Ausgabe 
24.7.1887 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt. Sonntag dcn 24. Juli

2^ 169 erstes Bian. «Lonnrag ocn 1887.

Kießmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

7. nnt «usn.^

Amtlicher HHeil.

Betr.: Die Unterbringung jugendlicher Uebelthäter und verwahrloster Kinder. Gießen, den 21. Juli 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 11. Juni 1887die Unterbringung jugendlicher Uebelthäter und verwahrloster Kinder betr." sehen wir 'ihrem Bericht darüber entgegen, ob sich in Ihren Gemeinden verwahrloste Kinder befinden, deren Unterbringung in andere geeignete Familien oder in eine Erüehmgs' oder Besserungs-Anstalt als nöthig erscheint und in welcher Weise im Augenblicke für diese Kinder gesorgt ist. Nach Art. 1 des Gesetzes kann ein Kind, das nach Vollendung des sechsten und vor Vollendung des zwölften Jahres eine strafbare Handlung begangen hat, dann in eine geeignete Famllie oder in einer Besserungs-Anstalt untergebracht werden, wenn mit Rücksicht aus die Beschaffenheit der strafbaren Handlung auf die Persönlichkeit des Kindes der Eltern ober sonstigen Erzieher desselben und auf dessen übrige Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sittlicher Verwahrlosung diese anderweite Unter­bringung des Kindes als geboten erscheint.

Sodann kann diese Maßregel bei Kindern und jugendlichen Personen auch noch unter den in Art. 1 pos. 1, 2 und 3 des Gesetzes erwähnten Fällen getroffen werden.

Die Kosten der Unterbringung des Kindes sind zunächst von den aus privatrechtlichen Titeln zu dessen Alimentation Verpflichteten (Eltern, Groß­eltern) einzuziehen und wenn solche nicht vorhanden ober unvermögend sind, aus dem etwaigen eigenen Vermögen des Kindes zu bestreiten. Sind zur Mimen- ttation des Kindes verpflichtete Personen nicht vorhanden oder sind dieselben unvermögend und besitzt das Kind kein eignes Vermögen, so fallen die Kosten der Unterbringung nach Art. 10 des Gesetzes derjenigen öffentlichen Kasse zur Last, welcher eine etwaige Armenunterstützung des Kindes oder der Eltern desselben obliegen würde. Jedoch werden dieser öffentlichen Kaffe die Kosten des eigentlichen Unterhalts und der Erziehung, sowie der etwa nothwendig werdenden Für- ssorge bei der Beendigung der Unterbringung zur Hälft« aus Staatsmitteln wieder umersetzt werden.

vr. B o e k m a n n.__________________________________________

Bekannt«! achung.

Es wird hierdurch zur Kenntniß der Jntereffenten gebracht, daß die Section III der Südwestdeutschen Holz-Berufsgenoffenschast zu Mainz den Herrn Ingenieur Gustav Keim zu Frankenthal zu ihrem Beauftragten ernannt hat-

Gießen, den 22. Juli 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. _

Gesunde«: 1 Kinder-Strohhut, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 2 Taschentücher, 1 Wachstuchschürze, 2 Paar Kinderstrümpfe, 1 Handtuch und 1 Badehose, 1 Halstuch, 1 Cravatte, 1 Päckchen Cichorie, 1 Zirkel, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken.

Gießen, am 23. Juli 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen-

__Fresenius.

Das Großherzogliche Stcuer-Commiffariat Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf a. d. Sa^n, Garbenteich, Heuchelheim, Klein-Linden, Rödgen und Ruttershausen.

Wir müssen Sie um umgehende Einsendung der Bau- und Cultur-Veränderungs-Verzeichniffe nebst etwaigen Meßbriefen hierdurch ersuchen.

Gießen, den 22. Juli 1887. Süffert.

Deutschland.

Darmstadt, 22. Juli. Am 11. d. Mts. wurde der Forstaccesstst Karl Bus aus Heubach zum Forstaffeffor ernannt.

Darmstadt, 21. Juli. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 23 enthält:

Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Ausdehnung der ärztlichen Prüfung auf die Schutzpocken-Jmpfung betreffend.

Straßburg, 21. Juli. Reichstagswahl an Stelle des verstorbenen Reichstags-Abgeordneten Kabls. Im Ganzen wurden nach den bisherigen Zu­sammenstellungen 10,630 Stimmen abgegeben, hiervon waren 2936 unbe­schrieben und deshalb ungiltig, 6474 lauteten aus den Rechtsanwalt Petri, 1163 aus den Generalseldmarschall Grafen Moltke, die übrigen Stimmen waren zersplittert. Rechtsanwalt Petri ist sonach gewählt.

Oesterreich.

Bad Gastein, 22. Juli. Se. Maj. der Kaiser begab stch gestern Abend nach 8y2 Uhr zur Gräfin Lehndorff, welche zu Ehren Sr. Majestät eine Soiree veranstaltet hatte. Heute Vormittag 10 Uhr machte der Kaiser eme Ausfahrt aus dem Wege nach Böckstein.

Telegraphische Depeschen.

Wolffs telegr. Correspondenz-Bureau.

