Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
1887.
Brrreaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme be§ Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.
Gefunden: 1 Messer, 1 Pfropfenzieher, 1 Hut, 1 Paar Handschuhe, 1 Spielball, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken.
Gießen, am 21. Mai 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Deutschland.
Darnrstadt, 19. Mai. Se. Königl. Hoheit der Grobherzog empfingen gestern den Besuch Sr. Durchl. des Fürsten zu Ysenburg-Birstein, der von Rom hier angekommen und im Großh. Schlosse abgestiegen war. Se. Durchl. sind heute nach Frankfurt abgereist.
Darurstadt, 20. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen heute um halb 1 Uhr Se. Excellenz den General der Kavallerie Freiherrn v. Schlotheim, commandirenden General des 11. Armee-Corps.
— Ernannt wurde: Am 16. Mai der Gerichtsaccefsist Dr. Ferdinand Wüst zu Friedberg zum Regierungsassessor. p,rirlx t
— Die erste Kammer der Stände wird voraussichtlich in der zweiten Woche des Juni zu einigen Plenarsitzungen zusammentreten.
Berlin, 20. Mai. Der Kaiser begab sich Vormittags 103/i Uhr nach dem Tempelhoser Felde, besichtigte dort die 4. Garde-Infanterie-Brigade und empfing nach der Rückkehr Albedyll und den Krieg-minister zum Vortrag.
— Der Kaiser erhielt Nachmittags den Besuch des Prinzen Wilhelm und empfing darauf den Fürsten Bismarck zu längerem Vortrage.
— Der Bundesrath stimmte dem Anträge Preußens, betr. die Anordnungen auf Grund des Gesetzes gegen die Socialdemokratie für Spremberg, zu und genehmigte den Ausfchußberichl, betr. den Zuckersteuer-Gesetzentwurf.
Kesterreich.
Wien, 20. Mai. Die „Polit. Corresp." meldet aus Konstantinopel, die Pforte beabsichtige, demnächst ihre aus die Wahl eines Fürsten von Bulgarien abzielende Action wieder aufzunehmen und habe sich deshalb an die Botschafter der Mächte in Konstantinopel gewandt. Die Botschafter erklärten, keine Instructionen zu besitzen, worauf die Psorte ihre Vertreter bei den Mächten anwies, die respectiven Cabinete in dieser Beziehung zu sondiren.
Arankreich.
Paris, 20. Mai. Freycinet beantwortete die Frage Grsoy's, ob er bereit sei, die Cabinetsbilvung zu übernehmen, dahin, er müsse angesichts der Schwierigkeit der Lage vor seiner entscheidenden Antwort mit mehreren politischen Persönlichkeiten sprechen; er werde morgen oder am Samstag berichten. Freycinet begab sich vom Elysöe alsbald zum Kammer-Präsidenten Floquet.
— Es wird als wahrscheinlich bezeichnet, daß Rouvier und Devös in das von Freycinet neu zu bildende Cabinet eintreten werden.
— Freycinet conferirte heute mit Ferry und anderen politischen Persön- ichkeiten. Die Journale meinen, die Ausgabe Freycinet'« sei eine schwierige, die Mriisterkrisis werde wohl noch mehrere Tage dauern.
— Freycinet begab sich Nachmittags 4 Uhr in's Elysve und zeigte Gröoy an, er glaube nach Prüfung der Lage ein Cabinet nicht bilden zu können, welches genügende Aussichten auf Dauerhaftigkeit biete, und halte sich daher für verpflichtet, das Mandat zur Cabinetsbildung abzulehnen.
Paris, 20. Mai. Der Staatsrath verwarf den Recurs der Prinzen von Orleans gegen das Dekret, betr. ihre Streichung aus der Armeeliste, gab aber dem Recurse des Prinzen Murat statt.
England.
London, 20. Mai. Im Unterhaus erklärte auf eine Anfrage der erste Lord des Schatzes, Mr. Smith, der Regierung fei keine amtliche Mittheilung von einer beabsichtigten Erhöhung der Eisenzölle in Kanada zugegangen; wenn die Nachricht indessen wahr sein sollte, so könnte die Regierung doch deshalb nicht interveniren; es sei vielmehr Sache der Interessenten, deshalb direct in Kanada vorstellig zu werden.
