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dem Voranschlag

des

10,000

X,

40,665

Ge-

156,350 175,739

3,486

7,465

45,086

55,000

6,700

20,033

10,450

85,000 883,371 327,780

Hinanzgesetzes:

1. Entschädigung für getödtetes Vieh in Seuchefallen

2. für die Landwirthschaft und die Beförderung der Bodenmelioration

3. Landgestüt

4. für Regulirung von Bächen rc. .

5. Handelskammern

6. Centralstelle für die Gewerbe rc. .

7. Landesbaugewerkschule rc

8. Fabrikinspector

9. Bergwesen

10. Geologische Landesanstalt ....

11. Beitrag zur Erbauung von Kreisstraßen

12. Unterhaltung der Staatskunststraßen .

13. Territorial-Fluß- und Dammbauten .

Dazu kommt, daß die Staatsausgaben am wenigsten im Interesse dieser kleinen Kapitalisten, am meisten aber im Interesse der Grundbesitzer und Gewerbetreibenden gemacht morden, so daß die ersteren für Staatseinnahmen nicht aufkommen müssen, welche ihnen zu Gefallen ganz Hinwegfallen dürften mit den correspondirenden Aus­gaben. Dahin sind u. A. zu rechnen die Ausgaben nach

14. Unterhaltung der Schiffbrücken und Ueberfahrten -rv,wo Es sind also rund 1,700,000 X, deren Verausgabung im Interesse des rverbes, des Ackerbaues und des Verkehrs erfolgt und woran das Kapital gar kein oder nur ein sekundäres Interesse hat.

Es sei hier gleich bemerkt, daß sich im Staatswesen die Interessen einzelner Gruppen nicht wohl von denen anderer Gruppen trennen lassen und es ist hier auch nicht beabsichtigt, zu fordern, daß obige Posten den Staatsbürgern, zu deren Gunsten sie vorzugsweise verausgabt werden, mit einer entsprechenden Separatsteuer belastet werden. Dian will den Landboten, welche die Mehrheit in der zweiten Kammer gegen die Vorlage der Großh. Staatsregierung bildeten, nur einen Spiegel vorhalten, damit sie einsehen, daß sie doch mindestens mit gleichem Maß hätten messen sollen, als sie das Finanzgesetz modificirten, zunächst im Interesse der Landwirthe, die ja wohl jene Mehrheit gestellt haben.

Zu Gunsten der Landwirthe ist nun auch eine neue Behörde eingesetzt worden, deren Wirken lediglich im Interesse der Landwirthschaft erfolgen soll, das aber nur dann ein ersprießliches sein kann, wenn die Mitglieder dieser Behörde überall per­sönlich eingreifen. Das aber kostet Geld und das Geld wird aus der Staatskasse ent­nommen und in diese zahlen die Kapitalisten 17 $, die Landwirthe aber nur 14 H Steuer von der Mark Steuerkapital.

Zum Schluß sei noch erwähnt, daß die Kapitalrente voll und ganz declarirt, also von ihr auch die Einkommensteuer voll und ganz bezahlt wird, während das Ein­kommen von einem Bauerngut durch eine Schätzung festgestellt wird, keinenfalls der Wirklichkeit entspricht. So wird einem Bauer, der ein ganzes Haus mit den ©einigen bewohnt, der Miethwerth dieses Hauses nur sehr gering angeschlagen, während der Kapitalist in der Stadt für eine gleichwerthige Wohnung viele hundert Mark je nach ihrer Größe bezahlen und eine dieser Ausgabe entsprechende Einnahme gleichwohl ver­steuern muß.

Diese Betrachtungen ergeben, daß für die künftige Finanzperiode 189194 eine gerechtere Verthetlung der Steuern angestrebt werden muß.

Daß die erste Kammer der Landstände der gerügten Verkeilung der directen Staatssteuern ihre Zustimmung erthetll hat, ist Übrigens wunderbar; sie hat hiermit ihre Aufgabe nicht erfüllt. Alle Groß- und Klein-Bauern haben aber pro domo volirt.

Literarische».

