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Nr. 5.. Freitag den 6. Januar 1888.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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jSnrsaur Schul st raße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf,

Zmtkicher Hheit.

Betreffend: Die Ueberwachung der in fremde Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren. Gießen, den 4. Januar 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des KreiseS.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 10. December v. Jr. (Anzeigebl. Nr. 290) noch nicht entsprochen haben, werden hierdurch an alsbaldige Erledigung derselben erinnert.

Dr. Boekmann.

Politische Neberficht

Gießen, 5. Januar.

Die Aufhellung der politischen Lage, welche sich mit dem Jahreswechsel an die Veröffentlichung der gefälschten Aktenstücke knüpfte, scheint erfreulicher Weise andauern zu wollen. Von der Spree, wie von der Donau und der Newa erklingen jetzt fortgesetzt die Friedensschalmeien und überall überbieten sich die Regierungsblätter förmlich an beruhigenden Versicherungen. Daneben fehlt es auch nicht an positiveren Friedenszeichen, wozu namentlich die Verleihung des Schwarzen Aolerordens feilens Kaiser Wilhelms an den deutschen Botschafter in Petersburg, General von Schweinitz, gehört. Diese besondere Auszeichnung darf wohl als eine Anerkennung für die geschickte Durchführung der schwierigen Aufgaben gelten, welche Herrn v. Schweinitz gerade in den letzten Tagen oblagen und die ohne Zweifel für die Erhaltung des Friedens von höchster Wichtigkeit waren.- Zu gleicher Zeit ist auch der ungarische Ministerpräsident v. Tisza vrm Kaiser Wilhelm durch eine Ordensausqeichnung, durch die Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler­ordens, geehrt morden und die friedenszuversichtliche Neujahrsrede Tisza's wird wohl der Grund dieser Auszeichnung gewesen sein. Auch über die russischen Truppenrüstungen werden nunmehr beruhigende Mittheilungen ver­breitet und da auch die Einberufung der österreichischen Reservisten eine zufriedenstellende Aufklärung erfahren hat, so scheint endlich der vorausgegangenen Periode hochgradiger politischer Erregung eine Epoche allmälicher Beruhigung für Europa folgen zu wollen.

Nachdem nun der Zwischenfall mit den gefälschten Akten­stücken wieder so glücklich beseitigt worden ist, tauchen gegenwärtig allerlei Spekulationen über die Urheberschaft dieser satanischen Zettelei gegen das Deutsche Reich auf und verlegt z. B. dieKöln. Ztg." den Ursprung der Jntrigue in die russenfreundlichen Kreise von Bukarest. Der frühere russische Gesandte bei der rumänischen Regierung, Fürst Uruffow, welcher zur Zeit Gesandter in^ Brüssel ist, soll bedenklich in die Fälschungs - Affaire verwickelt sein und heißt es,, er "solle deßhalb von seinem Brüsseler Posten abberufen werden. Sollte diese gegen den Fürsten Urussow erhobene schwere Anschuldig­ung in der That begründet sein, so wäre seine bloße Enthebung von dem Brüsseler Gesandtschaftsposten jedenfalls noch eine außerordentlich milde Strafe.

Gegenüber der Versicherung Berliner Blätter, Kaiser Wilhelm habe neun Neujahrsempfang keinerlei politische Aeußerungen gethan, wird jetzt be- rrchtet, der Kaiser habe einem höheren Militär gegenüber geäußert, wie sehr es ihn freue, daß gleichzeitig mit den guten Nachrichten über das Befinden des Kronprinzen Berichte über eine beruhigendere Gestaltung der politischen Lage emgelaufen seien.

Ueber die Stellung der bayerischen Negierung zu der vielerörterten En- cyklrka des Papstes an die bayerischen Bischöfe wird aus privater Quelle fol-endes berichtet: Das Actenstück sei zwar sehr vieldeutig, berühre aber den eigentlichen Streitpunkt kaum. Was eigentlich den Papst zu der Encyklika veranlaßt, sei den Ministern unerfindlich; wenn dieselbe auf das Drängen der Intransigenten und Ultramontanen erfolgte und einen neuen Culturkampf Her­vorrufen sollte, so würde die Staatsregierung dem gegenüber auf der Ver­fassung stehen bleiben und diese Anstcht theile auch der Prinz-Regent. Indessen sei es vorderhand noch zweifelhaft, ob sich die bayerischen Ultramontanen auf Grund der Encyklika zu einer besonderen Action entschließen würden.

Aus socialdemokratischenKreisen verlautet, die Socialdemokra­ten würden sich, falls die im neuen Socialistengesetze angeblich beantragte Ex- patriirung (Ausweisung aus dem Reiche) eingesührt werden sollte, an den Rerchstagswahlen nicht mehr betheiligen.

. Die Jubiläumsfeierlichkeiten in Rom haben in ihrem Fortgänge auch rme Kundgebung des Kaisers von Rußland gebracht, die um so über- raschmder wirkt, als dem Petersburger Hofe eine ablehnende Haltung gegen das gefammte Papstjubiläum zugeschrieben worden war. Daß dem aber nicht so rst, bekundet die dem Papste seitens des Czaren zugegangene Beglückwünschungs- oepesche, dre sehr warm gehalten ist und im Weiteren die Erwartung Kaiser i Alexanders ausspricht, daß ihm die Weisheit des Papstes gestatten werde, die Bedürfnisse der römischen Kirche mit den fundamentalen Grundsätzen seines Reiches zu versöhnen.

