Ausgabe 
15.5.1887 Erstes Blatt
 
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

1887«

Bureaur Schirlstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Amtlicher Hßeil.

-reis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

>urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi.

Bekanntmachung.

Wegen Rohrlegung zur Wasserleitung ist für die Mäusburg von dem Kreuzplatz bis zum Marktplatz der Verkehr für Fuhrwerke, Reiter und Vieh-

Transporte vom 16. l. Mts. an gesperrt. raut»«

Gießen, am 13. Mai 1887. Großherzogllches Poüzeramt Gießen.

Fresenius.

Gefunden: 1 Münze, 1 Israel. Lesebuch, 1 Kämmchen, 1 Brosche, 1 Herrnsonnenschirm, 4 Waschpfähle, 1 Taschentuch, 1 Federmesser, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken.

Suaeflofttn: 1 Canarienvogel.

^Gießen am 14. Mai 1887. Großherzogliches Polrzeramt Gießen.

p Fresenrus.

Kerchstaq.

P. Berlin, 12. Mai 1887.

(29. Sitzung.)

Eingegangen: Novelle zum Nahrungsmittelgesetz.

Auf der Tagesordnung steht zunächst: Zweite Berathung des Militärrelicten- gesetzes. (Referent: Abg. v. Manteuffel.)

Abg. v. Benda (natl.) beantragt nachstehende Resolution:Bei Annahme des Gesetzentwurfs die Eventualität auszusprechen, daß die verbündeten Regierungen im Laufe der nächsten Session eine Vorlage machen werden, nach welcher auch die Reichs- beamten des Civilstandes, sowie diejenigen Beamten des Reichsheeres und der kaiser­lichen Marine, welche behufs Berheirathung ein bestimmtes Privateinkommen oder Vermögen nicht nachzuweisen haben, in einer den Bestimmungen des Gesetzentwurfs entsprechenden Weise entlastet werden." r.rr ,

Staatssecretär v. Bötticher erklärt Namens der preußischen Regierung, daß in derselben die Ueberzeugung obwaltet, daß die Relictenbeiträge der Ciotlbeamten enU weder ganz oder doch in dem Umfange abgeschafft werden müssen, in dem sie durch diese Vorlage für die Militärbeamten in Wegfall kommen. Die Verwirklichung dieses Gedankens hänge aber von der Entwickelung der Ftnanzfrage ab. Fallen erst die Relictenbeiträge für die Reichsbeamten weg, dann würden auch die übrigen Staaten nachfolgen müssen. Für nächste Session könne er eine entsprechende Vorlage noch nicht in sichere Aussicht stellen. p , ,r, ~

Abg. Dr. Baumbach (frs.) erklärt sich Namens semer politischen Freunde gegen jede einseitige Regelung der Relictenfürsorge. Sie hielten an diesem Principe fest und wollten lieber dieses Gesetz noch auf einige Zeit vertagen. Hätte die Regierung von vornherein den von den Freisinnigen empfohlenen Weg betreten, so würde die Regelung längst erfolgt sein. Die Erklärung des Staatssecretärs sei nur eine einfache Syrnpathie- bezeugung, die nicht bindend sei. r .

Abg. Freiherr v. Ellrichshausen (Reichsp.) legt dem Hause die Annahme des Entwurfs besonders warm an's Herz.

Abg. v. Massow (cons.) erklärt die freudige Zustimmung der dcutscycon- servativen Fraktion zur Vorlage. c M ©srier

Abg. Hahn (cons.) begründet den von ihm mit den Abgeordneten v. Xol und Klemm eingebrachten Antrag, den Antrag Benda wie folgt zu s n "CT>arIflfle Wartung auszusprechen, daß die verbündeten.N^ungen baldm gttcht ßIjd) machen werden, nach welcher die Wittwen- und Waisengeldbeitrag 1 Reichsheeres. R-ichsb-amt-n des Ciotlstandes als auch bezüglich der Ang-hongm des ^eupsyeercs., und der kaiserlichen Marine in Wegfall kommen."

Darmstadt, 11. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 12 enthält: . .

1. Gesetz, die Heranziehung der im Großherzogthum garnisonirenden, tm Osficiersrang stebenden Militärpersonen des activen Dienststandes zu den Ge- meinde-Umlagen betreffend, m .

2. Bekanntmachung Großh. Staatsministermms, die Abänderung der Militär«Convention mit Preußen vom 13. Juni 1871 in Bezug auf die Heran­ziehung der im Großherzogthum garnisonirenden, im Osficiersrang stehenden.Mut« tärpersonen des activen Dienststandes zu den Gemeinde-Umlagen betreffend.

3. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Zutheilung der Gemeinde Meffenhausen zu dem Standesamtsbezrrk Ober- Roden betreffend.

X Darmstadt, 13. Mai. sZweite Kammer der Landstände.) Bevor die Ver­handlungen beginnen, giebt der Präsident dem Hause Kenntniß von einer Eingabe von Bewohnern Bessungens, worin sie bitten, die Kammer möge dem Anträge des Abg. Heinzerling, Großh. Regierung um Vorlage eines Gesetz-Entwurfes zu ersuchen, durch welchen der Fall der Abttennung eines Theils einer Gemeinde-Gemarkung und dessen Vereinigung mit der Nachbargemeinde geregelt wird, zustimmen. Hierauf setzt die Kammer die Berathungen fort über . . , .. , ,

1) Antrag des Abg. Osann auf Uebernahme der durch die Dammbau- und Schleußenanlage den Gemeinden Trebur und Ostheim entstandenen Kosten sowie der Dammbau- und Schlenßenanlagen durch den Staat.

Abg. Osann begrüßt es, daß diese Angelegenheit endlich einmal zum Abschluß gelange, welches im Interesse des Staates wie der beiden Gemeinden liege.

Es sei bedauerlich, daß die Regierung diesen beiden Gemeinden, welche so oft von den Ueberfluthungen des Rheines zu leiden hatten, nicht früher sckion zu Hilfe ge­kommen sei, trotzdem sie sich hilfesuchend an dieselbe gewendet haben. Erst nach mehr­maliger Ueberfluthung der dortigen Gegend sei auf wiederholtes Ansuchen und unter Anbieten bedeutender pekuniärer Opfer Seitens der Gemeinden Trebur und Ostheim das Kreisbauamt Groß-Gerau endlich auf Prüfung der Angelegenheit eingegangen.

Wiederholt sei Seitens der Oberbau - Direktion den beiden Gemeinden erklärt worden, die Anlage eines Sckleußenbaues sei in dortiger Gegend zum Schutz vor Ueberschwemmungen nutzlos und nicht ausführbar.

Die Gemeinden haben sich dann entschlossen, die Schleuße auf ihre Kosten unter Aufsicht des Staates aussühren zu lassen und sind seitdem gegen eine momentane Ueber- ftuthung des Rheins geschützt. . .. _r

Nachdem die beiden Gemeinden diese großen Opfer gebracht haben und die An­lage dieses Schleußenthores nicht nur einen örtlichen Nutzen in sich schließt, da auch eine Reihe westlich gelegener Orte und ihre Gemarkungen bis nach Groß - Gerau hin vor dem Andrang des Rheinwassers geschützt sind, sei es Pflicht der Regierung, diesen Gemeinden die Lasten abzunehmen.

Geh. Oberbaurath Dr. Schäffer erklärt: Großh. Regierung sei bereit, die dortigen Schleußen- und Dammbauten in Unterhaltung und Ausführung zu nehmen. Es sei dieses für die Negierung keine kleine Last, da es sich hier doch nur um einen Sommerdamm und nicht um einen Landdamm handele. Zu weiteren Zugeständnissen könne sich die Regierung nicht entschließen.

Abg. Haas spricht sich für den Antrag aus, indem er betont, wenn es irgend wo nöthig sei, daß der Staat helfend eingreife, so sei es hier, um in dieser Weise Fehler gut zu machen, welche in früheren Jahren gemacht wurden.

Abgg. Tecklenburg und Schröder sprechen ebenfalls für den Ausschußantrag der Majorität. Abg. Ohly beleuchtet in drastischster Weise die Entstehungsgeschichte dieses Schleußenbaues und die Schrecken der Ueberschwemmungsgefohren, welche er als Anwalt der dortigen Gemeinden durchgemacht habe. Man habe ihm Seitens der Re­gierung nicht gestattet, mit dem als Experten von der Regierung zugezogenen Baurath Hobrecht nur zu verkehren und jede Mitwirkung Seitens der Gemeindevorstände und seiner Person wurden geradezu verboten. Nach erfolgter Abstimmung beschließt die Kammer einstimmig, 1) J)ie Uebernahme der von den Gemeinden Ostheim und Trebur errichteten Damm- und ^chleußenanlagen in die Unterhaltung und das freie Eigenthnm des Staates gut zu heißen, 2) dem Antrag der Majorität des Ausschusses gemäß die Großh. Regierung zu ermächtigen, den Gemeinden Trebur und Ostheim für den von denselben ausgeführten Damm- und Schleußenbau, wacher 251,053 Mark kostete, die Hälfte dieses Betrages, also JC 125,526.50 aus der Staatskasse zu überweisen, dagegen jedoch das jenen Gemeinden gewährte Darlehen oon 80,000 soweit es nicht bereits getilgt ist, zu compensiren und zu verrechnen, so daß dieses zu Gunsten der Gemeinden gewährte Darlehen aufhört, mit 23 gegen 10 Stimmen zuzustimmen.

