Ausgabe 
2.2.1888 Erstes Blatt
 
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1888.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r S ch u l st r a ß e 7.

Erscheint tätlich mit Ausnahme des Montags.

Preis nierteljährlick 2 Mark 20 Ps. mit Brinaerlobn. Durch die Post betonen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf,

Deutschland.

Berlin, 31. Januar. Der Kaiser empfing Vormittags den Polizei­präsidenten, nahm mehrere militärische Meldungen entgegen, consertrte mit Albedyll und machte Nachmittags eine Spazierfahrt. Heute Abend findet eine kleine Theegesellschast bet den Majestäten statt.

Der Bundesrath stimmte den Anträgen Preußens und Hessens wegen erneuter Anordnungen auf Grund des Socialistengefetzcs bezüglich des sogenann­ten Kleinen Belagerungszustandes für Stettin und Umgegend und Kreis Offen­bach zu. Er nahm ferner den Ausschußantrag an, daß der Entwurf des bür­gerlichen Gesetzbuchs mit Motiven zu veröffentlichen sei und Besprechungen desselben bei dem Reichsjustizamt einzureichen sind. Die Bestimmung über die zweite L'sung des Entwurfs bleibt Vorbehalten.

Lüdenscheid, 29. Jan Sin Krankenkassen -Conflict, her für weiteste Kreise von großem Interesse sein dürste, ist hier ausgebrochen. Der Vorstand der Ortskrankenkasse der Handwerker hatte, entgegen dem Statut, selbstständig einen Vertrag mit den Aerzten abgeschlossen; dieser Vertrag wurde von der Generalversammlung nicht anerkannt (mit 84 gegen 21 Stimmen), namentlich fand das Verlangen der Arrzte, daß Die Familie Der Kaffenmitglieder nur gegen jährlichen Beitrag von 6 in die Behandlung mit einbegriffen werde, Wider­spruch. Nach lebhafter Erörterung der Angelegenheit in Den Zeitungen und im Publikum hat nun gestern wieder eine GenerÄvecsammlung stattgesunden, In welcher der Vorstand keine Last bezeigte, den Anträgen der Versammlung zu entsprechen. In sehr erregter Sitzung wurde von der Versammlung beschlossen, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde über den Vorstand zu führen. Sei Der überwiegenden Mehrzahl der Kassenmitglieder herrscht die Anschauung, daß die Kasse z. Z. feine Aerzte besitzt, welche ärztliche Hilfe zu leisten verpflichtet find, wenigstens hätten sie einen rechtlichen Anspruch nur an den Vorstand. Auf die endliche Lösung der Angelegenheit ist man hier sehr gespannt.

AlaNeu.

Rom, 31. Januar. DerAgenzia Stefani" wird aus Maffauah ge« meldet: In Asmara unD Tigre erhält sich das Gerücht, daß Menelck sich tm Aufstande gegen den Negus befinde; alle Kundschafter wiederholen diese Nachricht seit mehreren Tagen.

Nrrßland.

Petersburg, 31. Januar. Nach einer heutigen Veröffentlichung im Gesetzblatt bestätigte Der Kaiser unterm 28. November Die Generalpläne für die Grenzen, die Esplanaden der Warschauer Befestigungen und die Festungen Kowno, Ossowetesk und Mrchailowskaja (Batum), sowie die Verordnung n, durch welche die Errichtung von Privatgebäuden auf Den Esplanaden eilige« schränkt wird.

Deutscher Reichstag

26. Sitzung vom 31. Januar 1888.

Am Tische des Bundesraths v. Bötticher.

Eingegangen ist eine Vorlage betr. den Schutz der Vögel.

Das Haus wählt an Stelle dcS aus dem Amt geschiedenen Abg. Graf v. Schonborn-Wiesentheid durch Acclamation den Abg. Freiherrn v. Buol und tritt dann in die -weite Berathung des Gesetzes betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften.

E 3n S 2 hat die Commission den Zusatz beschlossen, daß den Verwandten der Ehefrau tn aufsteigender Linie uno ihren Kindern aus früherer Ehe eine Unterstützung ohne Anspruch auf Ersatz vom Reiche gewahrt werden.

Abg. Hahn (cons.) beantragt die Worteohne Anspruch auf Ersah vom Reiche" zu streichen.

Staatssecretär o. Bötticher: Nachdem die Commission dem $ 2 eine so ver­änderte Fassung zu geben beschlossen hat, scheint mir der Antrag des Vorredners nur der Billigkeit zu entsprechen. Ich glaube, die verbündeten Regierungen werden einem solchen Antrag zustimmen.

Hierauf wird der Antrag Hahn und der so veränderte § 2 angenommen.

S 5 setzt die Minimalsätze der Unterstützungen (von Mai bis October monatlich 6 Ji, in den übrigen Monaten je 9 Jt) fest.

