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Gießen, den 23. April 1885.

Reichstag.

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Hierauf wird die Vorlage angenommen.

Es folgen Wahlprüfungen.

Sohlen der Abgeordneten Delius, 3. Minden, Witte, 2. Meiningen, Pfähler, 5. Trier, Fürst Radziwill, 10. Posen, und Feuffel, 2. Oberfranken, werden für gdtig erklärt.

-verpestet haben will, mu6 die Fenster geschlossen halten, was namentlich für Kranke, welche im Zimmer frische Luft genießen sollen, eine höchst störende Beschränkung ist. Der Vorwand, daß mit der Asche die Grundstücke gedüngt werden, ist nicht stichhaltig, da durch Unterarbeiten der unverbrannten Crescentien in den Boden demselben erheblich mehr Dungstoffe zugeführt werden, als durch die Aschenrückstände. Ist die Quantität zum Unkerarbeiten zu groß, so kann der Ueberschuß bei Kesselfeuer Verwendung finden.

Die vorerwähnte, ohne Nothwendigkeit erfolgende, ungebührliche Belästigung einer großen Mehrheit von Personen erscheint als grober Unfug im Sinne des § 360, pos. 11 des Strafgesetzbuchs und wird in Zukunft als solcher behandelt werden. Die Schutzmannschaft und das Feldschutzpersonal ist angewiesen, Personen, welche in der vorbemerkten Weise bewirken, daß Theile der Stadt mit Qualm überzogen werden, auf Grund der citirten Gesetzesstelle zur Anzeige zu bringen.

Zur Warnung Derer, die es angeht, wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Kraemer.

Die beteiligten Gemeinden sollten jedoch, wenn immer tbunlich, über die aus- zufülrenden Arbeiten unter Mittheilung der Plane gehört werden.

Die Regierung ist berechtigt, die Vergebung und Ausführung selbst den be- theiligten Gemeinden zu überlassen.

Hierzu nimmt der Abg. Geier das Wort, indem er das Zustimmungsrecht der Gemeinden bei Dammanlagen nicht gewahrt findet. Er stellt deshalb einen Antrag welcher dieses Recht gewahrt wissen will.

Abg. Metz hält diesen Gesetzes-Artikel für gesetzlich und rechtlich unzulässig, die Gemeinden außerhalb des Expropriations-Verfahrens zu zwingen, Dammbauten in ihren Gemarkungen Herstellen zu lassen, ohne daß sie hierbei eine entscheidende Stimme hätten. Er stellt demgemäß einen Antrag.

Abg. Möhn spricht sich in ähnlicher Weise aus.

Gegen diese Ansichten erwidert Ministerial-Präsident Weber: Ter Antrag Metz stehe im Widerspruch mit der Tendenz des Gesetzes und es würde hierdurch dasselbe untergraben. Es sei auch unnöthig, einen derartigen Passus im Gesetz auf­zunehmen, da die Frage mit jedem Budget in der Kammer erscheine und die Stände hätten im Beschwerdefall das Recht, dieselben dann zu prüfen. Er bittet den Antrag Geyer und Metz abzulehnen.

Abg. Küchler und Osann sprechen für die Gesetzes-Vorlage nach Antrag des Ausschusses.

Nach erfolgter Abstimmung wird Art. 6 unter Annahme des Zusatzes des Ausschusses:

Die betheiligten Gemeinden sollen immer vorher über die auszuführenden Arbeiten unter Mittheilung der Pläne gehört werden, mit allen gegen 6 Stimmen angenommen.

Die Anträge Metz und Geier und Genossen werden mit 15 gegen 21 Stimmen abgelehnt.

Es folgt nun Art. 7. Derselbe bestimmt:

Als beteiligt sind diejenigen Gemeinden anzusehen, welchen der Neubau :c. eines Hochwasserdammes zum Schutz gereicht.

Derselbe wird einstimmig angenommen.

