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24.4.1887 Drittes Blatt
 
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Nk. NK. Drittes Blatt. Sonntag den 24. April 1887.

Weßener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Birrearrr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn.

Durch die Pott bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Darmstadt, 22. April. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 22. April dem Präsidenten des Landgerichts der Provinz Rhem- besten Karl Aull die Krone zum Comthurkreuz 2. Klaffe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

Darmstadt, 21. April. Wie erinnerlich, hatte die Zweite Kammer aus Veranlaffung der Proteste zweier Abgeordneter rücksichtlich der Immuni­täten der Mitglieder der Stände beschlossen, die Großh. Regierung um Vorlage einer Gesetzes-Entwurfes zu ersuchen, wonach der einschlägige Artikel 84 der Verfaffungsurkunde wesentlich im Sinne des Paragraphen der Reichsversaffung erläutert werde. Der Ausschuß Erster Kammer hat nunmehr durch den Um» versttätskanzler Dr. Gareis Bericht erstattet und sich mit jenem Ersuchen ein- verstanden erklärt. Aus dem Bericht ist namentlich folgende Aussührung bemerkenswert:

Es ist wünschenSwerth, daß als Versaffungsrechtssatz ausgesprochen werde:

1) Daß die Immunität für die ganze Zeit der Dauer eines Landtags von der Berufung desselben (Art. 63 der Verfassung, Art. 12 der Geschäfts­ordnung) bis zum Schluffe (Art. 57 der Geschäftsordnung mit Art. 63 der Verfaffungsurkunde) zu Recht besteht, folgeweise also auch während der Ver» tagung (Art. 58 der Geschäftsordnung);

2) daß unter Strafverfolgung nicht der Strafvollzug zu verstehen ist (die hessischen Landstände haben kein Jntereffe, rechtskräftig zu Freiheitsstrafen ver» urtheille Personen in ibrer Mitte zu haben);

3) daß auch die Fortsetzung der Untersuchungshaft und ebenso die der Civilhajt ausgehoben werden könne, wie Art. 31 der Reichsversaffung vor- schreibt; sowie

4) daß der Fall der Ergreifung aus frischer That zu definiren sei, wie Art. 31 der Reichsversaffung es zuläßt, und es ist wünschenSwerth,

5) daß der Fall der Civilhaft so geregelt werde, wie es dem neuesten Reichsrecht entspricht und schon zu diesem Zwecke mindestens eine redaktionelle Aenderung der Disposition des Art. 84 vorgenommen werde. (Fr. Journ.)

L s k 6 r Ik 4-

Gießen, 23. April. sStadtverordnetensitzung vom 21. April, Nachmittags 4 Uhr.) Anwesend Herr Bürgermeister Bramm, die Herren Beigeordneten Gnauth und Keller, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Bai st, Georgi, Grüneberg, Dr. Gutfleisch, Hoch, Homberger, Jughardt, Kauf, Ad. 9toll, August Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Bogt und Wallenfels.