Eine Extranummer für unsere Jugend zum Besten der Ferien­kolonien ist weben im Verlage derJllustrirten Zeitung" (I. I. Weber in Leipzig) erschienen. Dieselbe enthält 40 reich illustrirte Foltoseiten, deren textlicher Inhalt durchaus dem Verständniß und Geschmack unserer Jugend angepaßt ist. Der Preis dieser Separatausgabe beträgt 2 X Voraussichtlich wird dieses gelungene und geschmackvoll ausgestattete Heft viele Käufer finden, was schon in Anbetracht des guten Zweckes in reichem Maße zu wünschen wäre.

Handel und Verkehr.

sZusammenftellbare Rund f abrtkarten.] Die Vorschriften für die Ausgabe und Benutzung dieser Karten erleiden vom 1. Mai d. I. ab verschiedene Aenderungen. Die neuen Beförderungsbedingungen, welche auf die Umschläge der Kartenbüchelchen aufgedruckt werden, erhalten folgende Fassung:1) Gültig . . . Tage (bis einschließlich . . . Mitternacht) zu allen fahrplanmäßigen Zügen mit entsprechender Wagenclasse. 2) Die aufsichtführenden Beamten der Eisenbahn sind berechtigt, behuss ^eftftellung der Persönlichkeit des Reisenden von dem letzter» die Wiederholung seiner auf der Außenseite des Umschlages gegebenen Namensunterschrift zu fordern. 3) Frei­gepäck wird nicht gewährt. Gepäckabfertigung über Berlin hinaus findet nur dann statt, wenn die Ueberführung des Gepäcks durch Berlin vermittelst der Stadtbahn be­

wirkt werden kann. Ist dies nicht der Fall, so hat der Reisende für die Ueberführung von Dem einen nach dem andern Babnhof in Berlin selbst zu sorgen. 4) Die Reise kann innerhalb der Gültigkeitsdauer Der Billette zu jeder Zeit in der einen oder der andern Richtung angetreten werden, wobei jedoch gestattet ist, die in dem Billette ent­haltenen Coupons für eine oder mehrere in sich abgeschlossene wirkliche Rundfahrten von dem Punkte ab, wo diese Rundiahrten ausgehen, auch in umgekehrter Reihenfolge zu benutzen; zu diesem Zwecke muß aber der erste der für die Rundfahrt geltenden Coupons von dem Stattonsvorstande der betreffenden Abzweigestation mit dem Ver­merk versehen werden, daß diese Coupons in umgekehrter Reihenfolge benutzt werden dürfen. 5> Auf Dampfschiffe gleichlautende Billelcoupons müssen entweder auf dem Dampfschiffe oder auf der Bahn benutzt werden. Eine Unterbrechung bezw. Ueber- gehen von Schiff auf Bahn oder umgekehrt ist unzulässig. 6) Dem Reisenden steht es frei, außer den Coupon-Endstationen einmal auf jeder Couponstrecke auf einer be­liebigen, in dem Coupon nicht genannten Station sich aufzuhalten; in letzterm Falle ist jedoch das Billet sofort nach dem Verlassen des Zuges dem Stationsvorstande

o.unerkung vorzuweisen. Bei Benutzung der Rhein-, Maas- und Donau-Dampf­schiffe ist jedoch eine Fahrtunterbrechung innerhalb der Couponstrecke nicht gestattet. 7) Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer findet nicht statt, auch ist die nachträgliche Einfügung muer Coupons in Billette, mit welchen die Reise bereits zum Theil aus­geführt worden, oder der Umtausch von Coupons ausgeschlossen. 8) Für in Verlust geratene Billette wird kein Ersatz geleistet. 9) Der Billetumschlag wird bei Abnahme des letzten Coupons durchlocht und verbleibt in Händen des Reisenden. Zu den Orient-Expreßzügen haben die combinirten Rundreisebillette nur insoweit als Platz vorhanden ist und gegen einen Zuschlag Gültigkeit; auf den österreichisch-ungarischen Bahnen jedoch überhaupt nicht.

