Ausgabe 
23.10.1887 Drittes Blatt
 
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1887.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

rf

-lr. 247 Drittes Matt. Sonntag dm 23 October

Vrrrearrr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher HHeil.

Betreffend: Die Rachsuchunq der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

. Diejenigen ftmgen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen werde» Ü?uch?ohne Weiteres "zurückgegeben nrerderu^^ beat6tenben V°rschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständig.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Grohherzogthnm Heften gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar deS Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des- selben Jahres zu erbringen.

2. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben fein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adrefte angegeben wirb.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

*. Geburtszeugniß;

d. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

«. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

ä. das Schulzeugnih.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b. daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung de« Vaters oder Vormundes, in der Lage zu fein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der ReifezeugniAe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen imb Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Orb., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil btt Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. öö von 1875) ausgestellt fein müssen.

3m Uebrigen wirb auf bie Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Orb. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commisfion für einjährig Freiwillige.

Der Vorfitzende:

__________ Dr. Zeller.

Lokales.

Gießen, 21. Oktober. (Sitzung der Stadtverordneten vom 20. Oktober.) An­wesend : Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Keller und Gnauth .Seitens der Stadtverordneten die Herren Batst, Georgi, Dr. Guts!eisch, 5>an- siein, Hornberger, Jughardt, Ad. Noll, Dr. Ploch, Petri, Scheel, Simon, Vogt und Wallenfels. Die von einer großen Anzahl Interessenten an das Großh. Mmrstenum der Finanzen gerichje Petition um Errichtung eines Filial-Güterbahnhofes am Rodberg hat durch Schreiben gen. Ministeriums an die hiesige Bürgermeisterei Beantwortung gefunden. Großh. Ministerium erklärt in diesem Schreiben, daß es stch nicht in der Lage befinde, in Betreff der Petition irgend einen Beschluß zu fassen, da ein Project nicht vorliege, und die Direction der Main-Weser-Bahn es abgelehnt habe, an obengenannter Stelle eine Güterabladestelle zu errichten. Dies würde wegen der Höhe des Eisenbahndammes mit unverhältnißmäßig großen Kosten verbunden sein. Großh. Ministerium ersucht schließlich, von diesem Schreiben geeignete Mittheilung an die Interessenten zu machen. Die in der Sitzung vom 12. Mai zur Sprache ge­brachte Unterführung unter der Main-Weser-Bahn wurde der Baudeputation über­wiesen und bat nun diese den Antrag gestellt, von weiteren Verhandlungen mit der Bahn abzusehen, indem sie dies als nicht den Interessen der Stadt entsprechend be- bezeichnet. Die Versammlung ist hiermit einverstanden. In Betreff des Feuerlösch­wesens thcilt das Commando der Gießener freiw. Feuerwehr mit, daß es sich wieder bei dem Brande am 26. v. Mts. gezeigt habe, daß die Art und Weise, in welcher die Feuereimer zur Stelle gebracht und gehandhabt würden, höchst mißständig sei, das Kommando empfiehlt daher, in Anbetracht der jetzt so ziemlich in allen Stadttheilen befindlichen Hydranten, die Beschaffung von Feuereimern für neue Hauser zu siftiren. Herr Beigeordneter Gnauth stellt entsprechende Regelung dieser Sache in Aussicht, d° man auch im Bauausschusse darüber verhandelt habe und mit dem Plane sich be­schäftige, die Feuereimer nicht mehr in den einzelnen Häusern, sondern in verschiedenen auf die Stadt vertheilten Depots zu verwahren; mit dem Inkrafttreten der Feuerlösch­ordnung würde auch dem Uebelstande mit den Feuereimern abgeholfen werden, die letzt nur ohne einige rühmliche Ausnahmen noch der Brandstätte getragen und dort auf einen Haufen geworfen würden. Die Versammlung erklärt sich mit dem Vor­schläge der Feuerwehr einverstanden und genehmigt auch die vorgeschlagenen Aenderungen an div. Löschgeräthen resp. Fahrzeugen. Als von besonderem Interesse theilt Herr Bürgermeister Bramm noch mit, daß die Kosten sür Löscheinrichtungen u. A. betragen in Paris 900,000, in London 1,000,000, in Wien 500,000, in Berlin 1,200,000, in Hamburg 480,000 und in Rewyork 5,000,000 JL Infolge Beschlusses der Stadt­verordnetenversammlung wurde Herr Huhn s. Z. aufgefordert, den Steg über den Echoorgraben an der Nordanlage zu entfernen. Da dies nicht geschehen, wurde die Polizei ersucht, durch Entfernung fragl. Stegs dieser Aufforderung Nachdruck zu ver­schaffen. Laut Bericht Großh. Polizeiomts mußte sich indeß die Polizei auch nur darauf beschränken, die Aufforderung zur Entfernung des Stegs zu erneuern, da ihr gesetzliche Mittel zur zwangsweisen Entfernung nicht zu Gebote stehen; es steht somit der Stadt selbst nur der Weg der Klage offen, welcher denn auch auf Antrag der Baudeputation beschritten werden soll. Gleichermaßen lautete der Bericht Großh. Polizeiamts in Betreff des Stegs hinter der Bleiche des Herrn Rahn und hatte auch hier die Baudeputation Klage beantragt resp. auf Entfernung zu bestehen, weil Herr Rahn eine Erklärung darüber, ob er den Steg für den öffentlichen Verkehr zu- lassen will, nicht abgegeben habe. Ein nachträglich ein gegangenes Gesuch der Frau Rahn um Belassung des Stegs im Interesse der ihr als Nebenerwerb dienenden Bleiche wird noch Befürwortung seitens mehrerer Herren Stadtverordneten genehmigt, und zwar bis auf Weiteres, gegen Entrichtung einer jährlichen Abgabe von 10 X und Zusicherung der Offenhaltung für den öffentlichen Verkehr. lieber Aufbesserung oe§ Straßenpflasters in den Neuen Bäuen sind Verhandlungen mit den Haus­besitzern anliegender Häuser gepflogen worden wegen Heranziehung derselben zu ent­

