m6. Erstes Blatt. Donnerstag den 23. Juni 1887.
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iehener Anzeiger
Amts- und Anzcigeblatt für den Kreis Gießen.
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Bureattr S ch u l st r a ß e 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Amtlicher Hheil.
Betreffend: Den Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus. Gießen, am 20. Juni 1887.
Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen
an die »rotzher-oglich-n Bürg-*««ift-r-ien d-S Krelse«.
Unter Bemanabme auf unser Ausschreiben vom 12- Juli 1886 (Anzeigeblatt Nr. 160) beauftragen wir Sie hierdurch
iVdie Kleinhändler mit Branntwein (Kaufleute rc.) zu bedeuten, daß sie sich eines Mißbrauchs der ihnen ertherlten Concession nicht nur dann schuldig machen wenn sie in ihren Localen dauernde Einrichtungen zur Bewirthung einer größeren Anzahl von Personen besitzen, sondern auch dann wenn sie durch regelmäßige Verabreichung von Branntwein an die zum unmittelbaren Genuß erscheinenden Kunden tbatsäcklich Wirthschast betreiben und daß bei derartigen Zuwiderhandlungen chre Bestrasung aus Grund des § 147 der Gewerbeordnung »om 15. Juni 1883 erfolgen werde, oder daß nach Befund zur Entziehung der ihnen ertheilten Concession zum Kleinhandel mit Branntwein geschritten werden würde. , . r ,
2) hei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen Polizeranzeigen einzusenden.
Darmstadt, 19. Jun«. Die Zweite Kammer hat den viel besprochenen Gesetzentwurf wegen Abänderung der die Unverletzbarkeit der Landtagi-Abgeord- rieten behandelnden Art. 84 der Verfassungs-Urkunde in folgender, nach den Ausschuß-Anträgen wesentlich veränderter Form angenommen: „Mitglieder der Ständeversammlung können von der Einberufung des Landtags an bis zur Schließung oder Auflösung deffelben ohne Genehmigung der Kammer, welcher ste angehören, wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nicht in Untersuchung gezogen oder in Untersuchungshaft genommen werden. Die Genehmigung der Kammer ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied der Ständever- sammlung aus frischer That betroffen oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird, in welchem Falle aber alsbald der Kammer, zu welcher der Behaftete gehört, die Anzeige des Vorfalls mit Entwickelung der Gründe gemacht werden soll. Die in Satz 1 erwähnte Genehmigung ist für die dort angegebene Zeit auch bei der Civilhast erforderlich, soweit in dieser Beziehung reichrgesetz- liche Regelung nicht vorliegt. Aus Verlangen der Kammer wird jede gegen eüv* Mitglied derselben eingeleitete Untersuchung und jede Untersuchungs- oder Civil- huft für die Dauer des Landtags ausgehoben." Die Strafhaft wollte die Regierung so wenig wie der Ausschuß einbegriffen wissen. Gleichwohl gelangte in der Vollversammlung der Zusatz zur Annahme: „Für die Dauer des Landtags kann die Vollziehung der gegen ein Mitglied deffelben erkannten, bei Einberufung des Landtags noch nicht angetretenen Freiheitsstrafe nur mit Genehmigung der Kammer erfolgen, welcher das Mitglied angehdrt." Der Ausschuß der Ersten Kammer hat stch nun dahin schlüsstg gemacht, den letzten Zusatz nicht zur Annahme zu empfehlen, und da die Vollversammlung ihm in dieser Richtung beitreten wird, so steht die Zweite Kammer vor der Alternative, entweder diesen Zusatz fallen zu laffen oder das Gesetz zum Scheitern zu bringen. Beiläufig bemerkt war das Stimmenverhältniß in der Zweiten Kammer übrigens nur 20 gegen 17 Stimmen. (Fr. Journ.)
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Correspondenr-Bureau.
Berlin, 21. Juni. Der Kaiser hatte eine gute Nacht. Bei dem Vorbeimarsch der Wache zeigte sich Allerhöchstderselbe am Fenster. Um drei Uhr Nachmittags erscheint der Chef des Militärkabinets von Albedyll zum Vortrage.
