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01/01/1888 Zweites Blatt
 
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Rr. 1 Zweites Blatt. Sonntag den 1. Januar 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schul st raße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Vrin-erlsßn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Das Jahr 1888»

Das alte Jahr hat sich seinem Ende zugeneigt und da ziemt eS sich wohl, einer ebenso alten wie schönen Sitte gemäß, Rückschau und Vorschau zu halten, und wohl dem Einzelnen, wohl dem Staate, wenn der Blick in die Vergangenheit kein allzutrüber, der in die Zukunft ein hoffnungsheller ist. Leider will die fröhliche Sylvesterstimmung am Schluß des Jahres 1887 weniger wie sonst zum Durchbruch kommen, denn düsterer als seit einem Jahrzehnt liegt der politische Horizont vor den Augen Europas da. Die Krankheit unseres Kronprinzen, die, wenn auch jede unmittelbare Gefahr be­seitigt ist. doch vielleicht noch Monde, wenn nicht Jahre währen kann, erfüllt jedes deutsche Gemüth mit tiefer Trauer, und die widerliche Preßfehde einiger Organe der Reichshauptstadt über das, was kommen könnte, ist leider nur zu sehr geeignet, statt fröhlicher Sylvesterstimmung Mißbehagen zu erzeugen. Hoffen und wünschen wir, daß diese, jedem deutschen Patrioten die Scham- röthe ins Gesicht treibendenErörterungen" um keinen schlimmeren Aus­druck zu gebrauchen im neuen Jahre keine Fortsetzung finden mögen. Der deutsche Kronprinz ist viel zu edeldenkend, als daß er die schmutzigen Hände, die sich in seinem reinen Wasser waschen möchten, züchtigte; er straft Sie Elenden mit der ihnen gebührenden Verachtung.

Wenn auch das Kriegsgeschrei noch nicht völlig verstnmmt ist und leider gibt es immer noch Blätter genug, welche den Sensationsnachrichten, die Lüge auf der Stirn tragenden Meldungen gewissenloser Reporter nur zu willig Ausnahme gewähren so mehren sich doch die Anzeichen friedlicher Natur in erfreulicher Weise, so daß die Hoffnung nicht ausgeschlossen ist, das an allarmirenden, das friedliche Erwerbsleben schwer schädigenden Gerüchten ' überreiche Jahr 1887 werde diese traurige Erbschaft seinem Nachfolger nicht hinterlassen. Als gute Vorbedeutung begrüßen wir ss, daß endlich wieder in drn Blättern diejenigen Betrachtungen überwiegen, welche eine friedliche Lösung des gesammten Zustandes prognosticiren. Das beruht zum Theil auf allerdings noch nicht beglaubigten Mittheilungen, wonach der deutsche Bot­schafter in St. Petersburg, General v. Schweinitz, sich seiner Aufträge in Petersburg in zwei Unterredungen mit Herrn v. Giers und einer Audienz beim Zaren mit günstigem Erfolg erledigt habe. Ebenso soll der russische Botschafter in Wien, Graf Lobanow, in einem Ge­spräch mit dem Grafen Kalnoky die Versicherung gegeben haben, daß seine Regierung friedliche Tendenzen verfolge und daß die Truppenconcentrirungen an der galizischen Grenze keinerlei aggressiven Charakter haben. In einer Zeit, in der mit Eifer ungünstige Symptome ausgesucht werden, wird es viel­leicht erlaubt sein, diese Mittheilungen den günstigeren Anzeichen zuzuzählen.

Freilich, ganz ohne Krieg wird es im kommenden Jahre nicht abgehen. Unser italienischer Bundesgenosse wird schwere Arbeit haben, die Schmach von Dogali zu rächen und die Heere des Negus von Abyssi- nien zu bezwingen. Schon ist derselbe an der Spitze eines zweiten Heeres 180 Kilometer südwärts von Massauah in Adua angelangt und will sich entweder in Amara mit dem Heere seines Feldherrn Ras Alula vereinigen oder direkt auf Arkik vordringen. Die italienische Negierung wird neue Ver­stärkungen in Höhe von 6000 Mann zu dem Expeditions-Corps des Generals Marzano stoßen lassen und es wird vielleicht nur noch Tage dauern, bis der Kriegstanz losgeht. Hoffentlich gelingt es den Italienern, ihrer Gegner bald Herr zu werden, damit nicht der Brand, der jetzt an der afrikanischen Küste aufzulodern beginnt, zu einem Weltenbrande sich ausdehnen möge.