Berlin, 22. Juli. Das Gesetz, betreffend die Anwendung abgeänderter M^gesetze auf landesgesetzliche Angelegenheiten Elsaß-Lothringens ist heute veröffent- l,a)t worden.

h . Paris, 22. Juli. Den Abendblättern zufolge würde der Mobilmachungs- beginne etncm Armeekorps im Westen gemacht werden und am 8. September «p. Paris, 22. Juli. Deputirtenkammer. In Beantwortung einer Anfrage des ^eputirten Dreyfuß erklärte der Ministerpräsident Rouvier, daß er die Nützlichkeit des ^aues einer Stadtbahn anerkenne und die bevorstehenden Parlamentsferien zur Aus- InrtP-t!10 Einer bezüglichen neuen Vorlage benutzen werde. Hierauf gelangte die Vor- n,°^oer die Pensionen zur Berathung, welche den bei der Februarrevolution von 1848 hn.L > n.' "och lebenden Personen gewährt werden sollen; die Abstimmung unter- ^il sich die Beschlußunsähigkeit des Hauses herausstellte. Kammerpräsident Flo- aet*rD« § darauf ein Dekret des Präsidenten Grevy, durch welches die Session für öefchlossen erklärt wurde.

rlesun^ Senat gelangte das Dekret über den Sessionsschluß gleichfalls zur

Paris, 21. Juli. Senat. Bei der Berathung der Mobilmachungsvorlage erklärte der Kriegsmintster, er glaube, daß der Mobilmachungsversuch günstig ausfallen werde, sollten sich einige Mängel Herausstellen, so werde man denselben abzuhelfen suchen, er übernehme die volle Verantwortlichkeit für die Vorlage vor dem Senat und vor dem Lande. General Arnaudeau bezweifelte das Gelingen des Versuches und machte Ausstellungen in Bezug auf die Güte des militärischen Materials. Der Kriegs­minister erwiderte, das Alles habe sich geändert, seitdem General Arnaudeau aus der Armee geschieden sei. General Canrobert erklärte, die Angelegenheit sei einmal ange­fangen und mehrere frühere Minister und der jetzige Kriegsminister hätten den Mobtl- machungsversuch als nothwendig bezeichnet, er werde unter diesen Umständen für die Vorlage stimmen. Nach der schon gemeldeten Annahme der Vorlage wurde ferner die Vorlage wegen Einberufung eines technischen Arbeiterrathes angenommen.

London, 22. Juli. Salisbury empfing heute Nachmittag eine Arbeiterdepu­tation, welche um Maßnahmen behufs Aufhebung der vom Auslande gewährten Aus­fuhrprämien ersuchte. Salisbury erwiderte, er erkenne die große Wichtigkeit der Frage an, die Regierung verhandle aber augenblicklich wegen Einberufung einer Conferenz, die sich mit den Ausfuhrprämien beschäftigen solle, mit den auswärtigen Regierungen. Er könne die Maßnahmen dieser Regierungen nicht diskutiren, ohne dem Vorgehen der englischen Vertreter auf der eventuellen Conferenz Eintrag zu thun.

Petersburg, 22. Juli. Das Gesetzblatt veröffentlicht einen kaiserlichen Ukas vom 6. dss. Mts., der die freie Ausfuhr von Pferden in das Ausland wieder gestattet.

Lokale-.

Gießen, 22. Juli. sStadtverordnetensitzung vom 21. Juli.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herr Beigeordneter Gnauth, Seitens der Stadtverordneten die Herren Baist, Dr. Gutfleisch, Grüneberg, Hoch, Homberger, Jughardt, Kauf, Ad. Noll, Aug. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels.

In dem Ausschreiben Großh. Kreisamts Gießen an die Bürgermeistereien vom 12. Juli d. I. (Anzeiger Nr. 161) werden die Bürgermeistereien zur Abgabe ihrer gut­achtlichen Aeußerungen, sowie Vorlage eines Gemeinderathsbeschlusses über ein von Großh. Kreisamt vorgelegtes, das Löschwesen im Kreise Gießen betreffendes Lokalreglement ersucht. Es wird beschlossen, zu berichten, daß für die Stadt Gießen bereits ein L^al- Reglement in Betreff der Errichtung einer Pflichtfeuermehr ausgearbettet sei, in welchem u. A. auch gewahrt sei, daß die Angehörigen der Pflichtfeuerwehr zu emer unuoeftens zweimaligen Hebung jährlich herangezogen würden, von einer gutachtlichen Äußerung über das von Großh. Kreisamte vorgeschlagene Polizeireglement finde die Verfam - lung deshalb keine Veranlassung, da das diesseits ausgearbeitete Lokalstatut yoncr w bald genehmigt werden würde und dann in Kraft trete. Zu dem Ausfch Großh. Kreisamts vom 9. Juli (Anzeiger Nr. 160) über den Erlaß emes Volzel- Reglements betr. die Vertilgung der Blutlaus, beschließt die 3)erfommlun0, °

eines Polizeireglements in diesem Betreff zu beantragen, hierbei aber deni -Dunicy z äußern, daß Seitens des Kreisamtes zur Belehrung der Interessenten nähere Ar 0 über das Aussehen, Auftreten re» der Blutlaus ergehen mochten. A)u Ernennung