Ausgabe 
24.5.1887
 
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walzung der bestehenden staatlichen und kommunalen Ordnung anstrebte. Dieselben bildeten in der zweiten Hälfte des vorigen Jahres einen geheimen Bund zu einer terroristischen Thätigkeit und kamen im December überein, einen Anschlag auf das Leben des Kaisers auszuführen, zu welchem Zwecke sich Generalow, Andrejuschkin und Ossipanow mit Sprengwurfbomben versahen und in Begleitung Kantscher's, Gorkun's und Wolochow's, die sich verpflichtet hatten, die Bombenwerfer durch ein besonderes verabredetes Zeichen von der Vorbeifahrt des Kaisers zu benachrichtigen, am 13. März auf den Newski Prospekt begaben, in der Absicht, die Bomben unter den Wagen des Kaisers zu werfen. Gegen Mittag wurden dieselben jedoch von Polizeibeamten ver­haftet, ohne daß es ihnen gelang, ihren Plan auszuführen. Es hat sich ferner heraus­gestellt, daß die Kleinbürgerin Sserdjakowa durch einen Theilnehmer von diesem Komplott erfuhr, dasselbe aber, trotzdem sie die Möglichkeit dazu hatte, nicht rechtzeitig zur Anzeige brachte. Durch Urthetl der besonderen Senatssession vom 27. April resp. 11. Mai wurde gegen Schewyrew, als Anstifter und Leiter des Verbrechens, Ossipanow, Generalow, Andrejuschkin, Uljanow, Kantscher, Gorkun Wolochow als DHeilnehmer an dem Komplot, wobei Uljanow sich am meisten, wie bei dem Komplot, so auch bei den Vorbereitungen zur Aufführung desselben bethätigte, Lukaschewitsch, Noworußky, Ananjina, Pilssudski, Paschowiski, Schmidowa als Helfer resp. Helferinnen, deren Mitwirkung bei Ausführung des Verbrechens mehr oder minder nöthig war, auf Tod durch den Strang erkannt. Unter Berücksichtigung milderner Umstände hinsichtlich Kantscher's, Gorkun's, Wolochow's, Ananjina's, Pilssudski's, Paschkowski's, Schmtdowa's Sserdjukowa's beschloß die Senatskommission beim Kaiser um Genehmigung zur Milderung des Urtheils gegen dieselben wie folgt einzukommen: Gorkun, Kantscher, Wolochow, Ananjina sollen mit 20jähriger, Pilssudski mit 15jähriger und Paschkowski mit lOjähriger Zwangsarbeit, Schmidowa mit Deportation in die entferntesten Gegenden Sibiriens, Sserdjukowa mit 2jährigem Gefängniß bestraft werden. Elf Verurtheilte reichten Gesuche beim Kaiser um Begnadigung oder Strafmilderung ein; die Gesuche Lukaschewitsch's, Kantscher's, Gorkun's und Wolochow's wurden von der Senatssession als der kaiserlichen Berücksichtigung werth befunden. Am 12. Mai unterbreitete der Justizminister die Angelegenheit dem Kaiser und genehmigte der Kaiser die Milderung der gegen Ananjina, Pilssodski, Paschkowi, Schmidowa, Sserdjukowa ausgesprochenen Strafen nach den Anträgen der Senatssession und befahl, Die gegen Lukaschcwisch, Noworußki, Kantscher, Gorkun und Wolochow verhängte Todesstrafe für die beiden ersten in Zwangsarbeit ohne bestimmte Zeit, für die übrigen in 10jährige Zwangs­arbeit umzuwandelm

Reichstag.

P. Berlin, 21. Mai 1887.

(33. Sitzung.)

Eingegangen: Zuckersteuergesetzentwurf.

Die 2. Berathung des Kunstbuttergesetzes wird bei dem von der Commission neu aufgenommenen § 2, welcher die Vermischung von Butter mit Margarine oder anderen Speisefetten zum Zwecke des Handels mit diesen Mischungen verbietet, fortgesetzt.