sprechendem Kostenbeitrag, jedoch ohne Erfolg. Die Baudeputation beantragt deshalb, mit der Ausbesserung des betr. Straßenpflasters zu warten bis nach Inkrafttreten des Localbaustatuts, welches geeignete Handhaben biete, die Anlieger zu den Kosten heran­zuziehen. Der Antrag der Baudeputation findet Annahme. Zu dem Anvage der Baudeputation, die Erhöhung der Trottoir-Wangensteine betreffend, d. h. von der Einfassung der Trottoirs mit Wangensteinen nur vor solchen Gebäuden abzusehen, in welchen mit starkem Fuhrwerksverkehr verbundene Gewerbe betrieben werden, dagegen da, wo weniger starker Verkehr mit Fuhrwerk stattfindet, in jedem Falle geeignete Vorkehrungen zum lieberfahren des Trottoirs zu treffen, wurde in voriger Sitzung beschlossen, diesen Gegenstand behufs Anstellung weiterer Ermittelungen an die Bau­deputation zurückzuverweisen. Der nunmehr weiter vorliegende Antrag geht dahin, die Erhöhung der Wangensteine überall durchzuführen, im übrigen aber bezüglich detz Schutzes derselben beim lieberfahren auf dem vorigen Anträge zu beharren. Die Ver­sammlung erklärt sich hiermit einverstanden. Die Uebernahme der Vorschule des Gymnasiums auf die Stadt betreffend, wurde mitgetheilt, daß die Uebernahme durch Beschluß der Landstände auf die in Betracht kommenden Städte Darmstadt, Mainz und Gießen angeordnet worden sei. In der dieserhalb am 16. d. Mts. stattgehabten Besprechung, an welcher Herr Geh. Staatsrath Dr. v. Knorr, Herr Prof. Dr. Schiller, Herr Bürgermeister Bramm und die Mitglieder der Schuldeputation Theil genommen, wurde festgesetzt, daß die Stadt Gießen die Vorschule des Gymnasiums übernimmt, diese aber im Gymnasialgebäude verbleibt und der Stadt das Mitbestimmungsrecht bei Anstellung der Lehrer gewahrt werden soll. Seitens der Stadt hat man sich zu der Uebernahme dieser Vorschule um so ober entschließen können, als eine finanzielle Be­lastung nicht eintrete, während im anderen Falle, d. h. durch Aufhebung dieser Schule, der Bildungsgang auf dem Gymnasium erheblich erschwert werden würde. Das Festcomitä für die Realschulfeier hat das Gesuch eingereicht, die Stadt möge das noch vorhandene Deficit aus dieser Feier ganz oder theilweise übernehmen. Es wird dem Sinne des FestcomitSs entsprechend beschlossen, da man die in dem Gesuche betonten, durch die Feier hervorgetretenen Allgemein-Jnteressen anerkannt. Dem Anträge der Schuldeputotion, mit kommendem Schuljahre die Klosse 4 der Stadt­knabenschule und die Klasse 2 der Stadtmädchenschule wegen Uebersüllnng zu theilen, wird acceptirt. Die Firma Tribus & Sundheim beabsichtigt auf ihrem an der Wcstanloge gelegenen Grundstücke ein Lagerhaus nebst Pferdestall und Remise zu errichten, wogegen die Baudeputation in technischer Hinsicht nichts einzuwenden hat, dagegen beantragt dieselbe, den Gesuchstellern aufzugeben, innerhalb dreier Jahre ein die projectirten Baulichkeiten von der Westanlage her deckendes Vorderhaus zu bauen und diese Verpflichtung durch Stellung einer Caution von 1000 JL zu sichern. Die Versammlung ist damit einverstanden. Bezüglich des Gesuches des Herrn Heinrich Debus um Erlaubniß zum Dau eines Wohnhauses in der Liebigstraße, welches Gesuch in letzter Sitzung, zwecks Berathung der von dem Gesuchsteller geplanten Wasser- absührung aus dem projectirten Bau, nochmals an die Baudeputation verwiesen werden mußte, hat diese letztere beschlossen, auf ihrem Anträge, die Befürwortung des Bau­gesuches so lange zu beanstanden, bis eine ordnungsmäßige Wasserobführung nach­gewiesen sei, zu beharren. Die Versammlung erklärt sich hiermit einverstanden. Dem Gesuche des Herrn Max Hochstätt er um Wasserobführung aus seinem Neubau mittelst Rohrleitung nach der Wieseck soll widerruflich stattgegeben werden. Dor Eintritt in die Verhandlungen über die Erwcrbung der Freimaurerloge soll eine Be­sichtigung der letzteren am Freitag Mittag 12 Uhr ftattfinben. Bei der nun folgenden Vorlage des von Herrn Stadtgärtner Balser gefertigten Planes für die Bepflanzung der Ostanlage nimmt Herr Batst Veranlassung, auf den allgemein gefühlten Mangel an freien Plätzen in der Stadt hinzuweisen und der Versammlung zu empfehlen, an Stelle der beabsichtigten gartenähnlichen, mit Wasserbassins u. s. w. gezierten Anlage freie Plätze, Spielplätze für die Kinder, zu schaffen, wozu ihm die Oftanlage am geeignetsten erscheine. An Stelle von Beeten und Buschwerk möge man hohe Bäume pflanzen, welche die mit Gras oder Kies bedeckten Spielplätze beschatten wurden;