Wenn wir auch die Gefahr eines europäischen Krieges vorläufig für beseitigt halten, so wird es doch stets die Pflicht und Aufgabe Deutschlands sein, auf der Hut zu sein und die Führerrolle sich nicht aus ben Händen winden zu lassen. Deutschland hat an der Spannung der politischen Lage keine Schuld. Als sein Kaiser in Versailles der Welt die Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches verkündete, stellte er für sich und seine Nachfolger an der Kaiserkrone als Richtschnur hin, allezeit Mehrer des Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiet nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung." Und daran hat er seit siebenzehn Jahren getreulich festgehalten.So lange Kaiser Wilhelm lebt, gibt es keinen Krieg" das ist ein Wort, welches als feste Ueberzeugung im Herzen des Volkes lebt. Möge diese Neberzeugung den Thatsachen entsprechen und Deutschlands Kaiser fernem Reiche noch recht lange erhalten bleiben als ein Hort des Friedens! Aber selbst wenn es der deutschen Staatskunst nicht gelingen sollte, den zündenden Funken des Krieges im Keime zu ersticken zu verzagen brauchen wir darum nicht. Wer auch als Gegner vor Deutschland tritt, er findet keinen ohnmächtigen zerfahrenen Staatenbund mehr, sondern ein einiges, seiner Kraft bewußtes, wohlgerüstetes Reich, und all' die inneren Zwistigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, welche jetzt noch die Gemüther bewegen, sie werden bei einem neuen Angriff hinweggeweht sein, gleich der Spreu vom Winde, gerade wie im glorreichen Jahre 1870. So treten wir in das Neue Jahr ein mit dem ungetrübten Blicke des klar sehenden, besonnenen Mannes, nicht mit dem Leichtsinn über- schäumenden Jugendmuthes, aber auch ohne die bange Miene des an seinem Glück Verzweifelnden. Und die Hoffnung auf eine lichtere, sorgenfreiere Zukunft wollen wir uns nicht rauben lassen.

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Gieße«, 1. Januar. Prosit Neujahr! sv hallt es auf allen Straßen, te allen Häusern, trägt eS der Postbote in unzähligen Variationen bis in die äußersten Ausläufer der Städte und zu den schneeumhüllten Dörfern. Prosit Neujahr! ruft Jeder dem Andern zu, und Prosit Neujahr! wünscht Jeder innerlich sich selbst am meisten. Die guten Sprachreiniger haben schon manches Wort auf die Vernichtungs­liste gesetzt, aber bem Prosit werden sie nicht beikommen, und am allerwenigsten b<m Prosit Neujahr! Eine Welt von Wünschen liegt in diesen beiden Worten. Sie be­deuten nichts mehr und nichts weniger, als daß alles Leid und Ungemach zurückbleibe und nur Freude und Behaaen die Tage des neuen Jahres füllen. Daß diese Wünsche nicht ganz verwirklicht werden, daß sie in unserer unvollkommenen Welt nicht ganz verwirklicht werden können, weiß Jedermann, und doch ist es schön, daß man alles Gute wünscht, das Schicksal wird schon genug davon abhandeln. Es gibt Leute, die aus der Form der Jahreszahl auf dH Gaben des neuen Jahres schließen. Wir glauben, sie werden diesmal günstig prophezeihen, denn 1888 sieht wahrlich stattlich und vertrauenerweckend genug aus. Die böse 7 ist verschwunden, drei Viertel des Ganzen erscheinen so abgerundet, so gleichmäßig, so ohne Ecken und Härten, so ganz in sich abgeschlossen, daß wir zu den besten Hoffnungen berechtigt werden. Die spitze 1, in der wir vielleicht noch den Pfeil des Schicksals erkennen könnten, bleibt dem gegen­über in schwächster Minorität. Ob wir richtig deuten, wissen wir nicht, aber Niemand wird es uns verargen, wenn der Wunsch der Vater unserer Auslegung sein sollte. Wir wollen an dem vielberufenen dunklen Schooß der Zukunft heute nicht die dunkle Seite heroorheben, sondern indem wir die Schwelle des neuen JahreS überschreiten, den grünen Baum der Hoffnung auspflanzen, dem ein gütiger Gott Licht und Sonnen­schein verleihen möge. Auch Regen braucht er. Das ist nun so die Natur der Bäume, der sich auch unser Pflänzling nicht entziehen kann. Wir wissen das und murren deßhalb nicht, wenngleich sein Regen auS den Augen der Menschen quillt. Nur, daß alles zu rechter Zett komme, damit ein fröhliches, glückliches Gedeihen ihm beschtede« sei, diese Bitte legen wir mit seinen Wurzeln in's Erdreich. Und in diesem (Sinnt rufen wir auch allen unseren Freunden zu: Prosit Neujahr!