Bezüglich der Rückäußerung der ersten Kammer, Gesetz-Entwurf, die Anschaffung und Unterhaltung des Fasselviehes betreffend, beschließt das Haus, unter Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer zu Art. 4 und 8, einstimmig auf den früheren Beschlüssen zu beharren. Auch hinsichtlich der Rückäußerung erster Kammer über den Antrag des Abg. Muth auf Aufhebung oder Abänderung des §. 17 der Gebuhren- Ordnung für Gerichtsvollzieher, beschließt die Kammer einstimmig: Beharren auf dem Beschluß unter pos. I. mit der Modification: daß an Stelle des Wortesbaldmög­lichst"bei der nächsten sich ergelkbnden Gelegenheit" zu setzen ift

Die Rückäußerung der ersten Kammer bezüglich des Antrages des Abg. Frech. Ion Nordeck zur Rabenau auf Revision der Bauordnung im Sinne größerer Be­

rücksichtigung der ländlichen Verhältnisse, erledigt die Kammer dahin, daß sie ein­stimmig beschließt, dem Ersuchen der ersten Kammer nicht beizutreten.

Hierbei dringt der Abg. v. Rabenau zur Sprache, daß seine Person wegen seiner Stellungnahme zu dieser Angelegenheit im Gießener Anzeiger durch ein Ein­gesandt angegriffen worden sei. Exemplare dieses Anzeigers seien auch den Herren Abgeordneten unter Kreuzband z'ugegangen. Er ersuche Großh. Regierung um Inschutznahme und um Untersuchung des Falles, da wie er sicher annehme, dieser An­griff seiner Person nur von einem Beamten herrühre. Er stellt demgemäß den An­trag, Großh. Regierung zu ersuchen, dieselbe möge den Verfasser des betr. Artikels ermitteln und im Falle es ein Beamter sei, denselben rectificiren. Der Antrag geht zunächst an den dritten Ausschuß.

Es folgt nun noch zum Schluß der heutigen Verhandlungen Berathung über den Antrag der Abg. v. Rabenau und Schade, die Uebernahme der landwirth- schaftlichtn Winterschulen auf den Staat betreffend.

Die Regierung glaubt die Uebernahme der landwirthschaftlichen Winterschulen als Staatsanstalten nicht als nothwendig und auch nicht als zweckmäßig zu erkennen, da diese niedere Fachschulen seien und nicht in den Rahmen der allgemeinen staatlichen Unterrichtsanstalten hineinpassen.

Auch der Ausschuß theilt im Allgemeinen die Ansicht Grotzh. Regierung und beantragt daher, die Kammer möge beschließen, Großh. Regierung zu ersuchen

1) zum Hweck der Förderung des niederen landwirthschaftlichen Unterrichtswesens durch eine einheitliche Organisation dieses Zweiges, die Bedingungen des Zustande­kommens und der Unterhaltung der landwirthschaftlichen Winterschulen, sowie der finanziellen Betheiligung des Staates regelnde Normativbestimmungen zu erlassen;

2) die landwirthschaftlichen Winterschulen unbeschadet ihres Eharakters als ge­meinsame Anstalten der bei ihrer Begründung und Unterhaltung beteiligten Faktoren in technischer und ökonomischer Beziehung der verantwortlichen Leitung und Aufsicht der für die Verwaltung der landwirtbschaftlichen Angelegenheiten eingesetzten staatlichen Eentralbehörde zu unterstellen; .

3) die ausreichende Vermehrung der Zahl der landwirthschaftlichen Winter­schulen anzuregen und zu unterstützen, sowie durch geeignete Maßnahmen den Besuch dieser Schulen zu fördern;

4) zu erwägen, ob nicht zur vollständigen Organisation des gefainmten land­wirthschaftlichen Unterrichtswesens die Errichtung einer landwirthschaftlichen Mittel­schule auf der Stufe der, eventuell in Verbindung mit einer der bestehenden Realschulen angezeigt ^en Antrag von Rabenau für erledigt zu erklären.

Diesen Anträgen schließt sich die Kammer mit allen gegen 2 Stimmen an. Morgen voraussichtlich letzte Sitzung vor Pfingsten. Auf der Tages-Ordnung steht der Gesetzentwurf, die Landeskultur-Genossenschaften betreffend.