1887.
Nr. 302 Zweites Blatt. Donnerstag den 29. December
ießener
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
*"*** Schulstra8e T. täglich -ü '§7rch Ä'ÄÄÄ«
■■■■■■!■! ————» t=e~ Einladung zum Abonnement -er Äif de»
Gießener Anzeiger, ßmt§= unö Anzeigeülatt für Öen Mreis fliegen.
Der „Gießener Anzeister" erscheint, wie gewohnt, täglich, mit Ausnahme der Tage nach Sonn- »nd Feiertagen, incl. der Beilage „Gießener Familieublätter", welche dreimal wöchentlich dem Anzeiger beigelegt werden.
Der AbonnementSpreis für den Anzeiger, frei in'- Hnns geliefert, beträgt 2 Mark 20 Pfg.; für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post abonniren können, 2 Mark erd. Postgebühr.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gieße» werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, den Anzeiger »»ch im I. Quartal 1888 zusenden und den AbonnemeutSbetrag durch Quittung erheben lassen.
Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefälligst aufgeben zu wollen, damit wir vollzählige Eremplare liefern können.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß den Abonnenten veS Anzeigers die „DerwaltungSblätter" zum ermäßigte» Preise von 50 H pro Quartal geliefert werden. Die Expedition.
Deutschland.
Darmstadt, 16. December. Infolge der Gesetze, betreffend dte Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichs- und Staatsbeamten, sowie von Angehörigen des Reichsheere» und der Kaiserlichen Marine sind dte Bedingungen, unter welchen die Wohlthaten des Potsdam'schen grohen Militär-Waisenhauses im Allgemeinen bisher verliehen wurden, einer Abänderung unterworfen worden.
Die Wohlthaten, welche die obige Stiftung bedürftigen, elternlosen und vaterlosen Soldatenwaisen, die während des activen Militärdienstes deS Vaters bet preußischen oder unter preußischer Militärverwaltung stehenden Truppentheilen ehelich geboren sind oder deren Vater als Soldat bei diesen Truppentheilen gestorben ist, gewährt, bestehen: eB<i
A. in der Aufnahme in eine Erziehungs-Anstalt.
B. in der Bewilligung eines Pflegegeldes.
A. Aufnahme.
1) Kinder im Alter vom zurückgelegten 6. bis zum 12. Lebensjahre können, wenn sie ganz gesund sind, im Mtlitär-Knaben-Waisenhause zu Potsdam, im Militär-Mädchen-Waisenhause zu Pretzsch, — Kinder katholischer Con- fcssion in der katholischen Erziehungsanstalt „Haus Nazareth" in Höxter — untergebracht werden, soweit der Raum und dte Mittel es gestatten.
2) Die Knaben finden zu Ostern und zu Michaelis, die Mädchen nur zu Ostern jeden Jahres Aufnahme.
3) Die Kinder, deren Aufnahme genehmigt worden ist, werden zunächst in die Anwärterltste eingetragen. Die Auswahl der zu dem nächsten Termine Aufzunehmenden aus der Zahl der als berechtigt und berücksichtigenswerth zu dieser Wohlthat ausgezeichneten Kinder erfolgt nach Maßgabe der militärischen Verdienstlichkeit der Väter und der Bedürftigkeit der Familien, unter Berücksichtigung des Alters der Kinder und thunltcher Beachtung der Zeit ihrer Aufzeichnung.
4) Solvatenwaisen, für welche das gesetzliche Waisengeld aus Staats- oder Reichsfonds zahlbar ist, finden nur unter der Bedingung Aufnahme, daß der Betrag dieses Waisengeldes für die Dauer dxs Aufenthalts in der Anstalt von dem auf den Monat der Aufnahme folgenden Monate (in der Regel 1. Mai oder 1. November) ab als Erziehungsbeitrag an die Haupt-Militär- Waisenhaus-Kasse in Berlin abgeführt wird.
5) Wenn solche Kinder Ausnahme finden, für welche Erziehungsgelder aus dem Reichsinvaltden- oder Kaiserlichen Dispositionsfonds gezahlt werden, so hört diese Zahlung an die Mütter bezw. Vormünder rc. ebenfalls mit dem Monat der Aufnahme auf und erfolgt von da ab an die Haupt-Mtlitär-Waisenhaus- Kasse.
B. Pflegegeld.
.1) Das Pflegegeld wird auf jedes dazu angemeldete Kind — wenn die Etatmittel es gestalten — von dem Monate ab bewilligt, in welchem das mit den nöthigen Beweisstücken eingegangene Gesuch 'als berücksichtigenswerth anerkannt ist und bis zum vollendeten 14. Lebensjahre der Kinder oder bis zu ihrer etwaigen Aufnahme in eine Erziehungsanstalt gezahlt.
2) Das Pflegegeld erfolgt in bestimmten Sätzen mit Rücksicht darauf, ob die Kinder elternlos oder vaterlos sind, als ein Beitrag zu den laufenden Kosten für die Ernährung und Bekleidung der Kinder und daher niemals für eine rückliegende Zeit. t t t
3) Sobald für die Kinder das gesetzliche Waisengeld oder ein anderwettes Erziehungsgeld aus Staats- oder Reichsfonds bewilligt wird, hört die Zahlung des etwa bereits angewiesenen Pflegegeldes für Rechnung des Militär« Waisenhauses von dem Monate der Zahlbarkeit jenes Erziehungsgeldes ab auf.
