Ar. 193 Erstes Blatt. Sonntag den 21. August 1887.
Kichener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Der Oberhessische Bienenzüchterverein beabsichtigt, gelegentlich der am 12. k. Ms. zu Friedberg stattfindenden 26. Wanderversammlung eine Nrloosung von Bienen-Producten und Bienen-Utensilien zu veranstalten.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat die Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung erlhellt, daß nicht mehr als 2000 Loose L 50 H ausgegeben und mindestens 61% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenst ändert verwendet werden.
Zugleich ist der Vertrieb der Hoose in der Provinz Oberheffen gestattet worden.
Gießen, den 18. August 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__Dr. Boekmann. _______________________________________________
Bekanntmachung.
Wir bringen nachstehendes Localreglement zur öffenllichen Kenntnißnahme:
Der Umstand, daß von einem Verbote des Betretens des Exercierplatzes durch Fußgänger während der Truppenübungen abgesehen worden ist, veranlaßt uns ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß alles ungeeignete Verhalten von Fußgängern übenden Truppen gegenüber in Gemäßheit des § 360 p. 11 de» Reichsstrafgefetzes als grober Unfug bestraft werden wird.
Zur Vermeidung jeglicher Unannehmlichkeit empfiehlt es sich für Fußgänger in dem Falle, daß der von der Staatsstraße nach dem Philosophenwalde fiihrende Weg durch Truppenübungen in Anspruch genommen wird, zum Uebergange die längs der Ostseite an der Germania angelegte Baumallee zu benutzen.
Gieße«, am 12. August 1887. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
LoealReglemeut.
Betr.r Die Benutzung deS GxereierplatzeS durch Civilpersonen.
In Gemäßheit des Art. 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung und mit Genehmigung GroßherzoglicheH Mmsteriums des Innern und der Justiz vom 8. August 1887 zu Nr. M. d. I. 18968 verordnet wie folgt:
8 1.
Das Fahren und Reiten von Civilpersonen sowie das Viehtreiben auf dem Regiments-Exercierplatz ist verboten.
82.
Das Radfahren auf dem Exercierplatz ist Civilpersonen nur in der Zeit gestattet, in welcher keinerlei militärische Uebungen auf demselben abgehalten werden.
8 3.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, insoweit nicht S 366 p. 10 des Reichsstrafgesetzes zur Anwendung kommt, mit einer im llnvermögenssalle in Hast zu verwandelnden Geldstrafe bis zu Dreißig Mark bestraft.
Gießen, am 12. August 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
____________________________________________Fresenius.__
Gefunden: 1 Frauenhandschuh, 1 Broche, 1 Taschentuch, 1 Puppe, 1 Kinderkragen, 1 Kinderstrumpf, 1 Strumpfband, mehrere Schlüssel und tzundeblechmarken.
Gießen, am 20. August 1887. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
.Fresenius.
Telegraphische Depeschen.
Wolff*» telegr. Eorrespondeuz» Bureau.
Berlin, 19. August. Osficiell wird gemeldet: Der Kaiser wurde in Folge des plötzlichen Umschlags des Wetters von Erkältung befallen, welche sich hauptsächlich durch zeitweise auftretende rheumatische Schmerzen äußert.
Babelsberg, 19. August. (Berichtigte Meldung.) Bei der gestrigen Nagelung und Weihe der den neuen Regimentern und Bataillonen verliehenen Fahnen wurde Ss. Maj. der Kaiser durch Ihre Maj. die Kaiserin und nicht, wie zuerst gemeldet, durch den Prinzen Wilhelm vertreten. Ihre Maj. vle Kaiserin erschien unter Vortritt des mtt den Geschäften der Commandantur Getrauten Generals v. Versen, begab sich an den ersten Tisch, wo die neuver- ueyene Fahne des ältesten Bataillons vom Regiment 13 lag, sprach: „Im Namen des Kaisers" und führte drei Schläge für den Kaiser und drei für sich.
