Sonntag bm 17. Juli
Erstes Blatt.
Kr. 16$
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Erscheint täglich mit LvSmrhme bei Montag».
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Citieniaen junqen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werd« >rdurch aus die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständig»
Z»eutschland.
Darmstadt, 11. Juli. Am 11. d. Mt«. wurde der Bauaccesstst Loui» Moyal dahier mm Baumeister ernannt; an demselben Tage wurde der Hits«' bremser bei d-n Oberhesstschen Eisenbahnen, Johanne! Schlitt au! Ltederbach, zum Bremser bei diesen Bahnen ernannt.
Berlin, 15. Juli. Der „Reichs-Anz." publicirt dar Zuckersteuergesetz und dar Gesetz, betreffend die Fürsorge für Beamte in Folge von Betrieb«' Unfällen.
Konstanz, 15. Juli. Der Kaiser, der sich wohl befindet, hörte Vor. w'tiagz den Vortrog Wilmowrki'r, Nachmittag» ist Familiendiner, woran dar Nolge lh-ilnimmt.
England.
London, 15. Juli. Der deutsche Kronprinz wohnte der von der Königin vollzogenen Grundsteinlegung der Reiter-Standbildes der Prinz Gemahls im Park von Winvsor bei.
- Ferguffon weist im Unterhaur den Vorwurf zurück, daß durch Ver- ungerung der Aufenlhaltr Wolff'r in Konstantinovel die Wurde und Ehre Eng. «ndr gelitten habe. Er bemerkt, er glaube, die Convention sei nicht ratificirt; Wolff reise heute Abend ab. Uebrigenr sei der Convention eine zu große Wichtigkeit nicht beizulegen. „Sie beruhte auf dem ehrlichen Wunsch, die Inter« nationalen Verpflichtungen zu erfüllen und den anderen Mächten, soweit er mit
unserer Pflicht vereinbar, Zugeständniffe zu machen. Wir müssen diese Pfl cht erfüllen, ob die Convention ratificirt ist oder nicht; die Räumung Egyptens wird dadurch weder beschleunigt noch verlängert."
Italien.
Rom, 15. Juli. Der „Opinione" zufolge ließ die italienische Regie, rung bte Regierungen von Frankreich und Oesterreich-Ungarn wissen, daß ste geneigt sei, mit ihnen über neue Tarife und Handelsverträge zu unterhandeln und einer Miltheilung ihrer Intentionen hierüber entgegensehe. Da» Ministerium würde er vorziehen, daß die Unterhandlungen in Italien stattsänden nnv Die Initiative zu Vorschlägen von Frankreich unv Oesterreich-Ungarn aurgmge.
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Ei wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach §. 12 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Provinzialaurschuß während der .Seit vom 21. Juli bis 1. September Ferien lM. m
Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen.
Aus den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß. ,
Gießen, den 15. Juli 1887. Der Provinzialausschuß der Provmz Oberheffen.
Dr. Boekmann, Provinzial-Director.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach §. 10 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Kreisausschuß während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien hält. , r t
Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß.
Gießen, am 15. Juli 1887. Der Kreisausschuß des Krerses Gießen-
Dr. Boekmann. -
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Bekanntmachung.
Gefunden: 1 Maaßstab, 1 Schürze, 2 Kinderschuhe, 1 Kinderweste, 1 Kinderstrumpf, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 eiserne Kette, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken. „ , k ,
Gießen, am 16. Juli 1887. Großherzogliches Polrzeramt Gießen.
Fresenius. ____
ttrburcy auf Nie naeyfOlgenoen, uci z*nui my Mche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
i Dai Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dana amubringen, wenn der sich Meldende im Grotzherzogthnm Hesse» »estellnngspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
, Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Zabres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende da« 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April deS- selben Jahres zu erbringen.
I Das Gesuch muß von dein Betreffenden selbst geschrieben sein und ist * hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben
o. ein UnbescholtenheitSzeugnih, welches für Zöglinge von höhere« Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen junge« Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
4. dar Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung be< Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwillige» während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehle« darf.
Zu pos. d : daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnis für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen ruck Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ow., sämuttlich nach dem Schema 17 zur «rU-Ordnung CJ. Thell d« Wehr-Ordnung vom 2S. Septbr. 1875 — Mg.-Bl. Rr. to von 18TO) ausgestellt sein müssen.
wirb.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. GeburtSzeugnih; c M u
b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwillig« während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Correspondeuz-Bureau.
Breslau, 15. Juli. Die „Breslauer Zeitung" meldet: In Wotschnik (Ober- schlesien) brannten gestern 73 Gehöfte ab. 479 Bewohner sind Obdach o.
Paris, 15. Juli. Die zur Feier des Nationalsestes v/ranstal eten F^ verliefen ohne störende Zwischenfälle. Die Morgenblatter constatlren feinen lcDC, daß nur vereinzelte Kundgebungen ohne Bedeutung vorkamen, dte je d) lutionären Charakter gehabt hätten. ... . ftrtrf.;shriaen Auslandspaß
Petersburg, 15. Juli. Dre Steuer für den halbfahUgen v
ist durch ein heute publicirteS Gesetz von fünf auf zehn 6reb Zufiantr.
Petersburg, 15. Juli. Ciner Blättermeldung zufolge Hal na? oer statkow's verschlimmert.
und zu verpflegen; c .
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 u*b 94 der angeführten Drsah-Ord. verwiese«.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
1887.


