Ausgabe 
12.5.1887 Erstes Blatt
 
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jftr. 109 Erstes Blatt. Donnerstag den 12. Mai 1887.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.

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Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Bureau: Schulst ratze 7.

Die Art 5 28 finden ohne besondere Debatte nach dem Entwurf Großh. Regierung und' mit einigen redactionellen Abänderungsanträgen des Ausschusses die einstimmige Annahme des Hauses.

Ebenso die Art. 2938 des Gesetz-Entwurfes.

Morgen früh 9 Uhr Fortsetzung der Berathungen. ~

Darmstadt, 10. Mai. Am 5. d. Mir. wurde der Schaffner bei den Oberheiffschen Eisenbahnen Moütz Geisel zum Zugführer und der Bremser Heinrich Schmidt zum Schaffner bei diesen Bahnen ernannt.

Darmstadt, 9. Mai. Hebet den Antrag der Abgg. Schade und v. Rabenau wegen Uebernahme der landwirthschaflltchen Winterschulen aus den Staat hat der Abg. Haar Namenr der vierten Ausschusses Bericht erstattet. Danach kommt der Ausschuß zu folgenden Anträgen: GroßhRegierung zu ersuchen: 1) zum Zwecke der Förderung des niederen landwirthschaftl. unter* richtswesens durch eine einheitliche Organisation dieses Zweiges, die Bedingungen des Zustandekommens und der Unterhaltung der landwirthschaftl. Winterschulen, sowie der finanziellen Betheiligung des Staates regelnde Normativ'Bestrmmungen zu erlassen; 2) die landwirthschaftl. Winterschulen, unbeschadet ihres Charakters als gemeinsame Anstalten der bei ihrer Begründung und Unterhaltung bethet- ligten Faktoren in technischer und öconomischer Beziehung der verantwortlichen Leitung und Aufsicht der für die Verwaltung der landwirthschaftl. Angelegen­heiten eingesetzten staatlichen Centralbehörde zu unterstellen; 3) bteöufirßi(5enbe Vermehrung der Zahl der Winterschulen anzuregen und deren Besuch zu fördern; 4) zu erwägen, ob nicht zur vollständigen Organisation des gestimmten land- wirthschafll. Unterrichtswesens die Errichtung einer landwirthschaftl. Mittelschule angezeigt sei.

X Darmstadt, 10. Mai. [II. Kammer der Landstände.) Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt der Präsident Kugler zu einer persönlichen Bemerkung das Wort, um zu erklären, daß es ihm absolut fern gelegen habe, gelegentlrch der Berathung über seinen Antrag, die Errichtung eines Gymnasiums in Ostenbach, der Person des jetzigen Directors zu nahe zu treten, wie dieser durch dieDarmstadter Zeitung v er o st en Nicht bie Verhandlungen über den Gesetzentwurf, die Bäche und die

. nicht ständig fließenden Gewässer betr., bei Art. 2 fortgesetzt. , -

Infolge Meinungsverschiedenheiten grbt Art. 2 zu fast endlosen Debatten Ver­anlassung. Derselbe lautet: , , . f .

° Das Bett der Bache steht in Eigenthum des Staates, sofern nicht Andere dieses Recht bereits erworben haben.

Der Ausschuß beantragt den Artikel des Regierungs-Entwurfs zu streichen und folgenden Artikel etnzuschieben: . r ., m

Die Benutzung der Bäche muß unter Achtung des gleichen Benutzungsrechtes aller anderen Berechtigten erfolgen. c n

Der Gebrauch und Verbrauch des Wassers der Bache zum Waschen, Baden, Tränken, Schwemmen rc., sowie zu anderen, dem gemeinen Gebrauch unnachtheuigen Benutzungsweisen ist Jedermann gestattet, soweit dies ohne besondere Anlage und ohne rechtswidriges Betreten des Privateigenthums geschehen kann. . . ,

Die Benutzung der Bäche darf nicht für fremdes Grundeigenthum oder fremde Anlagen schädlichen Rückstau, Überschwemmung oder Versumpfung bewirken; die Anlagen zur Benutzung der Bäche sind stets in solcher Weise einzurichten, daß ein nutzloser Verbrauch oder eine nutzlofe Aufstauung des Wassers zum Rachthetle anderer Beteiligter ausgeschlossen ist. a - .

