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und 38 cm bei Backsteinen haben. Bei Bruchsteinmauern muß die Stärke nach unten von Stockwerk zu Stockwerk um je 10 cm, bei Backsteinen alle zwei Stockwerke um einen halben Stein zunehmen. Bei diesen Dimensionen sind Stockwerkshöhen nicht über 4 rn im Lichten und Zimmertiefen nicht über 7 m vorgesehen; werden diese Dimensionen überschritten, so sind auch die Mauer- stärken entsprechend zu vergrößern. Bei Knie- und Mansardenstöcken dürfen die Mauerstärken auf 25 cm gegriffen werden.
Die Außenmauern von Treppenhäusern bedürfen der Verstärkung nach unten nicht, wenn sie 45 cm bezw. l'/r Steine stark bei nicht mehr als 12 m Höhe ausgeführt sind.
Stockwerksaufsetzungen auf bestehende Gebäude sind nur dann zulässig, wenn diese Minimalmaße noch ohne Anblendung an bestehende Mauern eingehalten werden können.
Mit besonderer Genehmigung kann auch das oberste Stockwerk eines Nebengebäudes in gefälliger Holzconstruction ausgesührt werden.
§ 19.
Bei Aenderungen oder Reparaturen bestehender Bauten finden hinsichtlich der Vorschriften in § 18 des Ortsstatuts die Bestimmungen des Art- 25 der allgemeinen Bauordnung Anwenduna.
§ 20.
Einstöckige Gebäude ohne Feuerung, einstöckige Schuppen und Lagerhäuser u. dgl. sind in Fachwerksbau, Aborte sowie Ställe für Klein- und Federvieh in Holzbau zulässig.
§ 21.
Zu allen äußeren Mauern der Vorder-, Hinter- und Nebengebäude dürfen nur dauerhafte Bruchsteine oder festgebrannte Backsteine und Schlackensteine verwendet werden. Der Mörtel muß aus Kalk oder Gement bereitet sein. Die Verwendung sonstiger in der Technik bewährter Baumaterialien kann mit Genehmigung des Stadtvorstandes erfolgen.
Lehm- und ähnliche Steine dürfen nur zur Ausmauerung innerer, wenig belasteter Fachwände benutzt werden, wobei auch Lehmmörtel zulässig ist.
.....§ 22.
Bei massiven Gebäuden muffen diejenigen Scheidewände, welche die Gebälke tragen helfen, 25 cm stark sein, sobald letztere zwischen zwei Mauern mehr als 5,5 m sreiliegen.
Scheidewände, an welchen sich Herd-Feuerungen befinden, müssen ebenfalls 25 cm stark sein und wenigstens 50 cm über die äußeren Herdtheile hinausreichen.
§ 23.
Die Fußböden des untersten Stockwerkes müssen bei Wohngebäuden mindestens 50 cm und die Schwellen von unbewohnten Fachwerksbauten mindestens 30 cm über dem höchsten Punkt des an das Gebäude anschließenden Terrains liegen.
Bei Laden-Anlagen kann eine geringere Höhenlage zugegeben werden. I
§ 24.
Landhäuser mit Feuerungen zu vorübergehender Benutzung gestaltet wetten, wenn sie mindestens 4 m von der nach- varlichen Grenze und von anderen Gebäuden entfernt stehen.
Zu Art 59 der allgemeinen Bauordnung
§ 25.
minderns ymktrSen66 Brei-e eines Gebäudes muß
TOa6e ?ann ein Bau nur gestattet werden, wenn er als £ wnnZ^bestehenden Hauses desselben Besitzers angebaut oder wenn em Gebäude, welches früher eine geringere Front batte aus der keine größere §a§adenlänge bietenden Baustelle neu errichtet wird. '
* § 26.
Genehmigung der Stadtverordneten Versammlung sollen innerhalb des Stadtbauplans keine Gebäude an den Straßen errichtet werden fA^TY’T110" ?IS ? Stockwerke über Sockel haben. Mansarden und sranzössl sche Dächer werden dabei nicht als besondere Stockwerke gerechnet °
§ 27.
Vlllenartige Gebäude, welche hinter die normale Bauflucht zu stehen kommen, können auch emstöckig erbaut werden, wenn sie zwischen Sockel und Dachgestms mindestens 5 in Höhe erhalten.
