Nr. 8H g Zweites Blatt. Sonntag dm 17. April 1887
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
dBftreitltt Schulstraße 7. Erscheint tätlich mit Ausnahme des MontaaS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Drtngerlobn.
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Amtlicher Hheit.
Bekanntma d) n n g.
n . Jln Kreise Gießen sind in der Zeit vom 1. Februar 1886 bis dahin 1887 in den einzelnen Gemeinden die nachstehend verzeichneten Beträge für die
Landeswalsenkasse emgegangen. 9 1
Man bringt dieß mit herzlichem Danke für die Geber hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 14. April 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Bookman n.
1. Albach — 72
2. Allendorf a. d. Lahn 1 04
3. Allendorf a. d. Lda. 1 30
4. Allertshausen — 30
5. Alten-Buseck 1 80
6. Annerod 8 55
7. Bellersheim 1 16
8. Beltershain 2 11
9. Bersrod — —
10. Bettenhausen — 61
11. Beuern 4 99
12. Birklar — 61
13. Burkhardsfelden 1 85
14. Climbach — 62
15. Daubringen — 51
16. Dorf-Gill — 20
17. Eberstadt 1 22
18. Ettingshausen — —
19. Garbenteich 1 70
20. Geilshausen — —
Zu übertragen 29 29
JL H
Uebertrag 29 29
21. Gießen 249 40
22. Göbelnrod — —
23. Großen-Buseck 3 37
24. Großen-Linden 6 75
25. Grünberg 9 —
26. Grüningen 2 23
27. Harbach — 26
28. Hattenrod — 50
29. Hausen — 82
30. Heuchelheim 3 27
31. Holzheim 1 —
32. Hungen 6 31
33. Inheiden 11 56
34. Kesselbach — —
35. Klein-Linden 2 19
36. Langd 12 60
37. Lang-Göns 4 03
38. Langsdorf 1 79
39. Lauter — —
40. Leihgestern 3 08
Zu übertragen^247 45
v*L H
Uebertrag 347 45
41. Lich 19 96
42. Lindenstruth — 84
43. Lollar 1 17
44. Londorf — 78
45. Lumda — —
46. Mainzlar 2 02
47. Münster — —
48. Muschenheim — 80
49. Nieder-Bessingen — 30
50. Nonnenroth 1 75
51. Obbornhofen — 20
52. Ober-Bessingen — —
53. Ober-Hörgern — 55
54. Odenhausen — —
55. Oppenrod 3 20
56. Queckborn — 30
57. Rabertshausen 1 07
58. Reinhardshain — 70
59. Reiskirchen — 50
60. Rodheim 1 57
Zu übertragen 383 16
J( H Uebertrag 383 Itt 61. Rödgen 1
62. Röthges 1 65
63. Rüddingshausen 1 40
64. Ruttershausen 1
65. Saasen — 62"
66. Stanaenrod — 50
67. Staufenberg — 80
68. Steinbach 4 33
69. Steinheim 10 —
70. Stockhausen — —
71. Trais-Horloff 3 60
72. Treis a. d. Lda. 5 95
73. Trohe 1 25
74. Utphe 3 35
75. Villingen 2 24
76. Watzenborn mit Steinberg 5 05
77. Weickartshain 1
78. Wettershain 3 05
79. Wieseck 16 64
80. Winnerod — —
Summa 446 59
Darmstadt, 15. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 6. April den Fürstlich Solmsischen Forstrath Karl Friedrich Wim- men au er zu Lich zum außerordentlichen Professor bei der philosophischen Fakultät der Landes-Universität, insbesondere für das Lehrfach der Forstwissenschaft, mit Wirkung vom 16, d. Mts. an, zu ernennen und in dieser Eigenschaft zu berufen.
Darmstadt, 15. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht:
Am 6. April den provisorischen Reallehrer Dr. Christian Lang st ross in Groß-Umstadt zum Lehrer an der Realschule zu Bingen, mit Wirkung vom 16. April d. Js. an, zu ernennen.
