Irr. 181. Erstes Blatt. Sonntag den 5. August
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
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>urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Imtticher Ißeit.
Betreffend: Die Nachfuchung der Berechtigung zum einjährig »freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnisse«.
Bekanntmachung.
... . Diejenigen jungen LeBe, welche auf Grund ihrer Sch ulzeugniffe di-Berechtigung zum einjShrig.freimilligen Dienst nachsuchen wollen, werd« Hierdurch aut die nachfolgenden. bet Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschnften mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollstSndia« -Gesuche ohne Wertere- zurückgegeben werden. v «hwuhwivv
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meidende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Act en formst (nicht Briffpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
8. GedurtSzeugniß;
b. ein Einwilligungs-Atte st des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit u. Fähigkeit, den Freiwilligen Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und
während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
e. ein Unbeich oltenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen junge« Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters ober Vormundes, in der Lage zu fein, den Freiwilligen während des emjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. (1: daß die Schulzeugnis! e, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschule» 1. Old., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Therl der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein muffen.
94 der angeführten Ersatz »Orb. verwiesen.
Großherzogliche Prüflings,Commission -einjährig Freiwillige. Der'Vorsitzende:' Dr Zeller.
Gefunden: 1 schwarzer Regenschirm, 1 Haarpfeil, 1 Portemonnaie, 1 Armband, 1 Notizbuch, 1 Laterne, 1 Band Schröders Werke, 1 Paar Handschuhe, 1 Glätteisen.
Gießen, am 4. August 1888. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. V.: Kraemer.
Politische Ueberficht.
Gießen, 4. August.
Heber die nächsten Reisen deS Kaisers verlautet bis jetzt nur so viel mit Bestimmtheit, daß sich der Kaiser am 23. August zum Ritterschaftsfest des Johanniterordens nach Sonnenburg in der Neumark begiebt, um feierltchst das Protectorat über den Orden zu übernehmen; Herrenmeister desselben ist bekanntlich Prinz Albrecht von Preußen. Auch die Reise des Kaisers nach Bayreuth zu einer der Parsival-Aufführungen gilt als sicher, nur bezüglich des Tages herrscht noch Ungewißheit. Was indessen über Besuche des Kaisers an verschiedenen deutschen Höfen und seine Gegenwart bei. den Manövern nichtpreußischer Truppenconttngente verlautet, beruht vorläufig mehr' auf Gerüchten, als auf bestimmteren Nachrichten, während allerdings hinsichtlich der Reisen Kaiser Wilhelms nach Wien und Rom jetzt von mehreren Seiten übereinstimmend versichert wird, daß dieselben Anfang October erfolgen würden. Nach einer Privatmeldung des „B. T." aus Rom werden die italienische Regierung und die städtischen Behörden schon in diesen Tagen über die feierlichen Vorbereitungen zum Empfange Kaiser Wilhelms Beschluß fassen. Auch die vieloentilirte Frage, wie es bei dem Besuche des deutschen Kaisers in Rom mit seinem Erscheinen im Vatican zu halten sei, soll durch bezügliche Verhandlungen zwischen den betheiligten Kreisen bereits glücklich geregelt sein.
Der Prinz-Regent von Bayern richtete an den Ministerpräsidenten v. Lutz ein Handschreiben, welches die Großartigkeit der König-Ludwig-Eentenarfeier heroor- hebt und der Stadt München wie allen Festtheilnehmern den lebhaftesten Dank des Regenten ausspricht. Das Schreiben schließt: „Es ist die beglückendste Empfindung, die Liebe zum Volke durch die Liebe des Volkes erwidert zu sehen. Der heißeste Wunsch, der mich erfüllt, gilt dem Wohle Bayerns, das Gott zu allen Zetten schützen und schirmen möge/'
Die Ausdehnung der bislang schon in den Gerichtssprengeln Wien, Korneuburg und Wiener-Neustadt bestandenen Ausnahmemaßregel infolge anarchistischer Gefahren auf die hauptsächlichsten Jndustriee-Eentren des übrigen Oesterreichs diesseits der Leitha deutet auf ein planmäßiges Vorgehen der österreichischen Regierung gegen die anarchistische Partei hin. Diese Ausnahme-Maßregel — Einstellung der Thätigkeit der Geschworenengerichte in Strafsachen anarchistischer Natur — war seinerzeit für die drei genannten Gerichtssprengel verfügt worden, als die Unthaten eines Eifert, Läm- merer u. s. w. ganz Wien und Umgebung in Auflegung setzten. Wenn sich jetzt die österreichische Regierung veranlaßt gesehen hat, auch die hervorragendsten Industrie- Bezirke Böhmens, Mährens, Steiermarks und Oberösterreichs (Wels) in den Bereich I der erwähnten Maßregel zu ziehen, so müssen schwerwiegende Gründe dafür gesprochen | haben, die offenbar auf das Anwachsen der anarchistischen Bewegung in Oesterreich ! zurückzufuhren sind. Die betreffende Verfügung des Wiener Gesammtministeriums bedarf noch der unverwetlten Zustimmung des Reichsrathes nach dessen Zusammentritte.
