Ausgabe 
11.12.1887 Viertes Blatt
 
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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Betr.: Die Marschgebührniffe bei Einberufungen zum Dienst, sowie bei Entlassungen.

Gießen, den 9. Dezember 1887.

Gieße«, 9 Dezember. sSitzung der Stadtverordneten vom 8. Dezembers Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Gnauth und Keller, Seitens der Stadtverordneten die Herren B a i st, G e o i g i, vr. G u t f l e i s ch, Ha n st ei n, Homberger, Kauf, Ad. Noll, Aug. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Simon, Vogt und Wallenfels. Die gestrige Sitzung hatte sich wieder mit verschiedenen Ansprüchen auf Ersatz von Pflegekosten für hier verpflegte auswärtige Kranke zu befassen und wurde nach Darlegung des Sachverhältuisses über jeden einzelnen Fall beschlossen, Klage bet dem Bundesamt für Heimatwesen zu erheben gegen die Landarmenverbände Gießen und der Piootnz Westtalen, sowie gegen die Ortsarmen­verbände Klein-Heppach und Niedei-Elbert. Sämmttichc hier genannte Armenverbände lehnten auf diesbezüglichen Vorhalt die Verpflichtung zum Ersatz der Kosten ab. Dem Verein für Krankenpflege ist im vorigen Jahre eine Unterstützung von 200 Jt aus der Stadtkasse bewilligt worden, auf ein neuerlich vorgelegtes Gesuch hin entschließt sich die Versammlung zur Bewilligung eines gleichen Betrages für das laufende Jahr. Unter Rubrik:Das neue Schlachthaus" werben verschiedene Punkte, soweit solche nicht inzwischen erledigt und nun nachträglich zur Kenntniß der Versammlung gebracht wurden, erledigt. Unter Anderem wird dem «Lchlachtbausoerwalter Ermächtigung ertheilt zur Beschaffung des nöthigen Bedarfes an Petroleum, Talg, Putz­wolle ic., ferner zum Wiegen von lebendem Vieh und Erhebung der hierfür bestimmten Gebühr, Ausdehnung der Schlachizeit für Schweine ic. Zur Frage, ob der für Unter­bringung von frischen Häuten eingerichtete Raum gegen Entrichtung einer Gebühr be­nutzt werden könne, resp. ob in demselben Häute io lange lagern dürfen, bis sie ihrer Menge nach eine Waggonladung ergeben würden, beschließt die Versammlung auf An­trag der Schlachthaus-Eommtssion, die Aufbewahrung von einzelnen Häuten in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. April 14 Tage, vom 1. April bis 1. Oktober 8 Tage un­entgeltlich in dem hierfür vorgesehenen Raume zu gestalten, für eine Ansammlung in größerer Zahl sich jedoch nicht auszusprechen. Ueber die Befugniß d.r Viehhändler zum Verweilen im resp. zum Betreten des Schlachthauses sprrchl man sich dahin aus, daß dies nur dann gestattet werden könne, wenn die Händler zur Wahrung ihrer ge­schäftlichen Interessen mit den Metzgern zu verkehren hätten, in diesem Falle solle sich dies aber nur unter Eilaubniß des Verwalters auf den Hof und das dafür vorgesehene Zimmer, nicht aber auf die Scklachthallen erstrecken. Herr Simon kann sich damit nicht befreunden, daß den Viehhändlern oder Bauern nicht gestattet sein solle, die Schlacht­hallen zu betreten, während ihr Vieh ausgeschlacktet würde, sie würden rhre Jnierrssen nicht wahren können, wenn sie nicht über die Manipulationen der M.tzger beim Ab­schneiden derjenigen Theile an dem geschlachteten Vieh, welche nicht mit gewogen werden, wachen könnten. Herr Vogt hält dies letztere auch nicht für nothtg, es sei

düng und Unterhaltung einer Arbeiter« Kolonie für das Großherzogthum Hessen . und für den Königlich Preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden im Hauptooran« schlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben für die Jahre 1885/86, 1886/87 und 1887/88 vorgesehen gewesene, von den Ständen nur zur Unterhaltung der Kolonie bewilligte Staatsbeitrag von 2000 jährlich war, nachdem die von dem Verein für das Großherzogthum H sien und den Regierungsbezirk Wies­baden zur Beschäftigung Arbeitsloser gegründete Arbeiter« Kolonie in Reu- Ulrichstein am 1. Juli 1885 in dar Leben getreten, auf Nachweis des Bedürf­nisses und da auch seitens der beih.iligten preußischen communalständischen Verbände eine entsprechende Erhöhung der ursprünglich bewilligten Beiträge erfolgt war, durch ständischen Beschluß auf 3000 JC. jährlich für die Jahre 1886/87 und 1887/88 erhöht worden.

