268 Donnerstag Len 17. November
(Gießener fln;ciflcr
Amts- Md Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Dur-aur Schnlstratze 7.
Betreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum.
pos.
20. November I. I. in's Leben treten.
Durch diese Einrichtung ist für die Unterstützung vo> Arbeitsleistung der Nachsuchenden gewährt. Durch die Errichtung diest Zur wirksamen Durchführung dieser Anordnung ist aber vor Allem e
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©rfd^int täglich mit Ausnahme des Montags. Kreis mEjährtich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobrr.
die P»st bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pk.
f) Dar Fahren mit Heinen Schlitten und dar Schleifen auf den öffent- lrchen Platzen und^Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbot Münder dennoch Schleifen entstchen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde ver- Kunden, die Schleifen entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen oder aufhauen zu lassen. H ,lleuen
g) Beim Schneefall muß läng» der Hoftaithen mit Einschluß der Löte Garten uno sonstigen Grundstücke auf dem Banket, oder wo kein solcher vorhanden ist, auf der Straße ein 3 bis 4 Fuß breiter Pfad rokberS1®“^166 foitbauernbem Schneefall so oft alr nötzig
h) Schnee und Eis darf ans dem Innern der Hoftaithen nicht auf die S^aße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung
S 5.
Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen:
a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hoftaithen mit Einschluß -s J°1C' A^ten und sonstigen Grundstücke an der Straße ober an öffentlichen Platzen liegen, der Fußpfad, ober wenn kein Fußpfad vor- hanben ist, die Straße zwei bi» drei Fuß breit mit Asche ober Sand genügend bestreut werden. Entsteht da» Glatteis zwischen 7 Uhr borgens und 9 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf °er ersten halben Stunde nachher, entsteht er aber in der Nacht bis 7'/- Uhr Morgens gestreut sein.
d) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Goffensteinen und sonstigen Ableitungen der Wasser« nach der Straße rc. muß das auf beit Seitenpflastern und Fußpfaden angesetzte Eis auf Aufforderung Grotzherzogucher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafft werden.
c) Außerdem ist bei Frostwetter dafiir zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hoftaithen ausgeschüttete Waffer nicht durch die Floß- rinnen auf die Straße laufen kann.
6) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nöthig erscheint, auf elfen und mit Asche oder Sand streuen zu lassen.
e) Bei eintretendem Thauwetter sind nach Aufforderung der Localpolizei- behörde ohne Verzug die Straßen, öffentlichen Plätze und insbesondere Floßrrnnen aufersen, kehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen rc. entfernen zu lassen.
1) in der Herberge zur Heimath zu Gießen,
2) bei Herrn Konrad Groß in Grünberg, As. m »x k k cn i r tv 3) bei Herrn Wilhelm Heßler in Hungen.
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i^nen °°Z>mmenden Falle» die die Statum-hülse in Anspruch nehmenden Arbsitfuchmden zu^ewiesen wÄen Mnen -u setzen, bamit
Gießen, ben o. November 1887. Großherzogliche» Kreisamt Gießen.
-------------------------------- Dr. Boekmann.
§ 15.
