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5.8.1888 Zweites Blatt
 
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Nr. 181 Zweites Blatt. Sonntag den 5. August 188&

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigcblait für den Kreis Gießen.

Durcau r Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. $rci,$ ?'crt't'6r,Ii<6 2

__________ _______________Durch die Post bezogen vierteljährlich S Mark 50 Pf.

Lokales.

Gieße«, 4. August. ^Sitzung der Stadtverordneten vom 2. Augusts Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herr Beigeordneter Gnauth, Seitens der Stadtoer- orbneten die Herren Baist, Hanstetn, Hoch, Homberger, Jughardl, °Ad. Noll, Aug. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel und Simon.

Herr Bürgermeister B ramm bringt die von dem Cc>mit6 an den Stadtvorstand gerichtete Einladung zur Betheiligung an dem Jugendfeste zur Kenntntß der Versamm­lung. Die Gießener Jahrmärkte betreffend hat Herr Scheel beantragt, bei Großh. Ministerium dahin vorstellig zu werden, daß in Gießen auch in den Wochen Märkte stattfinden können, in denen solche in Grünberg und Homberg ftattfinden, selbstverständlich nur an einem anderen Tage. Die Versammlung tft mit dem Anträge einverstanden. Die Umpflasterung der Neuen Bäue und die Anlage erhöhter Trottoirs daselbst, über welche mit den Hausbesitzern dieser Straße bereits des Oefteren verhandelt wurde, die aber nicht zur Ausführung kam, weil eine Einigung nicht zu erzielen, soll im nächsten Jahre vorgenommen werden, 'nachdem das nunmehr genehmigte Ortsbaustatut die ersorderliche Handhabe dazu bietet. Von einer sofortigen Vornahme der Pflasterung glaubte man in Rücksicht auf die Pflasterung des Brand­platzes sowie des Seltersweges adsehen zu sollen. Erhöhte Trottoirs sollen auf besonderen Wunsch der betr. Hausbesitzer vor den Häusern von Frau Wwe. Petri und Herrn Gärtner Georg am Seltersweg angelegt werden. Desgleichen stimmt die Versammlung dem von der Baudeputation gestellten Anträge aufr Anlage erhöhter Trottoirs auf der Strecke zwischen dem Merz'schen Hause und dem Stadlcanal an der Westanlage zu. Das Gesuch der Herren Hch. Noll und Ehr. Euler III. um Anlegung einer Gosse vor ihren Hausern am Hamm wurde seither aus dem Grunde zurückgestellt, weil man sich erst über die im Localdaustatut der Stadt auferlegten Ver­pflichtungen bet Straßenausbauten vergewissern wollte. Im vorliegenden Falle liegt die Verpflichtung zum Ausbau des Hamm Seitens der Stadt noch nicht vor und hat dieselbe keine Veranlassung, eine 52 Meter lange Gosse von den Häusern der Petenten nach der Lahn anzulegen. Bis zum Eintritt der Verpflichtung der Stadt zum Ausbau der Straße wird daher das Gesuch abgelehnt. Die Berathung der Markt­ordnung fiel aus. Zwei Anträge der Deputation für das Gas- und Waflerwerk in Bezug auf Versetzung einiger Laternen an der Ostanlage und Errichtung neuer Laternen an der Marburgerstraße bis zum Eingang des Wieseckerweges werden genehmigt. In ersterem Anträge handelt es sich um die Versetzung einiger Laternen von der alten Schoor nach der neu angelegten Oft an läge und soll hier die zwischen dem Burk'schen Hause und dem hinteren Eingang der Entbindungsanstalt befindliche Laterne als Richtlaterne bezeichnet werden. Im zweiten Anträge handelt es sich um Ausführung eines früher gefaßten Befchlusses, nach welchem die Gasbeleuchtung bis an den Wteseckerweg ausgedehnt werden soll. Zu diesem Zwecke werden in Abständen von je 105 Metern 3 Laternen (die letzte bisher vorhandene befindet sich vor dem Hause des Herrn Arn. Mueller) errichtet, von denen die am Eingang des Wieseckerweges als Richt- laterne dienen soll. Die aus Anlaß des Realschuljubiläums von der Stadt dieser Lehranstalt überwiesenen 300 sind laut schreiben der Schuldirectton zurAnschaffung eines Experimenlirttsches verwendet worden. Die Arbeit an diesem erfülle aber nur ihren Zweck, wenn das bei derselben erforderliche Wasser auf leichte Art zugeführt würde. Großh. Realschuldirection richtet daher das Ersuchen an den Stadtoorstand, diese Wasserzuführung auf