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Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen und Naturalbezüge, letztere nach Ortsdurchschnittspreisen berechnet.

Die Arbeitstage, Löhne und Gehälter der bei den Bauarbeiten deschäf- tigten Betriebsbeamten, deren JahresarbeitSverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mark übersteigt, sind in die Nachweisungen nicht aufzunehmen. *

15) In den Nachweisungen sind der Gegenstand der Bauarbeit und die Art des Betriebes genau zu bezeichnen, insbesondere ob derselbe lediglich ein Handbetrieb ist oder unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft rc.) erfolgt.

Wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit mehrere Arten (Kategorien) von Bauarbeiten vertreten waren z. B. bei der Ausführung eines Schuppens fanden Maurer-, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten statt, so sind die sämmtlichen Arten anzugeben, und wenn möglich, für jede Art die verwendeten Arbeitstage und die verdienten Löhne getrennt aufzuführen. Ist letzteres nicht angängig, so ist die Hauptkategorie besonders hervorzuheben.

16) Die Nachweisung ist der von der Zentralbehörde bestimmten zuständigen Behörde vorzulegen, in deren Bezirk die Bauarbeit ausgeführt wurde.

Für jedes einzelne Bauobject ist eine besondere Nachweisung einzu­reichen.

17) Ist der Unternehmer einer Bauarbeit zweifelhaft, ob er eine Nach­weisung vorzulegen habe, so wird derselbe gut thun, die Einreichungsfrist nicht unbenutzt verstreichen zu lasten, wenn er sicher sein will, den aus der Nichteinreichung einer vorzulegenden Nachweisung sich ergebenden Nachtheilen zu entgehen. Hierbei bleibt ihm unbenommen, in der SpalteBemerkungen" die Gründe anzugeben, aus denen er seine Verpflichtung zur Einreichung einer Nachweisung bezweifelt.

18) Schließlich werden die betheiligten Unternehmer noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn sie die vorgeschriebene Nachweisung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig einreichen, die von der Landes-Zentral- behörde bestimmte Behörde die Nachweisungen nach ihrer Kenntniß der 93er» hällniste selbst aufzustellen oder zu ergänzen hat. Sie kann zu diesem Zweck die Verpflichteten zu einer Auskunft innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen bis zu einhundert Mark anhalten.

Ferner können Unternehmer, welche den ihnen obliegenden Verpflich» tungen in Betreff der Einreichung der Nachweisungen nicht rechtzeitig nach, kommen, mit einer Ordnungsstrafe bis zu dreihundert Mark belegt werden, und endlich können gegen Unternehmer Ordnungsstrafen bis zu fünfhundert Mark verhängt werden, wenn die von ihnen eingereichten Nachweisungen un­richtige thatsächliche Angaben enthalten.

Betr.: Die Ausführung des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887. Gießen, den 24. December 1887.

Das Großherzogliche Krersamt Gießen

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Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachungen weisen wir Sie hierdurch an, alle Privatpersonen, welche Bauarbeiten nicht gewerbsmäßig als Unternehmer, d. h. für ihre eigene Rechnung ausführen, aufzufordern, Ihnen mit Wirkung vom 1. Januar 1888 an binnen 3 Tagen nach Ablauf eines jeden Monats auf dem vorgeschriebenen Formulare eine Nachweisung der in diesem Monate bei Ausführung der Bauarbeiten verwendeten Arbeitstage und der von den Versicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter vorzulegen; die Nachweisungen sind daher für den Monat Januar 1888 längstens bis zum 3. Februar 1888 an Sie abzugeben. Falls Private oder Ihre Gemeinde Bauarbeiten, Weg-, Fluß-, Meliorations-, Entwästerungs-, Bewästerungs-, Drainirungs- und andere Erd-Bauarbeiten als Unternehmer in eigener Regie ausführen, so sind ebenfalls monatlich diese Nachweisungen binnen 3 Tagen nach Ablauf jeden Monats aufzustellen und an Sie abzuliefern.

Ebenso sind Nachweisungen vorzulegen bezüglich der Arbeiter, welche bei dem Osensetzen, Tapezieren, Stubenbohnen, Anbringung, Abnahme und Reparatur von Wetterrouleaux (Marquisen, Jalousien) beschäftigt sind.

Außerdem haben diejenigen Bauhandwerker Nachweisungen vorzulegen, welche Bauarbeitm aussühren, die zu ihrem gewerbsmäßigen Betriebe nicht gehören.

