Ausgabe 
13.12.1887 Erstes Blatt
 
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Beweise von Sympathie za. Aubertin erklärte, er werde am Dienstag die Namen seiner Mitschuldigen nennen, falls nicht bis dahin die Mitglieder des Cabinets Rouvier durch seine Freunde getödet seien. Die Blätter aller Richtungen sprechen ihre Ent­rüstung über das Attentat aus. DasJournal des Debats", dieRepubliquc fran^aise" und derSoleil" beschuldigen die demagogische Presse, dem Aubertin die Waffe in die Hand gegeben zu haben und fordern zugleich ein neues Preßgcsetz behufs Abänderung des Gesetzes vom Jahre 1881.

Gesetzentwurf, betr. Abänderung der Wehrpflicht.

Der dem Reichstag zugegangene'Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Wehr­pflicht, hat vier Abschnitte. Der erste Abschnitt, die Landwehr betreffend, bestimmt Folgendes:

S 1. Die Landwehr wird in zwei Aufgebote eingetheilt.

S 2. Die Verpflichtung »um Dienst im ersten Aufgebot dauert 5 Jahre. Die Verpflichtung tum Eintritt in das erste Aufgebot beginnt nach abgelegter Dienstpflicht im stehenden Heere. Das Dtenstoerhältniß des ersten Aufgebots regelt sich nach de» bisher für die Landwehr giftigen Bestimmungen-

S 3. Die Verpflichtung »um Dienst in der Landwehr des zweiten Aufgebots dauert bis zum 31. März des 39. Lebensjahres. Der Eintritt in das zweite Auf­gebot erfolgt nach Ablauf des Dienstes im ersten Aufgebot und für Ersatzreseroen, welche geübt haben, nach abgelcisteter Ersatzreseroepflicht.

S 4. Die Landwehr zweiten Aufgebots darf zu Friedensübungen und Conttol- versammlungen nicht herangezogen werden. Die für ihre Eontrole erforderlichen Meldungen können durch Familienangehörige erfolgen. Sie bedarf keiner Erlaubnis! zur Auswanderung, sondern nur einer Anzeige derselben.

S 5. Die Versetzung aus der Landwehr ersten Aufgebots »der der Ersahreserae in das zweite Aufgebot und die Entlassung aus letzterem erfolgt im Frieden in der ersten nach Erfüllung der Dienstzeit staltfinoenden Frühjahrs-Eontrolversammlung.

8 6. In Berücksichtigung dringender persönlicher Verhältnisse können Mann­schaften deS ersten und zweiten Aufgebots bei der Mobilmachung hinter die letzte Jahres­klasse des zweiten Aufgebots zurückgestellt werden.

8 7. Zur erstmaligen Aufstellung der Listen haben sich die zur Landwehr zweiten Aufgebots Gehörigen, welche 1850 und später geboren sind, 6 Wochen nach Inkraft­treten des Gesetzes schriftlich oder mündlich bet der Landwehrcompagnte zu melden.

Der zweite Abschnitt handelt von der Ersatz-Reserve.

8 8. Die Ersatz-Reserve dient zur Heeresergänzung bei Mobilmachungen und zur Bildung von Ersatz-Truppentheilen.

8 9. Der Ersatz-Reserve werden alljährlich so viel Mannschaften überwiesen, daß mit sieben JahreSklassen der erste Bedarf für die Mobilmachung des Heeres gedeckt wird. In erster Linie werden derselben überwiesen die Militärdiensttauglichen, aber nicht zur Einstellung Gelangten, dann der Reihenfolge nach die wegen häuslicher Ver­hältnisse vom aktiven Dienst Befreiten, die wegen geringer Fehler Befreiten, die wegen zeitweiliger Dienstuntauglichkeit Befreiten.

8 10 und 11. Die Personen der Ersatz-Reserve gehören zum Beurlaubtenstand und unterliegen dm dafür giltigen Bestimmungen.