städtische Kosten zu übernehmen, desgl. fei auch die Zu­führung von Wasser für technische Unterrichtszwecke nöthig. Die Direction der Real- Ichule erachtet es ferner für nöthig, daß innerhalb des Realschulgebäudes zwei Zapf­ständer angebracht werden, da bei ca. 600 Schulkindern der auf dem Hofe befindliche Ventilbrunnen nicht ausreiche. Es wirb auf Antrag der Deputation für das Gas- und Wasserwerk beschlossen, für den Bedarf an Wasser zu Experimenten eine Abzweigung von dem Ventilbrunnen nach dem Innern des Gebäudes herzustellen, dagegen im Eorridor des 1 Stockwerks nur einen Zapfständer anzubringen, weil bte Gefahr für das Gebäude bei zwei Zapfständern besonders mit in's Auge zu fassen fei. Die Anfertigung eines Planes für die Zwecke des Wasserwerks und der Canalisation int Maßstabe 1:1000 wird Herrn Geometer Wißner übertragen. Dem Gesuche des Schützenvereins um Anschluß seines demnächst in Angriff zu nehmenden Neu­baues an die Wasserleitung soll entsprochen werden, wenn der Verein sich zur Er­stattung sämmtlicker entstehender Kosten, die durch die Anbohrung des Hauptstranges vor dem Hochreservoir an der Licherstraße, sowie die lange Zuleitung von da nach dem Baugrundstück an der Grünbergerstraße entstehen, verpflichtet. Das Gesuch der Brauereibesitzer Gebr. Röhr le um Ermäßigung des Wasserpreises wird auf Antrag der Deputation für das Wasserwerk vorläufig abgelehnt. Obgleich die Deputation sich der Einsicht nickt verschlossen, daß die Gesuchsteller die Hauptabnehmer von städtischem Oueüwaffer sind (der Bedarf an Wasser in der Röhrle'schen Brauerei ist mit 1178 Kubikmeter jährlich angegeben) und das Verlangen um Herabsetzung des Wasser- preises in solchen Fällen eine gewisse Berechtigung hat, so hat sie gleichzeitig erklärt, daß an eine Herabsetzung des Wasserpreises für gewerbliche Zwecke so lange nicht gevacht werden kann, als nicht die Mehrzahl der Privalhäuser mit Wasser versorgt ist und der Anschluß weiterer Quellen an die vorhandene Leitung einen Maßstab für das überhaupt aufzubringende Quantum Wasser abgibt. Herr Haustein fragt an, ob das Wasser überhaupt nicht billiger abgegeben werben könne, da man sich verschiebentlich über die Höhe des Wasserzinses beschwere. Die Deputation konnte aus oben angeführten Gründen auch hier noch nicht über die Höhe des Wasserpreises entscheiden, sie stelle aber in Aussicht, bei Aufstellung des nächsten Voranschlags auf diese Frage zurück- rukommen, die sich nach Fertigstellung weiterer Quellenanschmsse jedenfalls beantworten lasse. Herr Petri fragt an, ob bestimmte Anhaltspunkte über die Menge des lieber; laufwassers vorhanden seien, er halte es für sehr wünschenswerth, daß das Wasser für gewerbliche Zwecke billiger abgegeben werben könne. Herr Beig. Gnauth bemerkt, daß die Menge bes UeberlaufwafferS bisher noch nicht festgestellt worben sei, wohl aber habe man die Erfahrung gemacht, daß im Hochsommer an den Samstag-Nachmittagen, an welchen ja der größte Bedarf an Wasser vorhanden sei, das Uebeilaufwaifer völlig ver­braucht worben sei, jebenfalls könne bas Quantum desselben bei der stetigen Zunahme von Häuseranschlüssen, so lange nicht neue Quellen angeschlossen, bei Fixirung des Wasserpreises für gewerbliche Zwecke nicht maßgebend sein. Herr Hoch bittet, die Arbeiten zum Anschluß der Quellen bald vornehmen zu lassen. Herr Dr. Ploch bittet, wenigstens mit den Vorarbeiten zum Anschluß an die Leitung zu beginnen und die Commission damit zu beauftragen. Herr Beig. Gnauth bemerkt, daß es sich hier nicht um das Aussuchen neuer Quellen, sondern nur um den Anschluß vorhandener, um technische Arbeiten handle, welche sich in diesem Jahre nicht mehr Herstellen lassen, wozu auch keine Veranlassung vorliege, da der Hauptwasserverbrauch für diesen Sommer wohl vorüber sei, eine Wassercalamität also nicht zu befurchten sei, für nächsten Sommer sei aber geholfen, indem dann die Arbeiten vorgenommen würden. Die Rechnung über die Unterhaltung der Beete in den städtischen Zulagen, ind. der Pflanzenlieferung, wird nicht beanstandet. Das mit Herrn Fabrikant W. Gail -

