Nr. 66 Samstag dm 19. März 18-7.
Weßmer Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Vnreanr Schulst raße 7.
Politische Ueberfkcht.
Gießen. 18. März.
Der große nationale Festtag, dem ganz Deutschland frohbewegten Herzens entgegengeht, die Feier des 90. Geburtstages Kaiser Wilhelms, erhält schon äußerlich dadurch eine ungewöhnliche Bedeutung, daß an ihm ein großer und glänzender Kreis von Fürstlichkeiten in der Kaiserstadt an der Spree versammelt sein wird. Wie die „Nordd. Allg. Ztg." mitzutheilen weiß, wird der Kaiser an seinem kommenden Ehrentage von nicht weniger als 85 Mitgliedern souveräner Häuser umgeben sein, in welcher Zahl die preußische Königsfamilie mit inbegriffen ist; das gelammte Gefolge der ausländischen Herrschaften wird ungefähr 350 Personen zählen. Einzig, wie der theure Held — schreibt das officiöse Blatt — dem dieses so seltene Fest erblüht, einzig wie dieser Tag dasteht in der Geschichte aller Zeilen und Nationen, einzig wie die Erinnerung an ihn sortleben wird im Gedächtniffe des deutschen Volkes, ebenso einzig ist die Zahl fürstlicher Herren und Damen, welche aus Nord und Süd, aus Ost und West nach Berlin kommen, um dem Kaiser zum 90. Geburtstage zu huldigen. Viele, viele Jahre werden wähl dahinfließeu, ehe eine so zahlreiche fürstliche Gesellschaft sich wieder in der deutschen Hauptstadt zusammenfindet.
An erster Stelle des Tages-Interesses stehm diesmal die Gerüchte über ein auf den Kaiser von Rußland versuchtes oder vielmehr geplantes Attentat. Es ist charakteristisch, daß das osficiöse und osficielle Rußland diese sensationelle Meldung entweder kaltblütig oementirt, wie es die ruff. Botschaft in London gethan hat, oder hierüber stillschweigend hinweggeht, wie es der rusfische „Regier.-Anz." gethan, welcher einfach die Ueberstedelung der Majestäten und des Thronfolgers nach dem ruhigen und sicheren Gatschina am Tage des verbrecherischen Unternehmens meldete. Indessen kann man sich schon aus den auf Umwegen — theils über London, theils über Wien und Berlin — eingelau- fenen privaten Berichten ein ungefähres Bild der mysteriösen Petersburger Vorgänge construiren. Es steht fest, daß sich an einem bestimmten Platze mit Sprengstoffen versehene Individuen versammelten und daß dieselben kurz zuvor verhaftet wurden, ehe der Czar die Stelle passirte, um den üblichen Todten- meffen am Jahrestage der Ermordung seines Vaters, Kaiser» Alexander II., in der Festungskirche beizuwohnen; nach einer Mittheilung des „Standard" sollen die Verhafteten Studenten sein. Daneben courfirt aber noch eine Meldung einer entdeckten Verschwörung hochgestellter russischer Adeliger, angeblich zu dem Zwecke, den Kaiser Alexander zur Einführung einer Verfassung zu zwingen. Die Richtigkeit dieser Meldung muß ebenso dahingestellt bleiben, wie die Frage, ob diese absonderliche Verschwörung eine Erscheinung für sich bildet, oder ob sie mit dem vereitelten Attentats-Versuche gegen den Czaren in einem Zusammenhangs steht. Da sich der osficielle Petersburger Telegraph über alle diese merkwürdigen Dinge ausschweigt, so wird man erst noch weitere Aufklärungen abzuwarten haben, aber unwahrscheinlich sind sie gerade nicht, denn in dem heiligen Rußland pflegt ja immer allerhand Seltsames zu passiren!
Der durch den bevorstehenden Rücktritt des Herrn v. Hofmann zur Erledigung kommende Posten des Staatssecretärs für Elfaß-Lothringen soll durch den seitherigen Unter-Staatssecretär, Herrn v. Puttkamer, ersetzt werden. Herr v. Puttkamer ist ebenfalls schon lange im reichsländischen Dienste angestellt und hat er in dieser Zeit wohl genügende Erfahrungen über Land und Leute im Reichslande gesammelt, die ihn zur Bekleidung seines neuen schwierigen Postens befähigen.