Art. 8 bestimmt: Der den Gemeinden zu gewährende Zuschuß besteht darin, daß der Staat innerhalb der in dem jeweiligen Hauptvoranschlag der Staatseinnahmen und Ausgaben vorgesehenen oder aut Grund besonderer Propositionen ständisch be­willigten Mittel drei Viertel der Baukosten, ausschließlich der Kosten für Erwerb des Malfeldes übernimmt.

Ein Theil des Ausschusses beantragt unveränderte Annahme der Regierungs- Vorlage, der andere Theil beantragt statt 3/4 d.er Baukosten die Hälfte zu setzen.

Abg. Haas beantragt dem entgegen 5/6 festzusetzen.

Abg. Hechler kann sich nicht damit einverstanden erklären, daß man den Gemeinden noch höhere Summen zu Beitrag ansinnt als die Regierungs-Vorlage wünscht und ersucht derselben zuzustimmen.

Metz-Darmstadt ist derselben Ansicht und wird für den Ausschuß-Antrag stimmen.

Abg. Tecklenburg stellt den Antrag, den Beitrag des Staates auf 6/s fcst- zusetzen.

Abg. Jöst spricht sich für den Antrag Haas aus.

or ... r?cr Abg. Vogt und Genossen beantragen in.Anbetracht der Wichtigkeit des Ar.rkels namentliche Abstimmung vorzunehmen.

Nach stattgehabter Abstimmung erklären sich für die Vorlage der Regierung und stimmen mit Ja die Abgeordneten Büchner, Frank, Friedrich, Geier, Haas, Hechler, Jost, Jost, Küchler, Mathäi, Metz-Darmstadt, Möhn, Osann, Pennrich, Rack«, Remhardt, Schröder, Stephan, Theobald, Wasserburg, Wolz, Arnold, Heinzerling.

t stimmen die Abgeordneten Ellenberger, Grünewald, Jöckel, Kredel, Much, Romer, Schönberger, Sturmfels, Tecklenburg, Vogt, von Wedekind, Weith, Wolsskehl.

Die Negierungs-Vorlage ist demgemäß mit 23 gegen 13 (Stimmen angenommen.

Art. 9 bestimmt: Tie beteiligten Gemeinden haben a. das erforderliche Bau­gelände unentgeltlich und lastenfrei zu beschaffen, b. i/i der Baukosten zu tragen.

, Ein Theil des Ausschusses beantragt Annahme der Regierungs-Vorlage, während Jockel und Wolfskehldie Hälfte der Baukosten" gesetzt wünschen.

.. .^egen sprechen die Abgg. Metz, Jöst, Osann und Schröder, indem Notier die notwendige Entlastung der Gemeinden bei dieser Beitrags- pfucht betonen und die Regierungs-Vorlage empfehlen.

Gegen die Regierungs-Vorlage sprechen die Abgg. Ellenberger, Vogt und Jockel, welche den Staatsbeitrag auf die Hälfte bis auf </< gesetzt wissen wollen.

Dre Abstimmung erfolgte im Sinne der Regierungs-Vorlage.

« 27. April. Der Kaiser empfing vormittags den Herzog

v. Ujeft, arbeitete dann mit Mlmowski und machte Nachmittags eine Ausfahrt. Um 4V3 Uhr empfängt der Kaiser den Botschafter Schweinitz, der Abends nach Petersburg zurückkehrt. Morgen findet eine größere Soiree bei den kaiserlichen Majestäten statt, wozu gegen 200 Einladungen ergangen sind.

Abgeordnetenhaus. Nach kurzer Generaldebatte werden die einzelnen Artikel der kirchenpolitischen Vorlage in dritter Sitzung angenommen. Die Ab- stimmung über die ganze Vorlage erfolgt durch Namensaufruf. Namens der Mehrheit der Freiconservativen erklärte Stengel der Vorlage wegen der Ordens- Artikel nicht beistimmen zu können; aus Rücksicht auf den Appell des Reichs­kanzlers werden sie nicht gegen die Vorlage stimmen, sondern sich der Abstimmung

Vorlage wird in namentlicher Abstimmung mit 249 gegen 100 Summen nnoenommpn; 42 enthielten sich her Abstimmung.

(9 ) b k. Berlin, 27. April.