begab sich Ihre Majestät zu den Fahnen des 135. Regiments, als des auejten, welchem Fahnen verliehen worden sind, sprach dieselben Worte, führte evensooiel Schläge und zog sich in den Broncesaal zurück, um zum Gottesdienste Kagelun" erfäeineiL ^rnach begann Se. Königl. Hoheit Prinz Wilhelm die
Pari-, 19. August. Der Konfeils.Präsident Rouvier hielt gestern bei &rä k* der Pariser Spielwaarenfabrikanten eine Rede, in welcher er an die umstände erinnerte, unter denen das Cabinet gebildet wurde, an die von dem vaotnet beabsichtigten und bereits ausgeführten Reformen, ferner an die Erklängen, welche er gelegentlich der beiden Interpellationen an das Ministerium in ktQmmcr abgegeben habe. Rouvier wies entschieden den Vorwurf zurück, oiß Monarchisten sich in die Action der Regierung hineindrängten; die Re- habe sich nach keiner Seite hin engagirt, sie empfange von Niemandem 'ili-n r 96 Oder Inspirationen. Der Zutritt zu der Majorität stehe sowohl »uen alten Republikanern, von denen die Regierung kein Aufgeben ihrer Grundig „ O"ge, wie auch denjenigen offen, welche ohne Hintergedanken die Republik eptirend der Majorität angehören wollten. Die Republik sei stark genug, so v ste von Niemandem etwas zu fürchten brauche; sie stehe auch über den *:ictcn wie über allen Persönlichkeiten. Eine Gefahr würde nur in einer
solchen Politik liegen, welche Spaltungen Hervorrufe, die so tief gingen, daß es nicht mehr möglich wäre, die französische Einheit wiederzufinden an dem Tage, wo es nothwendig würde, an die ganze Lebenskraft des Landes zu appelliren. Rouvier schloß: „Man kann in der Regierung denjenigen keinen Platz einräumen, welche sich als Feinde der Republik bekennen, wir sind aber eine wohlwollende Regierung, nicht eine Regierung des Kampfes, und möchten bei der Jahresfeier von 1789 alle Franzosen aus dem Boden der republikanischen Institutionen versöhnt sehen. Das ist unser einziger Wunsch."
London, 19. August. Dar Unterhaus nahm gestern die noch unerledigten Amendements des Oberhauses zur irischen Landbill an.
London, 19. August. Im Oberhause verliest Salisbury eine Proklamation, worin die irische National-Liga als eine staatsgesährliche Gesellschaft erklärt wird. ,
— Das Oberhaus nahm endglltig die irische Landbtll an und vertagte sich bis Dienstag.
— Im Unterhause erklärt Smith, die Regierung sei nicht der Ansicht, daß die Freilassung von Arabi Pascha mit den Interessen Englands, Egyptens oder mit der Gerechtigkeit vereinbar sei. Balfour erklärt, die Proklamation betreffend, die irische National-Liga ermächtige den Vicekönig von Irland, die Liga in jedem Districte zu unterdrücken, wo dieselbe zu Gewaltsamkeiten ausreize. Die Regierung sei erböttg, am nächsten Donnerstag die Dismsston über dtesm Schritt anzunehmen.
Queenstown, 19. August. Der Dampfer „Dorkcity" ist heute mit der Mannschaft und den Passagieren des Dampfers „City of Montreal" eingetroffen, der aus der Reise von New-Jork nach Queenstown gänzlich abgebrannt ist. 13 Personen sind umgekommen; weitere Einzelheiten fehlen.
Lissabon, 19. August. Der Deputirte Ferreira, welcher sich in der Kammer gegen den Martnemtnister thätlich vergangen hatte, ist zu 4 Monaten Gesängniß verurtheilt worden. ae
Petersburg, 19. August. In dem bereits gemeldeten Artikel der „Moskauer Zeitung" heißt es: Katkow liebte eigentlich nur Rußland fanatisch, er ließ sich in der internationalen Politik von der Ueberzeugung leiten, daß das Wohl des eigenen Landes über allem anderen stehen müsse, daß man dessen Interessen mcht fremden opfern dürfe und daß man sich in tder Politik, da die politischen Verhältnisse stetig