Zugleich wollen Sie die Unternehmer bedeuten, daß, wenn sie den ihnen obliegenden Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen, sie auf Grund des § 37 des rubr. Gesetzes vom 11. Juli 1887 mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 JL belegt und daß Ordnungsstrafen bis zu 500 JL verhängt werden würden, wenn die von ihnen eingereichten Nachweisungen unrichtige thatsächliche Angaben enthalten. Die Nachweisungen haben Sie zu prüfen und nöthigenfalls nach Ihrer Kenntniß der Verhältnisse selbst aufzustellen und zu ergänzen. Zu diesem Zwecke können Sie die Verpflichteten zu einer Auskunft innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen bis zu 100 Mark anhalten.

Wir erwarten, daß Sie sich mit den Bestimmungen des rubr. Gesetzes vertraut machen und nach Inhalt derselben pünktlich verfahren.

I. V.: Jost.

Darmstadt, 28. December. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen heule den Rittmeister v. Strahl, persönlichen Adjutanten Sr. Königl. Hoheit des Landgrafen von Hessen, sowie den Kammerherrn Sr. Königl. Hoheit, v. Rappard; ferner den Premierlieutenant Hahn vvm Dragoner Regiment Nr. 10, den Sekondlieutenant Klipstetn vom Pionierbataillon Nr. 15, den Sekondlieutenant Frhrn. Schenck zu Schweinsberg vom Husaren-Regiment Nr. 13, den Medicinalrath Dr. Hauser von Vilbel, den Professor Dr. Dettweller von Gießen, den Steuerkommissär Kolb von Alsfeld; zum Vortrag den Oberstkammer­herrn v. Grolman, den Oberstallmeister Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau, Den Geheimerath Dr. Becker, den Hofceremonienmeister Geheimerath v. Werner, den Hoftheaterdirector Wünzer.

Berlin, 28. December. Der Reichskanzler ersuchte den Bundesrath, zu genehmigen, daß bei den nächsten für die Rechnung der Reichsbank stattfin­denden Geldausprägungen bis 20 Mill. JL Kronen zur Vertheilung auf fämmt- liche deutsche Münzstätten ausgeprägt und die entstehenden Mehrkosten auf die Reichskaffe übernommen werden.

Berlin, 27. December. Die Nachricht, daß das Socialistengesetz dem Reichstage bereits zugegangen wäre, ist nicht richtig, wenigstens wurden die heute überaus zahlreichen Anfragen beim Bureau dahm beschieden, daß eine officielle Ueberweifung des Entwurfs noch nicht ausgeschloffen sei, daß der Entwurf heute oder morgen eingest. In den nächsten Tagen sei er sicher zu erwarten. Was über den Inhalt bis jetzt verlautete, ist unwidersprochen geblieben und wird sich auch als zutreffend erweisen. In parlamentarischen Kreisen wenigstens glaubt man die Grunozüge des Entwurfs nach der großen, bereits mitgethellten Rich­tung zu kennen und davon die Stellungen Der Parteien zu demselben abhängig zu macken.

Augsburg, 25. December. Mit Bezug auf die durch brn Telegraphen auch nach auswärts verbreitete Nachricht ton der Einberufung Der hier leben­den österreichischen Reservisten erklärte in der gestrigen Sitzung des Stadtmagi' strals Bürgermeister v. Fischer, daß bercrrgt ©-nberufungen alljährlich durch Vermittelung der hiesigen Polizeibel>ö<ce erfolgen, daß aber in den letzten drei Monaten nicht eine einzige Einberufung aus diesem Wege verfügt wurde und sohin die Nachricht, welche namentlich in gegenwärtiger Zeit Aufsehen zu erregen geeignet ist, jeder Begründung entbehre.

Italien.

Nom, 28 December. In Folge der letzten Berichte aus Maffauah entsendet die Regierung eine neue Jnfantene-Brlgade von 6000 Mann nach Afrika. Der NeM befindet sich schon 180 Kilometer südwärts Maffauh und ist an der Spitze eines zweiten Truppenkörpers in Adua angelangt. Es ist noch unbekannt, ob er sich in Asmara mit Nas Alula vereinigen ober birect auf Arkik marfchiren wird.(Fr. Ztg)

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S relegr. Eo^ivsttdenz-Bvrea«.

Berlin, 28 December. Se. Majestät der Kaiser empfing im Laufe des Vor­mittags den General Heyduck aus Straßburg, arbeitete darauf mit dem Chef des Ctvilkabinets v. Wilmowskt und machte später eine Spazierfahrt. Nach seiner Rück­kehr wird der Kaiser den hier eingetroffenen Grafen Peter Schuwaloff empfangen, dem auch später die Kaiserin die Ehre des Empfanges zu Theil werden lassen wird.

Köln, 28. December. Die Rheinschifffahrt ist wegen Eistreibens heute ein­gestellt worden; die hiesige Schiffbrücke ist abgefahren.

