Dienstag dm 24 Mai
1887.
Nr. US
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Dureanr Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Deutschland.
Darmstadt, 21. Mai. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 14. Mai dem Ministerialrath i. P. Freiherrn Friedrich von Preu- schen >u Darmstadt den Charakter als „Geheimerath" zu verleihen.
Darmstadt, 21. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 14 enthält:
Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, tue Umrechnung der gesetzlich festgestellten Geldsätze in Feldrügesachen in die Reichs- Markrechnung betreffend.
Darmstadt, 21. Mai. Mit Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Grvßhsrzogs ist der Entwurf eines Gesetzes, die Vorbilvung und Anstellung der Geistlichen betr., an die zweite Kammer der Stände gelangt.
— (Militärdienst-Nachrichten). Es wurden: Greifenhagen, Assistenz- Arzt 2. Kl. vom 2. Großh. Heff. Jnf.-Rgt. (Großherzog) Nr. 116, zur Dienstleistung bei der Kaiser!. Marine commandirt; Hirsch, Kasernen-Jnspector aus Probe in Darmstadt, Below, Kasernen-Jnspecror aus Probe in Mainz — definitiv angestellt.
Berlin, 21. Mai. Der dem Reichstage heute zugegangene Entwurf der Zuckersteuer weist gegenüber dem ursprünglich dem Bundesrath zugegangenen und von uns mitgetheilten Entwurf außer einigen redacttonellen folgende materielle Abänderungen auf. Es sollte nach dem ursprünglichen Entwurf Melasse zur Branntweinbereitung unter amtlicher Controls der Verwendung zollfrei eingehen. Diese Bestimmung fehlt in dem jetzt vorliegenden Entwurf. Demnach zahlt Melaffe auch zur Branntweinbereilung den Zoll von 15 X Ferner enthielt der ursprüngliche Entwurf im § 6, der über die Rückvergütung der Steuer handelt, besondere Bestimmungen für den Monat August 1888. Für diesen Monat sollten nämlich die alten Rückoergütungssätze noch gelten. Im jetzigen Entwurf ist dies weggefallen und der § 6 lautet jetzt: „Für Zucker, welcher über die Zollgrenze ausgesührt oder in öffentliche Niederlagen oder Privalnieder- lagen unter amtlichem Mitverschluß, seien es besondere oder zur Lagerung ausländischer unverzollter Maaren bestimmte, ausgenommen ist, wird, wenn die Menge wenigstens 500 Kilogramm beträgt, vom 1. August 1888 an eine Vergütung der Materialsteuer nach folgenden Sätzen für 100 Kilogramm gewährt: a) für Rohzucker von mindestens 90 pCt. Polarisation und für rasstnirten Zucker von unter 98, aber mindestens 90 pCt. Polarisation X 10,00; b) für Kandis und für Zucker in weißen vollen harten Broden, Blöcken, Platten, Stangen oder Würfeln, oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert, ferner für andere vom Bundesrath zu bezeichnende Zucker von mindestens 99 V2 P®t. Polarisation X 12,50; c) für alle übrigen harten Zucker, sowie für alle weißen trockenen (nicht über 1 pCt. Wasser enthaltenden) Zucker in Krystall-, Krümel- und Mehlform von mindestens 98 pCt. Polarisation, soweit auf dieselben nicht der Vergütungssatz unter b Anwendung findet X 11,70. Bis zum 1. October 1888 kann für Zucker der Klaffe a die Vergütung von X 18,25, für Zucker der Klassen b und c die Vergütung von X 21,50, bezw. X 20,15, gewährt werden, wenn der Zucker vor dem 1. August 1888 der Steuerbehörde vorgeführt und die Identität bis zur Ausfuhr oder Niederlegung amtlich festgehalten wird." (Fr. Ztg.)
— Ein Gesetzentwurf, betr. die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister und Beigeordneten in Elsaß-Lothringen, hebt die Bestimmung auf, wonach die Bürgermeister und Beigeordneten dem Gemeinderath zu entnehmen sind, sowie die Bestimmung, wonach dieselben vor ihrer Ernennung in die Wählerliste oder in die Rolle der vier directen Steuern eingetragen sein müssen. Das Ministerium kann anordnen, daß die Stellen des Bürgermeisters und der Beigeordneten mit Besoldung und Repräsentations-Kosten aucgestattet werden, deren Höhe der Beztrkspräsident festsetzt.
— Durch Ministertab Erlaß von gestern wird der Kleine Belagerungs- Zustand für Spremberg aus ein Jahr verlängert.
— Der „National-Zeitung" zufolge erstattete General Kaulbars nach seiner Rückkehr dem Kaiser Bericht über seine Reise nach Berlin, insbesondere über feine Unterredung mit Bismarck und sprach nach der Audienz beim Kaiser die Überzeugung aus, die bulgarische Angelegenheit werde friedlich beigelegt werden.
