Bureau: Schulstraße 7.
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Nr. 98 Freitag dm SS. April 1887
Weiter 4n;eiaer
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bekannt m a ch u n g. ~~
Setreffenb: ga« Verbrennen dürrer Crescentien ans Feld, nnd Gartengrundstücken in der Nähe der Stadt “MnH£"5r'F5 arb°e * *s*
beanstandet worden, nöthiqt uns“ /ur Beseit-gung'^edes Mißmrständnfise's nachdrücklich^sei von den Strafgerichten als unbefugterweife erlassen Gießen auf erfolgte Bern ung d'ur chEntschdung vom SFebmarlEnsÄn u? ..nt ^3uweisen daß die Strafkammer Groß . Landgerichtes" u sondern auch die N°tHwendigke t berfeZn aneX«ntb? tum V*.?"t6. Erlaß dieser Bekanntmachung.
Folgender hervor: ' an er rannt hat. Zum Belege hierfür heben w.r aus den umfangreichen Entscheidungsgrnndül
zeitweife 'Rta '3'2 ’ViÄ -fifr ^ß die Bewohner ganzer Straßen
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ber ganze Thatbestand erwiesen sein. Die bloße Möglichkeit einer $eläftiannri hf>& er ° y? ?a"n; es muß jedoch für jeden konkreten Fall
sein, daß der Rauch sich über Häuser und Wege in demGradesetogert bat ®iKeni SanTb^brrr^*k7“6 den einzelnen Fall dargethan es auch nur ein einzelner Spaziergänger". «99/ B irgenö jemand dadurch die Empfindung der Belästigung gehabt hat, sei beliebten Gartenfeuer Mchst77/mg7ung°7" StaXnach “to AuffafiX to st- gibt bekannt, daß das Anzünden der
einer reichsrechtlichen Gesetzesbestimmuna sei und in SufimO 7Xp,^6 „X, 9! 7 3 eXne He6ertr<tuns bes_. § 360, 11 St. ®. B., also eine Berlebuna
dte Begehung dieser Uebertretung untersagt, andernfalls sich die Contravenienten d"“ Bestrafung m^aemärtiae^XX8 Publikum gewarnt und ihm
welche keineswegs die Regelung eines bis daher nicht speeiell normirten demnach dg AiX 3»ctigen haben. Zu einer derartigen Bekanntmachung, znn Gegenstano Hit, bedarf es keines Statuts sw > demnach der Ordnung durch neue Ausfuhrungsbestimmungen bedürftigen Anaeleaenbett
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qualiftcieren, trotz her Bedenken des Schöffengerichts " ' bezüglichen Gartenfeuer aus § 360, 11 St-G. B. als „groben Unfug" zu
Nach dem Maßstab der Legaldefinition des § 360, 11
finh hi, ©rtforia« aaaaLa • k .. P. cfr- St. G. Entscheidungen I, pag. 400,
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vom Schöffengericht au gestellten etnn ^nM fpin.m h ^ 7' ? . Wort zusammenzufassen sucht, eben owenig bedarf es dazu der Borsätzllchkeit in dem gerichtet gewesen wäre, B bedarf esinsowKt^einer Berwabruna® ek7en7/7^ fein Ersatz auf geflissentliche Belästigung des PuüiL
Belästigung, um das subjektive der Strafbarkeit henustellen Das®s'ub,?kti7unh m“1”11 bel? Möglichkeit und konkreten Wahrscheinlichkeit der analog oder gleichartig angesehen werden". 9 5 en" 8 lubiektwe Schuld- und Willensmoment dieser Uebertretung kann als dem animus injuriandi Privatrechtsft>7ä^ b ex @runVelqentbüm e 7 ? ib u rh?« d°lizeiver waltung sich keines unbefugten Eingriffs in bie
angemessen ober sogar nützlich erscheinen, fo® lieg/ doch die^Sache l'o ® baß° baXbvaienis^°7-^7^77" Abfälle wirthschastlich mehr ober weniger und frischer Luft, welchesdurch bie G?rnseuer ?? lästiae^r W i?e"be inX^77°^^ Gesammtbevölkerung an reiner
worben ist, weit wesentlicher ift nl« h„a „s 1 “ ra e f . ye beeinträchtigt werben kann unb lange Zeit beeinträcktiat
Fresenius.
33 e t r-: Abfindung ber zum Dienst einberufenen Mannschaften mit Marschgebührnissen. Gießen 26 April 1887
Das Großherzoglichr Kreisamt Gießen an die Gemeinde Einnehmer Ves Kceifes.
längstensImnen^T/gen7n uu^ Ekto®'" über im abgelaufenen Etatsjahre an einberufene Mannschaften gezahlte Marscheompetenzen
______vr. Boekmann.
. Bekanntmachnnq.
Betreffend: Wie oben. "
StabttheileIn^steigenbem Mak7ru7777öbttchen°R!mai°"^ 5eIb’ unb Gartengrunbstücken in ber Nähe ber Stabt hat mit ber Ausdehnung der äußeren wälzen sich nach der Stadt und 7X8""3 777?™^" a^.elIs. ber Einwohnerschaft geführt. Große Massen dicken stinkenden Qualms
t und erfüllen stundenlang Straßen und Wohnungen mit einem penetranten, widerwärtigen Gestank. Wer seine Wohnräume nicht.