Graf Adel mann (Centr.) bedauert, daß die Regierung in der Commission nicht durch landwirthschaftliche Sachverständige vertreten war. Die Commissare seien unentwegt Schulter an Schulter mit den Freisinnigen für die Vorlage in ihrer ur­sprünglichen Fassung eingetreten. Er bittet, den von der Commission aufgenommenen S 2 anzunehmen. Es handle sich um den Schutz eines der ältesten Nahrungsmittel; da solle man vor einer entschiedenen Bestimmung nicht zurückschrecken.

Staatssecretär v. Bötticher: Es handle sich hier um ein Nahrungsmittelgesetz, nicht um ein landwirthschaftliches Gesetz. Deshalb waren auch keine landwirth- schastlichen Commissare in der Commission vertreten. Das Gesetz sei bestimmt, das Publikum vor Täuschung zu bewahren, nicht eine lästige Concurrenz zu beseitigen. Durch den von der Commission aufgenommenen § 2 werde ein ganz neues Princip in die Gesetzgebung aufgenommen. Zu welchen Consequenzen würde man gelangen, wenn man hier daran ginge, die Mischbutter überhaupt zu verbieten! Durch Annahme des § 2 werde das Zustandekommen des Gesetzes überhaupt in Frage gestellt. Eine solche Bestimmung würde aber doch gar keinen Nutzen haben. Die Commission wolle einen Zusatz bis zu 4 Procent Butterfett zulasten; ein Zusatz unter 15 Procent sei chemisch gar nicht herzustellen. Die Vorlage gewähre ausreichenden Schutz gegen Täuschung; weiter könne man nicht gehen.

Abg. Dr. Drechsler tritt als Berichterstatter der Commission für den $ 2 ein. Kunstbutter und Mischbutter seien zwei ganz verschiedene Dinge. Gerade der Misch­butter gegenüber sei ein Schutz dringend geboten.

Abg. Peters (natlib.) bekämpft den § 2. Der Unterschied zwischen Margarine und Mischbutter sei in Wirklichkeit nur ein geringer. Dem verlangten Verbot stehe ein'sehr wesentliches Interesse des consumirenden Publikums entgegen. Der Commissions­bericht erkenne die Wichtigkeit der Margarine als Volksnahrungsmittel an; weshalb wolle man nun eine Verbesserung desselben verbieten?

Abg. v. Wed ell-Malch o w (cons.) befürwortet den Commissionsantrag. Wenn nicht eine entsprechende Bestimmung in das Gesetz ausgenommen werde, sei es ihm zweifelhaft, ob das Gesetz überhaupt Werth habe.

Abg. Witte (freis.) tritt für die Regierungsvorlage, also gegen den neuen § 2 «in. Es liege im Interesse der Landwirthschaft, durch die Aufrechterhaltung dieses Paragraphen das Zustandekommen dieses Gesetzes nicht zu vereiteln.

Abg. Robbe (Reichsp.) hält diesen § 2 für das eigentlich Essentielle der Com- Mlssionsbeschlüste. Es handle sich hier um ein wichtiges landwirthschaftliches Interesse. Man solle doch endlich aufhören, die Verfolgung agrarischer Interessen als etwas Verwerfliches hinzustellen. Diese Interessen decken sich mit den Gesammtinteresten der Nation. Man solle doch nachweisen, daß die Interessen der Landwirthschaft mit denen der Gesammtheit in Widerspruch stehen! Die Commission sei bemüht gewesen, die Grenzlinien zwischen dem künstlichen Fabrikat und dem Naturproduct möglichst scharf zu ziehen; durch die Mischbutterfabrikation solle gewissermaßen eine Brücke geschaffen werben, auf welcher die Margarinefabrikation und die Production von Naturbutter in einander fließen. Hier liegt vor Allem die Gefahr der Täuschung des Publikums.

W ?? ^emm (natlib.) bekämpft $ 2 im Interesse der Consumenten.

