Ausgabe 
4.9.1888
 
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Nr. 206 Dienstag den 4. September 1888.

Gießener

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

fcuttaut Schulstraße 7. ' Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. P^is vierteljährlich 2Mark 20 Pf mit Bringerlohn.

_________________ " ' H Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst

Amtlicher Ißest.

Köhler.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. In Vertretung: v Knorr.

Erlaß Kaiser Wilhelms II. an den Minister des Königlichen Hauses eingeleitet, in welchem es heißt:Die letztwilligen Aufzeichnungen Sr. Maj. des Kaisers und Königs Wilhelm I., Meines in Gott ruhenden Herrn Großvaters, enthalten ein herrliches Zeugniß erhabener Seelengröße und edlen, frommen Sinnes, dessen Kenntniß Ich Meinem Volke nicht vorenthallen will. Ich habe deshalb an dem heutigen, für mein.

die Ausführung des Jagdstrafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der Heegzeit betreffend- Vom 28. Juli 1888.

. . Artikels 29 des Jagdsirafgesetzes vom 19. Juli 1858 wird im Anschluß an den § 2 der Verordnung vom 19. August 1882 für

das in vielen Gegenden Deutschlands erschienene asiatische Steppenhuhn, Syrrhaptus paradoxus, um dasselbe wenn möglich heimisch zu machen, bis auf Weiteres vollständige. Heegzert festgesetzt. ö 1

Darmstadt, den 28. Juli 1888.

Politische UeberfiehL.

Die Aufzeichnungen, .welche sich Kaiser Wilhelm I. während der letzten dreißig Jahre gemacht hatte, sind nunmehr im Auszug auf Befehl seines Kaiserlichen Enkels der Oeffentltchkeit übergebm wsrden. Die Veröffentlichung wird durch einen

Betreffend: Ermittelung der landwirthschastlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahre 1888^ °m 1 September 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an di« Grotzherzogltchen Bürgermeisterei«« des »t«tf«l.

Soweit Sie mit Erledigung unserer Verfügung vom 18. Juni l. I. - Anzeiger Nr. 142 - int Rückstände sind, werden Sie an Erstattung der

Vorgeschriebenen Berichte mit Frist von 8 Tagen erinnert. 1a

I. V.: Jost.

Betreffend: Die Einrichtung der Fortbildungsschulen Gießen, 1. September 1888.

Die Großherzoglichc Krcis-Schul-Commisfion Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern Sie daran, daß die Schülerlisten in rubr. Betreff bis Ende des Monats an uns einzusenden sind.

Zugleich machen wir Sie darauf aufmerksam, daß nach § VI pos. 2 a, b, c, d des Ministerialausschreibens vom 13. Juli 1875 in die Listen alle schulpflichtigen Schüler einzutragen sind und bei von auswärts Eintretenden die bete. Gemeinde anzugeben ist.

Die aus Ihren Gemeinden in andere Gemeinden übertretenden Schüler sind getrennt von den anderen aufzuführen und dahinter ist ru bcsckeinraerr daß die nöthige Mittheilung an den Schulvorstand der betr. Gemeinden erfolgt ist. pos. 2 c. ? '

Die Verzeichnisse sind nicht, wie vereinzelt geschehen, durch die Lehrer, sondern durch die Vorsitzenden der Schulvorstände mit Bealeitberickt an uns einzusenden. I. V.: Jost. ö

Betreffend: Die Voranschläge für die Gemeindekrankenkaffen pro 1889. Gießen, am 31. August 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a» die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die Ihnen durch unser Amtsblatt Nr. 4 vom 21. April v. I. ertheilte Instruction zur Aufstellung der rubr. Voranschläge sowie unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 7. September 1887 Anzeiger Nr. 211 - beauftragen wir Sie, die Voranschläge für die Gem^nde- krankenkassen alsbald aufzustellen und nut den Gemeindevoranschlägen spätestens bis zum 15. November l. I. nach vorgänaiger Berathung durch den Gemeinderath m duplo zur Genehmigung an uns einsenden. w

__I- V.: I o st.

Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Landgemeinden de» Kreises Gießen für 1889/90. ^n, am Suguji 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreise».

Unter Verweisung auf die §§ 3 und 4 der Instruction vom 20. October 1874, die Aufstellung und Revision der Gemeindevoranschläae betreffend beauftragen wir Sie, mit Aufstellung der Voranschläge für 1889/90 alsbald zu beginnen und dafür zu sorgen, daß deren Einsendung an uns spätestens bi» zum 15. November l. I, dem vorgeschriebenen Termin, erfolgt. 0 1,61,9

Wir machen Sie hierbei noch auf folgende Punkte aufmerksam:

1) Die Einladung de» Vertreters der Forensen zur Berathung des Voranschlags hat unter Beobachtung der Vorschrift de» Art. 40 der Landaemeinde. ordnung zu erfolgen und ist in dem Berathungrprotokoll zu bescheinigen. u

2) In denjenigen Gemeinden, in welchen das Großherzogliche Haus ein Normalsteuerk» ttai rm 857 JL 14 erreicht und wo dem Zirkus nitfit in Folge de» Gesetzes vom 3. Mai 1858 ein Stimmrecht im Gemeinderath zusteht, ist der Voranschlag in einem Exemplar bei Besinn per zweiten Offenlegungsfrist der betreffenden Großherzoglichen Oberförster« zur Einstcht vorzulegen. ®

3) Nach unserem Ausschreiben vom 18. März 1887 - Amtsblatt Nr. 2 - fällt die durchlaufende Verrechnung der Mieth-, Pacht- und Nuduna». werthe von Gütern und Naturalien, welche die Gemeinde selbst beMtzt oder verbraucht oder an Dritte zur Benutzung abgiebt, weg, jedoch ist im Erläuterungsheft innerhalb Lmre das Erforderliche zu bemerken. y 1 H

4) Bei Berechnung der Holzerlöfe ist der bisherige Tarifprei« zu Grund zu legen. Etwaige Abweichungen sind durch eine Durchschnittrberecknuna der letzten 5 Jahre zu begründen. . J w 0

5) Unter Rubrik 93Für die Gemeindekrankenversicherung" ist dar Ergebniß des Voranschlag» der Gemeindekrankenkasse anzuaeben und der etwa erforderliche Vorschuß der Gemeinde zu wahren. Er ist hierbei auch anzumerken, welche Vorschüsse die Gemeinde feit Bestehen der Gemeinde- krankenkasse geleistet hat, damit die Rückvergütung von der letzteren baldthunlichst erfolgen bezw. conirolirt werden kann

6) Als Beitrag zur Krciskaffe ist der Beitrag für 1888/89 vorzusehen.

7) ^®in,'letIun9 eineS ausreichenden baaren Betriebskapitals ist Bedacht zu nehmen, damit Verlegenheüen der "nffe und Kaffeanlehen vermieden

Im Uebrigen wollen Sie unsere früheren Ausschreiben sowie unsere Reviffc:»bemerkungen und Beschlüsse zu den vorhergchenden Voranschlägen beachten. _____________________I- V.. I o st.