Abgeleitetes Wasser muß vor Eintritt des Bachs in ein fremdes Grundstuck in denselben zurückgeführt werden. r t m . ...

Die Entnahme von Sand und anderen Materialien aus dem Bachbett unterlieg! polizeilicher Regelung. _

Hauptsächlich ist es der Abs. 4, welcher die Rückführung abgeleiteten Wassers in das Bachbett festsetzt, welcher die verschiedensten Rechtsanstchten hervorruft und zur Stellung einer Reihe von Abänderungsvorschlägen Veranlassung gibt.

Rach erfolgter Abstimmung wird der Antrag des Ausschusses, unter Ablehnung des Art. 2 der Regierungs-Vorlage, sowie sämmtliche Amendements mit großer Majorität angenommen. .... r..

Ebenso Art. 3, welcher die Grenze (Uferlmie) bestimmt.

Zu Art. 4, welcher die zum Privateigentum des Grundbesitzers gehörigen Gewässer behandelt und zwar: .

1. das Wasser, welches sich in Teichen, Cisternen, Brunnen und anderen Behältern befindet,

2. das auf einem Grundstuck entspringende,

3. die zu Prtvatzwecken angelegten Wasserlaufe und banale stellt der Ausschuß nur einige rcdactionelle Abäudcrungsantrage, dagegen werden von den Abgg. Ellenberger, Tecklenburg, Schönberger, Schaum und joit Abänderungs-Anträge ctngebracht. , c, .. rllna

Ministertalrath Lothetsen erklärt, diese Anträge seien für die Großh. Regierung unannehmbar, da in Art. 4 Alles sestgcsetzt sei, um den Prtvatbesitz von Gewässern ,U rE8®ie Abstimmung ergibt sodann daß Art 4 der .Regierungs-Vorlag- mit 14 gegen 14 Stimmen angenommen und sämmtliche Abänderungsanträgc a g h ^werden,

Betreffend: Die Sonn,-Meier, hier die öffentlichen Tanzbelustigungen. Gießen, am 10. Mai 1887.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen

ar» die Großbcrroalichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme von Gießen-

!>»,-, «-.Ich.«-» ... 23. M.i 1885 h.b,» **ÄSÄ^Ä*®*ä*"

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entgegen sidhen, fr P.. ' (Äpschletts. die an dem betreffenden Feiertage konfirmirt worden sind, nicht bei der

SXSSÄ grÄSÄÄWf * *-** ** Weigerung der Tanzerlaubniß an späteren zweiten Feiertagen anfehen Edelmann ______________________

Reichstag.

P. Berlin, 10. Mai.

(26. Sitzung.)

Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Berathung der »rannt= "^^^F^aOnzmMister v. Scholz: Eine Verständigung mit dem Reichstage über die Branntweinsteuervorlage erblicken die verbündeten Regierungen nur auf der Basis der Maischraum- und Materialsteuer und der Einführung einer Verbrauchssteuer. Der neue Entwurf fei dem bereits früher bekannt gewordenen Eventualentwurfe entsprechend, von dem er sich nur in einigen Punkten entferne. Für die getroffenen Aenderungen war J6T Lausch maßgebend, zu einem Abschlüsse zu gelangen. Erhöhung der N«>ifkctt'innabmen fei drinaend geboten. Preußen arbeite mit einem Destcit trotz der größten Sparsamkeit. Derartige Zustände, die Notwendigkeit für die Etnzelstaaten, zur Deckung ihrer Bedürfnisse in Zeiten der Ruhe und desFriedens den Anleiheweg u bttreten seien als unhaltbar anzusehen. Der Minister bestreitet daß den Brennern eht Geschenk von 35 Millionen gemacht werden solle und es handle sich nur darum, die Brennerei überhaupt zu erhalten. Von der einseitigen Bevorzugung eines einzelnen Standes sei keine Rede. Die Vertheuerung des Branntweins dürfe uns nicht zuruck- schrecken. Seine Partei, welche die Verantwortung für das Zustandekommen.des Ge­sekes zu tragen haben würde, könnte es übernehmen, die Interessen der Landwirthschast einfach unberücksichtigt zu lassen. Die Maischraumsteuer werde in der Vorlage nach bewährtem bayerischem Muster reformtrt, womit den süddeutschen.Staaten der Anschluß an die norddeutsche Branntweinfteuergemeinschast ermöglicht wird. Es sei vollständig unbegründet, daß die Regierungen für die Erhaltung des Sptritushandels, der Liqueur- fabrikanten rc. weniger Interesse hege als für die Brennerei; sie hatten dem in der Brennerei bestehenden Notstände nur besonders Rechnung getragen, weil derselbe notorisch sei. Der mehrfach gewünschte Rectificationszwang wurde wenig nutzen d e Regierung werde aber allgemeine sanitäre Maßnahmen treffen. Uebriaens seien die verbündeten Regierungen bereit, soweit als möglich entgegenzukommen, um das Zustande- r°mm<2Ibg.r @amT(9Md)8p.)9 hofft, daß endlich eineBerstünd^ung über^e Branns ^«ständnitz^ damit ^ausgesprochen^ daß "der Branntwein schärfer herangezogen w»de. Seine Freunde seien damit einverstanden, ^ß der Branntwein ein »eeigneles Steuer. vbjeet sei eine einseitige Erhöhung der Branntweinsteuer wurde aber in gewstsen Gegenden gerade die ärmere Bevölkerung schwer treffen. 3» Bezug au eine ®in= schränkung des Consums durch die Steuer sei er ziemlich ikeptlsch. In Rußland und Ugland habe die hohe Steuer zu einer Verminderung des Konsums-nicht geführt- Hier helfe nur eine Einschränkung der Produkfion. Eine solche liege auch im Interesse etms Anschlusses der " süddeutschen Staaten an die norddeutsche Branntweinsteuer­gemeinschaft, sowie im Interesse der kleinen Brennereien. Analoge Bestimmungen seien s. Z. in Bayern angenommen worden und zwar unter Zustimmung der dortigen Frei­sinnigen wie auch der Volkspartei. Die Commission werde insbesondere eine Ver­längerung der Carrenzzeit, sowie die Frage der Nachbesteuerung, gegen dre große: denken bestünden, zu prüfen haben. Ein Zustandekommen der der Finanzlage und der nationalen Opfer, welche die noch ausstehenden Alters- und Jnvaliditätsversicherung erfordern werden, dringend erwünscht. Aber daneben dune aus die Eröffnung neuer Einnahmequellen nicht verzichtet werden, auf die Reform der Zuckersteuer, auf Erhöhung der Bier- und Weinsteuer. Insbesondere sei auch eine Reform der directen Steuern nöthig. (Beifall.) r.h,r Ki-

Abg. Spahn (Centr.) erinnert an die vorlahrigen Verhandlungen über die Branntweinsteuerreform. Damals habe seine Fraktion eine Steuer von 25 pro Liter reinen Alkohols mit dem Bemerken vorgeschlagen, daß sic auch hoher sehen wurde. Gegen diese Vorlage haben seine Freunde schwere Bedenken, nameMich iu Bezug auf die Höhe derselben. Man könne den Branntwein nicht in s Unüemchene steigem, er sei gegen den unmäßigen Genuß von Branntwein, aber derselbe sei doch auch für^unsere norKtöen B-wohn-r ein Bedürfnis. Ein weiteres Bedenken werde durch di Be­schränkung der Produktion hervorgerufen. Redner beantragt ""»eNchts der groß Wichtigkeit der Vorlage deren Verweisung an eine Commission von 28 Mtgliedern.

Aba Oeckelbäuser (natl.) hält die Combtnatton von Maischraum-uno Materialsteuer mit der Consumsteuer für eine geeignete Grundlage zurDerstandtg^^- Die im vorigen Jahre voraeschlagene Contingentirung sei nicht: ann V je{eib auf die jetzt beantragte Art derselben konnten sie aber ^vg^hen, da s .^^fenbcn daß die dem landwirthschastlichen Brennereibetrieb durch die IWünschen Schäden ausgeglichen werden müssen. Er hoffe, daß die der Fraktionen

der Mehrheit dieses Hauses entgegenkomme, wie sie in dm Bewreqn«» de immer noch untereinander formulirt worden ist. Die neue Brann tw es 2c. Es handle

erheblicher niedriger sein als in Frankreich, England, Ame , unb Ethik hinein- sich hier um eine hochwichtige Frage, die in bas Gebiet er ± (Beisall.) reiche. Dieselbe müsse auch mit großem Maßstabe gemessen w