Abg. Graf Holstein tzons.) bestreitet, daß es den Anhängern des 8 2 nur um bte Beseitigung einer lästigen Concurrenz handle. Er hoffe, daß wenn 8 2 angenommen werde, die verbündeten Regierungen schließlich das bewilligen werden, was die Land­wirthschaft zu fordern ein Recht habe.

Staatssecretär v. Bötticher wiederholt, daß die von der Commission vor- geschlagene Bestimmung ihren Zweck ganz verfehle. Die Täuschung, die mit der Misch­butter getrieben werde, solle durch die Vorlage beseitigt werden. Stach derselben muß bei Strafe alle Butter als Margarin verkauft werden, die, wenn auch noch so wenig Margarin enthält. Eines Verbotes der Mischbutter überhaupt bedürfe es zu diesem Zwecke nicht. Ein solches Verbot würde einen nicht unwichtigen Exportzweig schwer

Abg. Grub (natlib.) wird S 2 gerade im Interesse der Landwirthschaft adieynen.

_ . Abg. Schreiner (natlib.) widerspricht der Behauptung, daß sich ein geringerer Satz als löpCt. Beimischung von Butterfett chemisch überhaupt nicht feststellen lasse.

S 2 roirb mit knapper Mehrheit angenommen.

, S 3 Aird mit folgender von den Abgg. v. Wedell-Malchow und Grafen v. Holstem für Absatz 3 beantragten Fassung angenommen:Im gewerbsmäßigen E^lverkauf, muß Margarine an die Käufer in einer Umhüllung abgegeben werden welche eine die BezeichnungMargarine" und den Namen oder die Firma des Ver- kaufers enthaltende Inschrift trägt. Wird Margarine in regelmäßig geformten Stücken gewerbsmäßig verkauft oder fedgeboten, so müssen dieselben von Würfelform sein auch muß denselben die vorbezeichnete Inschrift eingedrückt sein, sofern sie nicht mit einer diese Inschrift tragenden Umhüllung versehen sind."

kf ^L.^?^Eerungsvorlage soll das Gesetz am 1. Juli d. I., nach den Kom- missionsbeschlussen am 1- Oktober d. I., nach einem Antrag der Abgg. Witte und Maager am 1. Januar 1888 in Kraft treten.

Der Antraa der Commission wird angenommen.

Damit ist der Gegenstand erledigt.

Montag: Literarconvention, Convention betreffend Schutz der überseeischen Telegraphenkabel, Novelle zum Nahrungsmittelgesetz, Quartierleistungsgesetz Wabl- prufungen. ü 1 9' v

Telegraphische Depeschen.'

Wolff'S telegr. Gortef 8 ® tttettu

Paris, 22. Mai. Rouvier hatte im Laufe des Vormittags mit dem Vor­sitzenden der radikalen Linken, Jullien, und mit Freycinet, und im Laufe des Nach­mittags mit mehreren anderen politischen Persönlichkeiten Besprechungen. Die Journale bezweifeln, daß Rouvier die Bildung eines neuen Cabinets gelingen werde und Balten ein Cabinet Freycinet für das allein mögliche.

Die Zeitungen enthalten eine Mittheilung des Kriegsministeriums, in welcher es für unwahr bezeichnet wird, daß von Seiten irgend eines Deputirten bei dem Kriegs­minister Boulanger Schritte wegen Zurückziehung des Gesetzentwurfs über die Mobili- sirung eines Armeekorps geschehen seien.

Brüssel, 22. Mai. Gestern Abend hielten die hiesigen Arbeiter in derMaison du Peuple" eine Versammlung ab zum Zwecke der Berathung über eine allgemeine Arbeitseinstellung. Die Mehrzahl der Delegirten sprach sich gegen eine allgemeine Arbeitseinstellung aus; sollte dieselbe aber doch beschlossen werden, so würden sie daran theilnehmen. Unterdessen sollen Kundgebungen in's Werk gesetzt werden, um das all­gemeine Stimmrecht und Amnestie zu verlangen. Nach Schluß der Versammlung durchzog ein Haufen von etwa 600 Arbeitern die Straßen der Stadt unter Absingen der Marseillaise und unter dem Rufe:Es lebe die Amnestie und die allgemeine Arbeitseinstellung!" Die Absicht des Arbeiterhaufens, bei dem königlichen Palaste vorüberzuziehen, wurde durch die Polizei ohne jeden Zwischenfall verhindert.

