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24.4.1887 Zweites Blatt
 
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9a Zweites Blatt. Sonntag de» 24. April 18L7.

Weßmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureanr Schn Istra ße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontsgS.

Preis Vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Woche« «Ueberficht

Gießen, 23. April.

Der Ablaus der parlamentarischen Osterpause hat das Ge­triebe des innerpolitischen Räderwerkes nunmehr wieder in vollen Gang gebracht undaus der ganzen Linie" herrscht wiederum emsige Thätigkeit. Im preußi­schen Finanzministerium und in den bezüglichen Reichsrefforts ist man emsig mit der Fertigstellung der neuen Steuervorlagen beschäftigt, über deren muthmaß- lichen Inhalt aber noch immer der Schleier de- Geheimnisses ruht. Auch der Bundesrath tritt nunmehr den Steuerprojecten näher, wenigstens bieß es, daß am Freitage die Berathungen der zuständigen Bundesraths-Aucschüsie über die Branntweinsteuer beginnen würden und wird denselben wahrscheinlich der bayerische Finanzminister beiwohnen. Wann jedoch der neue Branntweinsteuer- Entwurf an den Reichstag gelangen wird, erscheint noch sehr ungewiß, da sich die Dauer der Vorberathung im Bundesrathe durchaus noch nicht übersehen läßt, derselbe wird indessen schwerlich vor Ende dieses Monats mit der Vorlage fertig werden. Im Reichstage selbst hat die Fortsetzung der Session einst­weilen noch nicht viel Interessantes gebracht; am Dienstag wurde das Haus durch die Verhandlungen über die Regierungs-Darlegungen beschäftigt, betr. die Verhängung des Kleinen Belagerungszustandes über Stettin und Offenbach, und über den Singer'schen Antrag, die Regierung zu ersuchen, dem Hause nochmals den Rechenschaftsbericht betreffs der gleichen in Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg-Altona verfügten Maßregel vorzulegen. Die Debatte brachte von socialdemokratischer Seite die alten bekannten Klagen über die angebliche Polizei­willkür, über die Ausweisungen von Socialisten und Aehnliches mehr, gleichzeitig aber auch unverblümte, drohende Hinweise aus die sociale Revolution, welche Drohungen jeooch im Hause keinen besonderen Eindruck machten; der Singer'sche Antrag wurde schließlich abgelehnt. Die Mittwochs-Sitzung erwies sich al- ganz belanglos; debattelos genehmigte das Haus die Novelle zum Reichsbe­amtengesetz in dritter Lesung und überwies ebenso debattelos den Entwurf, betr. die Errichtung eines orientalischen Sprachen-Seminar-, an die Budget-Com­mission. Am Schluffe richtete der Präsident an die Vorsitzenden der verschie­denen Commissionen die Bitte, für möglichst beschleunigte Erledigung der Commission-geschäste zu sorgen, da augenblicklich nur wenig Material für die Plenarverhandlungen zur Verfügung stehe. Am Freitag beschäftigte sich der Reichstag mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, betr. die Abänderung de» Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, und dürfte die Discussion über diesen nicht unwichtigen Gegenstand eine lebhaftere Färbung angenommen haben, als in den beiden vorausgegangenen Sitzungen.

Auf dem Gebiete der Parteibewegung ist eine sehr interessante Nachricht zu verzeichnen. Es hat sich nämlich innerhalb der deutsch-freisinnigen Partei einefreie Commission" gebildet, welche die Ausstellung praktischer Reformoorschläge auf jocialpolitischem Felde vorbereiten und zur Kenntniß der in dieser Beziehung »bwaltenden Verhältniffe Material sammeln soll. Die Com­mission will zunächst, wie dasBerl. Tagbl." meldet, die Jnnungssrage in Verbindung mit der gesetzlichen Anerkennung der Berussvereine in Angriff neh­men und soll sür letztere durch ein Normatiogesetz ein Rechtsboden geschaffen werden, wie ihn die meisten anderen wirthschaftlichen Verbände längst besitzen.

