M. ns. Erstes Matt. Donnerstag den 19. Mai 1887.
Gießener Anzeiger
Arnis- und Anzergeblatt für den Kreis Gießen.
»lireattt Schulstraße 7.
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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bring« £)ur(h die Prist Mooen vierteliäbrlich 2 Mark 50
i Amtlicher Hheil.
Gießen, am 14. Mai 1887. Betreffend: Die Aufnahme der Kinder in die Volksschule; insbesondere das zur Aufnahme erforderliche Alter.
Die Großherzogliche Krcis-Schul-Commission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Indem wir Ihnen nachfolgende Verfügung Grobherzoglichen Ministeriums der Innern und der Justiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, zur -Kenntniß und Nachachtung zugehen lassen, verweisen wir Sie, wie dieses schon mehrmals von uns geschehen, auf das Ausschreiben derselben hohen Behörde 28. December 1882.
Aus diesem heben wir hervor:
. „Die Aufnahme von Kindern, welche erst nach dem 30. September des bett. Jahres das sechste Jahr zurücklegen, ist
unbedingt ausgeschlossen. Gesuche um Dispensationen von fernerem Schulbesuch, welche darauf gestützt sind, daß das betr- Kind den Bestimmungen des Gesetzes zuwider eine verfrühte Aufnahme in die Volksschule gefunden habe und demgemäß den achtjährigen Schulbesuch bereits in dem Jahr vollende, in dem es bis zum 30. September noch nicht das 14. Lebensjahr zurückgelegt, werden für die Folge feine Berücksichtigung mehr finden-"
Wie Sie aus nachfolgender Verfügung ersehen, wird gegen Schulvorstände und Lehrer, die noch nach Erscheinen obiger Verfügung Kinder ein Jahr zu früh in die Volksschule ausgenommen haben, mit Disciplinarstrafen vorgegangen werden.
Sie wollen strengstens nach dieser Verfügung bei Ausnahme der Schulkinder verfahren und insbesondere die Lehrer dahin bedeuten, daß ihnen für sich allein überhaupt nicht das Recht zusteht, ein Kind in die Schule aufzunehmen. Es hat dies erst zu geschehen, nachdem ihm die von dem Schulvorstand .aufzustellende Liste über die aufzunehmenden Kinder zugegangen ist.
Es ist für die Folge ganz zwecklos und ungehörig, in Gesuchen sich auf den achtjährigen Schulbesuch des Kindes zu stützen, wenn es ein Jahr zu früh ausgenommen worden ist. . .
Zugleich empfehlen wir Ihnen, Eltern, die Entlaffungsgesuche einreichen wollen, dahin zu bedeuten, daß nur in den dringendsten Fallen, wenn etwa Familienverhältnisse besonder» trauriger Art es erheischen, bei gutem Betragen und guten Leistungen des Kindes Aussicht vorhanden ist, daß seine vorzeitige Entlassung aus der Schule genehmigt wird. Wo dies nicht zutrifft, wollen Sie den Eltern eröffnen, daß ihre Gesuche keine iKusjidjt auf Erfolg haben.
Sie wollen den Lehrern von unserer Verfügung besonders Kenntniß geben v.nb Abschrift zu den Schulakten nehmen.
Dr. Boeimann.
Betreffend: wie oben. Darmstadt, am 25. Aprll 1887,
Das Großhcrzogllche Ministerium des Inner» und der Justiz
Abtheilung für Schulangelegenheiten
an die Großherzoglichen Kreis Schul Commissionen.
Wiederholte Erfahrungen der neueren Zeit veranlassen uns, unser Ausschreiben vom 28. December 1882 unter gleichem Rubrum (f. Amtsblatt 5 Don 1882) auf's neue in Erinnerung zu bringen und Ihnen die nachdrücklichste Einschärfung desselben gegenüber den Schulvorständen und Lehrern Ihres Kreises zu empfehlen. Sollten demungeachtet weitere Verfehlungen gegen die betreffende Bestimmung vorkommen, so wird es unerläßlich sein, gegen die Renitenten mit Disciplinarstrafen vorzugehen. m .
von Knorr. von Beauclarr.
Betreffend: Aufsicht über das Fasselvieh. Gießen, am 17. Mai 1887.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nachbenannten Orte.
Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtstiere und Zuchteber durch die für Ihren Bezirk von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein gewählte Commifsion wird an folgenden Tagen stattstnden:
1) Montag den 23 Mai in Wieseck, Alten-Buseck, Trohe, Rödgen, Großen-Buseck, Beuern, Bersrod, Winnerod und Reiskirchen;
2) Dienstag den 24. Mai in Daubringen, Mainzlar, Treis a/Lda., Allendorf a/Lda., Staufenberg, Ruttershausen und Lollar;
3) Donnerstag den 26. Mai in Gießen, Heuchelheim, Allendorf a/Lahn, Großen-Linden, Lang-Göns, Lechgestern und Klem-Lmden.
Sie wollen die Bullen- und Eber-Halter anweisen, daß sie zur angegebenen Zeit zu Hause sein müßten, um die Thiere der Commission vorzuführen. Auch empfehlen wir Ihnen selbst, zur Hand zu sein, um etwa verlangt werdende Auskunft zu ertheilen.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
wofür noch
Die Proviuzial-Fohlenweide zu Merlau wird Mittwoch den 1. Juni l. I. zwischen 10 — 1 Uhr Mittags eröffnet und endet am 30. September 1. I. um dieselbe Tageszeit, wobei die Besitzer der Fohlen gehalten sind, beim Einfangen derselben behilflich zu sein.
Jedem Fohlen muß eine gezeichnete Kette und dito Halfter beigegeben sein-
Das Weidegeld beträgt pro Fohlen und Tag 32 Pfg., also 39 Mk. 4 Pfg- für die ganze Weidezeit, wofür die Fohlen neben Weide, Verpflegung und Kleegras oder Heu auch 1'/- Pfund Hafer täglich pro Stück erhalten. Weiterer Zusatzhafer von l>/2 Pfund täglich wird bei Gesammtfutterung mit 7 Mk. pro Gentner besonders berechnet; es steht jedoch jedem Besitzer frei, seinem Thier auch getrennt mehr Hafer um diesen Preis geben zu lassen, " ein Zusatz für besondere Bedienung von 3 Mk. für die ganze Weidezeit berechnet wird.
Kurkosten werden von den Eigenthümern getragen. „ ,, ~ , ... , . - „ . „
Geschlechtlich entwickelte Hengstfohlen sowie kranke oder bösartige Thiere, welche Storungen des Betriebs verursachen, können zuruckgewlesen werden. Anmeldungen müssen bis zum 30. b. Mts an Gr. Baurath Dr. Dieffeubach in Grünberg geschehen, an welchen auch bte Hälfte der Weide- zeldes beim Eintrieb, unb die andere Hälfte bis zum 31. Juli l. I. zu zahlen ist- n, , - .
Der Präsident des landwirthschaftlichen Verein« für Oberheffen:
Adalbert Freih err Nordeck zur Rabenau. —
Bekanntmachung.
« r ...je AvrJ..... X/«*♦ m rtTTarr frtf ütMttan 1 ffQnAatt Spr ItWfPriMÄnCtCn Behörde vorbringen-
Diejenigen, die Ansprüche an die Kuh und Kälber zu machen haben, wollen solche binnen 4 Wochen bet der unterzeichneten weg«
pidrigenfall« nach Lage der Sache über dieselben verfügt werden wird.
Gießen, am 13. Mai 1387. Grotzherzogliches Polizeiamt Gießen- 3944
Fresenius.