Gießen. 1. Mai. Auf dem heutigen Markt kostete: Butter per Pfund JL 0.900.95, Hühnereier pr. St. 5 2 Stück 9 Enteneier 5 X Gänseeier

St. 900 H, Käle dt. (St. 47 Käsematte per St. 3 Erbsen per Liter 16 A, Linsen per Liter 30 H, Tauben per Paar X 0.700.80, Hühner per Stück X 0., bis 1.10, Hahnen per Stück X 1.401.80, Enten per Stück X 1.802.40, Ochsen- steisch per Pfund 5654 Kuh- und Rindfleisch 4550 Schweinefleisch 5060 Ä Hammelfleisch 5464 H, Kalbfleisch 4046 H, Kartoffeln per 100 Kilo X 4 006.00, Zwiebeln per Centner X 13.0014.00, Milch per Liter 1218 H, Weißkraut Stück 000 H.

Frankfurt. 30. April Der heutige Viehmarkt war gut befahren. Ange­trieben waren 388 Ochsen, ca. 16 Bullen, ca. 419 Kühe und Rinder, ca. 394 Kälber. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. X 5658, 2. Qual. X 4850, Kühe und Rinder 1. Qual. X 5052, 2. Qual. X 4046 per 100 Pfund Schlachtgewicht Kälber 1. Qual. 5255 2. Qual. 4548 H per 1 Pfund Schlachtgewicht.

Frankfurt, 30. April. (Getreide-Preise.) Weizen eff. hiesiger u. Wetterauer X 19,0019,50, fremder X 18,5020,50, Roggen eff. hies. X 14,0014,25, fremder X 00,0000,00 Gerste esfectio hiesige und Wetterauer X 15,0017,50, fremde X 00,0010,00, Hafer eff. hies. X 14,25-14,75, fremder X 00,0000,00.

Wöchentliche Aederficht der Todesfälle in der Statt Gießen.

17. Woche. Vom 22. April bis 28. April 1888.

Einwohnerzahl: 19 001 (incl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 21,9 %c.

Kinder

Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von Auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

Es starben an:

Zusammen:

Erwachsene:

im

vom

Lungenschwindsucht

1. Lebensjahr: 2.15. Jahr:

2 (2)

2 (2)

Krebs

1

1

Bright'scher Nierenkrankheit

1

1

Selbstmord durch Ertrinken

1

1

Lebensfchwäche

1

1

Magengeschwür

1

1

Halsbräune

1 (1)

1 (1)

Summa: 8

5

1

2

Amtliche Prüfung der Lichtstärke des Leuchtgase-.

April 1888: i91/2 vorschriftsmäßige Kerzen.

(gez.) Buchner.

- - -----

Für die Ueberschwemmten gingen ferner bei uns ein: Löwen-Scat 1.50 X, Gemeinde Bellersheim 50 X, Mannergesangverein Lollar bei einer Abendunterhaltung gesammelt 23.22 X, zusammen 74.72 X, mit den bereits früher quittirten Beträgen nunmehr 3760 94 X

Weitere Gaben nimmt gerne entgegen

Die Expedition des Gießener Anzeigers.

MrhesMe Eisenbahnen.

Am 1. Mai d. I. gelangt der Nach­trag I zum Anhang A. unseres Lokal- Gütertarifs, enthaltend anderweit redigirte Vorschriften bezüglich des Ausnahmetarifs für bestimmte Stückgüter zur Einführung.

Nähere Auskunft ertheilen die Güter- erpebitionen.

Gießen, den 29. April 1888.

3684 Großherzogliche Direction

Oberhesßslhe Eisenbahnen.

Von Montag, den 7. Mai, an wird versuchsweise, unter Voraussetzung ge­nügender Benutzung, bis auf weiteres an allen Wochentagen, mit Ausnahme also der Sonn- und Feiertage, ein Arbeiterzug von Reiskirchen nach Gießen abgelassen werden.

Abfahrt ab Reiskirchen 520 Vormittags,

Großen-Buseck53o

Ankunft in Gießen 547

Der Zug führt nur Wagen dritter Klasse. Wochenkarten für denselben müssen am Samstag oder spätestens am Sonntag vorher gelöst werden.

Gießen, den 30. April 1888.

3685 Großherzogliche Direction-

Aeilgeöotenes.

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Allgemeiner Anzeiger.

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