1887
W
Gießen, den 12. Juli 1887.
3t
Mreanr Schulstraße 7.
' Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Betreffend: Dar Feuerlöschwesen im Kreise Gießen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
m j qk7 ki(> 9üsckuna der Feuersbrünste betr.", enthält keine Bestimmung, um die Feuerwehrmannschaften zur Tyeu-
Die Verordnung vom 21- Marz 1857 „die Löschung e o /ußr;xtc ersteben unter feuerpolizeilichen Anordnungen im Sinne des § 368
Mhme an den für sie unbedingt n°thwendlgen Übungen anha . Tonnen- Erlaßene Theilnahme an den Uebungen nicht mit Strafen.
»8 ssssä s Bää'ä rasÄfiöSÄ
<61 Freitag oen 15. Suli
'M A, •
Gießener Anzen
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Polizei-Reglement, das Löschwesen im Kreise Gießen betr.
Gießen, den 12. Juli 1887.
«
W.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.__
M
jSi
Etf &
tüt
- lll i O
5^
I
->n den drei gemeinsamen Ministerien der österreichisch- un a arisch en Monarchie ist man derzeit mit der schwierigen Zusammen- stcllung der Delail-Voranschläge für dar gemeinsame Budget pro 1888 beschäf- tiat Die Arbeiten werden im Verlause der Hochsommers beendet und sodann im September behufs endgilliger Feststellung der Vorlage an die «Parlamente- Ausschüsse dem gemeinsamen Ministerrathe unterbreitet werden.
Es muß fraglich erscheinen, ob sich das Torry-Cabinetin England noch lange behaupten wird, denn die englischen Conservattven haben bereits wieder einen Unterbau», ©ifc verloren. In Coventry ist an Stelle der in beti Peerstand erhobenett Oberst Caton der Candidat der Liberalen, Ballantme, ein Anhänger Gladstone'«, mit einer Majorität von 16 Stimmen zum Depu- tirten gewählt worden. Auch wird berichtet, daß sich die Anhänger Gladstone s im ganzen Lande vermehrt haben, und zwar deshalb, weil die Regierung m einigen Procesfen Partei für die Beamten genommen habe.
Wie aus London berichtet wird, siedelte der Kronpr nz des deutschen Reiches am Dienstage nach der Insel Whigt über, um für sein letzt fast gänzlich gehobener Halrleiden eine Nachkur in der Seeluft zu halten. T Die Radikalen haben am Montag in der französischen Depu- tirtenkammer mit ihrer Interpellation über die auswärtige Politik, bezw. über die angeblichen „klerikalen und monarchistischen Umtriebe , eine vollständige Niederlage erlitten. Die vom Cabinet geforderte einfache Tagerordnung wuroe mit der koloffalen Majorität von 382 Stimmen gegen 120i angenommen. De» Ministerpräsidenten Rouvier'» Erwiderung war fest und schneidig. Der Mim- sterpräsident weist darauf hin, wie er sich im Ganzen nur um eine Frage, um Boulanger, handle. Er habe Boulanger bei der Neubildung des Cabmets ausgeschloffen, weil derselbe als Minister das Unglück gehabt, seinen Namen zu einer illegalen Manifestation benutzt zu sehen. Rouvier erinnert damit an die bei der Wahl eines Deputirten für Paris auf den gar nicht wählbaren Bou- langer abgegebenen Stimmen. Rouvier fährt fort: Es fei die höchste Zeit gewesen, diesen General ähnlichen Manisestationen zu entziehen und ihnwiever als Soldat in Reih' und Glied eintreten zu lassen. Hätte die bürgerliche (gemalt gezaudert, so wäre es um sie geschehen.
Aus Sicilien wird gemeldet, daß in Catania und Umgegend die Cholera an Ausdehnung zugenommen hat und einen äußerst bösartigen uqa- ratter zeigt. Sämmtliche Häfen des Mittelländischen Meeres haben daher Vor sichtsmaßregeln gegen die weitere Verschleppung der Cholera ergriffen.
Den neuesten Nachrichten aus Konstantinopel «Mg»v die Drohungen des russischen und französischen Botschafters den Sieg üve e englifche Diplomatie dovongetragem Wenigstens werden m uverlässiger^^e.ft dahin gehende Aeußerungen des Sultans gemeldet, die . ... mIt)e
machen, daß der Sultan das englisch-türkische Abkommen un^ze ch
Es wird von allen Seiten bestätigt, daß der König Milan mit simern ■ neuen Minister-Präsidenten Rifticr ernste Differenzen g h h > j seine speciellen Anhänger maßlos begünstige und in alle möglich.
3 . Den Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr ist es gestattet, sich durch befähigte, im Voraus zu bezeichnende Männer dauernd vertreten zu taffen.
§ 4. Die Tage, an welchen die Uebungen in jedem Jahr vorgenommen werden sollen, sind den Jntereffenten bekannt zu machen
& 5, Entschuldigungen wegen Nichterscheinens bet den Proben oder Bränden sind alsbald binnen 24 Stunden bei der Bürgermeisterei vorzubringen, welche darüber zu entscheiden hat, ob solche begründet sind.
