Ausgabe 
24.4.1887 Erstes Blatt
 
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Ar. N4. Erstes Matt. Sonntag dm 24. April 1887.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigtblatt für dm Kreis Gießen.

A .. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mtt Bringrrlo^.

B«rea«r Schulstraße 7. Erscheint täglich mtt Ausnahme des Montags. Durch die Volt betonen vierteliäbrlich 2 Mark 50 Vt

Amtlicher Hheil.

Oeffenttiche Bekanntmachung.

In der Nacht vom 11 aus 12. d. Mts. wurden in der Gemarkung Reiskirchen eine Reihe Obstbäu«chen, thells an der Straße, tbells aus Grundstücken angepflanzt, beschädigt, auch ein am Bahndamm stehender s. g. Meterpfahl ausgeriffen; der Thäter ist bis jetzt noch nicht ermittelt. Alle Diejenigen, welche Miltheilungen, die zur Entdeckung des Thäters führen könnten, zu machen in der Lage stnd, werden hiermit aufgefordert, solche alsbald hierher gelangen zu lassen.

Gießen, den 14. April 1887. Grotzherzogl Staatsanwaltschaft.

Jacke l.

Gefunden: 2 Portemonnaie's mit Inhalt, 1 Taschentuch, 1 Kinderschuh, 2 silberne Ringe, 1 seidenes Tüchelchen, 1 Theil von einem Pferde­geschirr, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken. ,

Gießen, am 23. April 1887. Großherzoglrches Polrzeulmt Gießen.

________ Fresenius.

Darmstadt, 22. April. Am 6. d. Mts. wurde der Zugführer bei den Oberhefsifchsn Eisenbahnen Philipp Bopp auf sein Nachsuchen, unter An- erkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste, mit Wirkung vom 1. Mai d. Js. an, in den Ruhestand versetzt.

X Darmstadt, 22. April. [II. Kammer der Landstände.) Nach der Ver­kündigung einer Reihe neuer Einläufe durch den Präsidenten setzt die II. Kammer der Landstände ihre Berathungen heute fort und beginnt mit dem Gesetz-Entwurfdre Gemeinde-Umlagen betr."

Der Ausschuß beantragt:

1. Hinzufügung eines Abs. III zu Art. 1, welcher bestimmt:3ngleicher Weife wird das Einkommensteuerkapital solcher Actiengesellfchaften und Lommanditgesellschaften auf Actien, welche in verschiedenen Gemeinden bezw. Gemarkungen stehende Gewerbe betreiben oder gewerbliche Anlagen haben, im Verhältniß der am einzelnen Ort der Gesellschaft zur Last gestellten Grund- und Gewerbesteuerkapitalien unter die einzelnen Ge­meinden bezw. Gemarkungen vertheilt,"

2. Art. 27 des Gesetz-Entwurfs unverändert anzunehmen,

3. Großh. Regierung zu erfuchen, eine anderweitige Einrichtung des Formulars für Gemeindesteuerzettel zu veranlassen. r

Abg. Wolfskehl empfiehlt den Ausschutzanlrag mit dem Wunsche, die Be­schwerden der Stadtverordneten von Mainz für nicht berechtigt zu erachten.

Abg. Reinhardt beantragt die Heranziehung des Staates zu den Gememde- umlagen hinsichtlich der Eisenbahnen, Domänen rc. und bedauert, daß der vor zwei Jahren von dem Abg. Ellenberger eingebrachte gleiche Antrag bis beute noch mcht -berücksichtigt fei. rjr

Ferner stellt der Abg. Wasserburg einen Antrag, welcher bezweckt, daß den Städten ein besonderes Vorrecht in Bezug auf die Zuziehung der einzelnen Steuer- kapitalien zuerkannl werde; im Uebrigen schließt er sich auch dem Antrag Rem-

Abg. Elken berg er spricht sich ebenfalls für den Antrag des Abgeordneten Reinhardt aus.

Abg. Schröder wendet sich gegen die Anträge Reinhardt und Wasserburg, indem dieselben das ganze kaum beschlossene Einkommensteuergesetz aufs Neue gefährden würden.

Nachdem von Seiten des Berichterstatters Abg. Wolfskehl die Annahme nach den Ausfchußanträgen nochmals empfohlen wurde, beschließt die Kammer, den Gesetz- Entwurf im Sinne der Regierungsvorlage und mit den Aenderungen des Ausschusses «nzunehmen. _ , , , , ±

Der Antrag des Abg. Wasserburg wird mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag Reinhardt mit 17 gegen 9 Stimmen angenommen.