Abg. Dr. Baumbach (frets.) betont, daß es sich hier um die Mi' imalbeträge handle und hofft, daß nöthtgenfalls eine Erhöhung etntrcten werde.

S 5 wird hierauf unverändert angenommen.

. Dem 8 10 beantragt Abg. Goldschmidt (freis.) folgenden Zusah bei-ufügen;

Der m den Dienst Eingetretene in Gefangenschaft gerathen und aus >-rserben noch nicht zuruckgekehrt, wenn die Formation, der er angehörte, auf den Friedensfuß zurück- beiuhrt oder aufgelöst ist, so werden die Unterstützungen noch bis zu einem Jahre nach diesem Zeitpunkte gewährt. Voraussetzung einer solchen Gewährung ist, daß es an glaubhaften Nachrichten über den Verbleib des Gefangenen fehlt und die zum Bezüge der Unterstützung Berechtigten auf Erforderung vor einer zur Abnahme von ! ^iden zuständigen Behörde die eidesstattliche Versicherung abgeben, von dem Verbleib Des Gefangenen keine anderen als die angezeigten Nachrichten erhalten zu haben.

Staatssecretär v. Bötticher: Der wohlmeinende Antrag des Vorredners \ richtet sich auf gan- exceptionelle Fälle. Eine solche Bestimmung könnte für Pflicht- ! vergessene leicht einen Anreiz geben, dann ein paar Jahre länger als nöthig im schönen Frankreich oder wo es sonst ist, zu bleiben. In den wenigen exceptionellen Fällen wird doch durch Staats- oder Prioatunterstützung gesorgt werden können. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen.

Abg. Goldschmidt zieht hierauf seinen Antrag bis zur dritten Lesung zurück.

In S 12 hat die Commission die Mtndestbeträge für die Unterstützung binnen j eines Jahres nach erfolgtem Friedensschlüsse festgesetzt. I

Staatssecretär v. Bötticher bezeichnet die Bestimmung dieser Fassung als finanziell bedenklich und empfiehlt die Wiederherstellung der Fassung der Regierungs­vorlage, wonach Umfang und Höhe dieser Entschädigung und das Verfahren bei Fest­stellung derselben durch jedesmaliges Spectalgesetz des Reiches bestimmt werden soll. Die Annahme des Commissionsbeschlusses könnte leicht das Zustandekommen des Gesetzes vereiteln.

| Abg. o. Kleist-Retzow (cons.) kann die finanziellen Bedenken des Vorredners nicht theilen. Es darf nicht, auch nach einem unglücklichen Kriege, die Unterstützung in das Belieben der Gesetzgebung gestellt werden. Die Unterstützungsleistungen müssen wie eine Reichsschuld angesehen werden und unverweigerlich sein. Die in der Com­mission beschlossene Fassung kann allein die genügende Sicherheit gewähren.

Director im Reichsschatzamt Aschenborn erörtert nochmals die finanzielle Seite. Der glückliche Krieg von 1870/71 habe mit einem Bedarf von 1600 Millionen Mark abgeschlossen. Zur Deckung des Bedarfs nach einem Kriege sei eine Anleihe nothwendig; ihre Ausbringung sei um so schwieriger und kostspieliger, je größere Beträge zu decken seien. Aus diesem Grunde würde die Bestimmung des § 12 in der Fassung der Commission nach einem unglücklichen Kriege große finanzielle Schwierig­keiten herbeiführen.

Abg. Dr. Hammacher (natl.) schließt sich diesen Ausführungen an. Die Fassung der Commission scheine von der Ansicht auszugehen, daß wir stets einen glücklichen Krieg haben werden. Aber selbst für diesen Fall muß doch immer die finanzielle GesammUage des Reichs berücksichtigt werden und deshalb muß die Fest­stellung der Leistungen jedesmal durch ein Specialgesetz erfolgen.

Nachdem noch die Abg. Dr. Baumbach und Graf Ballestrem sich für die Fassung der Commission ausgesprochen haben, wird dasselbe gegen die Stimmen der Rattonalliberalen angenommen.

Es folgt die Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats.

Der Rest des Militäretats wird debattelos unverändert angenommen.

Beim Etat des Neichsjustizarntes befürwortet Abg. Kulemann (natl.) in längeren Ausführungen die Herabsetzung der Gerichtskoften, welche jedoch ohne Ver­ringerung der Anwaltsgebühren nicht durchführbar wäre. Auch die Herabsetzung der Gerichtsvollzteherkosten, sowie eine feste Gehaltsbestimmung für Gerichtsvollzieher seien nothwendig.

