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Empfehlung zu ihrem Besten zu Theil geworden, sobald dies erforderlich und möglich war. D>e Erfahrung hat gelehrt, daß eine solche moralische Unterstützung nicht selten wohlthätrgere Folgen für die Betreffenden hat und nachhaltiger wirkt als materielle. Von den in den Berichtsjahren in Pflege des Vereins befindlichen Pfleglingen beschäftigten sich z. Z. als Handwerks-Meister, Gesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter rc. 463, als Taglöhner, Knechte, Mägde, Hirten rc. 464, als Krämer, Händler, Makler rc. 59, als Strickerinnen, Näherinnen oder mit anderen weiblichen Arbeiten 45, beim Militär standen 28. Die Vermittelung von Beschäftigung für die Pfleglinge nach ihrer Entlassung aus den Strafanstalten, obwohl sie dort an's Arbeiten gewohnt wurden, ist für die Vereine zu deren Besserung mit mancherlei Schwierigkeiten verknüpft, namentlich dann, wenn die Pfleglinge früher weder in einem Gewerbe noch in der Landwirthschaft beschäftigt waren.
Die Vergehen und Verbrechen, wegen deren die in 1884 und 1885 aus den Strafanstalten Entlassenen bestraft wurden, richteten sich, soweit die unter Aufsicht des Vereins stehenden Pfleglinge in Betracht kommen, in der Hauptsache gegen Personen, Sittlichkeit und Eigenthum und zwar verbüßten 134 ihre Strafe wegen Diebstahl und Entwendung, 111 wegen Drohung, Gewaltthätigkeit und Mißhandlung, 104 wegen Bettel und Landstreicherei, 35 wegen Unzucht und Kuppelet, 24 wegen Betrug, Fälschung und Unterschlagung, 21 wegen Vernachlässigung des Unterkommens, 15 wegen Tödtung und Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg. Die in dem vorigen Rechenschaftsbericht ausgesprochene Hoffnung, daß sich die Zahl der Bettler uno Landstreicher in Zukunft vermindere, hegt der Verein auch jetzt noch, da die günstigen Wirkungen der zur Beseitigung des Vagantenthums in's Leben gerufenen Vereine und Asyle erst in einigen Jahren nach und nach sich äußern und erkannt werden. — Wenn berücksichtigt wird, daß die Besserungsversuche nur an Personen gemacht werden können, welche bereits dem Strafrichter verfallen waren, ferner, daß dem beabsichtigten ReUungswerke häufig ungeahnte Schwierigkeiten entgegenstehen, zu deren Beseitigung der Verein in der Regel keine Mittel besitzt, und daß ein großer Theil der Pfleglinge auf einer Stufe der Bildung steht, welche jeder moralischen Einwirkung auf sie widerstrebt, so dürfte der Erfolg der Veretnsthätigkett, wonach V« als gebe.sert zu betrachten ist und 2/s mit guter Aufführung bezeichnet werden konnten, als erfreuliches Wirken des Vereins um so mehr begrüßt werden, als dasselbe die bei Gründung des Vereins, nach anderwärts gemachten Erfahrungen, bü Weitem übertrifft, indem man damals nur auf Vio Gebesserte zu rechnen sich berechtigt glaubte.
Hierdurch werden auch die hie und da von den Gegnern de« Verein vorgebrachten ungünstigen Urtheile widerlegt, daß derselbe das Laster unterstütze, — bei den Sträflingen beziehungsweise den aus der Strafanstalt Entlassenen, vielfach tcn Glauben Hervorrufe, sie besäßen ein Anrecht auf Vereinsunterstühungen, v elcbe als Entschädigung für das durch die Bestrafung erlittene Unrecht oder als Prämie für die Verüvung einer Strafthat be»w. als nachträgliche Versüßung oder ohnehin nicht mehr gefürchteten Gefängnißstra.e von ihnen betrachtet würde — ferner, daß durch die Vereinsunterstützungen die Gemeinden der Sorge für ihre Armen übers c''eu würden oder gar daß die Bemühungen der Vereinsorgane ohne allen und j günstigen Erfolg blieben. — Denn der Zweck des Vereins ist: Denjenigen, we'cke gefehlt, sich mit der bürgerlichen Gesellschaft überworfen, den Weg des Lasters und Verbrechens betreten haben, die Rückkehr auf die Bahn der Tugend möglich zu machen, sie darauf zu erhaben und der bürgerlichen Gesellschaft wieder zu gewinnen; dieser edle Zweck entspricht den Forderungen der Humanität und wenn dadurch zugleich die Zahl der Armen und Verbrecher gemindert, indem es den aus den Strafanstalten Entlassenen möglich gemacht wird, — statt von neuem Bettler, Vagabunden und Verbrecher — nun fleißige und nützliche Mitglieder der Gesellschaft zu we.den, so ist dies allerdings ein großer und wesentlicher Gewinn nickt nur für den Staa», sondern auch für die Gemeinden, über welchen sich jeder wahre Menschenfreund freuen s illte. — Durch die den Sträflingen noch während der Haft von den Strafanstalts- Verwaltungen bchändigte gedruckte Belebrung über die ihnen als Vereins ofl^glii -
| G. HENNEBERG’S „MONOPOL“ | umgebend.
obliegenden Pflichten werden dieselben darüber aufgeklärt, daß ihnen durch die Aufnahme in den Verein keinerlei Reedi auf Unterstützung aus demselben e wachse, eine solche vielmehr nur bei bewiesener Würdigkeit und vorhandenen Bedürfniß einzig und allein nach der Ansicht und dem Vorschläge der Vereinsorgane bewilligt werde, wodurch eine etwa vorhandene irrige M.inung der S-räflinge »on vornherein für unrichtig erklärt wird, indem auch in der Wiiklichkeit immer nur einem geringen Theile der oorgebrackten Unte-.ttützung-g'suckc Berücksichtigung zu Theil wird.