— Im Oberhaus erklärte Salisbury, es sei unbegründet, daß die Unterhandlungen über die afghanische Grenze abgebrochen und die britischen Com- missare abberufen seien. Soweit es sich bei solchen Dingen voraussehen lasse, halte er für viel wahrscheinlicher, daß die Unterhandlungen lange Zeit, als daß sie nur kurze Zeit dauern dürften.
Numäuieu.
Bukarest, 20. Mai. Der König und die Königin sind heute Nachmittag aus Sinaia hier eingetroffen, um der Feier des Jahrestages der Krönung beizuwohnen. _____
Reichstag.
P. Berlin, 20. Mai 1887.
(32. Sitzung.)
Der Reichsschulden-Commifsion wird in Ansehung der Verwaltung der Reichsschulden Decharge ertheilt.
Die beiden Nachtragsetats für 1887/88 werden in 3. Berathung nach den Beschlüssen der 2. Berathung angenommen.
Abg. Webskt (natlib.) bittet die verbündeten Regierungen, bei Vergebung der Materialien für die projectirten Eisenbahnen vor Allem deutsche Werke zu berücksichtigen.
Abg. Dr. Hammacher (natlib.) begründet nachstehenden Antrag: „den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Verpflichtungen der Eisenbahn-Verwaltungen zur Gestattung und Ausführung der im Interesse der Landesoertheidigung für nothwendig erachteten Aenderungen und Erweiterungen ihrer Eisenbahnen, insbesondere der Anlage neuer Geleise, einer reichsgesetzlichen Regelung entgegenzuführen."
Staatssecretär Dr. Jacobi: Der Antrag lasse immer noch die Frage offen, wer die Kosten bezahlen solle. Würde ein solcher Antrag einmal angenommen, dann würde es wünschenswerth sein, auch diese Frage mit zu berücksichtigen.
Abg. v. Helldorff (cons.) kann ein Bedürfniß für den Antrag Hammacher zur Zeit nicht erkennen.
Abg. Schrader (freit) wendet sich gegen den Ausschluß der fremden Con- currenz von den Lieferungen für die neuen Eisenbahnbauten.
Nachdem sich noch die Abgg. Schrader und Dr. Windthorst gegen den Antrag Hammacher ausgesprochen, wird derselbe zurückgezogen.
Es folgt die 3. Berathung des Militärrelictengesetzes.
Auf Antrag des Abg. v. H uene (Ctr.), der vom Abg. v. Kleist-Retzow (cons.) befürwortet wird, erhält $ 33 Abs. 3 folgende Fassung: „Von dem nach diesen Bestimmungen den Wittwen zustehenden Wittwengelde wird vorweg der Betrag derjenigen Leistungen in Abzug gebracht, welchen der verstorbene Ehegatte verpflichtet gewesen wäre zu tragen, wenn dieses Gesetz bereits mit dem 1. April 1882 in Kraft getreten sein würde."
Im Uebrigen wird das Gesetz unverändert in der in der 2. Berathung beschlossenen Fassung angenommen.
Gleichzeitig wird eine vom Abg. v. Benda gemeinsam mit den Abgg. Hahn, v. Unruhe-Bomst, o. Helldorff und Frhr. v. Franckenstein eingebrachte Resolution angenommen, worin die Erwartung ausgesprochen wird, daß die verbündeten ^gierungen thunlichst im Laufe der nächsten Session dem Reichstage eine Vorlage machen werden, nach welcher die Wittwen- und Waisengeldbeittäge sowohl bezüglich der Reichsbeamten des Civilstandes als auch bezüglich der Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine in Wegfall kommen.
Es folgt die 2. Berathung des Gesetzentwurfs betr. den Verkehr mit Kunstbutter (Ref. Abg. Dr. Drechsler). c, ,
Abg. Dr. Bamberger (freif.) spricht sich gegen bte Vorlage als gegen einen zu weit gehenden gesetzgeberischen Eingriff in das Wirtschaftsleben aus. Der zwischen der Rechten und Linken schwebende Streit sei kein Principien-, sondern nur ein Grenz- streit, ein Streit darüber, wie weit die Gesetzgebung gehen solle. Redner wendet sich ferner gegen die Anwendung des von der Eommission aufgenommenen Wortes „Margarine" anstatt Kunstbutter. Die Welt wolle nun einmal getäuscht sein; der Mensch lebe nicht vom Brod allein, auch seine Fantasie verlange etwas. Und da sollen wir überall mit Gesetzen regelnd dazwischen treten? Weshalb wolle man den armen Mann zwingen, ein Surrogat nicht ähnlich zu nennen wie das echte Product?