Berlin, 21. Mai. Der Kaiser empfing Mittags den Generaladjutant v. Loö und begab sich Nachmittags nach Potsdam, um einer Einladung der Osficiere des Garde-du-Corps-Regiments zum Dejeuner zu entsprechen. Die Besichtigung der Potsdamer Garde-Infanterie-Brigade ist der ungünstigen Witterung wegen verschoben worden. Der Kaiser und die Großherzogin von Baden werden morgen einem Familien-Diner beim Prinzen Wilhelm in Potsdam beiwohnen. Die Großherzogin von Baden erhielt gestern Nachmittag den Besuch des Reichskanzlers, der darauf auch vom Kronprinzen in längerer Audienz empfangen wurde.
Berlin, 21. Mai. Die Branntweinsteuer-Commission nahm in der heutigen Sitzung die Absätze 3 bis 4 des § 38 unverändert an, sowie den Absatz 5 mit dem Zusatze, daß die Rückvergütung der Maischbottichsteuer auch für gewerbliche Brennereien und für den als Putzmittel verwendeten Branntwein eintreten kann. Aus den Antrag Hüne's wird danach ein neuer Paragraph eingeschoben, wonach in landwtrthschastltchen Brennereien, welche mehr als 10,000, jedoch nicht über 20,000 Liter Bottichraum täglich einmaischen, von dem hergestellten und der Verbrauchsabgabe unterliegenden Brannt
weine ein Zuschlag von 2 Pfennigen pro Liter reinen Alkohols erhoben wird, der für Brennereien, die täglich mehr als 20,000 Liter Bottichraum einmaischen, auf 4 Pfennig pro Liter steigt. $ 39 wird mit dem Anträge Huene angenommen, wonach bei land- wirthschaftlichen Brennereien, welche Getreide verarbeiten und nicht mehr als 100 Hektoliter in der Brennperiode erzeugen, nur ein Zuschlag von 12 Pfennigen, von denjenigen, welche mehr als 100, aber nicht über 150 Hektoliter erzeugen, ein Zuschlag von 14 Pfennig erhoben wird. § 40 wird unverändert angenommen. § 41 (Zoll und Uebergangsabaabe) wird in folgender Fassung angenommen: Von den aus dem Zollauslande in Fässern eingehenden Branntwein, ausgenommen Liqueur, werden vom 1. October 1887 ab 120 JL, für eingehenden Liqueur und in Flaschen eingehenden Liqueur werden 180 Ji, für 100 Kilogramm erhoben, welche nicht mehr als 60 pCt. Alkohol haben; bei höherem Alkoholgehalte wird ein Zuschlag erhoben. Die 88 42 und 36 werden unverändert genehmigt. Die Berathung der Paragraphen, betreffend die Nachsteuer und die Uebergangsbestimmungen, wird einer besonderen Sitzung vorbehalten.
ArankreiH.
Paris, 21. Mai. Grevy ersuchte, von der Erwägung ausgehend, daß das Cabinet in Folge der Budgetfrage zurückgetreten ist, den Präsidenten der Budget-Commission, Rouvier, innerhalb der Commission Elemente zu einem neuen Cabinete zu suchen. Rouvicr versprach, morgen zu antworten.
— Nachdem alle Versuche, Freycinet zur Zurücknahme seines Entschlusses zu bewegen, gescheitert waren, bot Grevy Ferry und Raynal die Regierung an; beide erklärten, nach dem Votum der Kammer sei Rouvier der geeignetere Candidat, Grevy bot hierauf Rouvier die Regierung an, der 24 Stunden Bedenkzeit forderte. Wahrscheinlich wird auch er ablehnen. Als Möglichkeit gilt noch ein Cabinet Deves mit Beibehaltung einer möglichst großen Zahl der bisherigen Minister. Man spricht heute ernstlich von der Auflösung der Kammer, doch meinen viele gemäßigte Deputirte, zuvor solle Clemenceau die Regierung übertragen werden, damit er vor den Wählern nicht behaupten könne, man habe ihn verhindert, zu zeigen, was er als leitender Staatsmann zu leisten vermöge.
— Die Lösung der Krisis macht keine Fortschritte. Rouvier soll durch eine Unterhaltung mit Clemenceau allen Muth verloren haben. Dian spricht von einem Cabinet Deves mit Beibehaltung aller bisherigen Minister außer Goblet und Dauphin, der durch Rouvier ersetzt würde. Grevy hat die Demission Goblet's noch nicht angenommen und wird vielleicht versuchen, ihn zu halten. Boulanger beabsichtigte, die in Frkdenszeit Dienstfreien auf sechs Wochen einzuberusen und wird dies auch durchführen, wenn er Minister bleibt. Heute sammelten sich wiederholt Gruppen Neugieriger vor dem Kriegsministerium und dem Elysse. Die Polizei zerstreute dieselben, obschon keine Demonstrationen vorfielen. Mehrere Blätter sagen, Freycinet habe nie daran gedacht, ein Cabinet ohne Boulanger zu bilden. „Temps" wirft Clemenceau vor, durch übertriebene radikale Forderungen die Bildung eines Cabinets zum Vortheil Cer Rechten zu verhindern, sonst wäre nach „Temps" die Bildung eines Cabinets für nichtpolitische Reformen leicht möglich. (F. Z.)