und Herrn Gastwirlh Spieß In der Neustadt getroffene Uebereinkommen wegen Gelandeaustau.ches an Oswald's Garten, nach welchem Herr Gail für das Mehr des ihm zufallenden Geländes ^den entsprechenden Betrag zu leisten sich verpflichtet Herr Spieß aber das^ an die Stadt kommende Gelände schenkungsweise hergibt, legt der Stadt bte Verpflichtung auf, ben Straßentheil vor der Spieß'schen Wirthschaft bis an bte Einsriebigung des Gail'schen Gartens chausstren, canalifiren und mit Trottoir belegen zu lassen- Der Kostenbetrag mit 570 ** wird in bas nächste Bubaet ein­gestellt werben. Herr Gerbermeister Louis Lotz beabsichtigt, sein Gerberei- aebaude nach bem Stadtgraben zu auszudehnen. Die Baudeputation hat beantragt das Gesuch nicht zu beanstatrden, wenn das Gebäude 2</2 Meter von der ausgesteinten Grabengrenze entfernt zu stehen kommt. Es wird dementsprechend beschlossen Der anerkannt gesundheitswidrige Abzugscanal in der Marburger Straße neben dem Hause des Herrn Buchhändler Roth, hat einer Anzahl dortiger Einwohner Ver­anlassung gegeben, bei der Stadtvertretung um Zuschüttung des Grabens ober Her­stellung einer besseren Ableitung bes Grabeninhaltes vorstellig zu werben. Die Bau- beputation hat bei der vorgenommenen Besichtigung alle Angaben bestätigt gefunden schlägt aber trotzdem vor, von der Beseitigung des Mißstandes, der sich dauernd nur durch Anlage einer glatten Grabensohle oder durch einen überdeckten Eanal und unter Aufwendung bedeutender Kosten heben lasse, abzusehen, bis man über die Ausdehnung der in Vorbereitung begriffenen Kanalisation Gewißheit habe; es sei möglich, daß die erwähnte Stelle mit in das Canalnetz eingezogen würbe. Der Plan der Canalisation würde in längstens einem Jahre vorliegen. Der Antrag der Baudeputation wird angenommen. Herr Verlagsbuchhändler Roth sucht um die Erlaubniß nach den zwischen seinem und dem Advokat Kohlermann'schen Hause an der Marburger Straße nach den Wiesen führenden Weg gerade legen und an der Straße durch ein eisernes an den Wiesen durch ein hölzernes Thor abschließen zu dürfen. Veranlassung zu dieser Eingabe ist der Umstand, daß dieser Weg auf alle mögliche Art und Weise verunreinigt und von allerlei zweideutigen Personen als Unterschlupf benutzt wird. Die interessirten Wiesenbesitzer, denen je ein Schlüssel zu den Absperrthoren ausgehändigt werden soll haben sich mit dem Vorschläge des Herrn Roth einverstanden erklärt; die Stadtoer- ordneten-Dersammlung ist ebenfalls damit einverstanden, sofern Herr Roth für das ihm durch die Geradlegung des Weges zufallende Gelände 4 JL pro (U Meter bezahlt.