8 12. Sie können alljährlich einmal zur Frühjahrs - Controle herangczogen werden.

8 13. Sie sind im Frieden zu drei Hebungen verpflichtet, von 10, 6 und 4 Wochen. Geweihte Priester werden zur Hebung nicht herangezogen.

8 14. Nach dem 32. Lebensjahre werden Ersatz - Reservisten zur Hebung nicht herangezogen.

8 15. Die Ersatz-Reseroepflicht dauert 12 Jahre. Stach Ablauf derselben treten die, welche geübt haben, »ur Landwehr zweiten Aufgebots, die übrigen zum Landsturm ersten Aufgebots.

8 16. Wegen besonderer häuslicher Verhältnisse können Ersatz-Reservisten hinter die letzte Jahresklasse zurückgestellt werden.

8 17. Während einer Mobilmachung ober Hebung findet ein Hebertritt zur Landwehr oder zum Landsturm nicht statt. .

8 18. Die bet der Mobilmachung ober Bilbung von Ersatz Truppentheilen ein­berufene» Ersatzreservisten sind bet Der Demobilisirung zu entlassen und treten, wenn sie nicht militärisch ausgebtloet sind, zur Ersatz-Reserve zurück, anderenfalls ihrem Alter entsprechend zur Reserve oder Landwehr.

8 19. Die bisherige Einthetlung in Ersatz-Reserve erster und zweiter Klasse wird aufgehoben. Sämmtliche bisher in der zweiten Klasse Befindlichen werden dem ersten Aufgebot des Landsturms überwiesen.

Die SS 20, 21 und 22 bilden den dritten Abschnitt und enthalten analoge Be­stimmungen für die Seewehr- und Marine-Ersatz Reserve.

Der vierte Abschnitt betrifft den Landsturm.

8 23. Der Landsturm hat die Pflicht, an der Vertheidigung des Vaterlandes theilzunehmen und wird in Fällen außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des Heeres und der Marine herangezogen.

8 24. Er besteht aus allen Wehrpflichtigen vom 17. bis 45. Lebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören und wird in zwei Aufgebote eingetheilt. Das erste Aufgebot reicht bis zum 31. März des 39. Lebensjahres, das zweite Auf­gebot von da bis zum Ablauf der Landsturmpflicht.

8 25. Das erste Aufgebot wird durch die commandirenden Generale aufgerufen; bet unmittelbarer Kriegsgefahr auch durch die Gouverneure und Eommandanten von Festungen. Das zweite Aufgebot wird durch kaiserliche Verordnung einberufen, bei unmittelbarer Kriegsgefahr aber so wie das erste.

8 26. Für den aufgerufenen Landsturm gelten die Vorschriften der Landwehr.

S 27. Der Aufruf erfolgt nach JahreSklassen mit der jüngsten anfangend, soweit die militärischen Interessen es gestatten. Während der Landsturm aufgeboten ist, findet ein Ausscheiden aus demselben nicht statt.

8 28. Im Auslande befindliche Landsturmpflichtige müssen bei dem Ausruf zurückkehren, doch gibt es davon unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse Befreiung.

8 29. Wegen besonderer häuslicher Verhältniffe dürfen nicht mehr als 5 pCt. des Bestandes der Landsturmpflichtigen hinter die letzte Jahresklasse zurückgestellt werden.

S 30. Freiwillig sich Meldende können in den Landsturm eingestellt werben.

8 31. Der Landsturm unterliegt, wenn er nicht aufgerufen ist, keinen mili­tärischen Hebungen und Eontrolcn.

8 32. Der Landsturm wird militärisch bewaffnet und bekleidet.

8 33. Die Auflösung des Landsturms ordnet der Kaiser an. Mit dem Ent- lassungstage hört das Dienstoerhältntß auf.

8 34. Personen, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes aus dem Landsturm ausgeschieden waren, treten nicht in denselben zurück.

§ 35. Das Gesetz tritt am Tage der Verkündigung in Kraft. Artikel 59 der Neichsverfassung wird entsprechend geändert. Tie Ausführungsbestimmungen erläßt her Kaiser.

