Einzelbild herunterladen

Nr. 303 Freitag den 30. Decemder iggy,

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. j.. uw..»»w«g,ggg,asa&;<»'ti:

Bekanntmachung, die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten betreffend.

Die nachfolgende Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamtes bringen wir mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Großherzog­lichen Bürgermeistereien als diejenigen Behörden bestimmt worden sind, welchen die vorgeschriebenen Nachweisungen vorzulegen sind.

Darmstadt, den 17. December 1887. -

Grotzherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.

Finger. Köhler.

Bekanntmachung, betreffend die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten.

Vom 12. December 1887.

Nach § 22 Absatz 1 des Bauunfallverstcherungs-Gesetzes vom 11. Juli 1887 (Reichs-Gesetzblatt Seite 287) haben Unternehmer, welche Regie- Bauarbeiten ausführen, zu deren Ausführung, einzeln genommen, mehr als 6 Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind, von einem von dem Reichs- Versicherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Zeitpunkte ab der von der Landes-Zentralbehörde bestimmten Behörde nach einem von dem Reichs-Versicherungsamt vorzuschreibenden Formular längstens binnen 3 Tagen nach Ablauf eines jeden Monats eine Nachweisung der in diesem Monate bei Ausführung der Bauarbeiten verwendeten Arbeitstage und der von den Versicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter vorzulegen.

Als Zeitpunkt, von welchem ab die Nachweisungen vorzulegen sind, wird hiermit der 1. Januar 1888 bestimmt.

Für die einzureichenden Nachweisungen wird das unten abgedruckte Formular vorgeschrieben.

Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigefügte Anleitung hingewiesen.

Berlin, den 12. December 1887. Das Reichs Versicherungsamt.

Bödiker.

Formular für die Nachweisung.

Staat.................................................... - .............. ............

Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde

Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde ....................................

Gemeinde- (Stadt-) (Guts-) Bezirk ...............

Nachweisung

der im Monat ....18 . . ausgeführten Regie-Bauarbeiten, zu deren Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich

verwendet worden sind.

<8 22 des Bauunfallversicherungs-Gesetzes).

a) Vor- und Zuname, Stand und Wohnung des Unternehmers.. .. 7.................................................................................

b) Ort der Bauarbeit (Baustelle)

c) Gegenstand der Bauarbeit i)

d) Art des Betriebes 2)

e) Ist die Arbeit schon im vorvergangenen Monat begonnen worden? (Ja oder Nein.)^) .................................................................................

f) Ist für den vorvergangenen Monat schon eine Nachweisung vorgelegt worden? (Ja oder Nein.)3)4)

g) Ist die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Nein.) ........................................

h) Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt ist, wird sie im laufenden Monat fortgesetzt werden? (Ja oder Nein.)

i) Z. B. Neubau eines Schuppens durch Maurer-, Zimmer- und Dachdeckerarbeit.

Bei mehreren Arbeitszweigen ist der Hauptarbeitszweig zu unterstreichen.

2) Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren rc.

3) Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 sind die Fragen e und f nicht zu beantworten.

<) Die Frage f ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage e bejaht worden ist.______________________________

Fortlaufende Nummer.

Name jeder bei der Bauarbeit beschäftigten Person.*)

Geschlecht: männlich (m.) oder weiblich (w.)

Art der Beschäftigung jeder Person (z. B. Maurerarbeit, Dachdecken, Brunnengraben rc.).

Zahl der Arbeitstage (Arbeitsschichten, Tagewerke), welche jede Person geleistet hat.")

S Lohn und Gehalt, welchen ß. jede Person in Geld und Naturalbezügen täglich er- « halten hat.

Gesammtlohn, welcher von jeder Person verdient worden ist. t3 '

Etwaige

Bemerkungen.

Vom Unternehmer nicht auszufüllenl Wird von der Versicherungsanstalt ausgefüllt.

g Zur Berech- E nungz. ziehend. " Gesammtlohn (§25Abs.2des st B.U. V. G.)

Laut Prämien­tarif ist zu er- Z heben für jede angefangene halbe Mark

Zu ent­richtende Prämie.

Mark. Pf.

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

1

I. Im vergangenen Monat.

Schulze

m.

Maurerarbeit

8

4

32

2

Müller

m.

Zimmerarbeit.

6*/4

3

60

22

50

/

II. Im vorvergangenen Monat.*")

__________________________________________________________________________1

__

(Saturn) ^Überschrift des zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.)

) Die Personen, welche mit derselben Art von Bauarbeit beschäftigt waren, sind thunlichst unmittelbar nach einander vorzutragen, z. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschäftigt waren, dann diejenigen, welche Zimmerarbeiten ai sgeführt haben rc.

schon im öetgtmgenen Monat begonnen. -°e- für denselben -in- Nachw-isung nicht °°r,-l.gl Nl-rd-n ist.

Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 ist unter II nichts einzutragen.