S 28.
allen Neubauten und Hauptreparaturen ist auf eine gefällige archl- ^tU1!3 ber von der Straße aus sichtbaren Fanden Rücksicht jjtl Hl t; lllv
§ 29.
ra t." ?ae a? nejner Straße stehenden und von derselben aus sichtbaren neuen und Mauer-Einfriedigungen sind nach Ablauf von drei Jahren vom Zeitpunkt ihrer Emdeckung mit Verputz und Anstrich zu versehen, falls die Umsangswande nicht aus sauber behauenen Steinen oder Blendbacksteinen U v4Jvlle
Slettere Gebäude sind in Verputz und Anstrich stets in solchem Zustande zu erhalten, daß deren Aussehen nicht mißständig erscheint. Für den Anstrich dürfen keine blendenden Farben verwendet werden.
... Vorstehendes Statut tritt am 1. Oktober I. I. in Wirksamkeit, gleich- Jqik roerbcn die Lokal-Bauordnung für die Stadt Gießen vom 4. November 1845, die Verordnung vom 10. Oktober 1853 und das vorläufige Lokalbaustatut vom 9. April 1886 aufgehoben.
Gießen, am ten 1887.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Montag den 29. d. Mts.,
Nachmittags 3 Uhr, werden dahier bei der Kirche versteigert :
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Ctm. Länge u. I1/? Ctm. Durchmesser,
300 Stück Gerüst-Klammern, 25—35 Ctm. lang,
30 Dutzend Weißbinder - Stränge, 3 Mtr. lang.
Die Gerüst-Gegenstände sind neu und nur wenig, ein großer Theil der Stränge noch nicht gebraucht.
Großen-Linden, 23. August 1887.
Großh. Bürgermeisterei Großen-Linden.
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Allgemeiner Anzeiger.
Bekanntmachung.
Nach Beschluß der Hauptversammlung des Spar- und Leihkaffenvereins zu Greß en vom 5. April d. I. sollen von den vorhandenen und den neuen Umlagen tn die Sparkasse vom 1. Januar 1888 jährlich nur 371% Zinsen vergütet werden.
, , Nur die Einleger, welche durch Vorlage eines Dienstbuches nachweisen, daß sie Dienstboten sind, sollen von ihren Einlagen jährlich 4% Sin en erhalten.
Gießen, den 23. August 1887.
Die Direetion des Spar- und Leihkaffen-Vereins zu Gießen. Haberkorn.
Möbel Versteigerung.
Montag den 29. und Dienstag den 30. August,
Nachmittags 2 Uhr,
werden in der Wohnung Gartenstraße 27 nachbenannte Möbel versteigert: Eine^ schöne Garnitur (Sopha mit 6 Stühlen), mehrere Sopha's, Stühle, ein eleganter Sessel, Tische, großer Klapptisch, eleganter Schreibtisch, 2 schöne Kommoden, neuer Fliegen- schrank, großes Real, Nachttifchchen, Spiegel, Bilder, wobei mehrere feine Holzschnitte, mehrere Bettstellen, worunter Mei mit Sprungfedermatratzen, Bettwerk, Weißzeug, ferne Rippsdecken, Lampen, Porzellan, Küchengeräte, Kasten mit Schmetterlingen und ausländischen Vögeln rc.
Sämmtliche Gegenstände sind gut erhalten.
6198 Im Auftrag:
Hoffmann, Grtsgenchtsmann.
Aufträge nimmt Herr Louis Rothenberger, Taxator, Neuenweg 22, entgegen.
wtel Deutsches Scheibenpulver taMM (Raffer Brand) WS?' a' aus der Fabrik von Cramer & Buchholz
empfiehlt 5687 , M M Ü
A. Dickore, Bahnhofstr. 15,
Nachdem nunmehr das August Mendelsohu'sche Haus verkauft und baldigst zu überliefern ist, sollen die noch
worrätbigen Haaren
noch billiger 1
als seither abgegeben werden. 5732
Der Vormund: August Schlefsinger.
6360] la. neues Delikateß-Sauerkraut, neue Preißelbeeren in Zucker, la getrocknete Morcheln, frischcn Ochfengaumenfalat, neue Salz- und Essiggurken empfiehlt billigst
A. Koch Nachf., Hamburger Fisch- u. Delikateffen-Handlg.
ffSpecialität: Kaffee)) e s s
___53
Heschälts-Verfcaiil.
Mein Haus nebst nachweislich ren- tabl. gemischten Waaren-Geschäst, in bester Lage (am Marktplatz) verkaufe wegzugshalber unter günstigen Bedingungen; event. würde dasselbe vorerst auch verm. Uebernehmer wird bei der Kundschaft am Platze, sowie in der Umgegend unentgeltlich eingeführt.
Homberg a. Ohm.
6280 S. Hirsch Wwe.


