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Ur. 422 * Samstag den 28. Mai 1887.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigebtatt für den Kreis Gießen.

Bureau r S ch u l st r - ß - 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Q He

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Amtlicher Hheil.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Tapezier Heinrich MalkomefiuS von hier als Hülfsfchütze heute verpflichtet worden ist und seinen Dienst angetreten hat.

Gießen, am 27. Mai 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Freseniu

Politische Uebersicht.

Gießen, 27. Mai

Der Reichstag hat nun endlich seine wacker verdienten Psing st- serien angetreten. Vorher ertheilte er noch dem Entwürfe über die Unsall- * Versicherung der bei Bauten beschäftigten Arbeiter in zweiter Lesung seine Zustimmung, meist nach den Commissions-Vorschlägen und verwies die Zucker­steuer-Vorlage, sowie die Novelle zum Postdampsergesetz an je eine Commisston. Die erwähnte Novelle hebt die subventionirte Mittelmeer-Linie Triest-Brindisi- Nlexandrien wegen ihrer schwachen Frequenz auf und schlägt dafür die Errichtung einer Linie Brindisi-Port-Said mit Genua als Anlaufe-Hasen vor. Von den wichtigeren Commissionen des Reichstages ist die Branntweinsteuer-Com­mission mit ihren Arbeiten im Wesentlichen ebenfalls vor Pfingsten fertig geworden; nur die Bestimmungen über die Nachbesteuerung bleiben noch durch- zuberathen. Die zweite L?sung des Entwurfes ist im Großen und Ganzen unverändert nach den Beschlüssen der ersten Lesung erfolgt. Nur bei einzelnen Paragravhen wurden noch Amendements beliebt, so z. B. bei dem neu geschaffe­nen § 3a, welcher bestimmt, dcß nur gereinigter Trinkbranntwein in den Handel kommen darf. Hier nahm die Commission ein vom Abg. Huene beantragtes Amendement an, welches bei der Rectification den einzelnen Bundesstaaten das Recht der Einmischung giebt. Ferner ist ein neuer § 10a geschaffen worden, wonach bei der Ausfuhr von Fabrikaten, wozu im freien Verkehr befindlicher Branntwein verwendet worden, oder bei Niederlegung solcher Fabrikate in Niederlagen nach der Bestimmung des Bundesrathes pro Liter reinen Alkohols, der in den Fabrikaten enthalten ist, eine Vergütung von 50 gewährt wird. Die Branntweinsteuer-Commission gedenkt am 6. Juni den Bericht sestzustellen, an welchem Tage auch die Zuckersteuer-Commission zusammen tritt, während das ReichLtags-Plcmun selbst seine Verhandlungen am 7. Juni wieder aufnimmi.

Die elsaß-lothringischen Angelegenheiten, von denen es in letzter Zeit wieder ziemlich still geworden ist, werden in der Nachsesston des Reichstages nach Pfingsten voraussichtlich zu einer eingehenden Erörterung führen. Den Anlaß hierzu wird der dem Bundesrathe zur Zeit vorliegende Entwurf g.ben, welcher sich auf die Anstellung und Besoldung der Bürgermeister und deren Beigeordneten in Elsaß-Lothringen bezieht. Bis jetzt herrschte daselbst das noch aus der französischen Verwaltung mit herübergenommene System, wo­nach die genannten Communal-Beamten aus der Milte des gewählten Gemeir.de- rathes durch die Regierung ernannt werden. Mannigfache Erfahrungen der letzten Jahre haben nun gezeigt, daß die Mitglieder zahlreicher elsaß-lothringi­scher Gemeinderaths-Collegien fast sämmtlich der Protestpartei angehören und hieraus ergiebt sich von selbst die politische Haltung der aus ihrer Mitte ent­nommenen Bürgermeister und Beigeordneten. An letzteren sand daher auch die Protestpartei immer eine wesentliche Stütze und um diesem Zustande, welcher das Germanistrungswerk h Elsaß - Lothringen sehr erschwerte, ein Ende zu machen, beschloß die Reichsregierung, die erwähnte Bestimmung der elsaß- lothringischen Verfassung hinsichtlich der Wahl der Bürgermeister aufzuheben. Die von ihr eingebrachte Vorlage verleiht dem Straßburger Ministerium das Recht, dre erwähnten Communal-Beamten unbeschränkt zu ernennen und selbst­verständlich ist da, daß die Wahl nicht aus Persönlichkeiten fällt, deren politische Gesinnung jedenfalls höchst zweifelhaft erscheint; außerdem soll den Bürgermeistern und Beigeordneten eine Besoldung gewährt werden, während die betr. Aemter in Elsaß-Lothringen bislang Ehrenämter waren. Der Entwurf bedeutet einen ^orstoß gegen die sranzösirende Richtung im Reichslande und die Haupt- lächlichsten Vertreter derselben, gegen die besonders in den Gemeinde-Verwal­tungen das große Wort führendenNotabeln" und es steht nicht zu b-zweiseln, daß dre Vorlage die Zustimmung des Reichstages finden wird.