Die englische Regierung zicht die Zügel auf I r l a n d immer straffer an. Dre Zweigvereine der Nationalliga in den Grafschaften Dublin und Meath

sollen unterdrückt werden und ebenso die Centralexecution der Liga, die ihren Sitz in Dublin hat. Das Ministerium Salisbury will also in der seit einiger Zeit gegen die irischen Verschwörer und Unruhestifter eingeschlagenen energischen Politik fortfahren und es scheint bis jetzt nicht, als ob dieselbe ein verkehrtes Mittel zur Beruhigung dergrünen Insel" sei.

Fürst Ferdinand von Bulgarien denkt offenbar nicht daran, seinen unsicheren Thron zu verlassen. Einen neuen Beweis für diesen Ent­schluß des Bulgarenfürsten bildet der von ihm an den Ministerpräsidenten Stambuloff gerichtete Erlaß, der sich über die Haltung der Sobranje gegen­über dem Throne und der Regierung anerkennend ausspricht. Der Fürst hofft, daß die bis jetzt getroffenen Maßnahmen dem Vaterlande die Möglichkeit ge­währen werden, die vorhandenen Schwierigkeiten zu bekämpfen und eine ruhigere, für die Entwickelung des Landes günstigere Periode abzuwarten. Angesichts der schwierigen inneren und äußeren Lage Bulgariens, wie auch in Berück­sichtigung der Angriffe, denen Fürst Ferdinand selbst in neuester Zeit seitens eines Theiles der europäischen Regierungspresse fortgesetzt zum Ziele dient, er­scheint der Optimismus des jungen Herrschers immerhin bemerkenswerth.

Aeulschland.

Aus Oberheffen, 3. Januar. Vom Vorstand des deutschen Ver­eins gegen Den Mißbrauch geistiger Getränke ist an den deutschen Reichstag eine Eingabe gerichtet worden des Inhalts, dahin wirken zu wollen, daß retchsgesetz- ltche Bestimmungen erlassen werden, nach welchen I. 1) die zulässige höchste Zahl von Wicthschaften und Kleinhandlungen für Branntwein-Vertrieb nach der Be­völkerung der Gemeinde bemessen wird, mit der Ermächtigung für die Landes­und Provinz-Gesetzgebung, innerhalb der allgemeinen Reichs-Schranke die Ver- hältnißzahl der Schenken noch weiter zu beschränken, und mit einer Neuseststellung dieser Verhältnißzahlen nach bestimmter Frist; 2) solchen Wirtschaften und Kletnhandlungen eine besondere Abgabe auserlegt werden kann; 3) solchen Wirtschaften vorgeschrieben wird: a, weder an Minderjährige noch an Betrun­kene oder Trunkenbolde Schnaps zu schenken, d. nur gegen baare Bezahlung Schnaps zu schenken, c neben dem Branntwein andere Getränke von schwachem Alkohol-Gehalt oder ohne solchen, sowie auch Speisen vorräthig zu halten; 4) a. die Trennung solcher Wirthschasten und Kletnhandlungen von jedem an­deren Kleinhandelsgeschäft herbeigesührt und aufrechterhalten wird, b. die Er- laubniß zur Gastwirtschaft getrennt wird von dem Recht, an andere als Wohngäste geistige Getränke auszuschenken; 5) die Strafen für unbefugten Branntweinschank derart verschärft werden, daß die ausgesprochenen Verdate volle thatsächltche Geltung erlangen; II. 1) öffentliches Äergerniß erregende und nicht unverschuldete Trunkenheit bestraft wird; 2) Trunkenbolde entmün­digt, und aus ausreichende Dauer in eine geeignete Heilanstalt verwiesen werden können.

Darmstadt, 2. Januar. Bereit» aus dem vorigen Landtage ging ein von 13 Abgeordneten gestellter Antrag dahin, die Regierung zu ersuchen, die Frage der Uebernahme der Kosten aller öffentlichen (staatlichen) Schulen auf die Staatskasse einer genauen Untersuchung zu unterziehen. In Hessen ist m allmäliger Entwickelung des Schulwesens schon ein beträchtlicher Theil der durch die Volksschule entstehenden Kosten auf die Staatskasse übernommen worden (im neuesten Budget figuriren folgende Posten: Schullehrer - Seminarien 111,230 <A, Lehrer-Präparanden 23,120 <A, Kreis-Schulinspectoren 64,800 «A, Beiträge zur Besoldung der Volksschullehrer 622,000 tA). Die hohe, zum Theil drückenoe Belastung vieler Gemeinden, besonders durch Ausgaben für das Schul- wssen, die Nolhwendigkeit, hier erleichternd einzugreisen, und die Unabweisbar- keit, das Volksschulwesen aus seiner Höhe zu halten und den Lehrerstand zu sördern, endlich die Ueberzeugung, die Schule gehöre zum eigensten Gebiete des Staates, weisen daraus hin, auch finanziell die Volksschule noch enger mit dem Staate zu verbinden. Ein von 21 Abgeordneten gestellter erneuter Antrag richtet deshalb an die Regierung da» Ersuchen, Vorschläge zu machen, welche da» Volksschulwesen in der beregten Richtung zum Vortheil der Schulen, der Lehrer und zur Erleichterung der zu einem nicht kleinen Theil überlasteten Ge­meinden weitersühren. Ein deutscher Staat, das Herzogthum Anhalt, hat in organischer Weise die wichtige Frage im Sinne obigen Antrages bereits durch Gesetz vom 21. Februar 1873 und 25. März 1883 geregelt. (Fr. I.)

Das gegenwärtig für die Stadt Darmstadt bestehende Octroi-Reglement datirt au» dem Jahre 1832. Die Bestimmungen desselben sind zum Theil ver­altet und besteht die Absicht, am 1. April d. I». eine Octroi-Ordnung auf