Zu den bedeutsameren Ereignissen der letzten Zeit gehört auch der mehrtägige Besuch, welchen Herr v. Lesseps der deutschen Reichs-Hauptstadt abgestattet hat. Die überaus ehrenvolle Aufnahme, welche dem berühmten Franzosen daselbst zu Theil geworden ist und die durch den auszeichnenden Empfang durch die kaiserlichen Majestäten ihre Krönung sand, hat auf Herrn v. Lesseps selbst den besten Eindruck gemacht und sprach er sich bei seiner Wiederankunst in Paris unumwunden in diesem Sinne aus. Herr v. Lesseps hat seinen Pariser Freunden die Versicherung ertheilt, daß nach seinen in Berlin gemachten Beobachtungen der Friede nunmehr als gesichert zu betrachten sei; welchen Eindruck er hiermit bei seinen chauvinistischen Landsleuten erzielen wird, läßt sich indessen denken!
Dem König Karl von Württemberg, welcher bekanntlich schon seit geraumer Zeit in Nizza weilt, ist ein Telegramm de» Kaisers zugegangen, welches dessen hohe Befriedigung über den Ausfall der Reichstagswahlen in Württemberg ausspricht.
Die Pariser Ultra-Radikalen und Anarchisten haben den Jahrestag der Ermordung Kaisers Alexander II. durch Volksversammlungen und Bankette „gefeiert." Selbstverständlich fehlte es hierbei nicht an Reden, in denen diese Schandthat als ein erlösendes Werk und als ein „Hochgericht der socialen Gerechtigkeit" gepriesen und in denen die russischen Nihilisten als die praktischsten Revolutionäre gefeiert wurden. Welchen Eindruck diese Tiraden in den leitenden Mersburger Kreisen machen werden, läßt sich leicht ermessen, aber auch in den Wtiser Regierungskreisen dürfte man von einem solchen Auftreten der Parteigänger der Commune nichts weniger als erbaut sein, denn in welchem Lichte muß angesichts dieser Verherrlichung des 13. März durch französische Zungen der Bund zwischen dem czartstischen Rußland und dem radikalen Frankreich erscheinen? Es scheint indessen, daß das Vorwiegen des Radikalismus in dem gegenwärtigen französischen Cabinet die französischen Freunde der Nihilisten mit immer neuem Muthe erfüllt!
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Darmstadt, 17. März. Der Bericht des ersten Ausschuffes zweiter Kammer über den Antrag der Abgeordneten Theobald und Gmossen, 1) das Gymnasium und das Realgymnasium, bezw. die Realschule zu Mainz, sowie den Mainzer Universitätsfonds betr., 2) den Antrag des Abg. Racks, den Mainzer Universitätsfonds belr., ist soeben erschienen. Berichterstatter ist Herr Abg. Wolfs kehl. Der Ausschuß bean- lragt: Die Kammer wolle 1) mit der Verwendung der Erträgnisse des Mainzer Uni- versitatsfonds, wie sie nach den Mittheilungen der Großherzoglichen Regierung seither stattgefunden hat, sich einverstanden erklären; 2) den gesetzgebenden Faktoren ausdrücklich das Recht wahren, über diese Erträgnisse mittelst übereinstimmenden Willensaktes jederzeit und selbst zu nicht stiftungsgemäßen Zwecken frei zu verfügen; 3) für den in Pos. 2 bezeichneten Fall die Anerkennung eines Entschädigungsanspruchs Seitens- der Stadt Mainz oder der Provinz Rheinhessen ausdrücklich ablehnen; 4) die Großh. Regierung ersuchen, fortan sämmtliche Einnahmen und Ausgaben des Fonds in bte jeweiligen Hauptvoranschläge der Staats-Einnahmen und -Ausgaben zur verfassungsmäßigen Verwrlligung Seitens der Stände aufzunehmen, jedoch mit der Maßgabe, daß derjenige Betrag, welcher in den letzten zehn Jahren durchschnittlich an nichtstaatliche Anstalten und Vereine aus den Erträgnissen des Fonds geflossen ist, hiervon aus- geschieden und der Großh. Regierung als Dispositionsfonds überwiesen werde, vorbehaltlich jederzeitiger Auskunflsertheilung über die geschehene Verwendung, und für solange, als dieser Betrag nicht zu eigentlichen Stiftungszwecken erforderlich ist;, 5) die Großh. Regierung weiter ersuchen, sowohl die derzeitigen als die weiter hinzukommenden Ruhegehälter der Lehrer, Beamten und Bediensteten an den höheren Lehranstalten zu Mainz, sowie sämmtliche nicht durch eigene Einnahmen gedeckte Ausgaben der Entbindungsanstalt zu Mainz aus Mitteln des Fonds zu bestreiten; 6) damit die rubricirten Anträge der Abgeordneten Theobald und Genossen, sowie des Abgeordneten Nacks für erledigt erklären. — Ein Mitglied des Ausschusses (Abg. Schrpder) ist mit Pos. 3 vorstehender Anträge nicht einverstanden und behält sich die Begründung, seiner abweichenden Ansicht für die Plenarberathung vor.
