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Aeutschland.
Darmstadt, 29. Mär;. Nebertragen wurde: Am 18. März dem Dicefeldwebel im 3. Großh. Heff. Infanterie-Regiment Nr. 117, Wedel, die Stcüe eines zweiten Dieners bei der Landes-Universität nut Wirkung vom 1. April d. Js. an.
x Darmstadt, 29. März. sZweite Kammer der Landstände.j Die Verhandlungen beginnen um 9 Uhr.
Der Präsident Kugler gibt dem Hause Kenntniß von einer Reihe neuer Einläufe und Berichtsanzeigen.
Ferner gibt derselbe Kenntniß von einem Protest der Stadtverordneten-Ver- sammlung zu Mainz, welche Verwahrung einlegt gegen die gefaßten Ausschuß-Anträge über Verwendung des Mainzer Universitäts-Fonds.
Für den dringlichen Antrag der Abgg. Osann und Lautz, die Verlegung der Garnison zu Babenhausen nach Darmstadt betr., zeigt der Abg. v. Wedekind mündlichen Bericht an.
Als 1. Punkt steht die Interpellation des Abg. Schröder betr. die Vergütung an Lehrer für Abhaltung von Lesegottesdiensten.
Der Interpellant wünscht, daß die Vergütung an Lehrer für Abhaltung von Lesegottesdiensten festgesetzt oder geregelt würde.
Staatsminister Finger beantwortet die Interpellation dahin, daß die Großh. Regierung es nicht für gerechtfertigt hält, daß eine derartige Vergütung bewilligt werde. Nach der Bestimmung des Volksschulgesetzes seien die Lehrer, welche Organisten- und Vorleserdienste thun, verpflichtet, bei eintretendem Fall unentgeltlich Aushülfe zu leisten und müsse die Regierung auf weitere Behandlung der Sache verzichten.
Es folgt die Interpellation des Abg. Wasserburg wegen Errichtung von Schuhvorkehrungen für die lebensgefährlichen Stellen der Schießstände bei Gonsenheim und bezüglich der richterlichen Competenzen im Territorium der Festung Mainz.
Der Interpellant berichtet, daß im November v. I. ein Mann, welcher von Mombach^nach Gonsenheim gehen wollte, an den fragt. Schießständen hinabstürzte und auf der stelle tobt geblieben sei. Nachdem das Gericht die Todesursache u. s. w. constatiren wollte, sei der merkwürdige Fall eingetreten, daß das Gericht Anstand nahm, Amtshandlungen ohne Ermächtigung Sr. Excellenz des Herrn Gouverneurs von Mainz vorzunehmen. Er halte diesen Zustand mit »der Würde eines hessischen Richters unverträglich.
Staatsminister Finger beantwortet diese Interpellation in folgender Weise. Was den ersten Theil der Interpellation betrifft, so könne nach dem § 364 des Strafgesetzbuches die Militärbehörde nicht für verpflichtet gehalten werden, andere als die getroffenen Schutzmaßregeln zu leisten. Der betr. Mann sei in Folge von Trunkenheit hier hinabgestürzt.
Auch der 2. Punkt sei nach den Erhebungen als nicht bestanden zu erklären und betrachte er diese Angelegenheit für erledigt.
Abg. Wasserburg kann sich mit der Antwort Großh. Regierung nicht zufrieden erklären, sondern bedauert, daß, trotzdem diese Sache bereits von ihm vor l>/8 Jahren in dem Hause zur Sprache gebracht worden sei, heute noch immer dieselben Zustände herrschen, welche das Leben und die Sicherheit der Passanten an dieser Stelle auf das höchste gefährden. Er bittet Großh. Regierung- dringend um Abhülfe.
Die Interpellation des Abg. Jöst-Mainz, das Verbieten und Auflösen von Volksversammlungen betreffend, ruft eine lebhafte Dtscussion hervor.
Staatsminister Finger beantwortet zunächst die Interpellation dahin, da Seitens der Betheiligten eine Beschwerde bei Großh. Regierung nicht geführt worden, diese auch nicht in der Lage sei, der Angelegenheit näher zu treten.