Darmstadt, 14. April. Ueber den Antrag des Abg. v. Rabenau wegen anderweitiger Organisation der landwirthschastlichen Provinzial-Vereine auf der Basts größerer Selbstständigkeit der Provinzial-Vereine mit ständigen Secretären und Beseitigung der landwirthschastlichen Ceniralstelle hat der vierte Ausschuß der zweiten Kammer durch den Abg. Haas Bericht erstattet. Der Antrag des Ausschusses geht dahin:
1) Großh. Regierung zu ersuchen, unter Aushebung der landw. Central- stelle als besonderen Vermittelungs-Organs der landw. Vereine, mit der Errichtung einer landw. Staatsverwaltungsbehörde mit Executivbesugntssen baldthun- lichst vorzugehen, derselben die Verwaltung aller mit der Landwtrthschaft und der Landeskultur in Verbindung stehenden Angelegenheiten zu überweisen, und jedenfalls im nächsten Staatsbudget die dafür erforderlichen Mittel vorzusehen; 2) den Antrag des Abg. v. Rabenau damit für erledigt zu erklären.
. ~ Außer dem Antrag wegen gesetzlicher Anordnung von Baum-Alleen auf oder längs der Kunststraßen hatte der Abg. Schaum auch noch einen anderen Antrag eingebracht, welcher u. A. auch die Berufung eines Obstbauleiters zur Ausführung der Obstbaum-Alleen aus den Staatsstraßen bezweckte. Dem Berlcht des vierten Ausschusses entnehmen wir im Wesentlichen Folgendes: Die Großh. Regierung ist nicht abgeneigt, einen Fachmann als Obstbauleiter zur Anlage und Pstege der Obstbaumanlagen an Straßen und zur Förderung des Obstbaues überhaupt zu berufen. Indessen wird es sich dabei nicht sowohl um die Anstellung eines eigentlichen Beamten mit irgend einer, wenn auch nur beschränkten Executive, als vielmehr darum handeln, dem Ministerium einen sachverständigen Beirath für das Obstbauwesen zur Seite zu stellen. Zu diesem Behufs würoe es genügen, die zur Förderung des Obstbaues verfügbaren Mittel um etwa 1500 lns 2000 zur Remunerirung ein jederzeit zur Verfügung stehenden Fachmannes und zur Bestreitung der Rei -osten zu erhöhen. Der Ausschuß ist hiermit einverstanden und stellt deshalb den Antrag: „Die Regierung zu ersuchen, wegen Bestellung eines Landes-Jnspectors für den Obstbau im nächsten Hauvt-StaatSvoranschlag Vorsehung zu treffen."
Lokale-.
, Ließen, 16. April. sStadtverordnetensitzung vom 14. April, Nachmittags 4 Uhr.j Anwesend Herr Bürgermeister Bramm, die Herren Beigeordneten Gnauth mnd Keller, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Bai st, Georgi, Aruneberg, Hoch, Homberger, Jughardt, Kauf, Ad. Noll, August Aoll, Petr:, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Herr Bürgermeister Kenntniß von /.inem Dankschreiben Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, in welchem Höchstderselbe ^ren Gefühlen des Dankes Ausdruck verleiht für die Ihrer Großh. Hoheit Prinzessin Irene anläßlich deren Verlobung mit dem Prinzen Heinrich von Preußen von den Vertretern der Stadt dargebrachte Ovation in einer Adresse und bei Anwesenheit des hohen Brautpaares während der Durchreise auf hiesigem Bahnhofe. — Der von der Armendeputation festgestellte Voranschlag der Armenkasse pro 1887/88, welcher in Einnahme und Ausgabe mit </£ 49 739.72 balancirt, wird angenommen, desgl. der Voranschlag der Plock'schen Stiftung, welcher in seinen Einnahmen und Ausgaben sich stellt auf JL 17 007.17. — Die Prüfung des städtischen Voranschlags wird, wie in früheren Jahren, der Finanzdeputation überwiesen, und bezüglich des Voranschlags der Realschule mitgetheilt, daß der Beitrag der Stadt zu den Lasten dieser Anstalt, excl. der sachlichen Kosten, JL 14,840 für das Jahr 1887/88 beträgt. — Von dem derzeitigen Miether der früher Schmied Walther'schen Hofraithe ist das Gesuch gestellt roorbtii, die Miethe auf 1300 herabzusetzen: dem Gesuche wird