— Das Gesetz , betreffend die Fürsorge für Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine ist heute veröffentlicht worden.
— Der Reichsanzeiger bringt anläßlich des Regierungsjubiläums der Königin Victoria einen äußerst sympathischen Artikel, worin es heißt: Auch das deutsche Volk sei eingedenk der Stammesverwandtschaft wie der gemeinsam vollbrachten ruhmreichen Thaten und im Bewußtsein der gleichen Bestrebungen beider Völker auf dem Gebiete der Kultur und Civllisation, bringe es der Königin zu ihrem Jublläum die lebhafteste Theilnahme entgegen und schließe sich aus vollem Herzen den Wünschen des britischen Volkes an, daß es Ihrer Majestät noch lange vergönnt sein möge, die Regierung zum Segen Ihrer Unterthanen fortzusühren-
Bremen, 21. Juni. Die Rettungsstation Ziegenort der Gesellschaft für Rettung Schiffbrüchiger telegraphirt: Am 21. Juni von dem Kahn des Schiffers Schütt aus Anclam, im großen Haff gestrandet, eine Perfon gerettet durch das Rettungsboot der Station Ziegenort.
Pari-, 21. Juni. In dem Tunnel, welcher bei Beauriöres durch den Col de Cabre für die Eisenbahn von Aspres für Buech nach Die gebaut wird, fand gestern eine Entzündung schlagender Wetter statt, wobei 12 Arbeiter gelüstet und 35 verwundet wurden. Die meisten find Italiener.
London, 21. Juni. Bereits seit 5 Uhr Morgens waren die Straßen, welche der Jubiläumszug von dem Buckingham-Palast nach der Westminster- Abtei passirt, sowie die benachbarten Straßen von einer dichtgedrängten Menschenmenge besetzt. Trafalgar Square und Piccadilly bieten einen prachtvollen Anblick; der Wagenverkehr ist vollständig eingestellt. An verschiedenen Punkten
find Triumphbogen errichtet. Um 9 Uhr wurde die Westminster-Abtei für die mit Einlaßkarten versehenen Personen geöffnet. Um 12 Uhr Mittags sand unter Salutschüssen der feierliche Einzug der Königin in die Westminster-Abtei statt. Das Wetter ist prachtvoll.
— Der Jubiläumszug verlief in vollkommener Ordnung ohne jede Störung und wurde überall von den stürmischen Zurufen der jubelnden Menge begleitet. Besonders enthusiastisch wurde der deutsche Kronprinz begrüßt. Die Königin und die Prinzen wurden am Hauptportale der Westminster-Abtei vom Erzbischof von Canterbury und der ganzen Geistlichkeit empfangen und begaben sich dann aus die Plätze am Hochaltäre. Nachdem das Tedeum gesungen war, wurde der Segen vom Erzbischof gesprochen. Alsdann brachten die Prinzen und Prinzessinnen der auf dem Königsstuhl fitzenden Königin ihre Huldigungen dar. Nach Beendigung des Gottesdienstes kehrte die Königin im Jubiläumszuge nach dem Buckingham-Palaste zurück.
— Die „Amtliche Zeitung" veröffentlicht eine große Anzahl Decorationen und Beförderungen in der Armee und Marine anläßlich des Jubiläums. Kronprinz Rudolf wurde zum Ritter des Hosenband-Ordens ernannt, der Großfürst Sergius, der Erbgroßherzog von Hessen, der Erbherzog von Sachsen-Meiningen und der Khedive erhielten das Großkreuz des Balhordens.
Lokales.
Gießen, 21. Juni. sSchwurgericht.j Des Verbrechens des Meineids ist angeklagt der Großh. Beigeordnete Heinrich Ftnkernagel von Köddingen.
