Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.
Erstes Blatt., Donnerstag den 10 März
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Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags
Bureanr Schulstraße 7.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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@8 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium der Magdeburger Versicherungs-Gesellschaft gegen Hagelund bealeitenden Wetterschaden die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf Widerruf ertheilt hat.
Gießen, am 3. März 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Betreffend. Die tllachfuchung oer Berecyugung zum ein^ng peirouugen Drensl aus Gruno von Schutzeugnißeiu
Bekanntmachung.
Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werde» Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige
Diejenigen jungen Leute, welche auf ierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden besuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubrmgen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Heffen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Javres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
S. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wirt).
g Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugnih;
d. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
4. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwillige« während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil bet Wehr Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Reg.-Bl. Rr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Jrn Uebrigen wird auf
die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93
und
94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.
Grobherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
gestiegen, im Januar habe derselbe eine Höhe erreicht, wie nie zuvor im Deutschen Reiche.
Abg. v. Huene (Ctr.): Die Hauptfrage ist die, wie die Balance zwischen den Einnahmen und' Ausgaben herzustellen sei. Seine Partei sei bereit, an der besseren Finanziirung des Reiches mitzuarbeilen, wenn nur die Monopole ausgeschlossen würd-n. Er sei der Ansicht, daß diejenigen Etats, welche der Budgetcommission bereits vorgelegen haben, nicht wieder an diese zu weisen seien, wenn nur die Beschlüsse der vorigen Commission den Abgeordneten in irgend einer Weise zugänglich gemacht werden. Redner wendet sich dann gegen den Vorschlag einer Reichseinkommensteuer.
Abg. v. Maltzahn-Gültz (cous.) meint, daß nur die größeren Etats von finanzieller Bedeutung, wie z. B. der Marine-Etat, an die Commission zu verweisen seien. Es dürfe nicht übersehen werden, daß die Ausgaben die Einnahmen erheblich übersteigen, es seien Mehrbewilligungen nöthig fpr die erhöhte Friedenspräsenzstarke und eine Vermehrung der Einnahmen werde daher zur Rothwendigkeit. Dieser Versuch müsse gemacht werden und gelänge derselbe nicht, so müsse der Etat dnrchberathen werden und die Frage der Deckung des Deficits noch offen bleiben.
Abg. Rickert (dfr.): Wir werden erhebliche Ausfälle von wichtigen Einnahmequellen und erheblich vermehrte Ausgaben haben, wir werden dadurch Matrikular- beiträge in noch nie dagewesener Höhe haben. Weil wir die Notwendigkeit der Erhöhung der Einnahmen anerkennen, so haben wir mit dem Antrag auf Erhebung einer Reichseinkommensteuer den Weg andeuten wollen, auf welchem diese Erhöhung zu erzielen ist. Die bisherige Finanzpolitik des Reiches hat die Lasten sonst durchweg auf die Schultern der ärmeren Bevölkerung gelegt, deshalb müssen endlich die wohlhabenden Klassen herangezogen werden. Das deutsche Volk hat durchdie Wahl gezeigt, daß es die Machtexistenz des Deutschen Reiches will; neben dieser Machtexistenz gibt es aber noch andere Existenzbedingungen, und es heißt für die Zukunft des Reiches sorgen, wenn wir für diese Existenzbedingungen Sorge tragen. Wollen Sie das, so werden wir Ihnen helfen, wollen Sie es nicht, so werden wir Sie nach wie vor bekämpfen. $ejiba (nal[ib ) unb Robbe (R-ichspartei) befürworten in kurzen Ausführungen schnelle Erledigung des Etats, worauf die Discufston gefchlossm und nach dem Anträge des Abg. v. Maltzahn-Gültz ein Therl des Etats an die Budgetcommission gewiesen wird. , . .
Nächste Sitzung Mittwoch. (Zweite Berathung des Militargesetzes.)
Reichstag.
E. R. Berlin, 8. März 1887.
Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des Etats.
Staatssecretär des Reichsschatzamts Dr. Jacobi: Eine neue Aufstellung des Etats zu machen, sei nicht angebracht erschienen; Mehrausgaben würden u. A. durch das Relictengesetz entstehen. Das Gesammtresultat würde etwa dasselbe sein wie un letzten Reichshaushalt. Der Ertrag der Zölle sei in den letzten Monaten erheblich
Deutschland.
Darmstadt, 6. März. Dar Großh. Regierungsblatt (Beilage Nr. 5) enthält:
Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Univerjität zu Gießen im Sommer-Halbjahre 1887 gehalten werden und am 25. April ihren Anfang nehmen.
Darmstadt, 8. März. Die zweite Kammer der Stände tritt am 24. d. Mts. zusammen.
Berlin, 8. März. Der Kaiser nahm Vormittags den Vortrag des Polizeipräsidenten entgegen, empfing daraus den General Pape und arbeitete alsdann mit General v. Albedyll.
England.
London, 8. März. Nachrichten aus Simonstown zufolge traf die unter Stanley'» Führung zur Aussuchung Emin Bey's abgegangene Expedition bereits dort ein; nach erfolgter Proviant-Einnahme fetzt sie ihre Reise heute Abend fort. r.p,
— Das ^Reuterffche Bureau" bezeichnet die Nachricht englischer Blätter über ein Abkommen Englands und Chinas bezüglich der chinesischen Vertheidi- gungs-Vorkehrungen im chinesischen Turkestan für unbegründet. Die Vorkehrungen seien seit langer Zeit lediglich auf Initiative Chinas hin getroffen.
Bulgarien.
Sofia, 8. März. Mehrere Verhaftete sind wieder aus freien Fuß gesetzt worden. Dem Vernehmen nach ist auch die Freilassung des Ex-Ministers Sa- rafow und Luzkanow's, des Schwiegersohns von Zankow, angeorbnet. Der verhaftete Ex-Minister Nikiforow hatte dem französischen Generalconsul angezeigt, daß er mißhandelt worden sei. Die Regierung ordnete daraus an, daß Nikiforow im Beisein des Staatsanwalts und des Stadt-Commandanten durch zwei Civilärzte untersucht werde.
Telegraphische Depeschen.
Wolffs telegr. Correspondenr-Bureau.
Berlin, 8. März. Der Kronprinz und die Kronprinzessin empfingen Mittags das Reichstagspräsidium. _ t
- Der brandenburgische Provinziallandtag wählte heute Herrn v. Levetzow wieder zum Landesdirector für die nächsten zwölf Jahre. . des
Straßburg, 8. Mär,. Di- „Lande^-i-ung" veröffentlicht -'n- V-rfugrmg des
Staatssecretär an die Bezirkspi äsidenten, betreffend Maßregeln ge^ . französischer Richtung. Gleichzeitig ist die Auflösung die Auflösung
Gesangvereine und Turnvereine angeordnet. Das Blatt meldet '"ne _ .
des Gesangvereins im Kreise Rappoltsweiler, well er bei der W h


