Wrrresrrr Schulftraße 7.
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Politische Uebersicht.
Gießen, 17. November.
Trauer und Wehmuth sind in die Herzen aller patriotischen Deut- Ichen eiugezogen, seitdem die jüngst aus San Remo eingegangenen Nachrichten L- al- zweifellos hinstellen, daß da-Haisleioen des deutschen Kronprinzen bedenklichster, weil krebsartiger, Natur ist. Dies schmerzliche Ergebmß der vorläufig letzten in San Remo stattgefundenen ärztlichen Berathung hat inzwischen durch den Vortrag, welchen der daselbst mit zugegen gewesene Frankfurter Spe- cialist Dr. Schmidt dem Kaiser am Sonntag Nachmittag im Beisein der Generalärzte Dr. Leutholdt und Pros. Dr. v. Bergmann hielt, seine Bestätigung erfahren. Es ist demnach der Kehlkopfkrebs, au welchem der Kronprinz leidet und nach dem einstimmigen Gutachten dec Aerzte kann von einer thsilweisen Entfernung des Kehlkopfe- nicht mehr die Rede sein, sondern nur noch von der gänzlichen Entfernung (Exstirpation) dieses wichtigen Organs. Der Kronprinz erklärte sich gegen den letzteren radikalen Schritt, nachdem ihm seitens der Aerzte vollständige Aufklärung geworden war, worauf die Aerzte bei den gefahrdrohenden Erscheinungen den Lust röhren schnitt beschlossen. Der Krebs wurde von dm Aerzten an derselben Halsstelle des hohen Patienten constatirt, an welcher die Herren Professor Gerhardt, Geheimrath v. Bergmann und Professor Tobold das Vorhandensein eines krebsartigen Gebildes schon im Frühjahr erkannt hatten, im Gegensatz zu Dr. Mackenzie, welcher nur eine Warzenbildung zugestehen wollte. Der Kaiser nahm diese schwerwiegenden Eröffnungen tiefernst, aber mit Fassung entgegen, doch sind irgendwelche Entschließungen des Monarchen «och nicht bekannt geworden. Es ist ein tief erschütternder und noch immer kaum faßbarer Gedanke, daß der ruhmbedeckte fürstliche Sieger von Königgrätz, von Weißenburg und Wörth, der milde, alle Künste des Friedens liebende Mann, der zärtliche Gatte und Familienvater und nun wieder er, der allgeliebte Erbe des glänzenden deutschen KaiseUhrones, jene reckenhafte, echt germanische Gestalt mit dem freundlichen, leutseligen Wesen einem schleichenden Nebel zum kläglichen Opfer fallen soll, sei es nach Monden, sei es nach Jahren! Noch vermag man diesen entsetzlichen Gedanken nicht weiter auszuspinnen und so klammert man sich an die von einer Seite ausgesprochene Möglichkeit, daß sich das krebsartige Leiden wieder zurückblldm und schließlich von selbst verschwinden könne, Fälle, welche die ärztliche Wissenschaft allerdings verzeichnet. Es kommt hierbei die starke, gesunde Natur des Kronprinzen in Betracht und so find noch nicht alle Chancen verschwunden, baß der edle Hohenzollernp.-inz doch noch gerettet werden kann.... o, möchte diese leise Hoffnung nicht täuschen 1 In all' diesem Schmerze ist es aber für Die deutsche Nation doch eine Genugtuung, daß bis Diagnose, welche die heimiichm Aerzte im vergangenen Frühling bezüglich des Charakters der Krankheit des Kronprinzen stellten, die richtige gewesen ist. Wenn der englische Arzt mit seiner entgegengesetzten Ansiche Sieger blieb und 4hm die weitere Behandlung des hohen Kranken übertragen wurde, so scheinen hierbei Verhältnisse obgewaltet zu haben, deren Natur ein näheres Eingehen auf dieselben verbietet; einstweilen ist Dr. Mackenzie von San Remo nach England zurückgereist, anscheinend, ohne daß er das Vertrauen des kronprinzlichen Herrn eingebüßt hätte.
Der Reichskanzler Fürst Bismarck dürste im Laufe des Dienstag von Friedrichsruhe in der Reichshauptstadt eingetroffen sein. Die Annahme, daß seine Anwrsenheit mit dem Besuche des Czarenpaares nur in nebensächlichem Zusammenhänge steht und daß sein Eintreffen in Berlin in erster Linie vielmehr mit den Meldungen über das Befinden des Kronprinzen in Verbindung -u bringen ist, wird mehrfach bestätigt. Der Kaiser wünscht in diesen ernsten Tagen feinen bewährten ersten Nathgeber in seiner Nähe zu haben und ist es nicht wahrscheinlich, daß sich der Reichskanzler »or Weihnachten nochmals nach Friedrichsruhe zurückbegiebt.
Telegraphische Depesche«.
Wolff*- tele-r. Corxespsrrveirr -
lverli«, 16. No»ember. Se. Majestät der Kaiser, der sich gestern Abend um 9 Uhr zur Ruhe begab, hat recht gut geschlafen.