Punkt 2 der Tagesordnung betrifft den Antrag der Abgg. Ulrich und Jöst auf Einführung allgemeiner obligatorischer Volksschulen im Großherzogthum und die Uebernahme der Kosten des gesammten Volksschulwesens auf die Staatskasse und beschließt die Kammer einstimmig, conform mit dem Antrag des Ausschusses, die Großh. Regierung zu ersuchen, einen diesbezüglichen Gesetz-Entwurf dem Haufe baldigst vor­zulegen und darin vorzusehen, daß die Kosten des gesammten Volksschulwesens des Landes von der Staatskasse getragen werden.

Ebenso wird der 3. Punkt, Antrag der Abgg. Lautz und Genossen betr. die staatlichen Realschulen des Landes und resp. des Schulwesens im Allgemeinen, nachdem Seitens Großh. Regierung eine baldige Vorlage eines diesbezüglichen Gesetzes in Aus­sicht gestellt wird und nachdem der Abg. Tecklenburg noch den Wunsch ausdrückt, daß sich die Erhebungen bezüglich der Subventionirung auch auf die erweiterten Volks­schulen, wie eine folche z. B. in Nidda bestehe, erstrecken möge, im Sinne des Aus- schußantrages, die Angelegenheit für erledigt zu betrachten.

Es folgt Punkt 4, Antrag des Abg. v. Rabenau, die Organisation der land- wirthschaftlichen Staatsverwaltung und der landwirthschaftlichen Vereine betr.

Hierzu beantragt der Ausschuß: Großh. Regierung wolle unter Aufhebung der landwirthschaftlichen Eentralstelle mit der Errichtung einer landwirthschaftlichen Staats­verwaltungsbehörde mit Executivbefugnisfen baldthunlichst vorgehen.

Von Seiten des Vertreters der Großh. Regierung, Ministerialrath Ja uv, wird die Erklärung abgegeben, daß das Staatsministerium augenblicklich Erhebungen in dieser Richtung anstellen lasse und daß dem Hause baldigst eine Vorlage ge­macht werde.

Abg. Osann wünscht Aufklärungen, wie man sich vcfe Eentralbehörde eigent­lich denke. Er kann sich nicht für dieses neue Institut erbarmen.

Er glaubt, man könne es Großh. Regierung überlassen, nachdem ihr die Wege angedeutet seien, wie am besten die landwirthschaftlichen Verhältnisse unseres Landes zu regeln feien. Er kann sich von dem Gedanken nicht trennen, daß durch das Ein­setzen der Centralbehörde ein großer Staats-Apparat in Bewegung treten wird ohne besonderen großen Nutzen für die Landwtrthfchaft.

Er beantragt mit dem Abgeordneten Schröder, Großh. Regierung zu ersuchen, Erhebungen und eine Neuregelung der landwirthschaftlichen Verhältnisse anzustreben und über den Stand dieser Erhebungen der Kammer demnächst Vorlage zu machen.

Abg. Haas spricht sich für den Antrag des Ausschusses aus.

Nach erfolgter Abstimmung wird der Ausfchußantrag mit 18 gegen 9 Stimmen angenommen und der Antrag Osann hiermit abgelehnt.

Morgen früh 9 Uhr Sitzung.

Am nächsten Dienstag wird als erster Punkt das Dammbau - Gesetz zur Ver­handlung kommen.

Berlin, 22. April. Abgeordnetenhaus. In der fortgesetzten Berathung der Kirchenoorlage bekämpfte Fürst Bismarck, wiederholt das Wort ergreifend, die Aus­führungen Hammerstein's und Brüels, welche die Verhältnisse der evangelischen Kirche mtt der Vorlage in Beziehung brachten. Fürst Bismarck führte aus, daß dieselben nicht mit der vorliegenden Frage Zusammenhängen. Besonders scharf wandte sich der Reichskanzler gegen Brüel und dessen welfische, reichsfeindltche Tendenzen, die ein In­teresse an der Fortsetzung des Kulturkampfes hätten. Er (der Reichskanzler) betrachte die Maigefetze stets als Kampfgesetze mit) war stets zum Frieden bereit; auch hoffe er einen dauernden Frieden. Wenn wir bei dem Abschluß des Frankfurter Friedens überzeugt gewesen wären, der Friede könne ewig erhalten werden, hätten wir den Krieg damals nicht beenden dürfen. In dem kirchenpolitifchen Kampfe handelt es sich nicht um die Stärkung der Staatsautorität, sondern um Schutz gegen die Eingriffe der staatsfeindlichen Elemente, wie der Welfen. Er fei für die Selbstständigkeit und das Ansehen Preußens wie des Reiches in dieser wie in allen anderen Fragen eiu- getreten. Nachdem Stöcker im Sinne Hammerstein's gegen die Vorlage gesprochen, et* 1 2 3*; Lite JaZd-ewski Namens der Polen, daß sie mit Rücksicht auf die Kundgebung des Papstes für die Vorlage stimmen würden. Das Haus lehnt die Commissionsverwetfung mit allen Stimmen gegen diejenigen der Nationalliberalen ab und beschloß die Weiter- berathung der Vorlage im Plenum.