Die Großh. Regierung glaubt bei den anerkannt tüchtigen Leistungen der Kolonie und bei der unzweifelhaften Fortdauer des Bedürfnisses einer Subven tion derselben aus Staatsmitteln auch für jedes Jahr der Fmanzperiode 1888/91 einen Staatsbeitrag zur Unterhaltung der Arbeiter-Kolonie in Reu-Ulrichstein von 3000 JL, und zwar umsomehr vorsehen zu sollen, als an der Bewilligung der gleichen Summe für die kommenden drei Jahre seitens des Communal« Landtags des Regierungsbezirk» Wiesbaden und an der Bewilligung eines nam« haften Beitrags für diesen Zeitabschnitt seitens de» Communal Landtags der Regierungsbezirks Kassel nicht zu zweifeln ist.

Es ist die Absicht, in Nidda eine Unter-Erhebungsstelle für Domanial« gefälle zu errichten, welcher die Obersölstereien Nidda und Eichcksdorf letztere gehörte bisher zum Unter«Erhebungsbezirk Schotten zugetheilt werden sollen.

Darmstadt, 9 December. Durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 5. l- Mts. wurden zu Vorsitzenden, bezw. Stellver­tretern der Vorsitzenden der bei den Großh. Lrndgerich'en der drei Provinzen gebildeten Kammer für Handelssachen für die Dauer des Geschäftsjahres 1888 die seitherigen Vorsitzenden, die Großh. Landgerichtsrälhe Dr. Kritzler in Darmstadt, Wiener in Gießen und Berdellö in Mainz, bezw. Stellver­treter der Vorsitzenden die Großh. Landgeuchtsrä he Bonhard in Darmstadt, Holzapfel in Gießen und St einem in Mainz ernannt.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die von Ihnen bestellten Auszüge aus der Dienstvorschrift für Marschgebührniffe werden wir Ihnen durch die Post zusenden, falls Sie dieselben nicht bis zum 20. l. Mts. bei uns haben abholen lassen- Für jedes Exemplar sind, incl. Porto, 41 H bei der Abholung zu bezahlen und für die Ihnen durch die Post zugehenden Exemplare wollen Sie den Betrag baldigst an unser Bureau einsenden.

. Dr. Boekmann.

Darmstadt, 8. Decbr. (Aus dem Staatsbudget.) Der zur Grün- Sache der Betreffenden, sich entsprechend zu einigen, die Zulassung der Händler aber ' - ' ~ - - - in die Schlachträume führe zu allerhand Uebelständen, abgesehen davon, daß hierzu

auch kein Platz vorhanden sei. Eine Anfrage des Schlachthausverwaltes, ob es nicht rakhsam sei, zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Metzgern und solchen Privaten welche selbst schlachten, für diese bestimmte Tage festzusetzen, wird nach Anhörung und unter Billigung des Gutachtens der Eommission dahin beantwortet, daß ja bei dem Schlachten die Reihenfolge der Anmeldungen entscheide, im Uebrigen ja auch nur zwei Wochentage in Betracht kämen, an weichem die Schweineschlachthalle, um welche es sich ja hauptsächlich handle, besonders stark in Anspruch ge­nommen würde. Aus eine Eingabe der Metzger - Innung, die Einfuhr von Fleisch nur dann zu gestatten, wenn solches von Großvieh mindestens in Vierteln, und Kleinvieh in Hälften eingeführt und im Schlachthause besichtigt werde, beschließt die Versammlung Abwarten der Entschließung Gr. Mmisteriums über die Fassung des § 4 des Schlachthausreglements. Der Antrag. in Rücksicht auf das hier gebräuchliche Schlachten nach jüdischem Ritus zu gestatten, daß an Samstagen und an jüdischen Feiertagen Abends nach 8 Uhr noch geschlachtet werden könne, findet Annahme und soll in diesem Falle von der Erhebung einer sonst vorgesehenen Extra gebühr abgesehen werden. Der von Seiten der Metzger gestellte Antrag auf Er­mäßigung der Schlachtgebühr für Rinder und Stiere auf 3 JL pro Stück soll demnächst in Berücksichtigung gezogen werden. Schließlich genehmigt die Ver­sammlung die zeitweise Heranziehung eines zweiten Taglöhners zu den Reinigungs- arbeiten an den Samstagen. Hinsichtlich eines neuen Octroi-Reglements be­schloß die Versammlung am 3. Roo. die Berathung bis zur Budgetberathung auszu­setzen, dagegen der Octori - Ruckvergürung näher zu treten. Es werden in dieser Richtung von der Eommission gestellte Anträge in ihrer Mehrheit zum Beschluß er­hoben und traf die Versammlung nur Abänderungen bezüglich der auszuführenden Quantitäten bei Branntwein. Liqueur und Brod. Es stellen sich demnach die Rück- vergütungsfätze wie folgt: Wein 3 JL pro Hektoliter, wenn mindest.ns 40 Liter, Bier 10 H pro Hektoliter, wenn mindestens 40 Liter, Obstwein 70 pro Hektoliter, wenn gleichfalls mindestens 40 Liter ausgeführt werden. Bei Branntwein tritt Octroi-Rückvergütung ein, wenn mindestens 20 Liter ausgeführt werden und zwar be­trägt diese 1 JL 30 pro Hektoliter für 38%igen, 1 60 für 3841% i gen,

