Ausgabe 
4.10.1888 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt. Donnerstag den 4. October

232 Zweites Blatt. Donnerstag den ». ^crooer 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bnrearrr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hßeit.

Betreffend

Gießen, am 29. September 1888.

: Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschastlichen Betrieben beschäftigten Personen.

Das Großherzogliche KrciSautt Gießen

an di« GrotzherzogNchen Bürgermeisterei«», d«s «r«,l«».

Die Krankenversicberunarvsircht ist durch das Reichszesetz vom 5. Mai 1886 auf die in der Land- und Forstwirthschast beschäftigten Arbeiter, insofern . ^^E«n^W-mng»psucyki äi vorüberaebende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer

Le 1 ist Sei n Sen Es liegt im JnteVesse der vorübergehend beschästig.en Arbeiter, als auch in den der Gemeinden,

Nie Wobl b t 'n de» Q-S auch denjenigen Arbeitern zu Theil werden, welche innerhalb des Kreises wohnen und ohne zu einem bestimmten Arbeitgeber in6etnembaSTnb en ArbettsverSniffe' zu ^stehen, vorwiegend in land- und sorstwir.hschastlichen Betrieben (sogenaNnte unständige land- und forftwirth- fchaftliche Arbeiter) ^"^ergehmd gegen Lohn beschäftigt werden berjentßen land- und forstwirthschastlichen Arbeiter, welche eine dauernde

Beschäftigung 2 findm oder weA Alicher 1SÄ Zeinen' längeren Arbeitsvertra^g nicht eingehen können welche je nach Bebürsn.ß und Gelegenheit

1 diesem bald in lenem Betriebe fvwvhl an ihrem^Wohnorte, als auch auswärts arbeiten, gegen die nachtheiligen Folgen der Erkrankung und gegen Notb aesckübt Diese vorübergehend beschästigten Arbeiter gehören aber größtentheils zu der ärmsten Klaffe der Bevölkerung. Wir beabsichtigen daher, dem ^reislaae d^e Einsührung des^ nachstehend abgedruckten Statuts zu empfehlen. Wir sehen daher Ihrer gutächtlichen Aeußerung sowie der Einsendung der Aeußerung lr Gemeindevertretung darüber binnen 8 Tagen entgegen, ob Sie die Einführung des Statuts für wünfchenswerth erachten oder nicht.

M D vr. Boekmaun.

Zulässigkeit aufhören.

Gießen, am 29. September 1888.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.

Auf Grund des § 2, Ziffer 1 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, die Krankenversicherung der Arbeiter betreffend und des § 142 des Reichs- qesetzes vom 5. Mai 1886 die Unfall- und Krankenversicherung der in land- mnd forstwirthschastlichen Betrieben beschästigten Personen betreffend des Ar- ltikels 24 des Großherzoglichen Ausführungsgesetzes vom 4. April 1888, des % 26 der Großherzoglichen Ausführungsverordnung vom 11. Juli 1888, sowie ferner des Artikels 12 und 31 der Kreis- und Provinzialordnung hat der Kreistag des Kreises Gießen mit Beschluß vom......und mit

Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz zu Nr. M. I. bestimmt: ,

Innerhalb des Kreises wohnende Personen, welche, ohne zu einem be» stimmten Arbeitgeber in einem dauernden Arbeitsverhältniß zu stehen, vor- -wieaend in land- oder forstwirthschastlichen Betrieben des Kreises gegen Lohn beschäftigt ftnb, auch wenn ihre Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorüber- aebenbe ober durch den Arbeitsvertrag im voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, werden, so lange sie nicht zu einer die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung in einen anderen Erwerbs- jroeiq übergehen, auch für diejenige Zeit, in welcher eine Beschäftigung gegen Lobn nicht stattfindet, der Krankenversicherungspflicht unterworsen.

