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Rr. IO. Donnerstag den 13. Januar ISST

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Bureau r Schulstratze 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis merteljä(jrltcb 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn.

Durch die Polt bewaen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi.

Betreff<nd: Die Einführung des Metz'schen Normalgewindes für Spritzenschläuche. Gießen, am 8. Januar 1887.

Das Großherzogliche Krcisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, werden an Erledigung unserer Verfügung vom 10. December 1886 binnen 8 Tagen erinnert.

*______________________________________________________Dr. Boekmann.___________

B etreffend : Einsendung der Handbuchsauszüge pro IV. Quartal 1886. ~ Gießen, am 11. Januar 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Gemeinde-, Kirchen- und Stiftungs-Rechner, sowie die Rechner der iSrael. Religionsgemeinden de» Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Einsendung rubr. Auszüge im Rückstand sind, werden an deren Vorlage binnen 8 Tagen bei Meidung von Strafe erinnert.

____Dr. Boekmann.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Mllitärdienst im Frühjahr 1887.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1887 üattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätesten- bi- zum 1. Februar 1887

bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt: '.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Heffen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebens-

* jahr erfolgen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse an­gegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. Einwilligungs - Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und^Fähigkeit den Frei­willigen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, Ordn, vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 27. December 1886. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig FreiwMge.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

In diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder Vor­mundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheits- zeugniß beizulegen.

gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Ers.-Ordn. I. Theil der Wehr-

Politische Ueberficht.

Gießen, 12. Januar.

Mit dem Wiedereintreffen der Reichskanzlers am Mittel­punkte der politischen und parlamentarischen Geschäfte sind wir in der herrschen­den Tagesangelegenheit in der Mtlitärfrage vor folgenschwere Entschließungen gestellt. Von dem noch in zwölfter Stunde erfolgten Eingreifen des Fürsten Bismarck in die parlamentarischen Verhandlungen über die Militär-Vorlage dürste deren Schlußwendung im Wesentlichen abhängen, denn daß das persön­liche Eintreten des leitenden Staatsmannes für die gefährdete Vorlage derselben einen neuen Rückhalt schafft, bedarf wohl kaum einer besonderen Darlegung. Allgemein wird versichert, daß der Kanzler sich keineswegs in einer nachgiebigen Stimmung befinde; von den Oppositionsparteien läßt sich dies ebenfalls schwer­lich behaupten glauben sie doch durch die Bewilligung der vollen Friedens­präsenzstärke aus drei Jahre der Regierung in der Commission bis zur äußersten Grenze entgegengekommen zu sein und so stehen aller Wahrscheinlichkeit nach im Reichstage aufregende Debatten bevor, wie sie vielleicht in der parlamentari­schen Arena nur selten erlebt worden sind. Welchen Ausgang dieselben nehmen werden? Es wäre ziemlich überflüssig, hierüber so unmittelbar vor der Ent- scheidung lange Betrachtungen anstellen zu wollen und nur oas Eine kann man immer wieder wünschen, daß diese Schlußverhandlungen des Parlamentes einen den Interessen des Vaterlandes allseitig entsprechenden Verlauf nehmen mögen quod deus bene vertat! Möge sich Alles zum Besten wenden!

Der Prinz-Regent von Bayern hat anläßlich seines kürzlichen Besuches am Berliner Hofe eine größere Anzahl preußischer Militärs durch Ordensverleihungen ausgezeichnet. Es erhielten: Die Generäle der Infanterie v. Pape und v. Voigt-Rhetz, sowie der Gouverneur von Metz, Generallieutenant v. Berken, das Großkreuz des bayerischen Militär-Verdienst-Ordens, der Director des Allgemeinen Kriegs-Departements im Kriegsministerium, Generallieutenant v. Hänisch, und der Präsident der Artillerie-Prüfung--Commission, General­

major Sallbach, das Groß. Comthurkreuz un^ der Commandant von Metz, Generalmajor v. Laue, sowie der Abtheilungs-Chef für das Remontewesen im Kriegsministerium, Oberst v. Traschke, das Comthurkreuz des Militär-Verdienst- Ordens. Außerdem wurden noch weitere preußische Osficiere durch Ritterkreuze desselben Ordens ausgezeichnet.

Die vonReuter's Bureau" zuerst gebrachte Meldung von einer seitens gelandeter Mannschaften des deutschen KreuzersAdler" auf der Insel Neu-Irland vollzogenen Straf-Execution an Eingeborenen hat bislang noch keine amtliche Bestätigung erfahren. Es muß daher diese aus englischer Quelle stammende Nachricht einstweilen noch mit Vorbehalt ausgenommen werden, um so mehr, als sichReuter's Bureau^ in seinen Meldungen über die Vorgänge in den deutschen Schutzgebieten nicht immer als zuverlässig erwiesen hat. Neu- Irland oder Tombara, wie es die Eingeborenen nennen, gehört zu der Insel­gruppe der Südsee, die unter dem Namen Neu-Britannien bekannt ist und im Nordosten von Neu-Guinea liegt. Die Inselgruppe erstreckt sich über 4 Breiten­grade und zählt unter vielen kleineren Eilanden drei größere: Neu-Britannien, Neu-Irland und Neu-Hannover. Die Inseln sind sehr lang, schmal und sehr bergig; speciell auf Neu-Irland erheben sich die Berge bis zu 2000 Meter Höhe. Fast alles Land ist mit dichtem Urwald bedeckt und noch sehr dürftig erforscht; die Einwohner stehen noch aus einer sehr niedrigen Stufe und haben sich allen Versuchen gegenüber, sie dem Chrtstenthum und der europäischen Cultur zu- gängig zu machen, feindlich erwiesen.

Im Lause der nächsten Tage beabsichtigt die bulgarische Deputation, sich von Paris aus wieder dem Süden zuzuwenden und noch nach Rom, Bu­karest und Konstantinopel zu gehen. In Rom wie in Bukarest dürfte sie auf einen wohlwollenden Empfang rechnen, aber am goldenen Horn wird der Wind für sie desto kühler wehen, denn die Pforte hat in ihrer bulgarischen Politik ganz augenscheinlich sich Rußland genähert. Dies erhellt auch aus der Be­rufung Zankofs's, des bulgarischen Oppositions-Führers, nach Konstantinopel.