Reichstag.

P. Berlin, 22. April.

Tagesordnung: 1) Berathung von Petitionen, 2) Erste Berathung des Ent­wurfs eines Gesetzes betr. die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

Das Haus ist sehr schwach besetzt und tritt zunächst in den 2. Gegenstand der Tagesordnung, die Berathung der Gerichtskostengesetznovelle, ein.

Staatssecretär v. Schelling: Rach dem Zustandekommen der Reichsjustiz- gesetze mußten zunächst die Gebührensätze geordnet werden und man war sich von vorn herein darüber klar, daß eine dauernde und befriedigende Festsetzung dieser Sätze mangels vorliegender Erfahrungen nicht möglich fei, daß es sich nur um ein Experiment handle. Es stellte sich auch bald heraus, daß das Publikum sich durch die Prozeßkosten sehr be­lastet fühle und die verbündeten Regierungen beeilten sich, die Gerichtskosten zu er­mäßigen. Wenn wir jetzt nach 8 Jahren auch an eine Revision der Anwaltsgebühren gehen, fo ist wohl der Vorwurf am allerwenigsten gerechtfertigt, daß diese Revision verfrüht sei. Bis zum Werthe von 10,000 soll Alles beim Alten bleiben, und die Abänderungen, welche vorgeschlagen worden, bezwecken lediglich die Consequenzen des Systems des Pauschquantums zu ziehen. Es sind daher die Anregungen, die früher aus dem Reichstag gekommen, berücksichtigt, und ist durchaus darauf Rücksicht ge­nommen, den Anwälten eine auskömmliche Situation zu sichern. Auch bei den Ge­richtskosten ist, wo irgend möglich, eine Herabsetzung vorgeschlagen, aber allgemein durchführbar ist eine folche nicht, da dies einer Abwälzung von den Prozeßführenden auf die Allgemeinheit gleichkommen würde.

Abg. Meyer (Jena, nat.-lib.): die Vorlage gehe zu cinfeittg vor, rndem sie nur die Gebührensätze der Anwälte einer Revision unterziehe, während die wiederholt im Reichstage ausgesprochenen Wünsche sich gleichmäßig auf eine Revision der Gerichts- kostensätze und der Anwaltsgebühren richteteten. Der finanzielle Gesichtspunkt dürfe nicht der allein maßgebende sein bei der Revision, da die Rechtspflege eine der vor­nehmsten Aufgaben des Staates ist. Indem Redner auf einzelne Punkte der Vorlage eingeht, behält er sich endgültige Stellungnahme für die 2. Lesung vor und beantragt Ueberweisung des Entwurfs an eine Eornmifsion von 21 Mitgliedern.

Abg. Dr. Poefch (Ctr.): die Gerichtskosteufätze hat man allerdings zunächst versuchsweise eingeführt, aber die Anwaltsgebühren nicht, diese sollten als Definitivum gelten Die Klagen aus dem Publikum und im Reichstage bezogen sich auch immer nur auf die Höhe der Gerichtskosten. In der Novelle werden nun die Gerichtskosten fast gar nicht herabgesetzt, die Anwaltsgebühren dagegen tn einer Welse, dre zum Theil unannehmbar erscheint. Sollte der Entwurf Gesetz werden, fo wurde das Recht suchende Publikum keinen Vortheil haben, die Klagen über die Höhe der Gerichttzkosten würden fortdauern und der Anwaltsstand würde schwer geschädigt werden. Die Vor­lage erfordert die eingehendste Prüfung; ich fchließe mich daher dem Antrag auf Kom- missionsberathung derselben an.

Bundescommissar Geh. Rth. v. Lenthe: der Staat hat mcht nur die Interest en der Anwälte, sondern auch vor Allem die des Publikums wahrzunehmen. Dre ver­bündeten Regierungen sind nun der Ansicht, daß die Prozeßgebühren das Publikum zu sehr belasten und zwar wesentlich in Folge der Höhe der Anwaltsgebuhren, tote halten daher eine Ermäßigung dieser Gebühren für geboten, wenn dadurch au« einzelne Anwälte geschädigt werden sollten. Die Präsidenten der Landgerich l übrigens der Meinung, daß die Anwälte, welche das Vertrauen des Publikum.. g< meßen, auch bei den neuen Taxen durchaus existenzfähig sind. Dublikum

Abg. v. Reinbaben (Rchsprt.) ift ebenfalls der Meinung, druckend

weniger die Gerichtsgebühren, als die langen Kostenrechnungen der Anwmw empfindet. Die Denkschrift der Anwälte sei nicht gerade glücklich abges B , halte starke Ausdrücke, aber schwache Argumente. sprechen. Aber zu-

Abg. Munckel (dfr.): Er beabsichtige nicht, pro M 'pre« an-

nächst stehe in Frage, welches Interesse der Staat, die ganze Rech g W