' Dieselben sind der Gemeindekrankenversicherung, beziehungsweise der Orts­krankenkaffe ihres Wohnorts durch die zuständige Großherzogliche Bürgermeisterei zu überweisen, sosern sie nicht Mitglieder einer eingeschriebenen, den Anforde­rungen des § 75 des KrankenversicherungSgesetzeS vom 15. Juni 1883 genügenden freien Hülfskaffe sind. Ihre Versicherung beginnt mit dem Tage ihrer Heber- s Die Ueberroeifung ist zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen ihrer

-. an den Kreisausschuß angefochten werden.

Der Rekurs gegen die Entscheidung des Kreisausschuffes ,st nach Artikel 25 ! und 26 des Gesetzes vom 4. April 1888 an den Provinzialausschuß zulässig.

Die Vorschriften der §§ 49, 50, 51 und 53, Absatz 1 des Krankender- sicherungSgesetzes vom 15. Juni 1883 finden aus Arbeitgeber der nach gegen­wärtigem Statut versicherungspflichtigen Personen keine Anwendung.

Die Vorschrift des § 52, Absatz 1 des gedachten Gesetzes findet dagegen auf die gedachten Arbeitgeber in der Weise Anwendung, daß dieselben den von ihnen beschäftigten, versicherungspflichtigen Personen ein Drittel der von ihnen zur Gemeindekrankenversicherung, beziehungsweise zur Ortskrankenkaffe ein- gezahlten Beiträge für die Dauer ihrer Beschäftigung zu erstatten haben, ohne daß eine Einrechnung dieser Beiträge in den vereinbarten Tagelohn statt- i hast wäre.

Vor der Ersatzleistung ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeiter > den Nachweis der bereits erfolgten Beitragsleistung für die abgelaufene Be- s schäftigungszeit zu fordern.

1 Streitigkeiten zwischen denselben über die Berechnung der von den Ar­beitgebern zu ersetzenden Beiträge sind nach § 53, Absatz 2 des gedachten Gesetzes, beziehungsweise § 120 a der Gewerbe-Ordnung (Novelle vom 17. Juli 1888, Reichsgesetzblatt Ar. 24) durch die Bürgermeisterei des Wohn­orts des Arbeitgeber» zu entscheiden.

Gegen diese Entscheidung steht die Berufung auf den Rechtsweg binnen zehn Tagen offen.

Statut für den Kreis Gießen.

, Die Ueberroeifung, sowie der die Zurücknahme derselben ablehnende [ Bescheid kann nach Maßgabe des § 12, Absatz 2 des Ges. vom 5. Mai 1886, \ des Art. 26 des Großherzoglichen Gesetzes vom 4. April 1888 mittelst Rekurses

Vermischtes.

Frankfurt a. M., 1. October. Um auch ihrerseits zur Linderung der Wohnungsnoih beizutragen und dem Mangel an kleineren Wohnungen einigermaßen abzuhelfen, hat die Stadt Frankfurt auf Anregung des Oberburgermerfters Mrquel an der Siemensstraße (im Osten von Sachsenhausen) für ihre Beamten Wohnhäuser erbaut, welche nunmehr fertig sind und bezogen werden können. Es sind dreiund- »wanria Wohnungen von zwei und drei Zimmer mit Küche. Sammtliche haben sofort Miether gefunden und die Preise sind so billig gestellt, daß die 23 Mrether zu- ammen gegen früher 1800 jährlich an Miethe ersparen. Trotzdem werfen die Häuser d?r Stadt nach Verzinsung der Bausumme und Abzug der Kosten für Ab­tragung der Bauschuld, Steuern, Unterhaltung noch eine Rente von 3 89 pEt. des Baukapitals ab, ein Beweis, daß der Bau kleiner ^111100^ unlo^nenb

ist. Das günstige Ergebnitz hat den Magistrat ermuthtgt, auf dem beschrittenen Wege weiterzuaeben und er unterbreitet jetzt der Stadtverordneten - Versammlung elncJ8oi> fünf Doppelhäuser mit ähnlicher Einrichtung, welche an der Launitzstraße (im Westen von Sachsenhausen) gebaut werden sollen.