Aus der nach Eröffnung der Sitzung vorgenommenen Wahl der Weinsteuer- Einschätzungs-Commission gingen die seitherigen Mitglieder derselben, die Herren: Aug. Mayer, Wilhelm Mosler, L. Bramm, Otto Schmidt und Earl Schwan, sowie als deren Stellvertreter die Herren Adolf Zinßer, Ludw. Textor und Emil Fischbach hervor. Herr Emil Noll wird als Wieger für die Wochen­märkte bestellt, und beschlossen demselben eine Waage auf städtische Kosten anzuschaffen. Denr Gesuche des Handelsmannes Herz Walldorf, welcher seine Bude, in welcher derselbe Schnellphotographie betreibt, bis über den nächsten Krämermarkt hinaus stehen lassen will, wird stattgegeben mit der Beschränkung, daß Gesuchsteller an Nichtmarkttagen Geschäfte darin nicht betreiben darf. Der die Verschlämmung der Fluthgräben an den Hardthöfen betreffende Revers wird gutgeheißen. Herr Maurermeister B. Strauch, welcher über den mit seinem Steinbruch in Verbindung stehenden Weg in den Wingcrten Klage erhebt und zur Abstellung des Mißstandes vorschlägt, die Stadt möge die an diesen Steinbruch grenzenden Grundstücke ankaufen, damit eine Verlegung des Weges ermöglicht werde, wird mit seinem Gesuche abge- wiescn, indem die Versammlung erklärt, daß zu einem Einschreiten im Sinne des Antragstellers keine Veranlassung vorliege, vielmehr Großh. Polizeiamt veranlaßt werden solle, demselben die Fortsetzung des Steinbruchbetriebs zu verbieten. Bezüglich des von Herrn Commerzienrath A. Noll und von der Gewerbebank an der Ostanlage zu erwerbenden, zum Straßenbau benöthigten Geländes wird als Ergänzung der Kauf- notuln bestimmt, daß den Käufern die Kosten der bereits ausgeführten Auffüllung nach den jeweilig geltenden Accordpreisen vergütet wird. Das Gesuch des Seiler­meisters Adam Huhn, welcher an Stelle seines durch Brand zerstörten Wohnhauses am Seltersweg einen Neubau errichten will und auf die in der allgemeinen Bau­ordnung vorgesehene Vergünstigung zur Ausführung des Baues in Holz Anspruch erhebt, wird befürwortet. Bezüglich des Bauerlaubnißgesuches der Firma Andreas Euler (Neubau in der Steinstraße) beharrt die Versammlung auf Antrag der Bau- deputation auf deren unterm 29. v. Al. gestellten Anträge. Das Gesuch des Herrn Fr. Kühnbold dahier um Erlaubniß zur Erbauung eines Hinterhauses wird befür­wortet mit dem Vorbehalt, daß Gesuchsteller innerhalb 3 Jahren ein Vorderhaus baut und diese Verpflichtung durch eine Caution von 500 JL sichert. Dem Schützen­verein Gießen wurde in einer früheren Sitzung das zur Erbauung eines Schützen­hauses erforderliche Gelände an der Grünbergerstraße zu 3 JL pr. lUMtr. überlassen, der Verein stellt jedoch das Gesuch um Ermäßigung des Kaufpreises. Die Versamm- lunfl schließt sich indeß dem auf Ablehnung lautenden Anträge der Baudeputation an. Dem Gesuch des Barbiers Herrn Franz 9tölte um Ueberlassung städtischer Triebvtertel wird entsprochen, der Pachtpreis hierfür auf 50 JL festgesetzt. Von den Gesuchen des Herrn Carl Loth um 1) Ueberlassung des überflüssigen Wassers aus der Leitung zu Bauzwecken, 2) pachtweise Ueberlassung städtischen Geländes zur Lagerung von Baumaterial während der Bauzeit, wird nur das erstere, und zwar auf Widerruf, genehmigt, das letztere abgelehnt. Das Bauveränderungs-Gesuch des Herrn Restaurateur Karl Balzer wird befürwortet. Von den am Schlachthausbau noch fertig zu stellenden Arbeiten werden die zu 15680 JL veranschlagten Schlosserarbeiten, (3 Loose) an den Mindestbietenden, Schlossermeister Carl Wigandt, welcher 25pCt. abgeboten, die zu 6*315 JL veranschlagten Weitzbinderarbeiten und die zu 2490 JL ver­anschlagten Glaserarbeiten den Anträgen und den Bedingungen der Baudeputation gemäß vergeben. Die Caution des Schlossermeisters Wigandt soll auf lOpCt. der Aecordsumme 1500 normirt werden. Von den nicht auf der Tagesormmng stehenden Punkten, Versteigerung eines Bauplatzes an der Licherstraße und Gesuch des Herrn Kgrl Schütz um Erlaubniß zum Wirthschaftsbetrieb imPostkeller , wird

ersterer durch Nichtgenehmigung wegen zu niederen Gebotes, letzterer durch Befürwortung erledigt. lieber den 4. Punkt der Tagesordnung, Offerte der Erben des Universitäts- dieners Zimmermann bezüglich des Ankaufs ihrer Hosraithe in der Wetzsteingasse wurde in geheimer Sitzung verhandelt.