, Gegenstand der Tagesordnung ist: Zweite Berathung des Gesetzentwurfs,

betreffend die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen.

.. -bg. Dr. pammadjer befürwortet Namens der Budget-Commission die veränderte Annahme des Entwurfs.

Abg. Grad (Els.) erhofft von dem neuen Institute wesentliche Vortheile unsere Handelsbeziehungen.

Abg. Dr. Virchow (frf.) äußert principielle und theoretische Bedenken gegen Vorlage.

Minister v. Goßler tritt denselben entgegen. Es handle sich nicht um Uu Segrunoung einer gelehrten Institution, man habe vielmehr dabei nur praktische ^tele im Auge, was natürlich nicht ausschließe, daß auch die Wissenschaft davon pro-

X, 2>»?r«stadt, 27. April. [II. Kammer der Landstände.l Die Verhand­lungen über das Dammbaugesetz werden heute fortgesetzt.

Die Art. 24 werden ohne Debatte nach den Anträgen des Ausschusses ein­stimmig angenommen. /"

Bei Art. 5, welcher lautet:

Die Kosten des Neubaues, der Verstärkung, gänzlicher ober theilweiser Ab­tragung eines Hochwasserdammes tragen die beteiligten Gemeinden. Den­selben wird nach den Bestimmungen dieses Gesetzes hierzu ein Zuschuß aus rCr^taf?t§Jattc gewährt. Das gleiche gilt für den Fall der Verlegung eines Hochwasserdammes, mag dieselbe mit einer gleichzeitigen gänzlichen oder theil- weisen Abtragung eines solchen verbunden sein ober nicht, cntspinnt sich eine lebhafte Debatte.

Die Abgg. Rocks und Wasserburg habe« einen Antrag eingebracht, welcher bezweckt, bte ganzen Kosten des Dammbaues dem Staat zuzuweisen.

Gegen diesen Antrag spricht der Abg. Schroder, indem er hervorhebt, daß die Gemeinden unter allen Umstanden, da dieselben den Nutzen haben, auch die Verpslichtuna übernehmen müssen, hier einzutreten. Er sieht in dem Antrag keinen prakst chen Ersolg Erwerde.auch wenn sein Wahlkreis von der Annahme des Antrags be- beutenben Nutzen habe, doch gegen den Antrag stimmen aus Gründen der Gerechtlgkert. UCH ucr

Ministerial-Präsident Weber erklärt sich entschieden gegen den Antrag der mchts bebeutet, da hierdurch zu wert gehende Consequenzen geschaffen würden' Er bittet, keine Bedenken zu tragen, für das Gesetz in der vorliegenden Fassung zu stimme« annehmbar sei fcmCn faktischen Werth besitze und auch für die

Metz-Darmstadt: Er ist der Ansicht, daß die Fassung des Artikel« Augenblick Anstoß erregen muß, daß der Eigenthümer, hier der Staat den macht, daß d:e Kosten des Baues den Gemeinden obliegen. Er werde Gesetz aber gegen diesen Artikel stimmen. 3roar 'ur das

(Siegen den Antrag Rack6 sprechen noch die Abgg. Arnold und Teckl.nl»,,^ Nach Abstimmung wird derselbe im Sinne der Regierungs-Vorlaae dem Anträge deS Ausschusses mit allen gegen 8 Stimmen angenommen conf°rm

Art. 6 handelt von der Vergebung der auszuführenden Arbeiten sowie herm -Leitung und Ausführung und bestimmt die Regierung hierzu. ' ro c 6ncn

Politische Uebersicht.