Berlin, 16. Noaember. Seine Majestät der Kaiser stand um 108/< Uhr ans, nahm Dorträge Perponcher's und Wtlmowskt's entgegen, empfing den russischen General Kutusow und machte darauf die erste Ausfahrt. Um 4 Uhr erscheint Fürst Bismarck zum Vortrag.
— Nach Privatmeldungen aus San Remo erfolgte in der gestrigen Nacht der Ausfluß einer gelblichen schleimigen Masse (wahrscheinlich Eiter) aus dem Kehlkopfe des Kronprinzen. Nach dem Ausfluß trat ein Abfallen der Geschwulst ein. Der Kronprinz fühlte sich wesentlich erleichtert. Das Allgemeinbefinden des Kronprinzen ist fortgesetzt ein vorzügliches. — Der „Nationalrettung" zufolge handelt es sich wahrscheinlich um einen in Folge des Oedems und der Knorpelentzündung gebildeten Absceß. Ein Präparat aus der Masse soll Virchow übersandt werden.
Berlin, 16. November. Die Grundzüge zur Alters-und Invalidenversicherung der Arbeiter liegen nunmehr vor. Dieselben zählen die einzelnen, bereits bekannten Kategorien der zu Versichernden auf und bestiminen im Wesentlichen Folgendes: Die Altersversorgung erhält, wer das siebenzigste Lebensjahr vollendet hat, die Jnvaliden- versorgung, wer nachweislich dauernd erwerbsunfähig ist; beides in Renten. Die Letztere kann in gewissen Fällen bis zu drei Viertel in Naturalleistung gewährt werden. Die Mittel zur Gewährung der Renten werden vom Reich, den Arbeitgebern und den Versicherten je zu einem Drittel aufgebracht. Die Höhe der für den Arbeitstag $u entrichtenden Beiträge ist derart im Voraus festzustellen, daß die Verwaltungskostm.
ernannt und bei den genannten Truppentheilen angestellt, und zwar: Bura- Hagen beim 2. Großh. Hess. Ins.,Reg. (Großherzog) Nr. 116, Dr. Heck- mann beim 3. Großh. Hess. Jnf.-Reg. (Leib-Reg.) Nr. 117, Dr. Streik beim 1. Großh. Hess. Inf.- (Leibgarde.) Reg. Nr. 115
, . a 14- November. Dem Bundesrathe ist der Entwurf eines Gesetzes.
V°? ®b8'ln' nebst Begründung zugegangen. Die Angelegenheit bcn Bundesrath und den Reichstag in dem letzten Jahrzehnt wieder- datz sie zum Abschluß gebracht worden ist. Der jetzt vorgelegte Entwurf entspncht int Wesentlichen demjenigen, welcher dem Reichstage im Jahre 1883 Vorgelegen hatte. Die Hauptbestimmungen des Gesetzes lauten:
c . S 1. Das Zerstören und das Ausheben von Nestern oder Brutstätten der Vögel, oas booten, Zerstören und Ausnehmen von Jungen und Eiern und das Feilbieten der gegen dieses Verbot erlangten Nester, Eier und Jungen ist untersagt. Auf die Be- L j lJ1? Aeftern, welche sich an oder in Gebäuden oder in Hofräumen befinde», bezieht sich dieses Verbot nicht. Auch sindet daS Verbot keine Anwendung auf da- Emsammeln und Fetlbieten der Eier von Strandvögeln, Seeschwalben, Möven und Kldttzen, jedoch kann durch Landesgesetz oder landespolizeiliche Anordnung das Einsammeln der Eier dieser Vögel für bestimmte Orte oder für bestimmte Zeiten untersagt il, «erboten ist ferner a. das Fangen und daS Erlegen von Vögeln zur Nachtzeit mittels Leimes, Schlingen, Netzen oder Waffen; als Nachtzeit gilt der Zeitraum, welcher eine Stunde nach Sonnenuntergang beginnt und eine Stunde vor Sonnenaufgang endet; b. jede Art des Fangens und der Erlegung von Vögeln, fa lange per Loden mit Schnee bedeckt ist; c. das Fangen von Vögeln mit Anwendung von Kornern oder anderen Futterstoffen, denen betäubende oder giftige Beftandtheile betgemischt sind, oder unter Anwendung geblendeter Lockvögel; ä. das Fangen von Vögeln mittelst Fallkäfigen, Raufen, großer Schlag- und Zugnetze, sowie mittelst beweg- Ucher und tragbarer, auf dem Boden oder quer über das Feld, das Niederholz, daS Rohr oder den Weg gespannter Netze. Der Bundesrath ist ermächtigt, auch befummle andere Arten des Fangens, sowie das Fangen mit Vorkehrungen, welche eine Massen- verttlgung von Vögeln ermöglichen, zu verbieten. $ 3. In der Zeit vom 1. März September ist daS Fangen und die Erlegung von Vögeln, das Feilbtelea todter Vögel Überhaupt untersagt. Der Bundesrath ist ermächtigt, das Fangen und die Erlegung bestimmter Vogelarten, sowie das Feilbieten derselben auch außerhalb deS im Absatz 1 bestimmten Zeitraums allgemein oder für gewisse Zeiten oder Bezirke zrr untersagen. $ 4. Dem Fangen im Sinne dieses Gesetzes wird jedes Nachftellen zum Zwecke des Fangens oder Tödtens von Vögeln, insbesondere das Aufstellcn von Netzen, Schlingen, Leimruthen oder anderen Fangvorrichtungen gleichgeachtet. Zu wissen- scyaftltchen oder Lehrzweckcn könnm Ausnahmen von den Bestimmungen der SS 1—3 bemtaigt werden. Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz werden mit Geldstrafen bis zu 150 JL oder mit Hast bestraft, gleicher Strafe unterliegt Derjenige, welcher unterläßt, Kinder oder andere Personm unter seiner Botmäßigkeit von Uebertretung de8 Gesetzes abzuhalten. S 8 lautet: „Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung a. auf das im Prioateigenthum befindliche Federvieh, b. auf die nach Maßgabe der Landesgesetze jagdbarm Vögel, c. auf die in nachstehendem Verzeichniß aufgefuhrten Vogelarten: 1) Tagraubvögel, 2) Uhu«, 3) Eisvögel, 4) Würger (Neun- tödter), 5) Kreuzschnäbel, 6) Sperlinge (Haus- und Feldsperlinge), 7) Kernbeißer, 8) Rabenartige Vögel (Kolkraben, Rabenkrähen, Nebelkrähen, Sandkrähen, Dohlen, Elstern, Eichelheher, Nuß- und Tannheher, 9) Waldtauben (Ringeltauben, Hohltauben, Turteltauben), 10) Wasserhühner (Rohr- und Bleßhühner), 11) Reiher (eigentliche Reiher, Nachtreiher oder Rohrdommeln), 12) Störche (weiße oder Haus- und schwarze oder Waldstörche), 13) Säger (Sägetaucher, Taucherganse), 14) Flußseeschwalben. 15) alle nicht im Binnenlande brütende Möven, 16) Kormorane, 17) Taucher (Eistaucher und Haubentaucher). Auch wird der in der bisher üblichen Weise betriebene Krammetsoogelfang durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht berührt.
Hesterreich.
Wien, 16. November. In der heutigen Sitzung der ungarischen Delegation erklärte der Präsident Graf Tisza, er glaube einem Wunsche der Delegation zu begegnen, indem er der tiefgefühlten Theilnahme derselben über die Besorgniß erregende Nachricht aurdrücke, welche im „Reichs-Anzeiger" leider in einer bereit» jeden Zweifel ausschließenden Form über die ernste Gefährdung der Gesundheit des deutschen Kronprinzen vorliege. Gleichzeitig sprach der Präsident die Hoffnung aus, daß die göttliche Vorsehung die traurigen Folgm des ernst austretenden Nebels von der kaiserlichen Familie und der deutschm Nation abwenden werde. Die Delegation gab ihre allgemeine Zustimmung zu erkennen.
Nr. 269 Freitag Nn 18. November iWs
Meßmer Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Dem Bundesrathe ist eine sehr zeitgemäße Vorlage zugegangen, nämlich betr. den Schutz von Vögeln.
Der socialdemokratische Reichstags-Abgeordnete Hasenclever, Vertreter des sechsten Berliner Wahlkreise-, ist während eine» Aufenthalte» in Berlin — Hasencleoer war in Berlin au-gewiesen — plötzlich irrsinnig geworden und wurde der Bedauernswerthe daher in der Maison de santd in Schöneberg untergebracht.
In der Schweiz hat am Sonntag eine kleine Nachlese zu den neulichen Nationalrathswahlen stattgesunden. E» handelte sich um die Nachwahlen in den Santonen Zürich, Bern und Appenzell - Jnnerhoden, bei denen sämmtlich die liberalen Candidaten gewählt wurden; die liberal-radikale Mehrheit in der Schweizer Volksvertretung ist hiermit noch vergrößert worden. Am gleichen Tage erfolgte die Wahl eine« Staatsrathes für Genf, wobei die liberal-radikale Liste mit Carterets siegte.
Deutschland.
Darmstadt, 16. November. (Militärdienst Nachrichten.) Es wurden: Der Assistenzarzt 2 Klasse Spam er vom 3. Großh. Hess. Jnf.-Reg. (Leib- Reg.) Nr. 117, zum Assistenzarzt 1. Klaffe, der Unterarzt der Reserve"Dr. Fink vom 1. Bat. (Gießen) 2. Großh. Hess. Landw.Regt. Nr. 116, zum Assistenzarzt 2. Klaffe der Reserve — befördert; durch Verfügung des General-Stabsarztes der Armee sind die nachstehend aufgeführten bisherigen Studirenden der militär^ärztlichen Blldungsanstalten vom 1, Oktober d, Js, ab zu Unterärzten