Paris, 21. Mai. Mehrere Municipalräthe, darunter die von Lyon, Rennes, Montpellier und Puy beschlossen, Grevy zu ersuchen, den General Boulanger bei- zudehalten. Grevy conferkte gestern Abend mit Ferry und Raynal und wird heute mit mehreren anderen Persönlichkeiten conferiren, bevor er Jemand mit der Cabinets- btldung beauftragen wird. Die „Repub. fr." tadelt Clemenceau, daß er durch seine Haltung Freycinet von der Cabinetsbildung abgehalten habe, und hofft, Freycinet werde seinen Entschluß zurücknehmen.
England.
London, 21. Mai. Im Oberhaus wurden die beiden Bills über Connaught's Urlaub und über die Convertirung der 4procentigen indischen Staatsschuld in allen Stadien erledigt.
— Der „Times" wird aus Philadelphia gemeldet, daß in den Kohlendistrikten von Pennsyloanien Ruhestörungen vorgekommen sind. In der Nähe von Eoerson wurden Arbeiter, welche sich dem Strike nicht angeschlossen haben, von Strikenden angegriffen, wobei 6 Personen, darunter einige tödtlich, verletzt wurden. Der Sheriff hat sich mit einer Truppe Polizei dorthin begeben, um die Ordnung wieder herzustellen. (F. Z.)
London, 21. Mai. Das Unterhaus verhandelte gestern über den zweiten Artikel der irischen Slrafrechtsbill. Ein von Ruffel beantragtes Amendement, welches Verbindungen der Pächter gegen die Zahlung von Pachtzins verhindern soll, wurde angenommen und die Weiterberathung sodann vertagt. — Die Bill, betreffend die Beurlaubung des Herzogs von Connaught während der Feier des Regierungs-Jubiläums der Königin, ist in dritter Lesung genehmigt worden, ebenso die Bill über die Convertirung der 4procenttgen indischen Staatsschuld.
— Eine gestern abgehaltene Conferenz der liberalunionistischen Abgeordneten ermächtigte Lord Hartington, die Regierung zu verständigen, daß die liberal-unionistische Partei sich einstimmig gegen jenen Artikel der irischen Strafrechtsbill entschieden habe, wonach die Verlegung gewisser Processe von Irland nach England erfolgen kann.
Ausland.
Petersburg, 21. Mai. Der kaiserliche Sonderzug traf Vormittags 11 Uhr in Tula ein. Der Kaiser und die Kaiserin nahmen die Kathedrale und die Gewehrfabrik in Augenschein, später hielt der Kaiser eine Truppenschau ab. Gegen 2 Uhr Nachmittags begab sich das Kaiserpaar, geleitet von den Spitzen der Behörden und unter den jubelnden Zurufen einer großen Volksmenge, nach dem Bahnhofe zurück.
Petersburg, 21. Mat. Der „Regierungsanzeiger" meldet, daß gestern das Todesurtheil an Generalow, Andrejuschkow, Ossipanow, Schewyrew und Uljanew vollzogen worden ist.
Petersburg, 21. Mai. Der „Regierungsanzeiaer" meldet: Auf kaiserlichen Befehl vom 9. April wurde die Angelegenheit, betreffend das am 13. März gegen die Person des Kaisers entdeckte Complot, zur Aburtheilung einer befonderen Session des Senates überwiesen, welche dieselbe vom 27. April bis 10. Mai mit Hinzuziehung der Ständerepräsentanten verhandelte. Hierbei stellte sich ebenso wie bei der gerichtlichen Untersuchung Folgendes heraus: Die ehemaligen Studenten der Petersburger imrve - sität Donkosak, Generalow, der Bauer Anhrejuschkin, der Kleinbürger ^simar , Sohn des Beamten Kantscher, der Edelmann Gorkun, der Kaufmannssohn t c ' der Sohn des Beamten Uljanow, die Edelleute Ptlssuldski u"d t-ukaf n ^obn
Kleinbürger Wolochow, der Edelmann und Apothekerlehrling Pafchkow , oworusiky eines Psalmmlcsers und Kandidat der Petersburger S"stltchen Akad-m,- N°w°rutzli>, die Bäuerin und Hebamme Ananjina und die Kleinbürgerin und Schmidowa gehörten der verbrecherischen Gesellschaft an, welche d g