Derselbe hatte im vorigen Frühjahre in seiner Eigenschaft als Vertreter des Bürgermeisters zu Köddingen zwischen Adam Diegel und Johannes Zöckler von Köddingen einen Sühneversuchstermin abgehalten, zu welchem Diegel den Zöckler wegen einer dem Ersteren zugefügten Mißhandlung geladen hatte. Eine Einigung der Parteien wurde nach Angabe Diegel's damals nicht erzielt. Finkernagel hat dem Diegel Bescheinigung über erfolgten Sühneoersuch ertheilt und dieser erhob nun bet dem Amtsgerichte Ulrichstein Privatklage gegen Zöckler. Zöckler schützte den im Sühnetermin abgeschlossenen Vergleich vor und der als Zeuge vernommene Angeklagte bestätigte in der Verhandlung vom 29. Juli v. I. eidlich, daß die Sache in dem von ihm abgehaltenen Sühnetermin ihre gütliche Erledigung gefunden habe. Diegel, der nicht zur Partei des Beigeordneten gehört, stellte einen Antrag auf Einleitung einer Untersuchung wegen Meineids gegen Finkernagel.
Die heutige Verhandlung hat keinen vollständigen Beweis dafür erbracht, daß zwischen Diegel und Zöckler im Sühnetermin eine Einigung nicht zu Stande gekommen und die Geschworenen pflichteten daher den Ausführungen des Vertheidigers, Herrn Dr. Reatz, bei, indem sie die ihnen vorgelegte Schuldfrage verneinten. Es erfolgte dkßhalb Freisprechung des Angeklagten.
Gießen, 22. Juni. Nach dem uns vorliegenden Programm zu dem m. Abonne- ments-Eoncert, morgen Abend in Stein's Garten, kommen u. A. die Ouvertüren zu Egmont und Rtenzi, Finale aus der Afrikanerin, sowie der Trauermarsch aus der Götterdämmerung, gewiß wahre Perlen feiner Orchestermusik, zur Aufführung. Wir machen das musikliebende Publikum bei der bekannten ver- ständnißvollen Ausführung unserer hiesigen Regimentsmusik noch besonders darauf aufmerksam.
][ Gießen, 22. Juni. Folgendes ist die Zeiteintheilung für die diesjährigen Herbstübungen der Großh. Hess. (25.) Division:
1) Regimentsübungen. Infanterie-Regiment Nr. 115 bei Darmstadt vom 15. bis 20. August; Infanterie-Regiment Nr. 116 bei Grünberg vom 26. bis 31. August; Infanterie-Regiment Nr. 117 bei Mainz vom 18. bis 23. August; Infanterie-Regiment 9?r. 118 bei Dudenhofen vom 22. bis 27. August; Dragoner-Regiment Rr. 23 bei Dudenhofen vom 12. bis 27. August; Dragoner-Regiment Nr. 24 bei Hungen vom
17. bis 30. August.
2) Brigade Hebungen. 49. Infanterie-Brigade bei Grünberg vom 2. bis 7. September ; an den Hebungen dieser Brigade nimmt in dem angegebenen Zeiträume nur das hessische Jäger-Bataillon Nr. 11 Theil. 50. Infanterie-Brigade bei Dudenho en vom 29. August bis 3. September. 25. Kavallerie-Brigade bet Hungen vom i. ms 5. September. , _ ..
3) Detachements-Hebungen finden vom 9. bis 13. September statt. Detachement besteht aus den Infanterie-Regimentern Nr. 115 und J16' Regiment Nr. 23, bem Jägerbatalllon Nr. 11, ber 4., 5., 6. »nb "«enden Butene Großh. Hess. Felb-Art.-Regiments Nr. 25., bet 1. Compagnie »ebst schanzenwagen Hess. Pionierbataillons Nr. 11, bem Brückentrain nebst Krankentran p Hess. Trainbataillons Nr. 11 unb übt zwischen Grünberg unb Alsfelb nut 3 BtoouatS
Das zweite Detachement besteht aus ben Jnkantene-Rcglmentcrn^ 117 un«> Nr. 118, bem Dragoner-Regiment Nr. 24, ber 1., 2. *'n£ f' ,uaroa(ll,n fog Pjonier- Artillerte-Regiments Nr. 25, ber 4. Compagnie nebst Schanzzmgwagen °es 4>'onter