Darmstadt, 23. Mai. sPrivatdepesche.j Der Gesetzentwurf betreffs Anstellung und Vorbildung katholischer Geistlichen, wodurch der kirchenpolitische Ausgleich herbeigeführt werden soll, gestattet die Errichtung eines kirchlichen Seminars, so­wie von Alumnaten an Gymnasien und kirchlichen Seminaren. Knabenseminare bleiben untersagt. Von der Anzeigepflicht bleibt nur das Einspruchsrecht aufrecht­erhalten.

, _ . ~. Prinzessin Victoria, welche an einem typhösen Fieber heftig erkrankt war, befindet sich heute auf dem Wege der Besserung.

Lokales.

Gießen, 23. Mai. Se. Großh. Hoheit Prinz Heinrich von Hessen trifft heute Abend zur Jnspection des hiesigen Regiments hier ein.

Gießen, 23. Mai. Die Generalversammlung der hiesigen Gewerbebank am Samstag Abend im Leib'schen Saale war nicht sehr besucht. Es fanden sich nur 75 Mitglieder ein. Dieselben genehmigten die Vorschläge des Aufsichtsrathes bezüglich der Rechnung rc. und stimmten dem Antrag auf Gewährung einer Dividende von 70/0 auf die Stammantheile der Mitglieder bei. Die ausscheidenden Mitglieder des Auf­sichtsrathes wurden mit 67 bezw. 70 Stimmen wiedergewählt.

Gießen, 22. Mai. Im Anschlüsse an den Ausschuß des Verbandes deutscher ßiqueurfabrifanten und Branntweinbrenner, sandte der hiesige Zweigverein, in Ver­bindung mit dem zur Zeit der Monopolfrage constituirten Comitö, an unseren Reichs­tagsabgeordneten eine mit den Unterschriften hiesiger Interessenten versehene Petition gegen die Branntweinsteuer-Vorlage zwecks llebergabe an den Reichstag. In dieser vittd um eine einheitliche Festsetzung der Verbrauchsabgabe von höchstens 0,25 Mk. für das Liter reinen Alkohols, um Nichterhöhung des Zolles für die vom Ausland in Gebinden bezogenen Spirituosen, ferner um Ablehnung der im Gesetz­entwürfe vorgesehenen Nachversteuerung und um Rückgabe der event. bezahlten Ver­brauchsabgabe für den Fall des Exportes gebeten. Weiter ist dem Wunsche Ausdruck gegeben, es möge der Vertrieb des unter amtlicher Kontrole zu Genußzwecken un­brauchbar gemachten und zur Heizung rc. dienenden Branntweins freigegeben werden.

Dagegen erklärten sich die Petenten für die Erhöhung des Zolles, in der Höhe der Verbrauchsabgabe für die aus dem Auslande in Flaschen bezogenen Spirituosen, und zwar mit Rücksicht darauf, daß die in Flaschen importirten Liqueure schon in Folge ihres hohen Preises meist von den wohlhabenden Konsumenten getrunken werden, wahrend die in Gebinden eingeführten Arac, Cognac und Rum zur Fabrikation bezw. zum Verschnitte verwandt werden.

Schließlich wird noch um eine gesetzliche Bestimmung gebeten, wonach der Ge­brauch von ungereinigtem Branntwein zu Genußzwecken verboten werde. Letzterer Umstand beweist wohl zur Genüge, daß die Liqueurfabrikanten selbst bemüht sind, den Konsumenten einen möglichst entfuselten Branntwein zugänglich und eine Gepflogenheit unmöglich zu machen, die zwar häufig in anderen Kreisen geübt, jedoch von den Mäßig- kertsvereinen mit Vorliebe als Agitationsmittel gegen die Liqueurfabrikanten benutzt wirb. L. L.

Vermischte-.

