Nr. 12. Samstag den 15. Januar 1887
Gießener Anzeiger
Amts- uub Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Amtlicher Hheil.
Gießen, am 12. Januar 1887.
Betreffend: Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes, hier: die von den Gemeindekrankenversicherungen und den Krankenkassen zu liefernden I Uebersichten und Rechnungsabschlüsse.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
g ÄN die Vorstände der Gemeindekraukenkaffen und der BetriebSkaffen, den Vorstand der Ortskrankenkasse Gießen, sowie au die Vorstände der eingeschriebenen Hülfskassen des Kreises.
I Jn Gemäßheit der $§ 9 und 41 des Krankenversicherungsgesetzes, sowie des § 27 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen sind von Ihnen innerhalb bestimmter Fristen Uebersichten und Rechnungsabschlüsse an die Aufsichtsbehörde einzusenden.
Der Bundesrath hat nunmehr beschlossen, daß diese Uebersichten und Rechnungsabschlüsse nach Maßgabe bestimmter Formulare I und II unter Beachtung der vorgedruckten Erläuterungen für jedes Kalenderjahr aufzustellen und nach Ablauf desselben in doppelter Ausfertigung an die Aufsichtsbehörde einzusenden sind. Die erwähnten Formulare, welchen die aufzustellenden Nachweisungen und Uebersichten nicht nur inhaltlich, sondern auch nach äußerem Format und Liniirung genau zu entsprechen haben, können Seitens der Kassenvorstände von der Buchdruckerei von Fr. Langnes zu Darmstadt zum Preise ron 2 für das Stück und bei Bestellung von 100 Stück eines dieser Formulare zum Preise von 1 Jl. 90 für jedes Hundert bezogen werden.
Den Vorständen der Gemeindekrankenversicherungen sind die Formulare durch uns mit Ausschreiben vom 17. März 1886 (Anzeigeblatt Nr. 25) zugesandt worden.
Indem wir Sie anweisen, Anfragen des Kaiserlichen statistischen Amtes, welche wegen der von uns dem genannten Reichsamte übermittelten Nachweisungen und Uebersichten an einzelne Vorstände gelangen sollten, bereitwilligst direct zu beantworten, machen wir es Ihnen zur Pflicht, die angeordneten Uebersichten und Rechnungsabschlüsse längstens bis zum 1. April l. I. in doppelter Ausfertigung an uns einzusenden.
1 vr. Boekmann.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.
bekannt machen zu lassen.
Gießen, am 3. Januar 1887.
Betreffend: Das Ersatz-Geschäft für 1887.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung fordern wir alle im Jahr 1867 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und- entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermtt auf, sich behufs Eintragung chrer Namen in die Stammrolle in der Zett Dont 15. Januar bis zum 1. Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Loosungs-Schem Vorzulegen.
Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen belegt, von der Thellnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. Verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in chren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermtt Nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat December 1886 veröffentlicht:
Hafer Jt. 12.37, Heu Jt 6.00, Stroh v4L 5.50 pro 100 Kilogramm.
Gießen, am 6. Januar 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Schaftäude in Grünberg erloschen ist.
Gießen, den 11. Januar 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________Dr. Boekmann._________________________________
Betreffend: Sterblichkeits-Statistik. Gießen, am 13. Januar 1887.
Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Garhenteich, Lumda und Odenhausen.
Wir erwarten die alsbaldige Einsendung der Sterblichkeitsnachweise für die Monate November und December 1886. Dr. Köhler.
Politische Ueberstcht.
Gießen, 14. Januar.
Die zweite Lesung der Militär-Vorlage im Reichstags- tci Plenum hat gleich zu ihrem Beginne eine hochwichtige Rede des leitenden if Staatsmannes über diese unsere Nation so tief bewegende Frage gezeitigt. Sie $ ist wie alle Kundgebungen des Fürsten Bismarck im Parlamente, packend und ü kernig, klar und kräftig und wird dabei von einem ebenso patriotischen, wie echt staatsmännischen Geiste getragen, der den unbefangenen Beurtheiler wahr- K hast erquickend anweht. Der Telegraph hat die Worte des Kanzlers zur $ Stunde bereits nach allen Himmels-Richtungen hin bekannt gegeben, dennoch glauben wir bei der Bedeutung der Rede deren hervorragendste Stellen aus- t zugsweise nochmals wiedergeben zu sollen.
Der Kanzler ging von einer ironischen Parallele zwischen den militärischen Autoritäten einer- und Richter, Windthorst und Grillenberger anderseits aus und wandte sich dann ziemlich unvermittelt zu einer kurzen Charakteristik unserer auswärtigen Beziehungen. Höchst erfreulich ist es, aus dem Munde des leitenden Staatsmannes zu hören, daß unser Verhältniß zu Oesterreich ein so vertrauensvolles und inniges ist, wie zu den Zeiten des deutschen Bundes und ebenso vernimmt man nur mit Befriedigung, daß unsere Beziehungen zu Rußland über jeden Zweifel erhaben find. Fürst Bismarck versichert, daß wir keinen Krieg mit Rußland beginnen werden, was man ebenso glauben darf, ols die weitere Versicherung, daß Deutschland von keiner Rauflust beseelt fei und daß sich eine solche auch nicht von Rußland behaupten lasse. Der Kanzler betonte, daß die Regierung bei Einbringung der Vorlage an /eine Coalitwn ■ zwischen Rußland und Frankreich gedacht habe und kam dann auf die Bemuyun-