Die Berathung des englischen Unterhauses über die „Parnell-Bill" fördert immer neue Zwischenfälle zu Tage. In der Donnelstagssitzung stellte der bekannte radicale Deputirte Labouchdre einen Antrag, nach welchem ein, die Parnelliten, Gladstone u. s. w. wegen ihrer Verschleppungstaktik heftig angreifender Leitartikel der »Times" als die Privilegien des Hauses verletzend bezeichnet werden sollte. Der
Schahsecretair Goschen konnte nicht umhin, anzuerkennen, daß die „Times" die Privilegien des Hauses verletzt habe, hielt es aber für rathsam, den Labouchdre'schen Antrag in Hinblick auf ähnliche Präcedenzen durch Uebergang zur Tagesordnung zu erledigen. Hieraus ersuchte Gladstone seinen Parteifreund Labouchöre, seinen Antrag zurückzuziehen, was nach heftigen Angriffen der oppositionellen Deputirten Redmond und Morley auf die „Times" auch geschah.
Die Pforte hat endlich nach langem Zögern die russische Note, welche die Türkei an die Erfüllung ihrer Geldverpflichtungen Rußland gegenüber erinnerte, beantwortet. Die türkische Regierung gesteht in ihrer Antwort-Note die Berechtigung der russischen Kriegsentschädigungsforderungen zu und legt im Weiteren dar, weshalb man türkischerseits diese Forderungen noch immer nicht habe erfüllen können: Mißernten, schlechter Eingang der Steuern u. s. w. Alsdann verspricht die Note für die Zukunft pünktliche Einhaltung der Fälligkeiten und schlägt behufs Tllgung des aufgelaufenen Rückstandes von 700,000 Pfund (türkisch) vor, die jährliche Rate von 350,000 Pfund auf 450,000 Pfund zu erhöhen, so daß also der Rückstand in sieben Jahren amorttfirt sein würde. Die Pforte hätte also neben der regelmäßigen Rate von 350,000 Pfund jährlich noch außerdem 100,000 Pfund zu bezahlen und wo die türkischen Staatsmänner diese Summen hernehmen wollen, da kaum die gewöhnlichen laufenden Staatsausgaben bestritten werden können, mag — Allah wissen! In Petersburg selbst weiß man sehr wohl, daß von der Türkei gegenwärtig trotz aller Zahlungsoersicherungen kein Heller zu erlangen ist, so daß verrnuthlich russischerseits die Nothwendigkeit eines „Faustpfandes" stärker betont werden wird, als bisher.
Deutschland.
Berlin. Kaiserin Friedrich hat den Oberbaurath Schmidt mit der Anfertigung von Plänen zu einem Mausoleum für Kaiser Friedrich beauftragt. Das Mausoleum soll nach dem Muster der Kirche zum heiligen Grabe in Jnnichen bei Toblach gebaut werden.
— Die Spandauer Königliche Gewehrfabrik erfährt jetzt eine bedeutende Erweiterung. Die jetzt bestehende Munitionsfabrik wird durch ein großes Gebäude erweitert. Nach sicheren Mittheilungen werden die Munitionsfabriken von Erfurt und Danzig nach Spandau verlegt werden.
Telegraphische Depeschen.
Wolf?'- telegr. Korrespondenz - Bureau.
Berlin, 3. August. Der Kaiser wohnte Morgens einer Gefechtsübung bei Sarmund bei und empfing um l3/< Ubr den Abgesandten des Sultans, Munir Pascha, nebst Begleitung in feierlicher Audienz im Stadtschlosse zu Potsdam. Später fand ein größeres Diner statt, welchem Herbert Bismarck, der hiesige türkische Botschafter, Fürst Radolin rc. beiwohnten.
— Der Kaiser befahl, das Mausoleum in Charlottenburg dem Publikum zu öffnen.
— Zu Ehren des außerordentlichen türkischen Gesandten Munir Pascha findet morgen bei Graf Herbert Bismarck ein Diner statt. — Graf Bismarck verläßt am Sonntag Berlin mit sechswöchentlichem Urlaub.