Gießen, 28. April

Die Specialberathung der Kirchen-Vorlage im preußischen Abgeordnetenhause ergab zunächst die unveränderte Annahme der Art. 1 bis 4 nach ganz unerheblicher Discussion, dagegen knüpfte sich an Art. 5 (Zulassung der Orden) eine um so ausgedehntere Debatte. Von den Freisinnigen erklärte sich Abg. Virchow gegen den Artikel und namentlich gegen § 3 welcher den Ressort-Ministern die Ermächtigung ertheilt, den bestehenden, sowie den wieder zuzulassenden Orden und Congregationen die Ausbildung von Missionären zu gesiatlen. Nationalliberalerseits führte Abg. Gneist hauptsächlich aus, daß oas ablehnende Votum der Nationalliberalen gegen den Artikel dem Gedanken ent­springe, die katholische Kirche gebe mit ihren Ansprüchen bezüglich der Wieder- zulassung der Orden zu weit. Auch Abq. v. Dziembowski (freiconf) bekannte sich als Gegner des Artikels, aber lediglich aus politischen Gründen und exem- plificirte er aus die Verhältnisse in Posen und Westpreußen. Fürst Bismarck gab zu, daß die Wiederzulassung der Orden die polnischen Bestrebungen in Posen fördern könne, dennoch müsse er die Annahme der unveränderten Vorlage empfehlen, da Abweichungen leicht das Zustandekommen des Friedenswerke« ge­fährden könnten. Dis weitere Debatte war belanglos und wurde schließlich Art. 5 in namentlicher Abstimmung mit 230 gegen 117 Stimmen (National- liberale und eine Anzahl Freiconseroative, Conseroative und Freisinnige) geneh­migt, während 22 Abgeordnete, meist Freiconservatior, sich der Abstimmung enthielten; der Rest des Gesetzes sand discussionslos Erledigung.

Die so viel Staub auswirbelnde Schnäbele-Assaire hat sich.jetzt wenigstens so wett aufgeklärt, daß festfteht. daß die Verhaftung des genannten sra«ßosischen Polizeibeamten nicht aus französischem, sondern aus deutschem Ge­biete erfolgte, daß Schnäbele zwar einen Fluchtversuch unternahm, er aber wieder eingeholt wurde, noch ehe es ihm gelang, aus französisches Territorium zurückglflüchten. Im Weiteren bestätigt es sich, daß Schnäbele wegen dringen- den Verdachtes, die Seele des französischen Spionier-Systems in Elsaß-Lothringen gewesen zu sein, aus Requisition des Staatsanwaltes in Metz und des vom Reichsgerichte beauftragten Untersuchungsrichters aus Straßburg verhaftet wuroe und fahndete man schon seit Wochen aus ihn; nur die Vorgänge, durch welche Schräbele zur Ueberschreitung der deutschen Grenze veranlaßt wurde, scheinen noch nicht ganz klargestellt zu sein. Was die zwischen Berlin und Paris schwe­benden Verhandlungen anbelangt, so lassen dieselben eine baldige befriedigende Beilegung der Affaire erhoffen. Immerhin herrscht in der französischen Haupt­stadt noch eine gewisse Erregung, in Folge deren die Aufführung vonLohen- grin", welche am Dienstag stattfinden sollte, bis aus Weiteres verschoben worden ist; offenbar befürchtete man unliebsame antideutsche Demonstrationen.

Die militärische Lage der Italiener am Rothen Meere muß noch immer eine bedenkliche sein, denn der neue Oberbesehlshaber in Massauah. General Saletka, hat, kaum daselbst angelangt, eine schleunige Ver­stärkung um mehrere Bataillone und Batterien gefordert. Die neue Expedition soll in ben ersten Tagen des Mai nach Massauah abgehen. Uebrigens hat General Saletta durch ein königliches Decret fast unbeschränkte Vollmachten erhalten, denn dasselbe ordnet ihm nicht nur die Expeditions-Truppen, sondern auch die italienischen Seestreitkräfte vor Massauah unter und überträgt ihm die oberste Leitung der Verwaltungszweige im Maffauah'Gebiete.

Auch in Spanien beschäftigt man sich bekanntlich mit der Stärkung der HeereSmacht und hat der Kriegsminister Zwecks der Reorganisation der spani­schen Armee kürzlich eine umfassende Vorlage in der D)eputirtenkammer ein­gebracht. Am Montag wurde nun die Commission zur Vorberathung der Vorlage gewählt und find sämmtliche Mitglieder btr Commission im Princip mit den RegierungS'Vorschlägen einverstanden, so daß der Entwurf schon jetzt als gesichert betrachtet werden kann.