2 o k « l e ».

Gießen, u. Dec. Am verflossenen Mittwoch hielt Herr Prof. Dr. Fromme in einer Sitzung derOberhessischen Gesellschaft für Natur« und Heilkunde" einen Vortrag überdie Entstehung des Planetensystems". Die Ausführung er­streckte sich im wesentlichen auf folgende Punkte:

Nach einem kurzen einleitenden Wort legte der Redner bar, daß wir aus dem jetzigen Zustand der Natur nur Schlüsse auf die Vergangenheit machen können unter der Voraussetzung, daß die Gültigkeit der Naturgesetze keine räumliche und zeitliche Begrenzung habe. Dann ging er zu den verschiedenen Weltentstehuugstheorien (Kosmogonien) über und führte besonders folgende weiter aus:

1) die von Kant in seinerNaturgeschichte des Himmels". Kant sagt: Es ist kein Zufall, baß 6 Planeten und 9 Trabanten sich um die Sonne alle in derselben Richtung bewegen, daß die Bahnen kreisförmig, die Ebenen der Bahnen nahezu zu­sammenfallend und die Rotationsachsen nahezu gleichgerichtet sind. Da der Raum zwischen den Planeten vollkommen leer ist, schließt Kant, daß früher alle Masse als Nebel gleichmäßig über denselben vertheilt gewesen sei, aber die Masse an einzelnen

Koncentrationspunkten sich verdichtet Babe. Seine Theorie mangelt derlrichiigen'Er- flärung der Rotation der Planeten, denn durch die Molekularkräste, durch welche sie Kant sich zu erklären suchte, kann eine solche Bewegung nach mechanischen Aschen nicht entstanden fein.

2) Herschel wurde ebenfalls auf die Nebeltheorie geleitet durch die Beobachtung der Nebelflecken und Sternhaufen, die er in Nebel ohne festen Kern, in solche mit festem Kern und in Sternhaufen unterschied.

3) Die Laplace'sche Theorie unterscheidet sich von der Kant's insofern die Sonne als schon vorhanden gedacht wird, und zwar in langsamer Drehung, umgeben mit einer sich über das ganze Planetensystem erstreckenden Atmosphäre. Laplace schließt hieraus: Die Abkühluna der Masse bewirkte eine Zusammenziehung und raschere Rotation, bis sich durch die gesteigerte Gentnfugalfraft nach einander mehrere! Ringe ablosten, deren Massetheilchen infolge ihrer ungleichen Dichtigkeit auf einen Punkt concentrirt wurden. (Erklärung der Entstehung der Trabanten durch Wiederholung dieses Vorgangs in kleinem Maßstab.)

Nach genauer Erklärung der drei Theorien wurden als wesentliche Stützen der Kant-Laplace'schen Theorie genannt: a) die Sternschnuppen, der kosmische Staub, der sich bet Bildung der Planeten nicht zu einem Centrum condenfirt hatte; b) das Vor­handensein der kosmischen Nebel; c) die Spectralanalyse der Nebel. Diese ergibt ein Linienspectrum, das nur von leuchtenden Gasen herrühren kann; d) das Gesetz von der Erhaltung der Kräfte. Der Krastvorrath auf der Sonne, die Grundursache aller Arbeit, kann nach Helmholtz nur durch eine fortwährende Contraction des Sonnenkörpers ersetzt werden. Nach dieser Voraussetzung hat die Sonne vor 18 Millionen Jahren den ganzen Raum bis zur Neptunsbahn eingenommen, und sie wird in der Zukunft ein­mal erlöschen. (Stütze dieser Annahme die dunklen Begleiter mancher Fixsterne).