Abg. Graf v. Hoensbroech lCentt.): Durch die Kunstbutterfabrikatton sei der Landwirthschaft eine Concurrenz erwachsen, der sie nicht gewachsen sein konnte. Gerade der mittelbar landwirthschaftliche Betrieb werde dadurch schwer betroffen, dieser aber sei das Rückgrat des Staates. Freilich werde man sich auf diese Vorlage nicht beschränken dürfen, sondern auch andere Maßregeln ins Auge fassen müssen, um der Landwirthschaft zu Hülfe ?u kommen. Durch die Aufnahme des Verbots der Bezeichnung Butter in irgend welcher Form für das künstliche Product habe die Vorlage eine wesentliche Verbesserung erfahren. Die Kunstbutterfabrikation solle nicht zerstört, sondern dahin verwiesen werden, wo sie hingehöre. , ,
Director im Reichsgesundheitsamt Dr. Köhler: Die verbündeten Regierungen ließen es an warmem Interesse für die Landwirthschaft nicht fehlen; aber es sollten darüber auch nicht andere Gewerbe schwer geschädigt werden, was bezüglich der Kunstbutterfabrikation der Fall sein würde, wenn man dem Antrag der Commission entsprechend die Bezeichnung „Kunstbutter" durch die Bezeichnung „Margarine" ersetze.
Abg. Dr. v. Fr ege (Cons.) erklärt sich gegen die „Arbeiterfteundlichkeit" des Abg. Dr. Bamberger, welche auf einer Täuschung des Auges auf Kosten des Magens beruhe, und befürwortet sodann die Annahme des 8 1 in der Fassung der Commission.
8 1 wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und eines Theils der Nationalliberalen angenommen.
Hierauf wird die Weiterberathung auf morgen vertagt.
Nächste Sitzung: morgen 1 Uhr (Fortsetzung der 2. Lesung des,Kunstbuttergesetzes, 1. Lesung der Novelle zum Nahrungsmittelgesetz, 2. Lesung des Quartierleistungsgesetzes).
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Correspondenr-Bnrea«.
Berlin, 20. Mai. Die Branntweinsteuercommission beschloß, einen Beschluß des Reichstages darüber herbeizuführen, daß bei der Berathung der Kommission Über die Bestimmungen betreffend die Nachtragsteuer die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werde auch in Bezug auf Mitglieder, die nicht der Kommission angehören. Der von Miguel beantragte neue 8 3a, wonach nur gereinigter Spiritus zum. Genuß zuzulassen, wird mit 21 Stimmen angenommen. Der Paragraph 37 betreffend die Einführung de^ Gesetzes vom 8. Juli 1868 für das gestimmte Gebiet der BranntweinsteuergemeiMchatt sowie der Antrag Gagern, wonach der höchste Bettag der Strafe für Uebertretung dec Bestimmungen über das Maischbottichbranntweinmaterial und die Ftxattonsue 10000 Mark nicht übersteigen soll, finden keinen Widerspruch und werden- einer 'vuo- commission überwiesen. Zu dem ersten Absatz des 8« 38 betreffend bte Maisch und Branntweinmaterialsteuer wird der Anttag Huene angenommen, wonacy ^ wirthschaftliche Brennereien solche anzusehen seien, bei deren Bttrieb sam riverfüttert stände in einer oder mehreren dem Brennereibefitzer gehörigen ©tnWgB“» ^hörigen werden und der erzeugte Dünger vollständig auf dem dem Brenner i q»ir|h^flften Grund und Boden verwendet wird, gleichgiltig, ob in betoen Fa -»netten Absatz verpachtet sind ober sich im Selbstbettteb des Besitzers befinden.^ *5^ landwirthschaft- wir ber Antrag Helldorf angenommen, wonach sich bte Bettieo z . & Antrag, lichen 'Brennereien oom 1. October bis 15, Juli erstrecken soll; ferner w.ro