Frankfurt, 30. September. sDer ertappte Birnendieb.) Heute früh, so schreibt man der Fl. Pr.", hatte ich Gelegenheit, folgende Unterhaltung anzuhoren: Ein Landwirth, mit der Flinte bewaffnet, stand unter seinem Birnbaum, auf we chem sich ein Bekannter von ihm befand, um Birnen zu Frenzen . ^Ersterer legte die übrigens ungeladene Flinte an und Letzterer schrie aus Leibeskräften.Sch ß nor, schieß nor, ich hab' Fraa un Kinner deham, die kannst de dann ernähr n und mich host de uf'm Gewisse!" Der Landwirth konnte selbst das Lachen nicht halten und ging weiter. r ,

- ^Feuerprobe von Rabttzputz.) Die königliche Prüfungsstation für Bau­materialien veranstaltete, wie die "Thonindustrie 'Heilung mittheilt, vor e n 0e Monaten auf dem Terrain der technischen Hochschule in Eharlottenburg ^»e Feuer­probe mit einem nach dem patentirten System des Hofmaurermeiste^ Rabitz herg s kleinen Gebäude. Hinter dem Laboratorium der konigl. Versuchsanstalten war am

Gartenufer ein kleines Gebäude von 3 Meter Höhe, 2V2 Meter Diese und 2 Mkter Breite aufgeführt worden, dessen Wände und Decke innen wie außen mit dem Rabitz schen Feuersicherhettsputz bekleidet waren. Unter der Holzdecke lag ein schmiedeeiserner Frager, der in der Mitte von einer gußeisernen Säule getragen wurde und mit Eisentheilen im Gewichte von 8000 Kg. belastet war. Der aus dem Dache hervorragende Ventilations­schacht trug im Innern drei mit Rabitz'schem Putz ummantelte Gasrohre, von denen eins mit Wasser, das andere mit Leuchtgas, das dritte mrt Schießpulver gefüllt war. Das Häuschen hatte zwei Thüren, von denen die eine aus gewohnttchem Eisen, die andere aus einem eisernen Nahmen mit Patentputzsullung bestand, wahrend die dritte Seite ein eisernes Fenster mit doppelter Verglasung, und einen sogenannten hohlen Glasstein aufwies. Um die Temperatur, Widerstandsfähigkeit :c. der e inj einen Gebaude- theile genau messen zu können, waren im Innern des Häuschens verschiedene Metall­legierungen angebracht, welche bet verschiedenen Temperaturen schmelzen und so den erzeugten Hitzegrad angeben; ferner war zwischen der eisernen Säule und dem Putz- mantel ein Stück Pech und Schwefel eingelegt, wahrend an der Außenwand Gardinen­stoff, ein Kleidungsstück und noch eine Last von 138 Kg. angehangt waren. Der Vorsteher der köntgl. Prüsungsstation, Dr. Bohme gab eine Erläuterung über Ziel und 8weck des ganzen Versuchs und wies namentlich darauf hin, daß das Gebäude unter den ungünstigsten Temperaturverhältnissen erbaut wurde und daß es nicht daraus ankomme, ein absolutes Schutzmittel gegen Feuersgefahr zu finden, sondern nur zu ermitteln, wie lange die mit Rabitz'schem Putz versehenen Gebaudetheile dem tfeuer Widerstand leisten können, bis anderweitige Hilfe erscheine. Danach wurde das Innere des Gebäudes mit Hobelfpähnen und Holz gefüllt, mit Petroleum begossen unb das Ganze angezündet. Bald flackerten die Flammen lichterloh auf. Rach 20 Minuten roai die eine aus gewöhnlichem Eisen hergestellte Thür rothglühend geworden, so daß ein der Sicherheit wegen außen angebrachter Holzpfeiler von den Ausstrahlungen ent­zündet wurde, während die andere mit Putzfüllung versehene Thür, sowie die Wände noch ganz kalt blieben. Besonders interessant war es, daß im Innern des Gebäudes ein mächtiges Feuermeer wogte und sogar zum Schachte hinausschlug, wahrend aus s dem Dache der Schnee ruhig liegen blieb. Allerdings bekam der Putzansttich nach