Als gegen die Kant-Laplace'sche Theorie sprechend wurde angeführt, daß sie die Einfachheit der Bewegung unseres Planetensystems nicht genügend erkläre. Sie gilt ferner nur unter der Bedingung, daß die Sonne schon von Anfang eine Bewegung gehabt habe. °

Die Hrsache dieser Bewegung, so schloß der Vortrag, vermag die Wissenschaft nicht zu erklären, das gehört in das Gebiet des Glaubens. hn.

Gießen, 12. December. (Theater). Das allerliebste LustspielDurchlauch t haben geruht", welches mit köstlichem Humor eine drollige Liebesgeschichte am Hofe eines kleinen Fürsten schidert und dabei den ganzen Hofstaat in die tollsten Verwicke­lungen bringt, wird unseren Theaterfreunden morgen Abend zum ersten Male vor- gefuhrt. Das Stück ist außer in Frankfurt auch an den meisten größeren Bühnen mit anhaltendem Beifall sehr oft gegeben worden.

»Der Stabstrompeter" hatte am Sonntag Abend eine ganz enorme An­ziehungskraft ausgeübt. Das ausoerkaufte Haus spendete der lustigen Posse vielen Applaus und blieb bis zum Schluß in der heitersten Stimmung. Sämmtliche Dar­steller spielten ihre Rollen mit viel Humor und enthusiasmirten besonders die Ge­sangsvorträge von Frl. Hesse und Herrn Heinrich. Die Posse dürfte wohl noch- mals, in der Woche aufgeführt, vielen Beifall erringen. ß.

vermischte».

, ®armftabt, 10. december. sAu4 dem Staatsbudget.) Zur Bestreitung der in Gemaßheil der SS 57 bis 60 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr nnn -ucfun0 der Viehseuchen betreffend, zu leistenden Entschädigungen sind 10 000 JL. jährlich vorgesehen.

Pm,§o&re 1884/85 erfolgten 15 Tödtungen wegen Rotz, 39 wegen Lungenseuche, 1885/86 erfolgten 6 Tödtungen wegen Rotz, 1 wegen Lungenseuche, im Jahre 1886/87 erfolgten 5 Tödtungen wegen Rotz, 124 wegen L»ngenseuche.

, . ®er Gesammtaufwand an EntschäDigungSkosten betrug in 1884/85 9448.57 JL, in 1885/86 1185.20 JL, in 1886/87 19 167.48 JL, im Durchschnitt der drei Jahre 00° 9933.75 Jt, gegen 9763.14 Jt im Durchschnitt der sechs Jahre 1881/82 bis 1886/87.

. Nonnenroth bei Hungen, 9. December. Gestern Abend herrschte dahier große Besorgmß. Kurz nach 7 Hhr erscholl der Ruf: Feuer! Es brannte in der Scheuer deS hiesigen Lanowirthes A. W. Dank dem energischen Eingreifen der hiesigen Ein­wohnerschaft und der bald nach dem Bekanntwerden des Brandes eingetroffenen Lösch- mannfd)aft von Röthges, die von den auswärtigen zuerst auf der Brandstätte erschien und sich wacker an den Löscharbeiten betheiligte, gelang es, das Feuer auf seinen Herd am l en T^tz des hier herrschenden Wassermangels und des heilig wehenden Windes brannte nur die eine Scheune nebst Stallung ab. Die Entstehungsurfache des Feuers ist bis jetzt noch unbekannt.

, Dl ainz, 11. December. Zu dem Selbstmord des heute auf d m Friedhof

in Bingen beerdigten Polizeicommissärs Eckes weiden jetzt zwei Thalfachen befannt, "eiche wohl die Hauptgründe bilden, die den Beamten zu dem unheilvollen Schritte getrieben. Es ist dies zunächst eine voreilige Amtshandlung gegen einen hiesigen Arzt, die -ine Beschwerde der Mainzer Aerzte bei dem Großh. Ministerium in Aussicht fteute und möglicher Weise eine Rüge für Eckes erwarten ließ. Hierzu trat nun die weitere Thatjache, daß Eckes ziemlich stürmisch sein Guthaben bei der Firma AUmann zuruckforderle und auch andere Personen hierzu bewegte, so daß sich nach Ausbruch des Falliments genannter Firma der Gedanke bei dem unglücklichen Beamten festsetzle, die Zahlungseinstellung mit all den schlimmen Folgen veranlaßt zu haben. Diese beiden Vorkommnisse bestürmten das Innere des gewissenhaften und in jeder Beziehung makellosen Beamten derart, daß die eingetretene Geistesstörung leicht ihre Erklärung findet.

