesetzbuche entgegen, besten Zustanbekommen Wir , in naher Rufunft erwarten.

DaS Reichsgericht ist berufen, ber unabhängige Hüter bes im Reiche geltenben Rechts zu sein. Seiner Wirksamkeit soll hier eine neue würbige Stätte bereitet werben unb haben Wir beschlossen, im Namen ber verbündeten Fürsten unb freien Städte die Grundsteinlegung zu dem neu zu errichtenden Gebäude in Gemeinschaft mit Seiner Majestät bem König von Sachsen, als bem Gebietsherrn, unb unter Mitwirkung ber Vertreter bes Reichstages zu vollziehen.

Möge in ben Herzen beS gesummten Volkes immerbar ber echte Sinn sür Recht unb Gesetz lebenblg sein, ber die sichere Grunblage für Deutschland Macht und Größe bildet!

Gegenwärtige Urkunde haben Wir in zwei Ausfertigungen mit Unserer Aller- hochsteigenhändigen Namensunterschrift vollzogen und mit Unserem größeren Kaiserlichen Jnstegel versehen lassen.

Wir befehlen, die eine Ausfertigung mit den dazu bestimmten Schriften und Münzen in den Grundstein des HauseS niederzulegen, bie anbere in Unserem Archiv aufzubewahren.

Gegeben Marmor-PalaiS zu Potsdam, den 27. October 1888.

Wilhelm I. B.

Berlin, 3. November. DerReichsanzeiger" schreibt:Die Antwort ©einer Majestät beS Kaisers auf bie Abresse bes Magistrats unb ber ©tabtoerorbneten von Berlin hat trotz ihrer unzweibeutigen Klarheit zu gleichzeitig roiberfinnigen unb bös­willigen Entstellungen in einem Theile ber Berliner Presse, namentlich in ben Organen ber sogenannten freisinnigen unb ultramontanen Parteien Veranlassung gegeben. Da es ben Anschein hat, baß bie bezeichneten Blätter nach einem vereinbarten Plane ben Versuch gemacht haben, bie Tragweite ber kaiserlichen Aeußerung zu entstellen, so haben ©eine Majestät der Kaiser und König ausdrücklich zu erklären befohlen, daß es der Inhalt unb bie Tonart ber freisinnigen Berliner Blätter sei, welche Allerhöchftseine Gefühle verletzt haben. Bei ben Beziehungen, in benen bie Berliner ©tabtbehörben gerabe zu bieser ©eite ber Presse stehen, haben ©e. Majestät angenommen, baß die­selben zu einer Mitwirkung bet Abstellung des gerügten Uebelftandes in der Lage und, nach Maßgabe der von ihnen ausgesprochenen Gesinnungen, auch geneigt sein würden."

Stuttgart, 3. November. DerBeobachter" veröffentlicht folgenbe Berichtigung auf Grund der bezüglichen Paragraphen deS Gesetzes. Die in Ihrem Blatte vom 1. ds. enthaltene Behauptung, daS gelammte Ministerium habe seine Demission ein- gcreicht, entbehrt jeder Begründung. Der Präsident deS Staatsministeriums v. Mittnacht.

Arolsen, 3. November. Heute Mittag 1 Uhr fand die Beisetzung der Leiche der Fürstin Helene v. Waldeck in der Familiengruft zu Rhoden bei Arolsen statt. An