Die Wohlfahrts-Mrsorge des Deutschen Werkmeister-Drrbandes.

Zu den in großen Mittelpunkten der deutschen Industrie in neuester Zeit ent­standenen nicht unwichtigen Vereinigungen von Gewerbsgehilfen gehört auch der Deutsche Werkmeister-Verband, welcher nach dreijähriger rascher Entwicklung in etwa 230 Ortsvereinen schon über 10,000 Mitglieder zählt. Die meisten sind in Augsburg (233), Essen (223), Barmen (197), Dortmund (190), Breslau (172), Chemnitz (166), Leipzig (144), M.-Gladbach (141), Aachen und Kassel (je 132), Düsseldorf (125), Magdeburg mit Buckau (123) u. s. f.

So jung die Vereinsbtldung ist, hat sie doch schon nach oben wie nach unten Vertrauen auf sich gelenkt. Von den durch das Unfalloersicherungsgesetz geschaffenen Vertretern sind bei der Wahl zweier nichtständiger Mitglieder des Reichs-Versicherungs­amts mehr als 700,000 Stimmen für ein Mitglied des Vorstandes des Werkmeister- Verbandes abgegeben worden und fast gleich hohe Stimmenzahlen für zwei von dem­selben ausgestellte Ersatzmänner. Andererseits gehören seit Mai v. I. dem preußischen Volkswirthschaftsrath der Vorsitzende und ein anderes Mitglied des Vorstandes der verbundenen Werkmeister an.

Die Anziehungskraft des Verbandes für seine Mitglieder liegt zunächst natürlich in der bethätigten Wohlfahrtsfürsorge. Er hat eine Sterbekasse geschaffen, deren Leistungen sich auf die Frauen der Mitglieder ausdehnen; eine Unterstützungskasse springt in Noth gerathenen Mitgliedern bei, vertheilt auch Weihnachtsspenden an Wittwen und Waisen; eine besondere Versorgung für die Hinterbliebenen und für hohes Alter wird geplant und Stellenvermittlung betrieben, deren außerordentliche Wichtig­keit einleuchtet, wenn man die verhältnißmäßige Seltenheit der Werkmeister-Posten bedenkt.

Besondere Beachtung verdient, daß der Deutsche Werkmeister-Verband durch einen am Taae vor Ostern d. I. in Bochum gefaßten Beschluß sich dem Deutschen Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, das will sagen der praktischen Mäßig- kettsarbeit angeschlossen hat.

Die verbundenen deutschen Werkmeister scheinen begriffen zu haben, daß sie ihre Sache nicht wirksamer vorwärts bringen können, als indem sie sich der in ihre Sphäre fallenden Interessen Anderer annehmen, zumal der vom Geschick noch weniger als sie begünstigten Arbeiter um sie her. Denn es wird doch wohl wesentlich im Hinblick auf die Versuchungen und Gefahren dieser geschehen sein, wenn sie sich dem allgemeinen deutschen Mäßigkcitsverein angeschlossen haben. Sie begegnen ihm auf einem von ihm bereits eingeschlagenen Wege.

Es sind zwei Jahre her, daß der für die Jahresversammlung in Dresden gewählte Referent über die FrageDer Branntwein in Fabriken" ein paar Hundert Fabrikleiter befragte, wie sie es in ihren Arbeitsräumen mit dem Trinkbranntwein hielten? Seitdem haben diese Statistik mit gemeinnütziger Tendenz nachgethan die Vereins-Organe in Westfalen, Kurhessen, Hannover und dem Großherzogthum Hessen, den Städten Berlin, Bremen und Crefeld. Wenn man sich da allemal den Werkmeister hilfbereit hinzutretend denkt, darf man dem Erfolge doppelt vertrauen. Er gibt dann nicht allein ein entscheidendes gutes Beispiel, er überwacht auch das Verbot, daß es wirklich durchgretfe und hilft jeden möglichen oder direct gebotenen Ersatz durch harmlose Genußmittel, nahrhafte Speisen so gestalten, daß der Zweck sicher erreicht werde.