Mit der Entlassung der Waisen aus den Anstalten oder mit dem zurückgelegten 14. Lebensjahre der Kinder hört die Fürsorge des Waisenhauses für dieselben auf und fällt wieder den Angehörigen oder der gesetzlich dazu verpflichteten Gemeinde allein zu.
Anmerkung. Die Anträge auf Unterbringung der Militärwaisen in den Erziehungsanstalten oder auf Bewilligung eines Pflegegeldes sind an das Directorium des Potsdam'schen großen Militär-Waisenhauses in Berlin zu richten und dazu in der Regel folgende Schriftstücke beizubringen:
1) die Militärpapiere des Vaters, aus welchen hervorgehen muß, wann, wie lange und bet welchen Truppentheilen des stehenden Heeres derselbe gedient hat, ob derselbe Feldzüge mitgemacht und sich dabei ausgezeichnet bezw. verwundet ist, oder ob derselbe als Invalide anerkannt worden ist;
2) die Sterbeurkunde des Vaters und wenn auch die Mutter tobt ist, dte Sterbeurkunde der Mutter;
3) die Geburtsscheine der betreffenden Kinder unter 14 Jahren;
4) ein amtliches Dürftigkeitsattest und, wenn für Kinder verstorbener Kriegsinvaliden, Gendarmen, Wallmeister, Zeugfcldwebel rc. oder für solche Soldatenwaisen, deren Väter als versorgungsberechtigte Militärs eine An- , ftellung im Ctvtldtenste gefunden hatten, ein Pflegegeld nachgesucht wird; ’ 5) ein amtlicher Ausweis, daß für dte Kinder noch kein fortlaufendes Er
ziehungsgeld, bezw. gesetzliches Waisengeld aus Staats- oder Reichsfonds gezahlt wird, die Bewilligung eines solchen auch nicht in Ansicht steht.
Berlin, 24. December. Der Kaiser nahm Mittag» den Vortrag de» Chef» de» Militärcaoinet» v. Albedyll entgegen und machte um 2 Uhr eine Spazierfahrt. Um 4 Uhr fand da» Diner für den Hofstaat und die Adjutanten statt, woran sich die Bescherung für dieselben anreihte. Um 8 Uhr Abend» war Thee und darauffolgende Befcheerung für die hier, anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie.
— Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" zufolge hat Se. Majestät der Kaiser geruht, den Staatssecretär Graf Herbert Bismarck zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädicat Excellenz zu ernennen.
— Das „Deutsche Tageblatt" konstatirt betreffs verschiedener Zeitungsbesprechungen über die Versammlung für Zwecke der Stadtmisston, woran Hofprediger Siöcker theilgenommen, Se. Königl. Hoheit Prinz Wilhelm habe entschiedener Weise die Worte: „Ich bin kein Antisemit" gebraucht.
Straßburg L G., 24. December. Die „Landeezeitung für Elsaß- Lothringen" bringt gegenüber der gegrntheiligen Nachricht des „Figaro" die Mittheilung, die Einstellung des gerichtlichen Verfahren» gegen den Jäger Kaufmann fei nicht beabsichtigt. Kaufmann fei nach Abschluß der Voruntersuchung vor ein Kriegsgericht gestellt worden.
Schweiz.
Bern, 24. December. Der Bundesrath wählte zum Generalsecretär des Internationalen Bureaus rum Schutze des gewerblichen und künstlerischen Gg?n- thums den Nattonalrath Morel aus Neuenburg.
Hejierretch.
Wien, 24. December. Das „Fremdenblatt" hält cs angesichts der widersprechenden Auffassungen in Wiener, ungarischen und deutschen Blättern über den weiteren Verlauf und die etwaige Lösung der bulgarischen Frage, welche, was die Stellung Oesterreich.Ungarns anbelange, auf ernstlicher Grundlage nicht beruhten, für sehr zeitgemäß, die von dem Grafen Kalnoky in den Delegationsausschüssen im Jahre 1886 abgegebenen Erklärungen zu reproduciren, in welchen die Auffassung der österreichischen Regierung mit voller Klarheit dargelegt sei.
Frankreich.
Paris, 24. December. Fery Derclands, Rath am Rechnungshöfe, ist zum Präsidenten der Patriotenliga gewählt worden.
Starten.
Rom, 24. Drcember. In Folge starker Regengüsse ist der Arno um 1,35 Meter über den höchsten Normalstand gestiegen. Auch der Tiber ist im Steigen begriffen.
Wsvmifchtes.
A Mainz, 27. December. Die Festlichkeiten des Carneoalsjubiläums nehmen den kommenden Sonntag mit einem großen carnevalistischen Eoncert in der „Stadt- Halle" ihren Anfang. Damit diese Inauguration recht großartig wird, hat das ComttL ein sehr reichhaltiges Programm zusammengestellt und sind eben zahlreiche Hände beschäftigt, um die närrische Decoratton der Halle noch vor Sonntag zu vollenden. Die Halle wird in diesem Jahre eine wesentlich andere Decoratton tragen und hat Architekt Jmlahner von hier das Verdienst hierfür, eine in jeder Beziehung originelle Idee erfunden zu haben. Mit Rücksicht auf die auswärtigen Besucher nimmt der erste Theil des Concerts schon Nachmittags 3 Uhr feinen Anfang.