stattgegeben. — Ein hiesiger Fuhrunternehmer, welcher der ihm obliegenden Verpflichtung, sein Fuhrwerk anläßlich der vorjährigen Herbstübungen der 21. Division zu stellen, nicht entsprochen und dieser- halb die Beschaffung eines anderen Fuhrwerkes zu einem höheren Vefgütungssatze nöthig wurde, soll zur Deckung der durch sein Verschulden entstandenen Mehrkosten herangezogen werden. — Die Anfuhr von Wasserleitungsröhren vom Bahnhofe nach der Stadt wird zum Satze von JL 11.50 pro 10,000 Kilo vergeben; desgl. erfolgt die Vergebung der Lieferung von Subsellien für die neue Stadtmädchenschule an die Mindestfordernden. - Hinsichtlich der sog. Wodestraße hat die Baudeputation beantragt, zu veranlassen, daß diese Straße einem bestimmten Eigenthümer überwiesen werden möchte. Die hiermit beschäftigte Bau- und juristische Deputation schlägt nun vor, die Straße in Eigenthum der Stadt zu nehmen und dann den Schoorgraben zu überbrücken, wenn die anliegenden Grundbesitzer die Straße haben Herstellen lassen. Tie Stadtverordneten-Versammlung schließt sich dem Anträge der vereinigten Commission an. — Ueber das Gesuch des Fellhändlers Herrn I. Klebe, welcher wiederholt um die Erlaubniß zur Ueberbrückung des ^Lchoorgrabens hinter seinem Besitzthum nachgesucht und dem nun vorliegenden Gesuche das Angebot beigefügt hat, diese Ueberbrückung in einer allen Anforderungen der Schönheit entsprechenden Art Herstellen zu lassen und außerdem an die Stadt eine jährliche Abgabe von JL. 40 zu leisten, wird auf Antrag der Baudeputation (gegen di§ Stimmen mehrerer Herren Stadtverordneten, welche theils der schon bestehenden Stege, theils des für den Stadtsäckel in Aussicht gestellten Vortheils willen, das Gesuch befürworten) zur Tagesordnung übergegangen. In den Motiven zu diesem Anträge wird in der Hauptsache die Wahrung des Ansehens der städtischen Körperschaften hervorgehoben, welche so oft und ohne Vorbringung neuer Gesichtspunkte mit Anträgen belästigt würden, deren Ablehnung wiederholt habe statt- finden müssen. Derartigen, die Zeit der betr. Deputationen, wie der Stadtoerordneten- Versammlung in so unnöthiger Weise in Anspruch nehmenden Eingaben müsse durch Maßregeln, wie Uebergang zur Tagesordnung, vorgebeugt werden. In einem zweiten Theile ihres Antrages befürwortet die Baudeputation außerdem die Entfernung aller über den Schoorgraben führenden Stege, welche lediglich privaten, also nicht öffentlichen Interessen dienen. Hiermit glaubt die Baudeputation allen weiteren derartigen Gesuchen von anderer Seite vorweg zu begegnen. Beschluß hierüber wird ausgesetzt, um später auf Grund eines inzwischen aufzustellenden Verzeichnisses sämmtlicher Schoorstege zu beschließen, welche von diesen entfernt werden sollen. — Dem Gesuche des Fabrikanten Herrn W. Gail um Abgabe von Wasser aus der städtischen Leitung zur Füllung eines Bassins wird stattgegeben unter Festsetzung des hierfür zu entrichtenden bestehenden Wasserpreises. — Das Gesuch des Bauunternehmers Herrn L. Kauf um Erlaubniß zur Ableitung von Abfallwasser in ein städtisches Canalrohr wird unter den üblichen Bedingungen mit dem Zusatze genehmigt, daß Bittsteller auf seinem Eigenthum einem Schlammfang herrichtet. — Die vorliegenden Baugesuche der Herren Karl Loth (Neubau nebst Saal an der Licherstraße) und Ludwig Pfeil (Saalanbau an em Wohnhaus an der Grünberger-, resp. Wolfstraße) werden den Anträgen der^-öau- deputatton entsprechend genehmigt. — Zu dem Gesuche des Herrn Gastwrrths Jungblut um Auskunft darüber, an welcher Seite seines neu zu erbauenden Thüren angebracht werden können, da er in Hinsicht auf die Bestimmungen de - ordnung, welche bei Stallbauten das Anbringen von Thüren nach der Stratze i er-