In der Dienstags-Sitzung der württembergischen Abgeordneten­kammer ließ sich Minister Mittnacht in bemerkenswerther Weise gegen den Antrag des Abg. Goez aus, zwei Millionen directe Steuern zu streichen, da die Matrrcularbeiträge Württembergs voraussichtlich um so viel weniger betragen würden. Der Minister bezeichnete den Antrag als unannehmbar, da die Zucker- lteuer.Erträgnisse noch in weiter Ferne stünden und vom Reiche vermuthlich selbst aufgebracht werden würden, die Branntweinsteuer aber eine Aenderung württembecgischen Reseroatrechts voraussetze, worüber den Ständen noch eine Mittheilung zugeben würde. Der Antrag Goez wurde denn auch, und zwar debattelos, mit 77 gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Prinz-Regent Luitpold von Bayern hat seinen Aufenthalt in Wien, woselbst er den herzlichsten Verkehr mit den Mitgliedern des Kaiserhauses pflegt, bis nach Pfingsten verlängert.

Die Arbeiter-Bewegung in Belgien flammt in immer neuen Theilen des Landes auf, doch hat sie ihren Hauptsttz im Süden, in den Be- |

zirken von Mons und Charleroi, die ja schon in der belgischen Arbeiter-Revolte vom vorigen Frühjahre eine hervorragende Rolle spielten. Zu größeren Zusam­menstößen zwischen den Sinkenden und der bewaffneten Macht ist es bis jetzt glücklicher Weise nur an vereinzelten Punkten gekommen und wenn es auch nicht an Versuchen fehlt, Tumulte und Excesse zu provociren, so sind dieselben mit Hülse der Bayonette bislang noch immer im Keime erstickt worden. Immerhin bleibt die Lage precär genug und Niemand kann sagen, ob nicht die nächsten Tage eine Wiederholung jener blutigen ©eenen bringen werden, wie sie der belglsche Arbeiterstrike vom März 1886 im Gefolge hatte.

Vom Papste liegt wiederum eine politische Kundgebung vor, zu welcher das am Montag ftattgefundene Consistorium den äußerlichen Anlaß gab. In derselben gedenkt Papst Leo XIII. mit Germgthuung des wieder hergestellten Friedens in Preußen, woran er die Hoffnung auf die Erlangung des gleichen Zustandes auch in anderen Theilen Deutschlands, namentlich in Hessen, knüpft. Der Papst geht dann auf Italien über und spricht den Wunsch aus, daß auch Italien seinem verhängnißvollen Streits mit dem Papstthum ein Ende machen möge. In Hinblick auf die neuerdings ausgetauchten Gerüchte über eine ange­bahnte Annäherung zwischen Vatikan und Quirinal ist die Schlußwenvung in der päpstlichen Allocution immerhin bemerkenswerth.

AeutMand.