Mainz, 11. December. Die gestern Vormittag in Anwesenheit der Spitzen der Behörden feierlich eröffnete Blumen- und Pflanzenausstellung des hiesigen Gärtner- verems hat sich eines überaus zahlreichen Besuches zu erfreuen. Nicht nur von hier, sondern von der ganzen Umgegenb und den Nachbarstädten kommen die Garten- und Blumenfreunde herbeigeströmt, um das Wunder, im Winter einen FrühlingSgarlen SU sehen, anzustaunen. Heute in den Nachmittagsstunden, wo in der Ausstellung ein Concert stattfand, war das Gedränge derart, daß thalsächlich kein Apfel zur Erde fallen konnte. Mit einstimmigem Lob verlassen alle Besucher die Ausstellung.

i Nhein, 11. December. Dank der Niederschläge der letzten Tage sind

Rhein und Mai» in 24 Stunden derart gestiegen, daß Aussicht vorhanden, nächster Tage endlich nach längerem Warten wieder günstiges Fahrwasser für die Schifffahrt ju erhalten.

Aus Rheinhessen, 11. December. In dem unfern von dem städtischen Krankenhause gelegenen CaföSchützenhof" in Bingen brach gestern Nachmittag auf b s jetzt unaufgeklärte Weise Feuer au9, das in kurzer Zeit fünf große Wohnhäuser in die «lammen jog. Außer den oberen Stockwerken desSchützenhofs" sind zwei Häuser der Wtttwe Zoller (Gastwirthschaft zur Burg Klopp) und das HauS deS Dachdeckers Schopp ganz abgebrannt. Heftiger Wind, Mangel an Wasser und einheitlicher Leitung des Loschwefens ließen dem Feuer die große Ausdehnung geben. Die meisten der durch den Brand in Mitleidenschaft Gezogenen sind nur gering versichert.

Eingesandt

oonp- December. Der Vorstand des Thierschuhvereins veröffentlicht in ^89 des Gießener Anzeiger die Verhandlungen in seiner letzten Sitzung. In der­selben hat er sich auch mit meinem Eingesandt in Nr. 273 beschäftigt. Es wird be- hauptet, Herr Cur schma nn hätte eine Kritik über die Wege in der städt. Gemarkung weder beabsichtigt noch geübt, sondern nur von Abfahrten der betr. Gruden, Stein­bruche und Backstembrennereien gesprochen.

, , A festgestellt, daß die Abfahrt aus dem Valentin'schen Stein-

bruch und die Absahrten Der Backsteinbrennereien städt. Eigenthum sind; Herr E. hat auch diese Abfahrten als im ganzen gut und als vorzüglich geschildert, mithin hat er wohl eine Kritik städt. Wege geübt, ob bewußt oder unbewußt, kann ich nicht ent­scheiden.

Ick gebe gerne zu, daß Herr C., wie der Vorstand des Thierschutzvcreins sagt, im Interesse einer guten Sache, auch mit offenen Augen, auch mit etwas Verständniß unb auch im guten Glauben gehandelt hat bestritten habe ich das alles nicht.

Der Vorstand des Thierschutzvereins sagt weiter:MeinEingesandt" schiene nur geschrieben zu sein, um Veranlassung zu nehmen, in Form einer unmotivirten Ent­gegnung frühere Eingaben an den Stadtvvrstand in Bezug auf ÜBegebauten wieder in Erinnerung zu bringen."

Diese Verdächtigung meiner Absichten weise ich als durchaus unbegründet zu-»