Nr. 14» Drittes Blatt. Sonntag vkn 26. Juni 1887.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Erscheint tätlich mit Ausnahme brt
tteiS vierreljührlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinyertotzn. urd) bi? !Vc'\ ‘r;r,ari "iertelsäbrlick 2 Mark wV
Amtlicher H1) ei t. Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz der „Freia", Kinderversorgungsbank in Hamburg, die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum Hessen unter Bedingungen auf Widerruf ertheilt hat.
Gießen, den 23. Juni 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boek mann.
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Darmstadt, 23. Juni. ^Hessischer Landtag.) Die Zweite Kammer trat heute noch einmal zusammen, um den Rest der Arbeiten aus dem gegenwärtigen Landtag zu erledigen.
Insbesondere beschäftigte sich diese noch mit der Berathung über den Antrag Heinzerling wegen Herstellung besonderer Lagerplätze für die zur Beschotterung dZr Chausseen nöthigen Steine.
Abg. Heinzerling, welcher seinen Antrag eingehend begründet, ersucht das Haus, seinem Antrag beitreten zu wollen, Großh. Regierung zu ersuchen,
1. bei dem Neubau von Kunststraßen stets besondere Lagerplätze für die zur Beschotterung erforderlichen Steine in der Art oorzusehen, daß die Straße von Material selbst frei bleibt,
2. bei den schon vorhandenen Kunststraßen die allmälige Herstellung solcher gesonderter Lagerplätze in's Auge zu fassen.
Das Haus tritt diesem Ersuchen einstimmig bei.
Der Antrag der Abg. Vogt und Genossen auf Abänderung des Jagdpolizeigesetzes, insbesondere des Art. 10 des Jagdpolizei-Gesetzes und Gesuch der Mitglieder des rheinhessischen Jägeroereins, denselben Zweck betr., ruft eine lebhafte Dtscufsion hervor.
Abg. Vogt begründet seinen Antrag, welcher dahin geht, die gesetzliche Bestimmung, welche die Zahl der Theilnehmer in jedem Jagdbezirk auf drei festsetzt, zu streichen.
Mtnisterialrath Rohde kann sich Namens Großh. Regierung nicht für diesen Antrag aussprechen, da noch kein Bedürfniß vorliege, das bestehende Gesetz einer Aenderung zu unterwerfen. Die Regierung könne nicht zusttmmen, daß die Zahl der Theilnehmer auf 8 oder gar 10 festgesetzt werde, weil ihr durch diese Bestimmung die Aufsicht über die Jagd erschwert werde.
Der Antrag des Ausschusses, Großh. Regierung zu ersuchen, die Vorschriften der Jagdordnung einer allgemeinen Revision zu unterziehen, unter geeigneter Berücksichtigung des Antrags Vogt und Genossen, findet hiernach einstimmige Annahme.
Hierauf tritt daS Haus in die Berathung des Antrags Heinzerling auf Erlaß eines Gesetzes wegen Vereinigung eines Theiles einer Gemeindegemarkung mit der Gemarkung einer Nachbargemeinde.
Abg. Heinzerling weist nach, daß sein Antrag aus dem Verhältnisse der Gemeinden Bessungen und Darmstadt entstanden sei und ergeht sich in heftige Vorwürfe gegen den Gemeinderath von Bessungen, der den Anschluß an Darmstadt auf ganz unverantwortliche Weise verschleppt habe.
Abg. Friedrich spricht sich gegen den Antrag Heinzerling aus. Es würde durch die Annahme eines solchen Antrages ein Präjudiz geschaffen, dem er nicht zustimmen könne.
Hiernach wird der erste Theil des Ausschuß-Antrags, welcher die Regierung ersucht wissen will, den Antrag Heinzerling in Erwägung zu ziehen, gegen 5 Stimmen angenommen, dagegen der zweite Theil, die Regierung zu ersuchen, eine diesbezügliche Gesetzesvorlage dem Hause zu unterbreiten, mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt.
Die Interpellation des Abg. Stephan bezüglich des Baues der Nebenbahn Osthofen-Westhofen und die etngetretene Verzögerung dieses Baues beantwortet Ministerialpräsident Weber dahin, daß die Bahn in etwa 18 Monaten vollendet sein werde. Diese Bauzeit sei nöthig durch die eigenthümlichen Verhältnisse des Grunderwerbes. Die Gerüchte, als werde die Bahn überhaupt nicht gebaut, gehörten in das Reich der Mythe, an welches wohl der Abg. Stephan selbst nicht glaube. Er wisse ja selbst, welche Schwierigkeiten ein Grunderwerb in jener Gegend habe und daß vielfach das Expropriationsverfahren eingelettet werden müsse.
Abg. Schröder hält es für selbstredend, daß eine einmal beschlossene Bahn gebaut werden müsse.
Hiermit ist die Interpellation erledigt.
Morgen früh 11 Uhr findet der Schluß des Landtages statt.