In München sand am Mittwoch das Begr äbniß des so plötzlich aus dem Leden geschiedenen verdienten bayerischen Justizministers Dr. v. Fäustle unter großer Betheiligung statt. Der ernsten Feier wohnten u. A. der Ver­treter des Prinz-Regenten, General-Adjutant v. Freyenstein, sämmtliche Minister, die Spitzen der Behörden, die Generalität u. s. w., bei; Stistsdecan Türk hielt die Grabrede,

Der lange Streit zwischen den beiden Hälften der österreichisch­ungarischen Monarchie über die Regelung der beiderseitigen Beiträge (Quoten) zu den gemeinsamen Ausgaben hat in dieser Woche seinen vorläufigen Abschluß gesunden. Die bezüglichen Ausschüffe de» österreichischen Reichsrathes und des ungarischen Reichstages haben sich dahin geeinigt, Alles beim Alten zu lassen und trägt hiernach Oesterreich 70 Procent, Ungarn 30 Procent der Aus­gaben, wobei im ungarischen Beitrag noch die Lasten für die Einverleibung der Militärgrenze in Transleithanien mit inbegriffen sind. Da der österreichische ReiLsrath Ende dieser Woche zusammengetreten ist, so findet er die Beschlüsse der Quoten-Deputationen bereits vor; natürlich werden dieselben einsach sanctio- nirt werden.

Aus Frankreich sind als bemerkenswerthere Wochenereignisse die Eröffnung der Session der Generalräthe und der Rücktritt Paul Döroulede's von der Leitung der Patriotenliga zu verzeichnen. Von speciellerem Interesse ist das Verschwinden desNevanchedichtecs" von dem Schauplatz seiner bis­herigen Thätigkeit, da die Amtsniederlegung Döroulöde's direct auf Schwie­rigkeiten zurückgeführt wird, welche in den Pariser Regierungskreisen selbst seinerMission" als Chef der Patriotenliga in den Weg gelegt worden sein sollen. Unter diesen Umständen steht die Auflösung der Patriotenliga zu er­warten, die seit ihrem Bestehen Frankreich wahrhaftig keine ersprießlichen Dienste geleistet hat.

In der obersten Polizeiverwaltung Petersburgs ist ein Personalwechsel zu verzeichnen, welcher unzweifelhaft mit dem nihilistischen Mordanschlage vom 13. März in Verbindung steht. Generallieutenant Or- fchewski, oberster Chef der Hauptstädtischen Polizei, wurde aus sein Ansuchen angeblichhäuslicher Verhältnisse" wegen dieser Stellung enthoben; es ist in­

dessen öffentliches Geheimniß, daß die mangelhafte Geheimpolizeiorganisation, die auch bei dem Verbrechen des 13. März schlecht fungirte, der Hauptgrund für die Entlassung Orschewski's abgegeben hat. Daß der nihilistische Anschlag rechtzeitig entdeckt wurde, kann der Petersburger Stadthauptmann, General Gresser, als ein Verdienst seiner Detectiv-Abtheilung in Anspruch nehmen und wenn man Gresser nicht so nöthig als Stadthauptmann brauchte, würde man ihn gewiß zum Nachfolger Orschewski's ernannt haben. Statt dessen ist nun Generalmajor Schebeko zum Haupt der Petersburger Polizeiverwaltung, gleich­zeitig aber auch zum Commandeur des Gensdarmerie-Corps und zum Gehilfen des Ministers des Innern ernannt worden.

Nach langwierigen und an aufregenden Zwischenfällen reichen Verhand­lungen ist Anfang dieser Woche die irische Zwangsbill im englischen Unter Hause in der Specialberathung angenommen worden. Es steht noch die dritte Lesung aus, die aber natürlich die definitive Annahme des ganzen Gesetzes ergeben wirb und somit hat die bis auf's Aeußerste getriebene Ver­schleppungspolitik der Gladstonianer und Parnelliten das Zustandekommen des Gesetzentwurfs doch nicht zu hindern vermocht. Freilich, wie sich die Zwangs­bill aus den parlamentarischen Beschlüssen in die praktische Wirklichkeit über­tragen lassen wird, das dürfte bei der in Irland herrschenden erregten Stimmung eine sehr heikle Aufgabe werden.

Statuten

der Zlnterstiihungskasse für bedürftige Pfleglinge der Croßhrr?og- lichen Landes-Irrenanstalt und^des Größtmöglichen Landes- Hospital,.

Unterm 25. October 1886 haben die General-Versammlung der Unterstützungs­kasse sür bedürftige Pfleglinge der Grotzh. Landes-Irrenanstalt zu Heppenheim und die Verwaltung der Unterftützungskasse für bedürftige Pfleglinge des Großh. Landes- Hospitals zu Hoiheim die Vereinigung dieser beiden seither von einander getrennten Kassen beschlossen und sodann die Statuten der vereinten Kassen festgeftellt. Nachdem Großb. Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 28. Januar l. I. diese Maßnahmen genehmigt hat. werden die erwähnten Statuten hiermit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht und der wohlwollenden Aufmerksamkeit aller Derjenigen empfohlen, welche die Verpflichtung in sich fühlen, auf die Noth ihrer Nebenmenschen zu achten und aus eigner Kraft wie im Verein mit Gleichgesinnten diese Noth zu lindern, sowie der Wiederkehr und Ausbreitung derselben möglichst vorzubcuge».