Darmstadt, 26. Mai. Die Krankheit Ihrer Großherzoglichen Hoheit Prinzessin Victoria, Prinzessin Ludwig von Battenberg, wurde zuerst der hohen Patientin gegen­über und in derDarmstädter Zeitung" gastrisches Fieber genannt, ein Name, mit welchem man leichtere Fälle von Typhoi'dfieber öfters im gewöhnlichen Leben zu be­zeichnen pflegt. In dem ersten Bulletin derDarmstädter Zeitung", welches von dem behandelnden Arzte unterschrieben war, wurde die Krankheit mit ihrem wissenschaft­lichen Namen als Typhoi'dfieber bezeichnet. Es ist dies dieselbe Krankheit, welche auch Abdominal- oder Darmtyphus, zuweilen auch einfach Typhus genannt zu werden pflegt, aber mit dem eigentlichen Typhus, dem exanthematischen oder Flecktyphus, nicht ver­wechselt werden darf. Letzterer ist im südwestlichen Deutschland schon seit längerer Zeit nicht mehr vorgekommen.

Der Verlauf des Typhoidfiebers, an welchem die Prinzessin leidet, war bis zum 21. Mai in der That ein sehr bedrohlicher; seit diesem Tage ist jedoch eine günstige Wendung der Krankheit eingetreten, so daß die Aerzte den gegenwärtigen Zustand der Patientin in Anbetracht des L-tadiums, in welchem sich die Krankheit befindet, als nahezu zufriedenstellend bezeichnen.

Durch die ärztlichen Untersuchungen ist zweifellos festgestellt, daß die Infektion nicht in Darmstadt, sondern auswärts stattgefunden haben muß. Typhoidfieber ist seit den letzten Jahrzehnten in Darmstadt selten. In der Mehrzahl der Hierselbst vereinzelt vorgekommenen Fälle hat sich die Einschleppung von auswärts nach­weisen lassen. (Darmst. Ztg.)

Berlin, 26. Mai. Der Kaiser hielt heute, von dem Großherzog von Toscana, den Prinzen Wilhelm und Albrecht, und glänzender Suite gefolgt, die Frühjahrs-Parade über die Truppen der Berliner und Spandauer Garnison auf dem Tempelhofer Felde ab. Die Großherzogin von Baden und die Erb- prinzessin folgten zu Wagen. Der Kaiser fuhr zunächst die Front der in zwei Treffen aufgestellten Truppen entlang und ließ dieselben dann in Parade vor- übermarschiren. Der Kaiser wurde aus dem Hinwege und Herwege von den dichtgedrängten Menschenmassen mit jubelnden Zurufen begrüßt.

DerReichs-Anz." meldet:Der Kronprinz erkrankte im Januar an einer Halsentzündung, welche in ihren äußeren Erscheinungen, einem geringen Husten und intensiver Heiserkeit, durch die bisher in ähnlichen Fällen bei dem Kronprinzen erfolgreich angewendeten Mittel sich nicht beseitigen ließ. Auch eine mehrwöchige Kur in Ems, welche übrigens auf das Allgemeinbefinden des Kronprinzen von bester Wirkung war, vermochte das örtliche Leiden nicht zu heben, so daß die im Laufe der Erkrankung neben dem Leibarzt zugezogenen ärztlichen Autoritäten sich damit einverstanden erklärten, daß der englische Spe- cialist Morell Mackenzie mit feinem Urtheil gehört werde. Derselbe ist vor einigen Tagen hier eingetroffen; er sand nach wiederholter Untersuchung des Kronprinzen Zustand nicht so besorgnißerregend, daß er nicht hoffte, durch zweck­entsprechende Behandlung das Uedel in nicht zu langer Zeit beseitigen zu können."

Die Vorlage über Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothnn- gen umfaßt sieben Paragraphen und bestimmt, daß die Gewerbeordnung zu Neujahr 1888 in Elsaß-Lothringen in Kraft tritt. Die Landergesetze bleiben maßgebend für die Herstellung, den Umsatz und die Verbreitung von Schriften, Drucksachen und bildlichen Darstellungen, sowie in Betreff der THeaterpoltzei, der Schließung von Wirthschaften und der Besugniß zur Abhaltung öffentlicher Versteigerungen. Die höhere Verwaltungsbehörde kann gestatten, daß die vor dem Inkrafttreten in den Fabriken bereits beschäftigten jugendlichen Arbeiter daselbst bis Neujahr 1890 in bisheriger Weise weiter beschäftigt werden. Die