Darmstadt, 24. Juni. ^Hessischer Landtag. Zweite Kammer der Stände.) Zum letztenmale trat die zweite Kammer heute zu ihren Berathungen zusammen, um noch über verschiedene Recommunicationen der ersten Kammer zu berathen.
Hauptsächlich ist es die Rückäußerung der ersten Kammer bezüglich des Gesetzentwurfs, die Abänderung des Art. 84 der Verfassungsurkunde, insbesondere Wahrung Der Immunität der Abgeordneten betreffend, welche zu längerer Debatte Veranlassung gibt.
Die erste Kammer verwarf nämlich den zu dem Gesetzentwurf gestellten und von Der zweiten Kammer mit 22 gegen 19 Stimmen angenommenen Antrag des Abg. Metz-Darmstadt, welcher bezweckte, daß die Immunität der Abgeordneten auch vor der Strafhaft geschützt werde.
Abg. Metz-Darmstadt begründet nochmals seinen gestellten Antrag und betont, daß über Nothwendigkeit die Jmmunitätsrechte der Abgeordneten zu wahren kein Streit bestehe. Der Streit bestehe nur über den Umfang der Nothwendigkeit und darüber, ob sich der Schutz beschränken soll über die Untersuchungshaft oder auch auf die Strafhaft. Die Regierungsvorlage sei für ihn so lange ein Torso, als man nicht erkenne, daß der Abgeordnete auch während des Landtags vor der Strafhaft zu schützen sei. Die Regierung habe dem Hause durch dieses Gesetz anstatt Brot einen Stein gegeben. Er bittet, auf dem früheren Beschluß beharren zu wollen.
In ähnlicher Weise spricht sich der Abg. Wasserburg aus.
Staatsminister Finger erklärt, er halte es für seine Pflicht, dem Hause mii- Zutheilen, daß ein Beharren auf dem früheren Beschluß den Gesetzentwurf für die Regierung unannehmbar mache.
Hierauf beschließt das Haus, das Gesetz einer Neuberathung zu unterziehen und dieselbe auf dem nächsten Landtage vorzunehmen.
Die übrigen Punkte der Tagesordnung bieten kein Interesse und schließt der Präsident die Sitzung um 11 Uhr.
Abg. Stephan drückt dem Präsidenten Kugler öffentlich Dank für die umsichtige und parteilose Leitung der Verhandlungen während des 25. Landtags aus und ersucht das Haus, zum Zeichen des Dankes sich von den Sitzen zu erheben.
Um 12 Uhr fand sodann der feierliche Schluß des 25. Hess. Landtags statt. Zu demselben hatten sich sämmtliche Mitglieder der ersten und zweiten Kammer, erstere in Gala, mit den Ordensbändeln und Orden versehen, vollzählig eingefunden.'
Staatsminister Finger verlas hierauf die Schließungsurkunde Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, welcher den beiden Kammern wärmsten Dank für die Thäligkeit in dieser Landtagsperiode abstattet, und erklärte hierauf den Landtag für geschlossen.
Se. Großh. Hoheit Prinz Alexander von Hessen nahm hierauf Veranlassung, ein dreifaches Hoch auf Se. Königl. Hoheit den Großherzog anszubringen, in welches das Haus begeistert einstimmte.
L o k a L e
Gießen, 24. Juni. sStadtoerordnetensitzung vom 23. Juni, Nachmittags 4 Uhr.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herr Beigeordneter Keller, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Bai ft, Grüneberg, Hansl ein, Hoch Ho mb er ger,J u ghard t, Kauf,Ad.N oll, Aug.Noll, Petri, vr. Plo ch, Scheel', Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels. Die von einer großen Anzahl Gewerbtreibender und Kaufleute eingereichte, bereits an Großh. Ministerium abgegangene Petition in Betreff des Güterbahnhofes, welche dahin geht, die Anlage des Güterbahnhofes möge am Rodberg erfolgen, ist auch dem Stadtvorstand mit dem Ersuchen zugegangen, derselbe wolle seinen Einfluß bei Großh. Ministerium nach der angedeuteten Richtung geltend machen. Die in der Verhandlung hierüber zu Tage getretenen Ansichten sind verschiedene, für und wider. Herr Wallenfels befürwortet die Petition und weist auf die Uebelstände hin, welche der ^stündige Weg nach dem Güterbahnhofe bei Rüsing für Menschen und Vieh verursache, die große Steigung an der Frankfurter Straße, der Uebergang über die Oberhessischen Bahnen :c. Die Terrainverhältnisse am Rodberg seien in jeder Beziehung günstige, der Weg dahin eben, während die in der Petition der Handelskammer befürwortete Verlegung des Güterbahnhofes an die Westseite des Bahnkörpers bei Rüsing mit Unterführung beim Gerberhäuschen größere Terrainschwierigkciten und sehr ungünstige Steigungsverhältnisse biete. Herr Petri ist gegen die Verlegung des Güterbahnhofes nach dem Rodberge. Die große Entfernung, welche jetzt für die Bewohner des Wallthors