Q^UroJb^lnbIu^c.nxöÄöe? obide Bestimmungen unterliegen der in $366 jr-Au 10 bei Retchrstrafgesetzes bezw. Art. 114 unb 120 des Polizei strafgefetzes angckrohten Strafe. Außerbem haben die Zuwiberhanbelnben
h veranlaßten Mißstände auf Anorbnung ber Localpolizei-
^e^?ri,e durch anbere Personen beseitigt werben, bie hierdurch entsiandeneu ”4"' “f '"'m »•» M«
ist, Zuwiderhandlungen unnachfichtlich zur Anzeige zu bringen ™ " ntlt$en Kenntmß zu bringen, daß die Schutzmannschaft angewiesen
Gießen, am 16. November 1887. Großherzoglicher Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Politische Ueberstcht
Dr. Schmidt eingehend Bericht über den Stand der Dinge erstattet hat • alle- andere bleib abzuwarten. Einigermaßen tröstlich ist er noch, zu hören dast da» Allgemeinbefinden de» Kronprinzen ein befriedigende» ist und daß er fein h°r°e» Geschick mit bewundernswerther Fassung und Ergebenheit trägt und die« feinen tiefergriffenen greifen Ellern zum Trost in ihrem Schmer,
Witten unter den Sorgen um ben erlauchten Thronerben rüstet man sich am Berliner Kaiserhofe zum Empfunge der hochfürstlichen Gäste' die ihren Besuch in der deutschen Reichshauptstadt für diese Woche angesagt haben. Die Meldung, daß der Kaiser von Rußland nebst Familie am Freitag von Kopenhagen in Berlin eintreffen wird, Hai bis jetzt keinen Widerspruch erfahren und er dürfte somit bei dieser Zeitbestimmung verbleiben. Die kaiser- ttchen Kinder werden während de» Aufenthalte« ihrer Eltern in Berlin den Salonwagen nicht verlassen und nur der Aroßfürst-Thronfolger wird sich seinen Ettern be dem Besuche am Hofe anschließen. Bei der Begrüßung zwischen Kaiser Wilhelm und dem Czaren wirb nun doch auch der Reichskanzler mit zu- gegen sein, indessen ist an» dessen Gegenwart noch nicht gleich der Schluß zu ziehen, daß es stch bei der Berliner Monarchen-Begegnung um hochwichtige Dinge handelt. Vielmehr ist Fürst Bismarck hauptsächlich wegen der aus San Remo eingegangenen ernsten Nachrichten von feinem Lauenburgifchen Landsttz nach Berlin berufen worden und ist es ganz erklärlich, wenn Kaiser Wilhelm
Gießen, 16. November.
m „ Aach Tagen peinlicher Spannung ist nun endlich dem deutschen Volke die tiesschmerzliche Gewißheit geworden, daß sein Stolz und seine Hoffnung, der Kronprinz, au einem der bösartigsten Halsleiden krankt. Allerdings haben bie in voriger Woche zu San Remo stattgefundenen ärztlichen Verätzungen ergeben, daß eine unmittelbare Lebensgefahr für den erlauchten Patienten nicht vorliegt, immerhin sind ihre Ergebnisse noch traurig unb ergtei- fenb genug. Unter dem Eindrücke der Hiob»post an» San Remo hat sich ber gesammten Nation eine düstere Stimmung bemächtigt und die» ist ja so natür- lich, denn „unserem Fritz", dem ruhmgekrönten Feldherrn, dem Beschützer von Kunst und Wissenschaft, dem edlen Menschenfteund, schlugen ja Aller Herzen freudig entgegen unb mit Stolz ruhten Aller Augen auf der ritterlichen Gestalt de« Kaisersohne« unb nun soll der Erbe de« deutschen Kaiserthrone« in der Fülle feiner Manne«kraft einem heimtückischen, schleichenden Hebet zum Opfer fallen! Noch ist jedoch die Hoffnung nicht aufzugeben, daß dem Schwergeprüften durch eine Operation Rettung werden kann unb wenngleich sich der Kronprinz selbst gegen einen umfassenden operativen Eingriff erklärt hat, so ist doch kaum zu bezweifeln, daß der hohe Herr seinen Widerspruch schließlich fallen lassen wird, wenn e« wirklich kein andere« Mittel mehr geben sollte, ihn feinen Sieben und feinem Volke zu erhalten. Die nächste Entscheidung in dieser Frage hängt vom ............ „vwll ullu „ „ullJ „ul|Cl öuyeim
flauer ab, welchem der soeben von San Remo in Berlin eingetroffene ! bei den trüben Aussichten, welche die ärztlichen Gutachten übet da« Befinden