Heppenheim an der Bergstr., 8. März 1887.

Die Verwaltung der Unterstützungskasse für bedürftige Pfleglinge der Großh. Landes- Irrenanstalt und des Großh. Landes-HoSpitals.

Dr. Ludwig. Dr. Wittich. Dr. Stühlinger. Schaum.

Landcs-

wendet

Bestreitung des an die Kasse niemals statt.

S 4. Die dem Sitz in der Landes-Hospital.

Unterstützungsrasse besteht aus zwei Theilen: aus der Hauptkasse mit Landes-Irrenanstalt und aus der Nebenkasse mit dem Sitz in dem

8'5. ' Die unmittelbare Geschäftsführung der Unterftützungskasse wird durch die gemeinschaftliche Thätigkeit der Beamten der Landes-Irrenanstalt, bezw. der provisorischen Inhaber dieser Stellen vollzogen. Dieselben vertreten die Unterstützungskasse unter dem Titel:Verwaltung der Unterstützungskasse für bedürftige Pfleglinge der Großh. Landes-Irrenanstalt und des Großh. Landes-Hospitals."

8 6. Der Director der Großh. Landes-Irrenanstalt ist der ständige Vorsitzende der Verwaltung. In Verhinderungsfällen tritt für denselben der zweite Arzt der

8 1. Die Unterstützungskasse für bedürftige Pfleglinge der Großh. Irrenanstalt zu Heppenheim und des Großh. Landes-Hospitals zu Hofheim ihre Fürsorge in erster Linie den bedürftigen, aus der Anstalt entlassenen, dann aber auch in den geeigneten Fällen den noch in der Anstalt befindlichen Pfleglingen, sowie den bedürftigen Angehörigen der Pfleglinge zu.

8 2. Neben dem soeben angeführten Zweck sollen die Mittel und Kräfte der Kasse dazu dienen, das richtige Verständniß des Irreseins und der Irrenanstalten zu erleichtern und zu verallgemeinern, das Interesse für die Irrenanstalten des Landes und deren zweckmäßige Benutzung überall zu wecken und zu fördern, und die Aufmerk­samkeit und Thätigkeit immer weiterer Kreise der Bevölkerung auf das Wohl der Irren zu richten und an der sachgemäßen Fürsorge für dieselben zu betheiligen.

8 3. Eine Verwendung der Mittel der Kasse zur vorlagsweisen oder definitiven * nach den bestehenden Verordnungen für jeden Pflegling der Anstalt derselben zu entrichtenden jährlichen Verpflegungsgeldes findet

Anstalt ein. _ ,, _ r . .

8 7. Die Oberaufsicht über die Verwaltung fuhrt die vorgesetzte Behörde der Landes-Irrenanstalt, die Großh. Provinzial-Direction Starkenburg zu Darmstadt. Dieselbe ist zur Revision der Geschäftsführung der Unterstützungskasse zu jeder Zeit und nach jeder Richtung hin befugt und überwacht insbesondere den Bestand des Reservekapitals und die Verwaltung des Vermögens.

8 8. Die Führung der Hauptkasse steht dem Rechner der Großh. Landes- Irrenanstalt, diejenige der Nebenrasse dem Rechner des Landes-Hospitals zu. Der Rechner der Landes-Irrenanstalt hat die Rechnung über die sämmtlichcn Einnahmen und Ausgaben der Hauptkasse sowohl wie der Nebenkasse zu stellen und die ent­sprechenden Bücher zu führen. Beide Rechner beziehen eine jährliche Remuneration aus der Unterstützungskasse.

8 9. Die Geldmittel der Hauptkasse werden gebildet: . .

a) durch freiwillige Spenden und Vermächtnisse und insbesondere durch die Ergebnisse einer alljährlich wiederkehrenden allgemeinen Sammlung,

b) durch Beiträge aus Staats-, Kreis- oder Gemeindekasfen, Sparramn rc. einschließlich der regelmäßigen Zuschüsse zu den Kosten, welch cv dauernde Versorgung entlassener Pfleglinge außerhalb der Ans Unterstützungskasse entstehen; d-r Unterftützungs-

c) durch das Reservekapital, d. h. die seit der Rechnungsjahre

kasse nach Befriedigung der Ausgaben am.Schluß verbliebenen und zukünftig verbleibenden Restbeträge der 1

nahmen, sowie durch die Zinsen dieses Kapitals.