Die Resultate der bi herrgen Vereinstha.igkeit endlich liefern den Beweis, daß der Vorwurf: der Verein enispreche seii em Zwecke nicht, gänflrch unbegründet ist; denn es ist darge'ban, daß eine ansehnliche Zahl der Pfleglinge durck dre Hülfe des Vereins vor Rückfälle» bewahrt und für eine ehrbare und nützliche Tbäligkett wieder gewonnen wurde: dies übergehen die Tadler mit Stillschweigen, — aber sie halten sich befugt aus den v-'rvälnnßm.äßiq weniger günstigen Beispielen gegen den Verein zu a'gumen'iren. Alle Pfleglinge wieder in brauchoare Mitglieder der Gesell'chast umzuwandeln, ist fiälicb nicht möglich; bei verstockten fem-r Besserung fähigen Sündern kann auch dec Verein nicht helfen; den Letzteren aber deß halb als zwecklos hinzustellen, während er bei einer Menge anderer Pfleglinge seinen Zweck erreicht, ist ungereckt.
Der Verein zur Unterstützung und Befferung der aus den Strafanstalten Entlassenen st'ht mit 57 auswärtigen Vereinen gleicher Tendenz in Verbindung, wodurch ihm die Kenntniß vieler werthoollen Einrichtungen ermöglickt wurde. — Der auf der vorjährigen Generalversammlung von dem Herrn Bürgermeister Bramm zu Gießen gestellte Antrag: Die WirkfamL.t des Vereins ausnahmsweise auch auf bte cu- den Strafan st alten anderer deutscher Staaten entlassenen Angehörige Großh .ogthums Hessen auszudehnen, wu.de in der diesjährigen Generaloerfamm- i - mit t : Zulage genehmigt, daß sich die Fürsorge des Vereins auch auf diejenigen ust'nge a, Derer deutscher Staaten erstreckt, die aus hessischen Strafanstalten er. ff en worden sind, und insbesondere auf solche, die den Unterstützungswohnsitz innerhalb oes Großherzogthums Hessen erworben haben.
Der Vereinsausschuß besieht nach der in dieser Versammlung stattgehabten Wahl aus den Herren:
1) Wirkt. Geheimerath Dr. Goldmann, Exc., in Darmstadt,
2) Provinzialdirector v. Marquard daselbst,
3) Oberbürgermeister Ohly duselbst,
4) Stadlpfarrer Ritsert daselbst,
5) Ober Apo. und Cass.-Gericktsrath i. P. Sckenck daselbst.
6) Piovinrialdirector Dr. Boekmann in Gießen,
7) Provinzialdirector Gehi.merath Küchler in Mainz.
8) Rechtsanwalt Sckmeel in Darmstadt,
9) Fabrikant Karl Hochstätter daselbst.
-11k I>pi>”-Neide“. (ModeberichL) „Dom gelt
' m 1887 - Heft 8 schreibt:
I . . . . - Durch Einführung der , Monopol-Seide“ hat sich der Zürcher Leiden» । Industrielle V Henneberg ein wah.es Verdienst um die nach einem ein- fachen und gediegenen Seidenstoff feit lange vergeblich Umschau haltende Damen- w"lt erworben. Das Gewebe ist fcaverbart wie Leder, weich wie -sammt, glänzend wie Atlas; aus reinster Seide auf Lyoner Stühlen gewoben, erscheint es als eines der solidesten und reichsten Fabrikat-, welche die Webindustrie seit lange erzeugt. - . . Nur bircit und nur ächt, nrnn auf der Kante eines jeden mfetre eingedruckt ist
Allgemeiner Anzeiger.
Der Umbau der 4 alten Schießstände und die Anlage eines Schritzwalles längs der Eisenbahn hinter diesen Schießständen neranlchlagt zu 24,600 JL.
sowie die Anlage eines Brun
nens und die Erbauung einer ßatrfnc bei ben5neueii Schießständen hiesiger Garnison, veranschlagt zu 1050 soll in unbeschränkter Submission verdungen werden.
Hierzu ist Termin auf Donnerstag, den 29. Dccember c., Vcn mittags 10 Uhr, im Garnison-Verwaltrings-Bureau, neue Kaserne biers.lbst, anberaumt, woselbst Bedingungen nebst Kostenanichlägen und Zeichnungen zur Einsichtnahme aufliegen.
Gießen, den 12. December 1887. [9320 Großberzoglrche Garnison-Verwaltung
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