Herr Han ft ein bittet seinen vor 14 Tagen gestellten Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung (es handelt sich um die von Herrn Hanftein beantragte zwei­malige Verhandlung über wichtige Gegenstände, öffentliche Bauten, Berathung von Localreglements, Ausgaben über 5000 JC. :c.) in öffentlicher Sitzung zu verhandeln jedoch von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, weil mehrere Mitglieder des Stadt- verordneten-Collegiums verhindert seien, zu erscheinen. Dem Wunsche des Herrn Han­ftein wurde entsprochen. Das Qctroi-Reglement wurde in vorvoriger Sitzung nochmals der juristischen Deputation überwiesen, damit diese etwa noch nöthig werdende redactionelle Aenderungen vornehmen könne. Dieselbe hat Strich der §§ 37 unb 38 welche von Defraudation und Contraoention handeln, beantragt, mit Rücksicht auf ein ergangenes Urtheil des Oberlandesgerichts, nach welchem auch bei Octroi-Defraudation und Contraoention die Grundsätze des Reichsstrafgesetzbuches gelten. Ebenso hat die Commission § 15 des Reglements als durch den Beschluß über die Octroibefreiung von Essig für überflüssig erklärt. In dem Paragraphen war festgesetzt, daß Branntwein Aur Essigbereitung von Octroi befreit bleiben solle. Nachdem der Antrag auf Belegung oes Essigs mit Octroi abgelehnt worden, lag kein Grund vor, den § 15 beizubehalten der jetzt zur Essigbereitung zu verwendende Branntwein muß demnach nach den Sätzen für Branntwein versteuert werden. Zwei nicht auf der Tagesordnung stehende Ge­suche um Erlaubniß zum Verkauf von Branntwein werden als dringlich noch erledigt Bei dem Gesuche des Herrn Seuling (Nordanlage) handelt es sich lediglich um die Verlegung seines Geschäftes aus dem Hause Nr. 29 nach 33; Polizei und Stadtverord­neten haben gegen das Gesuch nichts einzuwenden. Dagegen wird das Gesuch des Herrn Heinrich Grieb II., welcher im Hause des Herrn Seip in der Ludwigsstraße (gegenüber der Aula) ein Cigarrengeschäft nebst Flaschenbierhandel und Verkauf von Liqueur im Stand einrichten wollte, in Bezug auf letzteren Theil nicht befürwortet da auch die Versammlung die Ansicht der Polizei theilt, daß bei der großen Anzahl' be­stehender Schankstätten ein Bedürfniß zur Errichtung von neuen nicht vorhanden sei.

Ziniverfitäts - ßhronik.

Berlin. Zum Rector der hiesigen Universität für das Studienjahr 188889 wurde heute der Geheime Medicinalrath Professor Dr. Gerhardt gewählt. Zu Dekanen wurden gewählt: von der theologischen Fakultät Consistorialrath Professor Kleinert, von der juristischen Fakultät Geh. Juftizrath Professor Ernst Eck. Die medicinische Fakultät wählte den Geh. Medicinalrath Professor Waldeyer, die philo­sophische Fakultät endlich wählte Professor Franz Schulze zum Dekan.

Vermischtes.

In einer ausführlichen Würdigung des Eiffclthurmes in Paris, der bestimmt scheint, einen Hauptanziehungspunkt der Ausstellung zu bilden, stellt der Figaro" eine statistische Betrachtung der Größe dieses Bauwerks im Verhältniß zu jener anderer hoher Gebäude an. Der Eiffelthurm wird bekanntlich eine Höhe von 300 Meter besitzen. Die Notre-Dame-Kircke ist 66 Meter hoch, das Pantheon mißt 79 Meter, der Jnvalidendom 105, die St. Peterskirche zu Rom 132, der Straßburger Münster 142, die große Pyramide von Gizeh 146, der Kölner Tom 159, das Washington-Monument zu Philadelphia 169 Meter. Der Eiffelthurm wird also das erst vor Kurzem errichtete letztgenannte Denkmal um 131 Meter überragen. Die un­geheure Höhe des Thurmes hat es den Ingenieuren nahegelegt, die dem Gebäude durch Blitzschlag in besonderem Maße drohenden Gefahren in's Auge zu fassen. Der Thurm wird, um diese Gefahr zu verringern, mit einem sinnreich angelegten System von Blitzableitern versehen werden, welche die ungeheuren in dem Gebäude verwandten Eifenmassen vor dem Blitze wirksamst schützen sollen. Eine weitere Gefahr bestand darin, daß die gegenwärtig in der Höhe von 150 Meter arbeitenden Techniker und Handwerker vom Schwindel befallen werden und Schaden leiden könnten. Der Erbauer des Thurmes hat für die Arbeiter einen Aufzug Herstellen lassen, welcher sie nach und nach mit bem Vorschreiten der Arbeiten nachträgt. UeberdieS ist jetzt die Einrichtung getroffen worden, daß die Arbeiter den Thurm nicht mehr wie bisher allabendlich ver­lassen, sondern ihre Mahlzeiten oben einnehmen und in den bereits fertiggeftellten Theilen des Thurmes einquartiert sind. Die Gerüste, auf denen die Arbeiter stehen und sitzen, sind so gestellt, daß die Werkleute unter sich nichts sehen können. Durch diese Vorsichtsmaßregeln hofft man die Gefahr des Schwindligwerdens beseitigen zu können. Die Baukosten des Thurmes, welche man bisher nur annähernd berechnen konnte, werden, wie sich jetzt herausftellt, 6 Millionen Franken betragen. Der Staat gewährt dem Erbauer eine Unterstützung von V/s Million Franken, sowie das Recht,