Die gemeinnützige mäßtgkeitbefördernde Rolle des Werkmeisters mag sich aber noch weiter erstrecken. Wir wissen ja jetzt, daß geselliges Zusammenleben unendlich viel vermag für die Bewahrung Gefährdeter vor der Trunksucht und selbst noch für die Rettung unglücklicher Säufer. Die Formen, in denen sich dies vollzieht, sind mannigfaltig; im Norden Gut-Templer-Logen, in der Schweiz das blaue Kreuz u. s. f. Die Sache bleibt immer ziemlich dieselbe. Man verbindet sich zu einer gewissen für­sorglichen Solidarität in der Abwehr des Giftes Alkohol, daß es nicht im Uebermaß genossen, übermächtig und zerstörend zu wirken vermöge.

Die seit 1883 geschaffene deutsche Mäßigkeits-Vereinigung fordert allen ihren 9Nitgliedern als solchen wohlweislich das Enthaltsamkeits-Gelübde nicht ab, weil sie sich damit ihre besten Wege und Wirkungen verlegen würde; aber sie erkennt voll­kommen an, daß in manchen Lagen die Enthaltsamkeit mehr am Platze ist als die Mäßigkeit und deshalb können an ihr auch Solche einen Halt finden, die allem geistigen Getränke freiwillig absagen wollen, sei es um ihrer selbst willen oder im Interesse bedrohter und bedrängter Kameraden. Ueberhaupt finden Alle in ihr fortlaufende Aufklärung über die in dem gewohnten Alkoholtrinken steckenden vielfältigen Fragen und fortlaufende Anregung, dessen schlimmen Folgen zu begegnen. Hierüber sind die Leiter des Deutschen Werkmeister-Verbandes augenscheinlich im Klaren.

Wollen sie auf der so betretenen Bahn gemeinnützigen Handelns mit der Zeit noch weiter fortschreiten, so wird auch dafür die Verbindung mit den arbeitenden Mäßigkeitsfreunden ihnen gute Dienste leisten. Denn diese haben von jeher auch die indirecten Mittel für ihren Zweck eifrig zur Anwendung gebracht.

Beemischtt*.

Berlin, 15. April, lieber eine höchst merkwürdige Rettung aus Lebens­gefahr wird hiesigen Blättern Folgendes berichtet: Am Abend des dritten Oster- fetertages gegen 7 Uhr hatte vor dem Zenner'schen Gasthause am Treptow ein Herr aus Berlin von dem Bootverleiher Opitz ein Boot gemiethet, um mit seiner Ehefrau noch eine kleine Spazierfahrt auf der Spree zu unternehmen. Die Frau hatte bereits in dem Fahrzeug Platz genommen, der Gatte sprang ihr vom Ende des Steges aus nach, unbedachter Weise auf den Bord, an dem die Frau saß, und mit solcher Wucht, daß das Boot das Gleichgewicht verlor und das Ehepaar in's Wasser fiel, welches gerade an der betreffenden Stelle sehr tief ist und schlammigen Grund hat. Dieser Vorfall war fast unbemerkt geblieben, das Publikum wurde erst auv- merksam, als der Mann, ein tüchtiger Schwimmer, dem Lande zuschwamm. ^aturnm sammelten fick sofort die Gäste der Wirthschaft an der Stelle des Unfalles, aber Jitt » mand hatte eine Ahnung davon, daß die Frau noch im Wasser lag. Der bereu Sicherheit befindliche Mann dachte selbst nicht an sie. Erst ein Ruderer, der l dem Wasser befand, aber mit seinem langen Schiff nicht an das umgett z herankommen konnte, rief den Leuten am Lande zu, daß noch Jemand im Jx. n Sofort bemächtigte sich eine allgemeine Bewegung der am aber Niemand machte Anstalten zur Hilfeleistung, bis "nige Mt^ Herbei-

Rudervereins von 1876, die gerade eine Ruhepause in der sprangen, sich Gasse durch die gaffenden Menschen bahnten und a - gingen. Mit dem Rettungshaken war nichts zu finden, augenscheii ch Y