Abg. Jöst erwidert: Es sei Seitens des damaligen Bureaus allerdings Beschwerde geführt; diese sei aber ad acta gelegt worden, wie aus den Aeußerungen des Herrn Staatsministers Finger hervorgehe. Er müsse bei dieser Gelegenheit hervor- heben, daß gerade in Hessen bei der Abhaltung von Versammlungen Zustände ein- getreten seien, die in's Aschgraue gingen. Die Auflösung der Versammlung in Mainz habe ohne rede Veranlassung stattgefunden und er habe die feste Ueberzeugung, daß in Berlin eine Auflösung nicht bestimmt worden wäre. Nach seiner Ansicht solle was man in Berlin für,recht halte, auch in Hessen für billig erachtet werden. Erst neuerlich habe man eine Versammlung von Steinmetzen verboten und nach 24 Stunden wieder genehmigt. Er warne davor, daß man gerade in Hessen mit der Einschränkung der öOcittlbemoFratle weiter gehen wolle, als in allen anderen deutschen Staaten.
Staatsminister Finger gibt noch die Erklärung, daß die Großh. Regierung ihre Wege in der Verfolgung der gemeingefährlichen Bestrebungen weiter schreiten
Un^ = c .^c8 Abg. Jöst so lange zu diesen zu zählen sei, als sie den Ansichten des aus Zurich eingeführten und verbreiteten Parteiorgans „Der Social- Demokrat huldige. Er stelle noch strengere Mittel in Aussicht.
. 'pichen noch die Abgg. Küchler und Racks gegen die Ansichten des Vorredners, indem sie in drastischer Weise die.Ausschreitungen bei den Versammlungen der Socialdemokratcn beleuchten.
Hiermit ist Schluß der Interpellationen.
<ar u- des Abg. v. Wedekind wird nun Bericht erstattet über den dringlichen Antrag der Abgg. Osann und Lautz, wegen Verlegung der Garnison Babenhausen.
Der Ausschuß schießt sich einstimmig dem Antrag an, die Kammer zu ver- ai7aJ;cn', J™? a^cn Mitteln dafür einzutreten, daß die Garnison Babenhausen erhalten oletbe.
Nach eingehender Debatte über die Verhältnisse der Bevölkerung der Garnison Babenhamen Seitens der Abg Lautz Osann, Wasserburg und Jost beschließt die Kammer einstimmig den Anträgen des Ausschusses gemäß.
. Es folgt die Fortsetzung der Debatte über den 9- irag der Abg. Theobald Ä ^Enosien, die Realschule rc. zu Mainz, sowie den Mainzer Universitäts-Fonds betr., sonne über den Antrag Racks, den sogen. Mainzer Uiiioersitäts-Fond betr.
Anträge des Ausschusses sprechen die Abgg. Metz-Darmstadt, Frank, Reinhardt, Rack^, Jost, tnbem fast sämmtliche Redner heroorhoben, daß es nach StiftungFrkund"7u rW7'0 *" ben »eftimmunßen der
sprechen die Abgg. Ellenberger, Wolfskehl als Berichterstatter und beschließt die Kammer mit großer Majorität Annahme der Ausschutzantrage. '
b„o cw^oiS1 gibt der Präsident dem Hause Kenntniß von dem erfolgten Ableben zu^e^eben^ Un& cr^t Haus zum Zeichen der Trauer sich von den Sitzen
Morgen früh 9 Uhr Fortsetzung der Verhandlungen.
Irankreich.
Paris, 29. März. In dem heute Vormittag stattgehabten Minister- ^the machte Dauphin Mittheilung über die gestrigen Verhandlungen mit der Budget.Commission in Betreff der Supplementar-Kredite. Falls der Bericht- erstatler der Commission seinen Bericht bereits heute der Kammer vorlegen sollte, würde die Regierung gegen den sofortigen Beginn der Berathung keinen Einspruch erheben.
— Das Gesetz, betr. die Zuschlagstaxe auf Cerealien, soll morgen veröffentlicht werden.
Nach einem Telegramm des Gouverneurs von Cochinchina ist die in die Provinz Phuyen gesandte Truppenkolonne nach Saigun zurückgekehrt, nachdem die Ruhe in der Provinz wieder hergeftellt ist.
Kngtand.
London, 29. März. Die irische Strafrechts-Novelle ermächtigt den Vtcekänig, gewtffe Handlungen für ungesetzlich zu erklären und Verbindungen, die er für ungesetzlich halte, öffentlich als solche zu bezeichnen.
“1 Eine königl. Verordnung verbietet die Einfuhr aller fremden Münzen, außer Goldmünzen und Silbermünzen.
London, 29. März. Unterhaus. Gladstone setzt die Debatte über die irische Straftechts - Bill fort. Dieselbe sei durch Thatsachen nicht gerechtfertigt.