rc. bestehe, käme dann für die Bewohner des Selterswegs rc. zu Stande, er sei ebenfalls für die Petition der Handelskammer, umsomehr, als Seitens des Vertreters der Eisenbahn-Direction Hannover das darin entwickelte Project sympathischer bezeichnet worden sei. Herr Hom berg er spricht sich ebenfalls dahin aus, daß den Petenten Rechnung getragen werden möchte, allein der Verlegung des Güterbahnhofes in allzugroße Nähe der Stadt würden sich Terrainschwierigkeiten entgegenstellen, die bei Belassung in jetziger Gegend nicht in Betracht kommen könnten und auch der Eisenbahn selbst in Folge der bereits bestehenden Schienenanlagen rc. weniger Schwierigkeiten bereiteten: er sei für Befürwortung der Petition, aber nur insofern, daß am Rodberge eine Güter-Annahme- und Abgabestelle errichtet werden möchte. Herr Kauf ist der Ansicht, daß durch Eingehen auf ein neues Project, wie das in der Petition der Gewerbtreibenden dargelegte, nur die Kräfte zersplittert würden, welche nöthig seien, um endlich der beinahe perfect gewordenen Verlegung des Güterbahnhofes gegenüber seiner jetzigen Lage, mit Unterführung am Gerberhäuschen und Ueberbrückung der Wiefeck, näher zu kommen: an diesem Project müsse festgehalten werden unb sei dies vielleicht auch schon in Angriff genommen, wenn nicht die allzugroßen Kosten in Betracht gezogen worden seien, die es verursache. Auch die Herren Hoch, Scheel und Schopbach sprechen sich für die Beibehaltung des früheren Projectes aus, indem Letzterer noch betont, daß auch dem Viehhandel und der Landwirthschast Rechnung in Rücksicht auf die Lage des Viehmarktplatzes Getragen werden müsse. Die Bedenken des Herrn Han st ein, daß den Interessenten, die für die Verlegung des Güterbahnhofes nach dem Rodberge sind, doch damit nicht ganz gedient sein könnte, weil drei verschiedene Bahnen in Bettacht kämen und die für die Köln-Gießener und Oberhessischen Bahnen bestimmten Güter doch nicht auf der Filiale am Rodberge expedirt werden könnten, suchen die Herren Wallenfels und Homberger zu entkräften, indem Ersterer betont, daß es sich für die Interessenten darum handle, vorerst wenigstens die mit der Main-Weser-Bahn ankommenden resp. abgehenden Güter bequem transportiren zu können, Letzterer dagegen hält, daß die beiden obengenannten Bahnen jetzt unter einer Verwaltung stünden. Herr Haustein befürwortet noch des weiteren die Beibehaltung des früheren Projectes und weist auf die moralische Verpflichtung der preußischen Regierung zur Ausführung desselben hin, welche durch ihrer Vertreter diese Zusage gegeben habe. Herr Bürgermeister Bramm ist ebenfalls gegen die Petition und zwar in Rücksicht auf die bereits geschehenen Schritte zur Verwirklichung des alten Projects, spricht sich dagegen für die Errichtung einer Güter-Annahme- und Abgabestelle am Rodberge aus und beantragt, das Gesuch der Petenten in der Weise zu befürworten, daß am Rodberg eine Filiale des Güterbahnhofes angelegt werde unter Beibehaltung des früheren Projects. Der Antrag wird angenommen. 'Der Anttag des Herrn Scheel, der Eingabe der Gewerbetreibenden und Kaufleute die Befürwortung nicht zu Theil werden zu lassen, welchen derselbe damit motivirt, daß vorerst ein Project ausgeführt werden möge und man sich mit der Befürwortung eines neuen Projects nicht beschäftigen könne, wird abgelehnt. Der Ansicht des Herrn Baist, daß alle Wünsche berücksichtigenswerth seien und auch alle Großh. Ministerium vorgelegt werden könnten, event. auch durch Abordnung einer Deputation, damit das Ministerium diesem oder jenem Project seine Zustimmung ertheile, tritt Herr Hanstein entgegen, indem er anführt, daß Großh. Ministerium bestimmte Vorschläge von Seiten der Stadt erwarte und wissen müsse, welches Project am wärmsten befürwortet werde. Nachdem noch die Herren Homberger und Wallenfels oen Antrag des Herrn Bürgermeisters befürwortet, wird mit Annahme desselben rote oben bemerkt, dieser Gegenstand verlassen. — Dem Verein deutscher Lehrer in Uigiano, welcher sich bereits im vorigen Jahre um eine Unterstützung bemüht, aber "bfastagua) beschieden worden war, werden 20 bewilligt. — In Saehen: „Klage oes Joys. Engelhardt II. und Eonsorten von Annerod gegen die Stadt,.Fahrckrecht„bett. /wirb beschlossen, auf den vom gegnerischen Anwalt vorgeschlagenen handelt sich hier um etn^n aus Anlaß der Errichtung des Exerzierplätzeo in Wegfall