Der zweite Ausschuß erstattete (durch den Abg. Schack) Bericht über die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, betr. den Gesetzentwurf über die Anschaffung und Unterhaltung des Fasselviehs. Der Bericht schließt sich im Großen und Ganzen der Regierungsvorlage an und spricht sich in anerkennender Weise über die staatliche Fürsorge gegenüber einem volkswirthschaftlich so wichtigen Erwerbszweig aus. Auch der in dem Gesetzentwürfe vorgesehene Zwang zur Fasselhaltung wird gebilligt; das öffentliche Interesse rechtfertige diesen Zwang. Die vorgeschlagenen Aenberungen sind nicht von erheblicher Natur; nur werden drei Artikel hinzugefügt, welche (in dem Gesetzentwurf fehlende) Bestimmungen über eine Berufung gegen die Beschlüsse der Kreiskörkommission enthalten. Die Berufungsinstanz bildet eine in jeder Provinz gründende Oberkörkommission.
nn. Darmstadt, 17. März. Die Budget-Commission bad Reichstag» hat die zur Bearbeitung eines Planes für eine neue Kavallerie-Kaserne hier angeforderte Summe von 10,000 JL gestrichen, da durch die Concentrirung der Garnisonen Butzbach und Babenhausen nach Darmstadt eine Ausgabe von mehr als 2 Mill. JL veranlaßt würde. Da indessen die Kaserne in Babenhausen sehr baufällig ist, so wurde der Betrag von 6000 «X für die Bearbeitung eines Entwurf» einer Kaserne für 3 Eskadrons in Darmstadt bewilligt. Butzbach behält demnach seine Garnison, während Babenhausen seine verliert.
Berlin, 16. März. Militärisches. In Betreff der ferneren Infanterie- Ausrüstung lautet eine Allerhöchste Cabinets-Ordre folgendermaßen:
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich für künftige Neubeschaffungen die beifolgenden Proben von Ausrüstungsstücken für die Infanterie:
1) des Helms, unbeschadet der bezüglich der Beschläge und der Helmzier zur Zeit bestehenden Verschiedenheiten und mit der Maßgabe, daß die Garde- Infanterie und die Grenadier-Regimenter Nr. 1—12 bei Einführung der neuen Helmprobe den Metallbeschlag am Vorderschirm sowohl, als die Schuppenketten beibehalten; letztere sind bet einer Mobilmachung gegen einen schwarzen Lederriemen umzutauschen. Alle Offeriere der ganzen Armee behalten den bisherigen Helm bei;
2) des Kochgeschirrs;
3) der Patrontaschen.
Die Proben zu 2 und 3 gelten auch für die Jäger und Schützen, diejenigen zu 1 und 2 für die Pioniere und das Eisenbahn-Regiment; aus letzteres, sowie das Garde-Pionier-Bataillon findet bezüglich des Metallbeschlags am Helm die Sonderbesttmmung zu 1 Anwendung.
Zugleich bestimme Ich:
4) Die gesammte Infanterie, sowie die vorbezeichneten Truppen führen al» zweite Fußbekleidung ein Paar Schnürschuhe au» wasserdichtem Stoff mit Lederbesatz mit in's Feld. Der Brotbeutel besteht bei ihnen aus wasserdichtem Stoff, ist zweitheilig und mit einer Vorrichtung zur Befestigung am Leibriemen, sowie einem Ring zum Anhängen der Feldflasche versehen. Das Brotbeutelband ist verstellbar.
5) Bei der Infanterie und den Jägern (Schützen) tritt in Stelle des bisherigen Tornisters ein solcher von kleiner Form mit eingehängtem Tornisterbeutel — zur Aufnahme der eisernen Lebensmittel-Porttonen — und mit Tragegerüst. Letzteres besteht aus den Tragriemen mit Schnallvorrichtung, Hülfstrageriemen und dem Rückenstück. Mit Ausnahme der Grenadier-Bataillone, der Garde-Infanterie- und der Grenadier« Regimenter Nr. 1—12 erhält die ganze Infanterie schwarzes Lederzeug.
Ferner gestatte Ich:
6) Daß die zu 5 gedachten Truppen das Schanzzeug und die Feldflasche unter Fortfall der bisherigen Trageriemen am Leibriemen bezw. am Brotbeutel tragen und daß die Säbeltasche nach der Mir vorgelegten Probe verschmälert wird.
Die Aenberungen in der Ausrüstung der Fußlruppen gelangen zur Ausführung, sobald und soweit die Mittel hierzu verfügbar find und ohne zu irgeno einer Zeit die gewahrte Kriegsbereitschaft zu beeinträchtigen. Auch sind Die
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag».