Staatssecretär Dr. Schelling: Die verbündeten Negierungen haben ihre Interessen für Verbesserung des Kostenwesens schon dadurch bewiesen, daß sie eine Herabminderung der Gerichtskosten herbeigeführt haben. Eine weitere Revision wird gleichzeitig die Ermäßigung der Anwaltsgebühren in's Auge fassen müssen. Als aber in voriger Session die Regierungen eine derartige Vorlage an das Haus brachten, fand diese in der Commission eine sachliche Berathung keineswegs; die Berathungcn nahmen vielmehr eine Wendung, welche die Regierungen nicht hatten erwarten können. Man beschränkte sich darauf, in eine Prüfung der Erwerbsverhaltntsse der Anwälte etnzutreten. Die Commission habe hier zu weitgehende Rücksichten genommen, größere als^ sonst das hohe Haus zu nehmen pflege. Die Commission hätte jede weitere Prüfung der Vorlage davon abhängig gemacht, daß zunächst eine Statistik über die Einkommensoerhältnisse der Anwälte aufgestellt würde. So ist denn die Vorlage in voriger Session zu Fall gebracht worden. Auf die Einzelheiten, die der Vorredner heute vorgebracht, könne er natürlich nicht weiter eingehen. Er widerspreche nicht der Richtung der Anregungen, die gegeben werden; aber man dürfe nicht übersehen, daß unser Prozeßwesen ein organisches Ganze sei, bet dem ein Schlag tausend Verbindungen treffe.

Abg. Petri (natl.) bekämpft die Einführung eines festen Gehalts für Gerichts­vollzieher.

Abg. Dr. Meyer-Jena (natl.) glaubt, daß eine Einigung über die Revision des Gerichtskosten- und Anwaltsgebührengesetzes leicht herbeizuführen wäre, wenn die Regierung die in voriger Session geltend gemachten Gesichtspunkte berücksichtigen wollte.

Der Rest des Etats wird unverändert angenommen, nachdem Staatssecretär Dr. v. Schelling erklärt hat, daß der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzes fertig­gestellt sei und der öffentlichen Kritik unterbreitet werden solle.

Der Etat des Reichseisenbahnamts wird gleichfalls angenommen.

Morgen 1 Uhr: Verlängerung der Legislaturperioden.

Telegraphische Depeschen,

Wolff- telege. fconfcem9

Berlin, 31. Januar. Das Abgeordnetenhaus genehmigte in seiner heutigen Sitzung den auf der Tagesordnung stehenden Etat fast durchweg nach den Com­missionsanträgen. Im Laufe der Debatte erklärte der Minister v. Puttkamer auf bezügliche Anfragen, die Frage, ob das Gebäude des Reichstags für die Zwecke des Abgeordnetenhauses verwendbar sei, wäre nach einer eingehenden technischen Unter­suchung verneint worden, wohl aber sei der Platz des Reichstagshauses hierfür ver­wendbar und seien darüber bereits Untersuchungen eingeleitet worden. Im weiteren Laufe der Debatte kam der Minister auch auf das Erkenntniß im Posener Socialisten- proceß zu sprechen und erklärte, daß das Posener Gericht Naporra und Jhring als durchaus glaubwürdige Zeugen bezeichnet habe. Da die Namen dieser pflichttreuen Beamten unschuldiger Weise durch ganz Europa gehetzt worden seien, so werde er den­selben eine eklatante Genugthuung zu verschaffen suchen.

Coblenz, 31. Januar. Der Rheintrajekt bei Oberkassel ist seit heute Morgen wegen des Eisgangs für den gesammten Verkehr eingestellt.

Budapest, 31. Januar. Die Club - Conferenz der liberalen Partei nahm den Gesetzentwurf, betreffend Jnarttkulirung der Handels - Convention mit Deutsch­land, an.

Dublin, 31. Januar. Der parnellitische Deputirte Blaue wurde zu vier- monatlichein Gefängniß wegen aufrührerischer Rede oerunhetlt. Er hat Appellation angemeldet.

Petersburg, 31. Januar. Bezüglich des Gerüchtes von der Aufnahme einer neuen Anleihe Rüglands in Paris sagt der Börsenberichterstatter desJournal de St. Petersbourg", es sei überflüssig, zu sagen, daß man das Gericht als ein unsinniges zu betrachten habe. DasJoum. de St. Petb." habe erst vor einigen Tagen die zu ergreifenden finanziellen Maßregeln dargelegt und innerhalb der seitdem verflossenen wenigen Tage fei sicherlich keine Aenderung in dieser Beziehung eingetreten. Das Journ. de St. Petersb." erklärt ferner das Gerücht, daß die russische Gesandtschaft in Bukarest anläßlich des mit einem Stallknecht derselben vorgekommenen Zwischenfalles die Beziehungen zu den rumänischen Behörden eingestellt habe, für gänzlich unbegründet. Der Vorgang sei ohne jede Bedeutung und es seien diesbezügliche Erklärungen erbeten und ertheilt worden. Darauf beschränke sich alles, waS vorgekommen sei.