. Portsmouth, 29. März. Die Königin ist heute Vormittag auf der königlichen Dacht „Victoria and Albert" nach Cherbourg abgereist und geht von dort nach Cannes.
Spanien.
Madrid, 29. März. Kammer. Der Minister des Innern, Castillo, erklärte auf eine Anfrage: Das Anstisten von Verschwörungen sei in Spanien leiöer ein chronisches Hebet; die Regierung könne indeß versichern, daß sie die Pläne und die Vorbereitungen der Verschwörer kenne und hinreichende Mittel besitze, die Ordnung aufrecht zu erhalten, welche sicherlich nicht ernstlich gestört würde. Canovas und die Führer anderer Oppositions-Parteien gaben die Zusicherung, die Regierung könne zur Vertheidigung der Ordnung jederzeit auf die unbedingte Unterstützung aller Parteien rechnen.
Italien.
Rom, 29. März. Die Abendblätter bestätigen die Reconstituirung des Cabinels mit Zanardelli und CriSpi, die heute Vormittag in Rom eingetroffen sind.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Corresponbenz - Bureau.
Berlin, 29. März. Seine Majestät der Kaiser brachte den gestrigen Tag von Mittags IV/a bis Abends 7 Uhr außerhalb des Bettes zu und hat die letzte Nacht gut geschlafen.
— Der Kaiser nahm Mittags 1 Uhr den Vortrag Albedyll's entgegen und trat beim Vorbeimarsch der Wache an das Fenster. Am Diner nehmen der Großherzog und die Großherzogin von Baden Theil.
Berlin, 29. März. Das Abgeordnetenhaus erklärte die Wahlen Krekeler's (Gersfeld), Meyer's, Stöcker's (Minden), Seer's und Tiedemann's (Labischin) für giltig und diejenigen von Goldschmidt und Seyffarth (Liegnitz), sowie Rintelen's und van Vleuten's (Eoblenz) für ungilttg und erledigte mehrere Petitionen ohne allgemeines Interesse. — Nächste Sitzung Donnerstag. Schulleistungsgesetz.
— Die conservative Fraktion des Abgeordnetenhauses hat beschlossen, eine Reform der directen Steuern in Preußen zu beantragen, wobei namentlich auch eine gerechtere Veranlagung der Klassen - Einkommen- und Gewerbesteuer, sowie die Ein- ührung einer Kapitalrentensteuer in's Auge gefaßt werden soll.
Wien, 29. März. Das rumänische Königspoar traf Vormittags hier ein und wurde am Bahnhofe vom Kaiser, der rumänischen Gesandtschaft und den Delegirtew ür die Handelsvertragsverhandlungen empfangen. Nach Besichtigung der Ehrencompagnie begaben sich die Majestäten in die Hofburg.
Wien, 29. März. Der frühere russische Militär-Attache Kaulbars wurde vonr. Kaiser in Abschiedsaudienz empfangen. Kaulbars begibt sich in den nächsten Tagen nach Petersburg.
Bern, 29. Marz. Der Bundesrath setzte die Volksabstimmung darüber, ob der Bund das Alkoholmonopol erhalten soll, auf den 15. Mai an.
Dublin, 29. März. Mehrere Gerichtsdiener, welche von einer beträchtlichen Polizeimacht unterstützt wurden, wollten gegen den katholischen Priester Ryan (berfeH-e hat sich ebenso wie ber Priester Keller geweigert, in einem Processe Zeugniß abzulegen) den gegen denselben erlassenen Haftbefehl vollstrecken, allein Ryan, welcher sich in einem Dorfe der Grafschaft Limerick aufhielt, entkam den Gerichtsdienern und begab ich nach Dublin, um sich morgen dem Gerichte zu stellen.
Dublin, 29. März. Der Priester Ryan erschien heute vor dem Gerichtsbofe^ verweigerte aber, Zeugniß abzulegen. Er wurde darauf in einem von berittener Polizei escortirten Wagen in's Gefängniß von Kilrnainham gebracht. Der Lord- major, der Erzbischof und der Abgeordnete O'Brien begleiteten Ryan bis in das Gefängniß.
Sofia, 29. März. Der Regierung wurde von einer Ansammlung aufrührerischem Banden in Reni bisher nichts gemeldet. c„ ..
Konstantinopel, 29. März. Anläßlich der Cholerafälle in Pest wurde für die Provenienzen aus der Donau uno dem Schwarzen Meere von der Sulinamunoung bis Burgas eine fünftägige Quarantäne angeordnet.