Bern, 28. December. Zwischen der Direction der Nordostbahn und einer vom Bundesrathe abgeordneten Eommission ist heute ein Vertragsentwurf über den eventuellen Rückkauf der Nordostbahn vereinbart worden. Nach demselben bleibt der Sitz der Verwaltung in Zürich, der Preis der Erwerbung besteht voraussichtlich in 600 Frcs. für die Prioritäten und 500 Frcs. für die Stammactien. Der Vertragsentwurf soll den Actionären der Nordosthahn in einer am 21. Januar k. I. stattfindenden Ver­sammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden.

Bern, 28. December. Der Bundesrath wählte zum General-Commissar bet der Weltausstellung in Parts den Oberst Vögelt, den früheren Präsidenten der Landes­ausstellung in Zürich.

Paris, 28. December. Seitens der Regierung wird ein Entwurf vor­bereitet, durch welchen die Einfuhr von ungesundem Fletsch nach Frankreich verhindert »erden soll.

Sofia, 28. December. Die Sobranje votirte das Einnahmebudget und ge­nehmigte die mit den Vertretern der Bondholders in Konstantinopel geschlossene Con­vention betreffend die Zahlung des rumelischen Grundzinses. Ferner wurde die Regierung zur Aufnahme einer Anleihe von 50 Millionen zum Ankauf der Eisenbahn­linie Rustschuk-Varna und zur Vollendung der Eisenbahnlinie Zaribrod-Vakarele ermächtigt. Morgen findet der Schluß der Sobranje statt. Das Kriegsministertum hat die Lieferung von 15 Millionen Berdan-Patronen vergeben.

Lokales.

Gieße«, 29. December. Bei der gestern vorgenommenen Ergänzung?- und Ersatzwahl der Mitglieder der Handelskammer wurden die Herren A. Kraatz, R. Scheel, Hch. Schirmer und W. Gail gewählt. Die erstgenannten drei Herren find wieder-, Herr W. Gail an Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Herrn A. Ztnßer neugewählt.

Gieße«, 29. December. sTheater.j Die Ru dolp h'sche Gesellschaft, von ihrem mit großem Beifall begleitet gewesenen Gastspiel in Marburg zurückgekehrt, gab gestern ihre letzte Vorstellung im alten Jahre und brachte uns bei dieser Gelegenheit eine treffliche Aufführung der amüsanten GesangsposseDas Schützenlis'l", welche durchweg sehr gut gefallen hat.

Das neue Jahr wird auch mit zwei ganz neuen Stücken beginnen, welche bereits auf den bedeutendsten deutschen Bühnen mit enormem Beifall aufgefübrt worden sind. Am Neujahrstage wird die ltederreiche GesangsposseDer Waldteufel" gegeben, während am 2. Januar die Perle unter den Lustspiel-Novitäten dieser Saison,Gold­fische", zur Aufführung gelangt. Was den Erfolg anbetrifft, so haben dieGoldfische" von dem genialen Dichter Franz v. Schönthan fast noch Blumenthal'sEin Tropfen Gift" übertroffen. Wir kommen noch auf dieses interessante Lustspiel zurück.

Handel und Verkehr.

Limburg, 28. December. Rother Weizen pro Malter X 1480, weißer Weizen X, Korn JL 10.20, Gerste JL 8 80, Hafer X 5.80, Erbsen JL 00.00, Kartoffeln .M, 0.00. ___________________________

Für das unglückliche Mädchen in Landenhausen gingen ferner bei uns ein: Von der Bescheerung im Caf6 Schnell am Samstag Abend 10 JL, A. G. 1 JL. Un­genannt 1 JL, I. K. 10 «X, P. 1 JL. Frau Hensel 2 «*L, 1. X. 3 Jt, K. S., Rodheim an der Bieber 2 JL, Jenny Schwänchen 70 H. Jnsgesammt erhielten wir 288.20 JL, welche wir hiermit, im Namen des armen Mädchens von Herzen dankend, quittiren, uns freuend, daß in unserer Stadt der Wohlthätigkeitssinn so recht hübsche Erfolge erzielt. Die Redaction desGießener Anzeiger".

Attkatholischer Gottesdienst.

Am Neujahrstage, Sonntag den 1. Januar 1888, findet in der Stadtkirche um 11 Uhr altkatholischer Gottesdienst statt.

Montag, den 2. Januar, ebendaselbst um 9 Uhr ein Seelenamt für den ver-- ftorbenen Professor Dr. Lutterbeck.

Gottesdienst der israelitischen Religionsgesellschaft.

Freitag Abend 3" Uhr, Samstag Vormittag 830 Uhr, Samstag Nachmittag 3M Uhr, Samstag Abend 445 Uhr.