31. December. sAus dem Berichte Großh. Handelskammer.1 lieber den Erlaß strafrechtlicher Bestimmungen gegen den Verrath von Fabrik- und Geschäftsgeheimnissen thetlt der Bericht mit:

Durch Vermittlung des Herrn Ersten Staatsanwalts am Landgerichte der Provinz Oberhessen war eine den Negierungen der Bundesstaaten mitgetheilte Note des Reichskanzlers, betreffend den Erlaß strafrechtlicher Bestimmungen gegen dm Verrath von Fabrik- und Geschäftsgeheimnissen, zu unserer Kenntniß gelangt. In derselben wurde darauf hingewiesen, daß neuerdings mehrfach zur Sprache gebracht worden sei, die gewerblichen Unternehmer seien nach Lage der Gesetzgebung nicht genügend gegen den Verrath von Fabrik- und Geschäftsgeheimnissen geschützt. Es wurde auch anerkannt, daß die bestehende Gesetzgebung nicht ausreiche, den Benach- theiligungen vorzubeugen, welche eine unbefugte, in böswilliger oder eigennütziger Absicht gemachte Mittheilung von geheim gehaltenen Einrichtungen, Geschäftsbeziehungen u. s. w. an Andere für den gewerblichen Unternehmer nach sich ziehe, sei es, daß diese Mit­theilung von Angestellten der Fabrik oder des Geschäfts (Beamten, Arbeitern u. s. w.), so lange sie noch angestellt sind, oder nach ihrem Ausscheiden erfolgt, sei es, daß dritte Personen (Baumeister, Ingenieure, Maschinenfabrikanten u. s. w.), welche aus anderem Anlaß von den inneren Verhältnissen eines Unternehmens Kenntniß erlangt haben, die gewonnenen Kenntnisse in der angedeuteten Weise mißbrauchen.

Es fragte sich nun, ob daraus Mißstände von solcher Schwere und Ausdehnung sich ergäben, daß ein Einschreiten der Gesetzgebung gerechtfertigt werden könnte. Zur Beurtheilung dieser Frage waren nun tatsächliche Mittheilungen erwünscht, welche erkennen ließen, in welchen Arten gewerblicher oder kaufmännischer Unter­nehmungen und unter welchen Modalitäten jener Vertrauensbruch hauptsächlich hervor­getreten ist.

Zur Ermittelung der für unseren Bezirk in Betracht kommenden thatsächlichm Verhältnisse wurden an die vermuthlich intereffirten Geschäfte unseres Bezirks Frage­bogen versandt und demnächst an den Herrn Ersten Staatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberhessen Bericht erstattet, in welchem wir zunächst die früher bei uns und in benachbarten (Staaten geltenden einschlägigen Bestimmungen zusammm- stellten.

lieber das diesem Bericht angeschlossene Gutachten äußert sich die Kammer dahin, daß ihr auf die von ihr versandten zahlreichen Fragebogen nur 2 Antworten zusingen, welche sich im Allgemeinen nur auf die Angabe von Thatsachen in Bezug auf Weg- Engagiren von Beamten, Meistern, Arbeitern und die damit zusammenhängende Er­reichung der Kenntniß von Einrichtungen in Concurrenzgeschäften und auf die Auf­zählung aller möglichen Fälle beschränkten. Wenn darnach daS Bedürfniß nach dem Schutze des Gewerbegeheimnisses im diesseitigen Bezirke ein dringendes gerade nicht ist, so bestehe wohl darüber, daß die kaufmännischen und Jnduftriegeschäfte gegen frivole Ausdeutung Dritter sichergestellt werden müssen, kein Zweifel mehr. Hierzu reiche aber die bestehende Gesetzgebung nicht aus. Der Bericht verbreitet sich sodann über die in verschiedenen Bundesstaaten bestehenden Strafbestimmungen Über die Verletzung pflicht­mäßiger Verschwiegenheit, weist auch auf die Patentgesetzgebung hin und hebt in Berug auf letztere namentlich hervor, daß die Wirkungen dieses Gesetzes für den Erfinder illusorisch würden, wenn durch Verrath eines Fabrikgeheimnisses erreicht werde, daß der Neuheit einer Erfindung Einwendungen aus $ 2 des Patentgesetzes entgegengesetzt werden können. Daß man aber in der neuen Gesetzgebung selbst das Bedürfniß gefühlt habe, dem Gewerbegeheimnisse einen gesetzlichen Schutz angedeihen zu lassen, bewiesen die SS 107 und 108 des Unfallversicherungsgesetzes, nach welchem Mitgliedern der Vor­stände der Berufsgenossenschaften, deren Beauftragte und die Sachverständigen, wenn sie unbefugt Betriebsgeheimnisse offenbaren, welche kraft ihres Amtes oder Auftrags zu ihrer Kenntniß gelangt sind ober gar absichtlich zum Nachtheile ber BetriebSunter- nehmer Betriebsgeheimnisse offenbaren, ober geheim gehaltene Betriebseinrichtungen ober Betriebsweisen, welche kraft ihreS Amtes ober Auftrages zu ihrer Kenntniß gelangt, so lange sie Betriebsgeheimnisse finb, nachahmen, mit Geldstrafe oder Gefängniß bis 3 Monaten, event. unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht werden.

Da in unserem Bezirke das Bedürfniß nach dem angestrebten Schutze der Gewerbegeheimnisse nur in geringem Maße vorhanden zu sein scheint, so hält sich die Kammer auch nicht für autorifirt, bei der Schwierigkeit der gesetzgeberischen Aufgabe näher an die Frage heranzutreten und mögen daher die angeführten Bemerkungen genügen, um die Ansicht der Handelskammer zu begründen.