A Mainz, 21. Mai. Mainz, das trotz seiner Lage an einem Fluß bezüglich ferner Badeanstalten im Allgemeinen mit vielen anderen rheinischen Städten nicht con- curriren kann, wird demnächst ein Bad bekommen, wie ein solches nur ganz wenige Großstädte aufzuweisen haben. Es ist dies nämlich ein Warmwasser-Volksbad. Stach der den Stadtverordneten hierüber gemachten Vorlage soll das Bad nicht an den Rhein, sondern in einen oberen Stadttheil zu liegen kommen und wird dasselbe, un­gerechnet das Terrain, einschließlich der Pumpe und sonstigen maschinellen Einrichtungen, etwa 100,000 X kosten. Die Wasserspeisung der Bäder wird durch die hiesige Actien- brauerei erfolgen, die sich bereit erklärt hat, der Stadt das heiße Ueberroaffer aus ihrem Betrieb unentgeltlich zuzuführen. In Verbindung mit dem Bade, in welchem ein Schwimmbassin mit warmem Wasser vorgesehen ist, soll eine allgemeine Wasch­anstalt für die ärmere Volksklasse errichtet werden.

A Mainz, 22. Mai. Um unseren verdienstvollen städtischen Kapellmeister Herrn Emil Steinbach ganz an Mainz zu fesseln, ist jüngst im Schooße unserer städtischen Verwaltung der Gedanke aufgetaucht, Herrn Steinbach decretmäßig zum pensionsberechtigten städtischen Beamten zu ernennen. Dieser Gedanke ist in der hiesigen Presse derart übel ausgenommen worden, daß sich Herr Steinbach entschlossen hat, von der städtischen Verwaltung auf Ende Mai feine Entlassung zu begehren. Diese Ent­lassung wurde zwar von der Bürgermeisterei mit Rücksicht auf bestehende Vertrage nicht angenommen und Herrn Steinbach die Zusicherung gegeben, mit der Lösung der Theaterwnren auch diese Frage zu erledigen, aber nichtsdestoweniger ist Herr Steinbach, wie wir aus bester Quelle wissen, fest entschlossen, Mainz den Rücken zu kehren. Seitens der städtischen Verwaltung ist man eifrig bemüht, den bisherigen Dirigent unserer Kapelle von dem Entschluß abzubringen. Nach Lage der Sache wird man aber schwerlich mit den Bemühungen Glück haben, zumal Herr Steinbach schon eine Reihe glänzender Engagementsofferten erhalten hat.

Frank en th al, 17. Mai. Der bekannte hiesige Glockengießer Herr Andreas Hamm hat, wie man demPf. C." berichtet, vor etwa 8 Wochen seine tausendste Glocke, im Gewicht von 2400 Kg., zur Complettirung eines Geläutes in Sprottau in Schl, abgeliefert und etwa zur gleichen Zeit die fünfhundertste aus seiner Werkstätte hervorgegangene Schnellpresse in Berlin aufgestellt. Diese Leistung erscheint um so bedeutender, wenn man bedenkt, daß das Werk aus den denkbar kleinsten Anfängen hervorgegangen ist.

Handel und Berketzr.

Gießen, 21. Mai. Der Auftrieb zu unserem Viehmarkte am 17. und 18. d. Mts. war wieder sehr bedeutend. An Rindvieh waren 1696 Stück und Schweine 2487 Stück aufgetrieben. Der Handel war lebhaft.

Nächster Markt Dienstag den 21. Juni d. I.

Grünberg, 21. Mai. (Fruchtpreise.) Weizen X 19.40, Korn 14.50, Gerste X 13.00, Hafer JL 11.80, Erbsen JL 14 50, Linsen JL 00.00, Lein JL 24.00, Samen X 00.00, Kartoffeln X 4.00, Wicken 00.00.

Briefkasten.

Abonnent in Mainz. Wir haben, Ihrem Wunsche entspvechend, sofort das Nöthige veranlaßt und hoffen Ihnen binnen Kurzem die Zusendung machen zu. können. D. Red.