6. Gegen alle Verfügungen der Bürgermeisterei ist Recurs an das Großh Kreisamt und gegen dessen Entscheidung an Großh. Ministerium des ^nnern 7^ Das ^unentschuldigt Fehlen bei einer Probe ober einem Brande, sowie die Nichtbeachtung der Anordnungen der Großh. Bürgermeisterei und an den Orten, woselbst die Pflichtseuerwehr dem Commando der freiwilligen Feuerwehr unterstellt ist, den Anordnungen des Commandanten des freiwilliger! Feuerwehr-CorpS ist nach § 368 Nr. 8 des Strafgesetzes strafbar.
Politische Ueberficht.
Gieße«, 14. Juli.
Der Umstand, daß die Leibärzte des Kaisers in diesem Jahre eine Aendeiung in den Badekuren für den Monarchen wünschten, welchen Vor- Mägen der Aerzte gegenüber der Kaiser sich jedoch seine eigenen Entschließungen Mrbehalten halte, hat in letzter Zeit mehrfach zu widerfprechenben Nachrichten nfci Bezug aus die Badereisen des Kaisers gejührt. Der Kaiser hat mm aber ißodj, wie es scheint, in der Hauptsache den Wünschen der Aerzte nachgegeven i'Btib Ems bereits am Montag wieder verlassen. Vom Montag Abend ms Mtt- rvoch Abend weilte der Kaiser in Koblenz zum Besuche der Kaiserin, welche ve- kkanntlich das königliche Schloß zu Koblenz zu ihrer Sommer-Residenz gewählt ftat. Am Mittwoch Abend reiste der Kaiser nach der Insel Mainau aus dem Bodensee weiter, um seinem erlauchten Schwiegersöhne, dem Großherzog von röaden, einen mehrtägigen Besuch abzustatten. Das Befinden des Kaisers wird Ihn Allgemeinen als ein besriedigendes bezeichnet, doch machen sich zuweüen vet dm Kasser Nervenabspannungen und Schwächezustände geltend, gegen welche die Aerzte den möglichst zeitigen und längeren Aufenthalt in der Hochgebirgslust Gasteins anempfohlen haben; es ist daher wahrscheinlich, daß Kaiser Wilhelm noch vor dem 20. Juli in dem Wildbade Gastein eintreffen wird.
Wie die Hof-Nachrichten besagen, ist eine Begegnung Kaiser Wilhelms mit dem PrinZ'Regenten Luitpold von Bayern aus der Resse des ersteren nach Gastein bestimmt in Aussicht genommen und dürste dieselbe am nächsten Sonntag oder Montag in Lindau stattfinden.
Obwohl sich der Bundesrath auch amtlich aus unbestimmte Zeit ver- ilagt, so sind, wie uns berichtet, die Mitglieder doch verständigt worden, daß die Ferien diesmal nur bis zur letzten Augustwoche dauern werden. Die nächste Veranlassung zu dieser frühzeitigen Wiederaufnahme der Bundesraths-Sitzungen » bQrin zu erblicken, daß es dieser Körperschaft obliegt, die Aussührungs-Be- mmmungen für das neue Branntweinsteuergesetz, das bekanntlich schon am 1. October d. Js. in Kraft tritt, festzusetzen. Sodann dürste den Bundesrath der Reichshaushalts.Etat beschäftigen, der diesmal etwas früher als sonst fertig- Hellt werben soll, ba beabsichtigt ist, bett Reichstag schon in her ersten Hälfte des Monats November einzuberusen. Aus diese Weise soll es ermöglicht werden, den zweiten Theil der Reichstags-Session nach Neujahr für die Erledigung der We Altersversorgung der Arbeiter betr. Vorlage frei zu halten.
Zwischen den Postverwaltungen des Reiches, Bayerns Vj unb Württembergs, ist das Uebereinkommen getroffen, daß an einzelnen M 'Arenzpost-Stationen ein Austausch zwischen deutschen, bayerischen und württem- 1 bergischen Postwerthzeichen stattfinden kann. Es ist dies eine weitere Concession •Jun das Publikum, das in dieser Postmarken-Angelegerhcit eine angenehme । Einrichtung erblickt. Die erste Concession war die Beförderung der Postkarten V । nit im Voraus bezahlter Rückantwort innerhalb der drei deutschen Postgebiete I Rufend. Hoffentlich führen die drei Postverwaltungen noch mehrere Verkehrs- । Erleichterungen in diesem Sinne ein,
V L 1. Um die den Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr auferlegten Dienste B Verrichtungen (Bedienung der Spritzen, HandhabungderM^ di Signale -c.) benfetten gehörig bekannt zu machen, hat bie Großh .Bürger witoi die Befuamß, jährlich zwei- bis viermal Jnspectron der gesummten n Pflichtseuerwehr gehörigen Mannschaft mit allen Geräthen, Spntzen 2c. galten und mit derselben eine Generalprobe zu verbinden.
. ^2 In den Gemeinden, in welchen eine freiwillige Feuerwehr besteht
md deren Commandant nach Anhörung der Bürgermeisterei und der fter- williaen Feuerwehr von dem Kreisamte ernannt und verpflichtet worden sst, ri die Pflichtseuerwehr dem Commando der freiwilligen Feuerwehr unter* Morbnet und der letzteren nach vorherigem Benehmen mit dem Commando der « ^rmÄiaen Feuerwehr zuzutheilen und sind die regelniäßigen Uebmigen und Hauptproben nach Benehmen mit dem Commando der freiwilligen Feuerwehr mn bet Großh. Bürgermeisterei zu bestimmen.