1 JL 85 & für 4249o/oigen und 2 JL 15 $ für 50- und mehr prozentigen Brannt­wein pro Hektoliter. Die Eommission hatte als Mindest-Quantum, welches Rückver­gütung genießen soll, 40 Liter beantragt, Herr Scheel dagegen Erhöhung der Rück- oergütungssätze und zwar für Branntwein von 3841% 2 JU, von 4249% 2 50H,

unter 35% und Liqueur 1 50 pro Hektoliter. Die Versammlung beschloß wie

oben angegeben und setzte nur die Rückvergütung für Liqueure und unter 35% halten­den Branntwein aus 1 JL 50 pro Hektoliter fest. Für Steinkohlen und Eoaks wurde die Rückvergütung auf 4 H pro Gentner festgesetzt, sofern das auszufubrende Quantum mindestens 3 Gentner beträgt. Für Mehl wurde der Satz von 25 H pro

Hektoliter angenommen, wenn mindestens 56 Kilo ausgefübrt würden, für Hafer von 8 X wenn mindestens 50 Kilo zur Ausfuhr gelangen. Bezüglich des Brodes hatte die Eommission beantragt, auf 200 Kilogramm 70 H zurückzuverguten, _roenn 200 Kilogramm im Mindesten ausgeführt werden, die Versammlung setzte das Quan­tum auf 100 Kilogramm herab und lehnte einen weitergehenden Antrag des Herrn Wallenfels, als Mindestquantum 50 Kilogramm festzufetzen, ab. Außerdem hat die Eommission beantragt, von denjenigen Nadrungsmitieln, für welchen im Falle ihrer Ausfuhr Octroi-Rückvergütung seither nicht stattfand, für Fleisch eine solche von 2 H pro Kilogramm zu gewähren, foferne mindestens 20 Kilogramm zur Ausführung kommen; die Versammlung war damit einverstanden. Die Eommission hatte ferner beantragt, die Octroi-Rückvergütung für das von der Firma Gebr. Friedberger ausgeführte Mehl mit Rückwirkung auf den 1. October d. I. zu gewähren; die Versammlung beschloß die Rückwirkung bis auf 1. Juli auszudehnen. Unter »Straßenbeleuchtung kommt ein Schreiben des Herrn Garnison-Jnspector Lambert zur Voilage, m welchem um Aufstellung einer wetteren Gaslaterne an dem Verbindungswege zwischen der Kaserne und der Licherstraße ersucht wird. Es wird dem Anträge der Baudeputation entsprechend beschlossen, auf dem früheren, inzwischen zur Ausführung gekommenen Beschlüsse, nach welchem die Licherstraße bis dre Ecke des Loth' chen Hauses be­leuchtet werden soll, zu beharren; die Versammlung bezeichnet die Uebelstande, bte Herr Hanstein bei der erstmaligen Berathung über die Beleuchtung der L'cheistraße zur Sprache gebracht und auch in der gestrigen Sitzung zur Begründung seine Für­sprache des erwähnten Gesuches anführte, als nicht mehr vorhanden. Herr Wallen­fels machte die Versammlung darauf aufmerksam, daß tm Larchenwaldchen schon Wäsche aufgehängt worden sei, wodurch nicht nur die Spazierwege daselbst ve, sperrt sondern auch der Anblick dieser lediglich zur Erholung dienenden Anlage beeinträchtigt wird, er bittet die Feldschützen anzuweiien, derartige Fälle zur Anzeige zu bringen. Herr Bürgermeister 23 ramm verspricht Ei Hebungen hierüber onsteAn F Wn Herr Sandner ersucht um Anschluß seines Hotels an bte siadti^e Wamrle tung, es soll auf bas Gesuch eingegangen werben, wenn sich aus dem Anschlüsse ein Mindest- erlös von 80 JL pro Jahr, entsprechend einer 10%igen Verzinsung be§ auf 800 veranschlagten Anlagekapitals ergiebt. Bezüglich der Anlage °on Reoistvns- und Reinigungsschächten längs der Abfallwasserleitung aus dem neuen Ka ernement nach der Wieieck beborrt die Versammlung aus ihrem seither gefaßt en Beschluß auf An­legung eines 3 Meter breiten Weges längs dieser Leitung und gestattet der MiUtar- be®örbe bie Einpflöckung ber Einsteigschächte^ - Das Gesuch d-s L°kalgew rb^ Vereins Gießen um Ueberlaffung eines Schulsaales wird an °'e Baubeputativn zurückverwiesen, ba in ber Versammlung bie Meinung geltenb gewacht "urbe, daß dur hieisür ins Auge gefaßte große Saal im stäbt.schen Hause am Asterwege demnächst wahWnM L Schulzweck.n °erwm1«t werd^ über ein gleich großes Local nicht verfuge. Emer Erklärung bes Kreisausschusse-

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Air. 28S Viertes Blatt Sonntag beii H December

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Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.