Einzelbild herunterladen

Bureau: Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. g ?!? 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn-

THirnnimimi iwnIiii i i,vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Nr. 98 Freitag dm SS. April 1887

Weiter 4n;eiaer

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bekannt m a ch u n g. ~~

Setreffenb: ga« Verbrennen dürrer Crescentien ans Feld, nnd Gartengrundstücken in der Nähe der Stadt MnH£"5r'F5 arb°e * *s*

beanstandet worden, nöthiqt uns /ur Beseit-gung'^edes Mißmrständnfise's nachdrücklich^sei von den Strafgerichten als unbefugterweife erlassen Gießen auf erfolgte Bern ung d'ur chEntschdung vom SFebmarlEnsÄn u? ..nt ^3uweisen daß die Strafkammer Groß . Landgerichtes" u sondern auch die N°tHwendigke t berfeZn aneX«ntb? tum V*.?"t6. Erlaß dieser Bekanntmachung.

Folgender hervor: ' an er rannt hat. Zum Belege hierfür heben w.r aus den umfangreichen Entscheidungsgrnndül

zeitweife 'Rta '3'2ViÄ -fifr ^ß die Bewohner ganzer Straßen

Bäu* KÄST SWM«* «V »X

7-?.« KSÄS ass*" - *

ber ganze Thatbestand erwiesen sein. Die bloße Möglichkeit einer $eläftiannri hf>& er ° y? ?a"n; es muß jedoch für jeden konkreten Fall

sein, daß der Rauch sich über Häuser und Wege in demGradesetogert bat ®iKeni SanTb^brrr^*k76 den einzelnen Fall dargethan es auch nur ein einzelner Spaziergänger". «99/ B irgenö jemand dadurch die Empfindung der Belästigung gehabt hat, sei beliebten Gartenfeuer Mchst77/mg7ung°7" StaXnachto AuffafiX to st- gibt bekannt, daß das Anzünden der

einer reichsrechtlichen Gesetzesbestimmuna sei und in SufimO 7Xp,^6X, 9! 7 3 eXne He6ertr<tuns bes_. § 360, 11 St. ®. B., also eine Berlebuna

dte Begehung dieser Uebertretung untersagt, andernfalls sich die Contravenienten d" Bestrafung m^aemärtiae^XX8 Publikum gewarnt und ihm

welche keineswegs die Regelung eines bis daher nicht speeiell normirten demnach dg AiX 3»ctigen haben. Zu einer derartigen Bekanntmachung, znn Gegenstano Hit, bedarf es keines Statuts sw > demnach der Ordnung durch neue Ausfuhrungsbestimmungen bedürftigen Anaeleaenbett

s-'äs

qualiftcieren, trotz her Bedenken des Schöffengerichts " ' bezüglichen Gartenfeuer aus § 360, 11 St-G. B. alsgroben Unfug" zu

Nach dem Maßstab der Legaldefinition des § 360, 11

finh hi, ©rtforia« aaaaLa k .. P. cfr- St. G. Entscheidungen I, pag. 400,

SLKr.r? * - «*

« äStiSSÄ 8?«Ä%SS*ÄÄ &fi s* 2»°-'»-«««d,. » loMien,w M

ZM"««« Di,.i *,'» &,f bi.Vuiwf L "Ä5&. ,"1?S SÄJBWr i» iUbri6ifE""i:LXSa?tianr^äJX%r:3r3a" SfELSL",±,ä**>' » l»«»« 1« ~<6,n.

vom Schöffengericht au gestellten etnn ^nM fpin.m h ^ 7' ? . Wort zusammenzufassen sucht, eben owenig bedarf es dazu der Borsätzllchkeit in dem gerichtet gewesen wäre, B bedarf esinsowKt^einer Berwabruna® ek7en7/7^ fein Ersatz auf geflissentliche Belästigung des PuüiL

Belästigung, um das subjektive der Strafbarkeit henustellen Das®s'ub,?kti7unh m111 bel? Möglichkeit und konkreten Wahrscheinlichkeit der analog oder gleichartig angesehen werden". 9 5 en" 8 lubiektwe Schuld- und Willensmoment dieser Uebertretung kann als dem animus injuriandi Privatrechtsft>^ b ex @runVelqentbüm e 7 ? ib u rh?« d°lizeiver waltung sich keines unbefugten Eingriffs in bie

angemessen ober sogar nützlich erscheinen, fo® lieg/ doch die^Sache l'o ® baß° baXbvaienis^°7-^7^77" Abfälle wirthschastlich mehr ober weniger und frischer Luft, welchesdurch bie G?rnseuer ?? lästiae^r W i?e"be inX^77°^^ Gesammtbevölkerung an reiner

worben ist, weit wesentlicher ift nl« has 1 ra e f . ye beeinträchtigt werben kann unb lange Zeit beeinträcktiat

Fresenius.

33 e t r-: Abfindung ber zum Dienst einberufenen Mannschaften mit Marschgebührnissen. Gießen 26 April 1887

Das Großherzoglichr Kreisamt Gießen an die Gemeinde Einnehmer Ves Kceifes.

längstensImnen^T/gen7n uu^ Ekto®'" über im abgelaufenen Etatsjahre an einberufene Mannschaften gezahlte Marscheompetenzen

______vr. Boekmann.

. Bekanntmachnnq.

Betreffend: Wie oben. "

StabttheileIn^steigenbem Mak7ru7777öbttchen°R!mai°"^ 5eIb unb Gartengrunbstücken in ber Nähe ber Stabt hat mit ber Ausdehnung der äußeren wälzen sich nach der Stadt und 7X8""3 777?^" a^.elIs. ber Einwohnerschaft geführt. Große Massen dicken stinkenden Qualms

t und erfüllen stundenlang Straßen und Wohnungen mit einem penetranten, widerwärtigen Gestank. Wer seine Wohnräume nicht.