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Nr. 1L3 Freitag dm 24. Juni E7

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Birrearrr Schulstraße 7.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pt.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS

Amtlicher Hheil.

Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stute« durch die Landgestütsbeschäler. Gießen, am 20. Juni 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des «reiseS.

Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der von Ihnen ausgestellten Bedeckscheine binnen 8 Tagen entgegen.

___vr. Boekmann.

Nr. 19 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 21. d. M., enthält-

.(S?oR77231) ®efcfe- betreffend die Fürsorge für die Wittwen uxb Waisen von Angehörigen des Rsichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Vom ließen, den 23. Juni 1887. Großherzogliches Kreisamt Gieße«.

___________ Dr. Boekmann.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Mllitärdienst im Herbst 1887. Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1887 stattfindenden rubr. Prüfuna ru unterrieben werden bier Äurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung ' $

spätesten- bi- zum 1. August 1887

bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Ausenlhaltsort hat.

2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebens­jahr erfolgen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse an­gegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Frei­willigen während einer einjährigen activen Dienstzelt zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

bemerkt:

In diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder Vor­mundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjähriaen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein; c. ein Unbeschsltenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Nnbescholtenheits- zeugniß beizulegen.

lieber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Ers.-Ordn. I. Th eil der Wehr- Ordn. vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattsindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 17. Juni 1837. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

__________________________________________Dr. Zeller.

A Kommenden Sonntag den 26. l. M, Nachmittags 3 Uhr, soll eine Versammlung des landwirthschaftlichen OrtSvereinS Laug-GonS unter dem Vorsitze des Herrn Verwalters Schuchard von Neuhof zu Lang-Göns in der Wirtschaft von Weil III. daselbst stattstnden. galten Versammlung wird Herr Landwirthschastslehrer Leithiger von Alsfeld einen Vortrag über ThomaSschlacke und Fruchtfolge

Alle Landwirthe und Freunde der Landwirthschaft werden zu diesem Vortrage hiermit eingeladen.

Gr en, am 22. Juni 1887. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

--- -------- Nover.

Politische Uebersicht.

.. ft. f Gießen, 23. Juni.

c ^erc von seiner jüngsten Erkältungs-Krankheit

m I-tzt erfreulicher Wels- o weit vorgeschritten, daß in diesen Tagen die erste Ausfahrt erfolgen sollte, günstrge Witterung vorausgesetzt. Ueber den Zeitpunkt der Abreise nach Bad Emr steht indeffen noch nichts fest und müssen alle Mit- theilungen, wonach die Abreise für diesen oder jenen Tag festgesetzt sei, als ver- früht bezeichnet werden.

Mit dem Schlüsse der langen und arbeitsreichen Reichstags- S-ssion ist für die innere Politik eine längere Ruhepause eingetreten, wie sich solche alljährlich bei dem Herannahen der hochsommerlichen Zeit einzu- stellen pflegt. Diese Ruhezeit bildet zugleich den natürlichen Rückschlag auf die vorangegangene Epoche gesetzgeberischer Hochflulh, welche die Arbeiten der Reichs- tage» noch in den letzten Wochen seines Zusammenseins hervorriefen und die chre Wirkungen auch weit außerhalb des parlamentarischen Bereiches äußerte. Nunmehr gilt es, die Beschlüsse des Reichsparlamentes sozusagen zu verdauen und zu diesem Geschäfte ist auch im staatsbürgerlichen Leben der Ausschluß jeder größeren politischen Aufregung eine entschiedene Vorbedingung und es sind keinerlei Anzeichen vorhanden, daß die beginnende sommerliche Stille auf dem Gebiete der Reichspolitik durch größere Ereignisse unterbrochen werden sollte. Immerhin werden die leitenden Berliner Kreise für die nächste Zeit durch die Ausführung der zahlreichen vom Reichstage beschlossenen Gesetze in Anspruch

genommen werden und dies bedingt, daß auch der Bundesrath wenigstens in seinen Ausschüssen in der Reichshauptstadt versammelt bleiben wird.

Die Mittheilung Berliner Blätter, wonach der bayerische Gesandte in Berlin, Mitglied des Bundesrathes, Graf Köfering-Lerchenfeld, von seinem Posten zurücktreten würde, um durch den Botschaftsrath bei der bayeri­schen Gesandtschaft in Berlin, Freiherrn v. Podewils, ersetzt zu werden, ent­behrt der Begründung, wie von anscheinend ossiciöser Seite gemeldet wird.

Das entsetzliche Eisenbahn-Unglück im Bahnhof Wansee bei Berlin bildet in den Annalen der preußischen Eisenbahn-Verwaltung ein neues dunkle» Blatt. Bezüglich der Einzelheiten dieser erschütternden Katastrophe müssen wir aus die spaltenlangen Berichte der Berliner Blätter verweisen und können an dieser Stelle nur nochmals kurz wiederholen, daß in dem genormte Bahnhofe ein von Berlin kommender Localzug auf einen daselbst zur Rückfahrt nach Berlin bereitstehenden und schon besetzten Extrazug stieß. Die Maschine des ersteren Zuges stürzte um und das hierbei aus dem Gasbehälter der Loco- motive entweichende Gas fing Feuer, welche» im Nu zwei Personenwagen des Extrazuges in Brand setzte. Drei Personen, Passagiere eine» ^g. DurchgangZ- magen», verbrannten vollständig, sieben andere Passagiere erlitten schwere, zum Theil in Brandwunden bestehende Verletzungen und dürften hiervon auch nom mehrere Personen ihren Wunden erliegen. Die Zahl derLeichtverwundet ! eine bedeutende, sie läßt sich aber nicht genau feststellen, da Diele ver letzteren nicht mehr ermittelt werden konnten. Das Unglück wurde dadurch geueige»